Vergewaltigung in der Ehe (ein weltliches Thema?)
27.11.2024 15:09
Vergewaltigung in der Ehe (ein weltliches Thema?)
27.11.2024 15:09
Vergewaltigung in der Ehe (ein weltliches Thema?)
Gleich vorweg, ich finde, dass jeder Vergewaltiger bestraft werden sollte. Auch oder gerade, wenn es in der Ehe passiert.
Vergewaltigung in der Ehe ist seit Juli 1997 strafbar. Mit dem 33. Strafrechtsänderungsgesetz wurde das Merkmal außerehelich aus dem Tatbestand der Vergewaltigung, § 177 StGB, gestrichen, sodass seitdem auch die eheliche Vergewaltigung als ein Ver-
brechen geahndet wird.
Es lässt sich feststellen, dass es nach der Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes einen leichten Anstieg dieser Straftaten gegeben hat. Es wird vermutet, dass sich die
Zahl der Vergewaltigungen im häuslichen Bereich seitdem nicht erhöht, sondern vom Dunkel- ins Hellfeld verlagert hat. Trotzdem kommt, wie Dunkelfeldstudien belegen, ein Großteil der Sexualstraftaten zwischen Ehepartnern weiterhin nicht zur Anzeige.
Studien belegen zudem, dass Sexualstraftaten sehr selten von Fremden begangen werden. Meistens findet sexuelle Gewalt im häuslichen Bereich statt, wobei es sich bei einem Großteil der Täter um den Ehemann bzw. Lebensgefährten des Opfers handelt
Da immer noch eine große Zurückhaltung im Anzeigeverhalten von Opfern sexueller Gewalt besteht und die Behandlung von Straftaten dieser Art naturgemäß besondere
Schwierigkeiten beinhaltet, gibt es eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfsangeboten.
Auch die Gewalttäter sind inzwischen im Fokus von Hilfsprogrammen. Zudem werden Fortbildungen bei Polizei, Justiz und im Gesundheitswesen angeboten, die für die besonderen Umstände bei Fällen häuslicher Gewalt sensibilisieren sollen.
Dabei wird die Vergewaltigung in der Ehe sowohl in Studien als auch in Aufklärungs- und Hilfsmaßnahmen nicht konkret als Solches behandelt, sondern unter den Begriff der
häuslichen Gewalt (gegen Frauen) gefasst.
Gewalt gegen Frauen, vor allem im häuslichen Umfeld, steht seit einiger Zeit europaweit im Fokus von Förderprogrammen und Aktionsplänen, sodass dieses Problem inzwischen nicht mehr als ein privates angesehen wird, sondern in die Öffentlichkeit ge-
rückt ist.
Trotzdem lässt sich feststellen, dass Vergewaltigung in der Ehe gesellschaftlich nicht allgemein als Verbrechen betrachtet wird. Es halten sich weiterhin Vergewaltigungsmythen, die den Opfern eine Mitschuld geben, die Täter entschuldigen oder, entgegen des
geltenden Straf- und Zivilrechts, behaupten, Vergewaltigung in der Ehe könne es gar nicht geben, da eine ständige sexuelle Bereitschaft Bestandteil des Ehevertrags sei.
Die strafrechtliche Lage ist europaweit ähnlich. Vergewaltigung auf den außerehelichen Bereich zu beschränken wurde im Laufe der letzten zehn Jahre in fast allen europäischen Ländern abgeschafft. Zum Teil bestehen oder bestanden bis vor einigen Jahren
jedoch Klauseln in den Strafgesetzen, die eine Strafverfolgung der Vergewaltigung in der Ehe vom Antrag des Opfers abhängig machten, oder, zum Zwecke der Versöhnung, zuließen, die Strafverfolgung des Ehemanns auf Verlangen der Ehefrau abzubrechen.
Die Probleme solcher Privilegierungen wurden in Deutschland im Rahmen der GesetVezesreform 1997 erkannt und es wurde deshalb von der Aufnahme einer solchen Klausel abgesehen.
Vergewaltigung in der Ehe ist seit Juli 1997 strafbar. Mit dem 33. Strafrechtsänderungsgesetz wurde das Merkmal außerehelich aus dem Tatbestand der Vergewaltigung, § 177 StGB, gestrichen, sodass seitdem auch die eheliche Vergewaltigung als ein Ver-
brechen geahndet wird.
