1000 Schutzengel gehabt
01.12.2024 14:07
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01.12.2024 14:07
1000 Schutzengel gehabt
Mörderisches Verhalten im Straßenverkehr
EDV-Spezialist gesucht - EILT
Da ich vor einigen Wochen einen ähnlich Fall erlebt habe, weiß ich, das solche Typen aus dem Straßenverkehr entfernt gehören - für lange Zeit!
Ich hoffe Vanessa findet jemanden. Vielleicht gibt es hier jemanden oder jemanden, der jemanden kennt.
EDV-Spezialist gesucht - EILT
Da ich vor einigen Wochen einen ähnlich Fall erlebt habe, weiß ich, das solche Typen aus dem Straßenverkehr entfernt gehören - für lange Zeit!
Ich hoffe Vanessa findet jemanden. Vielleicht gibt es hier jemanden oder jemanden, der jemanden kennt.
Kommentare
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IngridMarie 01.12.2024 14:26
Hab mir gerade die Kommentare unter dem Video teilweise durchgelesen. Na ja, ob das was werden kann weiß ich nicht.
hansfeuerstein 01.12.2024 18:35
Ein offenbarer Anwalt schreibt darunter ld. das Richtige.
Punkt 1: selbst wenn irgendjemand das Kennzeichen lesbar machen kann, dann wird man nicht beweisen können, wer der Fahrer war. Und strafrechtlich haftet eben - anders bei Parkverstößen oder Unfällen - nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer. Punkt 2: Wenn du an den falschen Polizisten gerätst, drückt er dir einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung rein, weil auf deiner Dashcam mehr als 30 Sekunden gespeichert sind (da wird so ungefähr die Grenze gezogen zwischen berechtigtem Interesse und unerlaubter Überwachung).
Punkt 1: selbst wenn irgendjemand das Kennzeichen lesbar machen kann, dann wird man nicht beweisen können, wer der Fahrer war. Und strafrechtlich haftet eben - anders bei Parkverstößen oder Unfällen - nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer. Punkt 2: Wenn du an den falschen Polizisten gerätst, drückt er dir einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung rein, weil auf deiner Dashcam mehr als 30 Sekunden gespeichert sind (da wird so ungefähr die Grenze gezogen zwischen berechtigtem Interesse und unerlaubter Überwachung).
hansfeuerstein 01.12.2024 18:37
Also, wenn man es zur Anzeige bringen will, zählen Zeugen, möglichst Mehrere.
hansfeuerstein 01.12.2024 18:52
Verkehrsüberwachung mit einer privaten Dashcamera ist nicht erklaubt, was auch immer darauf zu seinen ist. D.h. vor den Behörden ist man dann selber derjenige an dem man sich schadlos halten kann.