China ...
08.11.2024 00:24
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Zeitlos5 08.11.2024 02:28
mit dem Aufschwung der Religionen in China entstanden ausgedehnte Grauzonen zwischen dem „Untergrund“ und den vom Staat offiziell anerkannten Kirchen.
Zeitlos5 08.11.2024 02:36
Die Kirchen in China müssen sich selbst finanzieren;
sie dürfen von ihren wenigen Mitgliedern Steuern verlangen.
Offiziell sind Kirchen ohne sichtbaren Gott in China verboten.
Inoffiziell ....
In D häufen sich die Kirchenaustritte ... weil ohne Gegenleistung!
sie dürfen von ihren wenigen Mitgliedern Steuern verlangen.
Offiziell sind Kirchen ohne sichtbaren Gott in China verboten.
Inoffiziell ....
In D häufen sich die Kirchenaustritte ... weil ohne Gegenleistung!
Die Volksrepublik China ist ein laizistischer Staat und die Mehrheit der Chinesen bekennt sich offiziell zu keiner Konfession. Es gibt bis heute kein nationales Religionsgesetz, sondern nur vielerlei Dokumente. Das Verhältnis des Staats zu den Religionen ist unklar und lokal unterschiedlich.[1] Die Regierung der Volksrepublik China fördert jedoch den chinesischen Volksglauben als “einzig kompatible Religion mit dem chinesischen Staatssystem”.
IWesen der Religion in China
Religionen haben in China eine durchaus andere Bedeutung als in Europa. In China hat die Frage nach dem Sinn des Lebens, einem Leben nach dem Tod oder nach einem allmächtigen Gott nie eine große Rolle gespielt. Konfuzius antwortete auf die Frage, was nach dem Tode geschehen wird: „Wenn wir noch nicht einmal wissen, was das Leben ist, wie können wir da etwas vom Tod wissen?“ Über Götter sagte er, dass man zwar nicht wisse, ob sie existierten, man solle aber so leben, als ob sie existieren würden.
Im Zentrum der chinesischen Kultur standen stets das Leben, die Erde, Harmonie und das Glück der Menschen, nicht ein unsichtbarer Gott im Himmel.
Der chinesische Philosoph Lin Yutang (1895–1976) schrieb darüber: „Dem westlichen Geist ist es kaum fassbar, dass die Beziehung von Mensch zu Mensch ohne den Gedanken an ein höchstes Wesen fruchtbar gestaltet werden könnte, während es dem Chinesen ganz ebenso erstaunlich vorkommt, weshalb die Menschen sich nicht auch ohne den Gedanken an einen Gott
untereinander anständig sollten benehmen können.“
Für die Chinesen ist eine Religion eine Lehre unter vielen anderen Lehren. Sie schließt andere Lehren nicht aus und kann kein Vorrecht als Lehrmeinung oder unfehlbare Gültigkeit beanspruchen.
Auch kann ein Chinese mehreren Religionen gleichzeitig anhängen. Ein Sprichwort beschreibt das Verhältnis der drei wesentlichen chinesischen Lehren:
„Ein Chinese ist Konfuzianer, wenn es ihm gut geht,
er ist Daoist, wenn es ihm schlecht geht, und
er ist Buddhist im Angesicht des Todes.“
Auch werden die verschiedenen Religionen unterschiedlichen „Arbeitsfeldern“ zugeordnet.
Zu einer Heirat wird bevorzugt ein Daoistenpriester hinzugezogen, während
zu Beerdigungen eher buddhistische Mönche gerufen werden.
Die chinesischen Kaiser, die zugleich Oberhaupt des chinesischen Staatskults waren, besuchten bei besonderen Festen die Tempel aller Religionen. Der Unterschied im Verhalten der Kaiser gegenüber den verschiedenen Religionen lag nur darin,
dass die Kaiser sich vor dem Altar des Himmelstempels und des Konfuziustempels niederwarfen, während sie sich vor den anderen Altären nur verbeugten.
Weder die Priester noch die einfachen Gläubigen interessieren sich dafür, aus welcher Religion ihre Götter stammen. Sie ist utilitaristisch und befasst sich wenig mit religiösen Bekenntnissen. Wichtig ist die Hilfe der Götter für ein gutes und langes Leben.
Rechtlicher Status der Religionen
Tempel im Hengshan-Gebirge in der Provinz Hunan
In der Verfassung der Volksrepublik China ist der Schutz religiöser Lebensformen von Anfang an verankert, solange sie sich nicht gegen den Staat richten. Dazu gehört, dass
die Religion nicht zu konterrevolutionären Tätigkeiten missbraucht wird,
durch die Religionsausübung die öffentliche Ordnung nicht gestört wird,
die religiösen Aktivitäten nicht durch eine ausländische Macht kontrolliert werden.
Die chinesische Religionspolitik gründet sich zwar auf der Verfassung, sie wird jedoch durch vielerlei Dokumente der Partei und der Regierungen auf den verschiedenen Ebenen (Provinz, Autonome Region, Kreis, Stadt) bestimmt. Die Formulierungen dieser Dokumente, die juristisch gesehen zwar keinen Gesetzescharakter besitzen, jedoch trotzdem die Basis der Religionspolitik bilden, lassen Spielraum für sehr unterschiedliche Auffassungen und für diametral entgegengesetzte Entscheidungen der Behörden in der Praxis, so dass die Verwirklichung der offiziellen Religionspolitik auf lokaler Ebene sehr unterschiedlich ausfallen kann. Auch gelten viele Dokumente nur für eine einzige Stadt oder einen Kreis. Trotz etlicher Anläufe gibt es in der VR China bisher kein Religionsgesetz und