Es lässt sich feststellen, dass es nach der Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes einen leichten Anstieg dieser Straftaten gegeben hat. Es wird vermutet, dass sich die
Zahl der Vergewaltigungen im häuslichen Bereich seitdem nicht erhöht, sondern vom Dunkel- ins Hellfeld verlagert hat. Trotzdem kommt, wie Dunkelfeldstudien belegen, ein Großteil der Sexualstraftaten zwischen Ehepartnern weiterhin nicht zur Anzeige.
Studien belegen zudem, dass Sexualstraftaten sehr selten von Fremden begangen werden. Meistens findet sexuelle Gewalt im häuslichen Bereich statt, wobei es sich bei einem Großteil der Täter um den Ehemann bzw. Lebensgefährten des Opfers handelt
Da immer noch eine große Zurückhaltung im Anzeigeverhalten von Opfern sexueller Gewalt besteht und die Behandlung von Straftaten dieser Art naturgemäß besondere
Schwierigkeiten beinhaltet, gibt es eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfsangeboten.
Auch die Gewalttäter sind inzwischen im Fokus von Hilfsprogrammen. Zudem werden Fortbildungen bei Polizei, Justiz und im Gesundheitswesen angeboten, die für die besonderen Umstände bei Fällen häuslicher Gewalt sensibilisieren sollen.
Dabei wird die Vergewaltigung in der Ehe sowohl in Studien als auch in Aufklärungs- und Hilfsmaßnahmen nicht konkret als Solches behandelt, sondern unter den Begriff der
häuslichen Gewalt (gegen Frauen) gefasst.
Gewalt gegen Frauen, vor allem im häuslichen Umfeld, steht seit einiger Zeit europaweit im Fokus von Förderprogrammen und Aktionsplänen, sodass dieses Problem inzwischen nicht mehr als ein privates angesehen wird, sondern in die Öffentlichkeit ge-
rückt ist.
Trotzdem lässt sich feststellen, dass Vergewaltigung in der Ehe gesellschaftlich nicht allgemein als Verbrechen betrachtet wird. Es halten sich weiterhin Vergewaltigungsmythen, die den Opfern eine Mitschuld geben, die Täter entschuldigen oder, entgegen des
geltenden Straf- und Zivilrechts, behaupten, Vergewaltigung in der Ehe könne es gar nicht geben, da eine ständige sexuelle Bereitschaft Bestandteil des Ehevertrags sei.
Die strafrechtliche Lage ist europaweit ähnlich. Vergewaltigung auf den außerehelichen Bereich zu beschränken wurde im Laufe der letzten zehn Jahre in fast allen europäischen Ländern abgeschafft. Zum Teil bestehen oder bestanden bis vor einigen Jahren
jedoch Klauseln in den Strafgesetzen, die eine Strafverfolgung der Vergewaltigung in der Ehe vom Antrag des Opfers abhängig machten, oder, zum Zwecke der Versöhnung, zuließen, die Strafverfolgung des Ehemanns auf Verlangen der Ehefrau abzubrechen.
Die Probleme solcher Privilegierungen wurden in Deutschland im Rahmen der GesetVezesreform 1997 erkannt und es wurde deshalb von der Aufnahme einer solchen Klausel abgesehen.
Kommentare
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Einar 27.11.2024 19:51
Traurig, dass so etwas geschieht, denn Liebe in jeder Form ist immer freiwillig !!
Anastacia 27.11.2024 21:10
Darauf berufen sich manche Männer immer noch:
Besteht Pflicht zum ehelichen Beischlaf? Wie oft?
Fraglich ist hingegen, ob es auch eine rechtliche Pflicht zum Beischlaf unter Ehegatten gibt. Allerdings hat dies das Amtsgericht Brühl mit rechtskräftigem Urteil vom 24. 3. 1999 - 32 F 65/98 bejaht und den Anspruch auf Trennungsunterhalt einer Ehefrau wegen Verwirkung gem. § 1361 Abs. 3 BGB, § 1579 Nr. 7 BGB gekürzt. Dies begründete das Gericht damit, dass sie angeblich drei Jahre lang ihrer „Rechtspflicht zum Geschlechtsverkehr“ nachgekommen sei. Hier stellt sich bereits die Frage, wie man hierüber Beweis erheben soll. Das Gericht machte es sich hier einfach. Es führte aus, dass die Frau nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie dieser Pflicht „gestellt“ habe. Trotz Rechtskraft ist zweifelhaft, ob andere Gerichte diese Auffassung teilen werden.
Scheidung bei Pflichtverstoß?
Aus einem Verstoß gegen die ehelichen Pflichten ergibt sich kein Grund zur Scheidung. Dies ergibt sich daraus, dass inzwischen nicht mehr das Schuldprinzip gilt. Vielmehr gilt das Zerrüttungsprinzip. Demzufolge reicht es aus, dass einer der Ehegatten sich scheiden lassen möchte.
Besteht Pflicht zum ehelichen Beischlaf? Wie oft?
Fraglich ist hingegen, ob es auch eine rechtliche Pflicht zum Beischlaf unter Ehegatten gibt. Allerdings hat dies das Amtsgericht Brühl mit rechtskräftigem Urteil vom 24. 3. 1999 - 32 F 65/98 bejaht und den Anspruch auf Trennungsunterhalt einer Ehefrau wegen Verwirkung gem. § 1361 Abs. 3 BGB, § 1579 Nr. 7 BGB gekürzt. Dies begründete das Gericht damit, dass sie angeblich drei Jahre lang ihrer „Rechtspflicht zum Geschlechtsverkehr“ nachgekommen sei. Hier stellt sich bereits die Frage, wie man hierüber Beweis erheben soll. Das Gericht machte es sich hier einfach. Es führte aus, dass die Frau nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie dieser Pflicht „gestellt“ habe. Trotz Rechtskraft ist zweifelhaft, ob andere Gerichte diese Auffassung teilen werden.
Scheidung bei Pflichtverstoß?
Aus einem Verstoß gegen die ehelichen Pflichten ergibt sich kein Grund zur Scheidung. Dies ergibt sich daraus, dass inzwischen nicht mehr das Schuldprinzip gilt. Vielmehr gilt das Zerrüttungsprinzip. Demzufolge reicht es aus, dass einer der Ehegatten sich scheiden lassen möchte.
Natural 27.11.2024 21:29
Traurig das so etwas geschieht !
Ursache ?
Traurig die immer mehr werdenden Ehescheidungen ! Oder immer mehr Menschen die nur zusammenleben , ohne Verpflichtungen.
Wiederum kann man das mehr wie verstehen ! Als Mann ist man schnell der Benachteiligte oder der Böse . Der Stempel muss deshalb nicht sein .
Auch aus dem Grund das wie die Leute heutzutage gottlos ticken klugerweise schnell auseinander gehen können ! Bevor schlimmeres passiert , was heutzutage Gang und gebe ist angeblich .
Komisch nur das die Menschen nicht nachdenken weshalb wieso - ist halt Endzeit . Und meistens selber schuld Männlein wie Weiblein .😢
Ursache ?
Traurig die immer mehr werdenden Ehescheidungen ! Oder immer mehr Menschen die nur zusammenleben , ohne Verpflichtungen.
Wiederum kann man das mehr wie verstehen ! Als Mann ist man schnell der Benachteiligte oder der Böse . Der Stempel muss deshalb nicht sein .
Auch aus dem Grund das wie die Leute heutzutage gottlos ticken klugerweise schnell auseinander gehen können ! Bevor schlimmeres passiert , was heutzutage Gang und gebe ist angeblich .
Komisch nur das die Menschen nicht nachdenken weshalb wieso - ist halt Endzeit . Und meistens selber schuld Männlein wie Weiblein .😢
hansfeuerstein 27.11.2024 23:56
Es hilft aber nicht an der Stelle den großen Rechtshammer herauszuholen, wenn auf der anderen Seite überführte fremde Straftäter frei davonkommen, oder mit lächerlichen "Strafen".
Wir haben bei diesem Delikt eine Erosion bisher ungekannten Ausmasses, und der Schwerpunkt liegt dabei schon außerhalb von Ehen. Klar ist natürlich, dass man mit anderen Kulturen auch andere Sitten importiert hat, und im Grunde viele Jahrzehnte zurückgeworfen ist.
Wir haben bei diesem Delikt eine Erosion bisher ungekannten Ausmasses, und der Schwerpunkt liegt dabei schon außerhalb von Ehen. Klar ist natürlich, dass man mit anderen Kulturen auch andere Sitten importiert hat, und im Grunde viele Jahrzehnte zurückgeworfen ist.
Anastacia 28.11.2024 00:27
Heutzutage muss man nicht mehr an einer Ehe festhalten, da Mann wie Frau für sich selbst sorgen kann.
Schön wäre ein Miteinander, wo jeder vom Anderen respektiert und geachtet wird.
Ich denke, dass früher Gewalt in der Ehe noch viel schlimmer war, aber das wurde hingenommen, weil die Frau nichts zu sagen hatte. Sie hatte sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern und natürlich um das Wohl des Ernährers. Also war sie total abhängig von ihm.
Bis 1974 musste ja die Frau ihren Ehemann fragen, ob sie arbeiten gehen darf.
Schön wäre ein Miteinander, wo jeder vom Anderen respektiert und geachtet wird.
Ich denke, dass früher Gewalt in der Ehe noch viel schlimmer war, aber das wurde hingenommen, weil die Frau nichts zu sagen hatte. Sie hatte sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern und natürlich um das Wohl des Ernährers. Also war sie total abhängig von ihm.
Bis 1974 musste ja die Frau ihren Ehemann fragen, ob sie arbeiten gehen darf.
Natural 28.11.2024 07:45
0:27 solche Argumente könnte ich als Christ ja nachvollziehen wenn das menschliche Zusammenleben im Sinne Gottes gut wäre . Aber diese Dinge haben zu nichts Gutem geführt ,also👎 ! Wer diese Welt bejaht ,die ja die Göttliche Ordnung buchstäblich vernichtet , darf sich nicht wundern wenn die Strafe Gottes folgt .
Diese Welt gehört halt Satan und das merkt jeder Christ .
Lösungsvorschläge sind mittlerweile Schulden machen und Krieg .
Diese Welt gehört halt Satan und das merkt jeder Christ .
Lösungsvorschläge sind mittlerweile Schulden machen und Krieg .
Arina 28.11.2024 08:49
Gott sei dank, ich begrüße die Selbstbestimmung und damit auch die Entscheidungsmöglichkeit der Frau, die daraus hervorgeht. Heute muss die Frau ihren Mann nicht mehr um Erlaubnis fragen, ob sie arbeiten darf. Doch ist es traurig, dass noch immer viel Gewalt in der Ehe stattfindet, die bekanntlich von den Männern ausgeht. Der eine oder auch der andere Mann kann mit dem gewonnenen Selbstbestimmungsrecht der Frau schlecht oder gar nicht umgehen. Von solchen Männern sollte Frau tunlich ihre Finger lassen.
Bekannt ist auch , dass die Generation der jüngeren Männern häufig fortschrittlicher, partnerschaftlich in die Ehe gehen.
Bekannt ist auch , dass die Generation der jüngeren Männern häufig fortschrittlicher, partnerschaftlich in die Ehe gehen.
Anastacia 28.11.2024 11:17
Stimmt Arina, die jüngeren Männer wurden auch von selbstbewussten Müttern erzogen.
Natürlich gibt es auch da immer noch Hinterwäldner.
Natürlich gibt es auch da immer noch Hinterwäldner.
Tamariske 28.11.2024 12:03
In einer echten Liebe ist man partnerschaftlich ,als Team ,gemeinsam unterwegs , beredet und handelt es individuell aus wer was tut und macht , und wirft sich nicht ständig Rechte und Pflichten gegenseitig an den Kopf.
Die Zeit der Zuschreibungen, Rollen und Pflichten ist vorbei .
Die Zeit der Zuschreibungen, Rollen und Pflichten ist vorbei .
Tamariske 28.11.2024 12:08
Beischlafpflicht ,Unterordnungspflicht, Herrschaftsansprüche - - nee danke , das raubt jegliche Lust am Heiraten 😱
janinaj 28.11.2024 13:22
Du weist aber schon, Tamariske, wer das - verdreht - aus der Bibel abgeleitet hat? Das was du aufzählst?
Die s.-Moral einer großen Amtskirche verlangt ja heute noch nach kan. Recht, dass man grundsätzlich nur das Bett teilen darf, wenn man Kinder zeugt?
Aufgrund der Tatsache, angeblich der Mann über der Frau steht (was die Bibel so nie sagt), er auch "sein Recht" einfordern darf/dürfte?
Ich empfehle da mal ganz genau hinzusehen:
@all
Paulus schreibt, dass man sich gegenseitig gehört, also eine Ebene. Und das schließt aus, dass einer fordern kann oder darf.
Und das über der Frau stehen, das haben sich schlaue (kirchl.) Männer ausgedacht. Die Bibel betrachtet beide Geschlechter als gleichwertig, aber nicht gleichartig. Das ist etwas ganz anderes.
Aber wenn man keine Bibel liest bzw. sich nur an das hält was andere sagen, auslegen, dann ist man - einfältig.
So, jetzt habe ich wieder mal Pulver verschossen. Hoffentlich nicht unnütz.
Die s.-Moral einer großen Amtskirche verlangt ja heute noch nach kan. Recht, dass man grundsätzlich nur das Bett teilen darf, wenn man Kinder zeugt?
Aufgrund der Tatsache, angeblich der Mann über der Frau steht (was die Bibel so nie sagt), er auch "sein Recht" einfordern darf/dürfte?
Ich empfehle da mal ganz genau hinzusehen:
@all
Paulus schreibt, dass man sich gegenseitig gehört, also eine Ebene. Und das schließt aus, dass einer fordern kann oder darf.
Und das über der Frau stehen, das haben sich schlaue (kirchl.) Männer ausgedacht. Die Bibel betrachtet beide Geschlechter als gleichwertig, aber nicht gleichartig. Das ist etwas ganz anderes.
Aber wenn man keine Bibel liest bzw. sich nur an das hält was andere sagen, auslegen, dann ist man - einfältig.
So, jetzt habe ich wieder mal Pulver verschossen. Hoffentlich nicht unnütz.
janinaj 28.11.2024 13:25
Ansonsten muss ich sagen: Ich finde die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe auch gut. Ermöglicht wenigstens, dass man (theoretisch) Anzeige erstatten kann.
Und manche Menschen brauchen zur Besinnung eben nicht nur Worte sondern auch harte Fakten, Konsequenzen die sie spüren, anders lernen sie es nie. Leider ist das auch eine Tatsache.
Und manche Menschen brauchen zur Besinnung eben nicht nur Worte sondern auch harte Fakten, Konsequenzen die sie spüren, anders lernen sie es nie. Leider ist das auch eine Tatsache.
Anastacia 28.11.2024 13:46
13.22 Uhr
Da sieht man doch auch wieder, dass die Bibel manchmal so ausgelegt wird, wie man (in diesem Fall die Männer) es will.
Da sieht man doch auch wieder, dass die Bibel manchmal so ausgelegt wird, wie man (in diesem Fall die Männer) es will.
Natural 28.11.2024 15:39
Früher war die Welt auch nicht sehr gut aber viel besser . Da konnte der Nachbar die Nachbarn dem Bösen verkloppen wenn das Verbrechen an der Tagesordnung war . Aber heute dank solcher vorschreiberinnen darf man heute ja garnichts mehr ! Sie wollen die Welt sauber sehen was sie nicht ist . Und dazu mit deren Mittelchen wird sie zusehends schlechter . Komisch gell . Gesetze immer mehr und die Gefängnisse können schon keine Verbrecher mehr aufnehmen . Wenn's andersrum wäre hätten diese ja vieleicht sogar recht .
Aber feministen hatten noch nie recht und deren Einstellungen kommen nur aus eigener vermeintlicher schwäche .
Dabei sind Frauen so stark das jeder Mann fast ehrfurchtsvoll vor ihnen ist . Diese Liebe stirbt nie .
Wenn sie aber dauernd rumnörgeld am Mann den sie ja vor Gott geheiratet hat dann stirbt auch diese Liebe . Man achte auf die jeweiligen Freund /Freundinnen immer !
Aber feministen hatten noch nie recht und deren Einstellungen kommen nur aus eigener vermeintlicher schwäche .
Dabei sind Frauen so stark das jeder Mann fast ehrfurchtsvoll vor ihnen ist . Diese Liebe stirbt nie .
Wenn sie aber dauernd rumnörgeld am Mann den sie ja vor Gott geheiratet hat dann stirbt auch diese Liebe . Man achte auf die jeweiligen Freund /Freundinnen immer !
Anastacia 28.11.2024 22:09
Mehr Gesetze gibt es wahrscheinlich nicht, aber heute werden schon Kindergartenkinder angezeigt. Früher hätte man den Kindern die Meinung gegeigt. Heute darf man das nicht mehr.
Eine klare Ansage hat oft schon Wirkung gezeigt.
Hier geht es aber nicht um Kinderkram.
Eine klare Ansage hat oft schon Wirkung gezeigt.
Hier geht es aber nicht um Kinderkram.