Allerheiligen ... Ursprung
01.11.2024 09:04
Allerheiligen ... Ursprung
01.11.2024 09:04
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Zeitlos5 01.11.2024 09:09
Die gebundenen Tage hatten den Zweck, die Gesellschaft zu befrieden, was sich auch auf die Rechtspraxis ausweitete. Die Synode von 932 in Erfurt legte bspw. fest, dass an gewissen Tagen, wie bspw. in der Woche vor Weihnachten, keine Gerichtssitzungen einberufen werden sollen. Auch der Sachsenspiegel legte fest, dass an gebundenen Tagen kein Gericht gehalten werden sollte mit Ausnahme des Lehnsgericht des Königs, das wiederum jedoch nicht in Kirchen oder auf Friedhöfen tagen durfte. Der Sachsenspiegel regelt unter anderem weiter, dass über ein gescholtenes Urteil nicht an einem gebundenen Tag entschieden werden durfte. An einem gebundenen Tag durfte eine Person festgenommen werden, die sich in der Acht befand, und wer den Frieden brach, konnte nicht auf den Schutz des Tages hoffen.
ist ein christliches Hochfest, an dem aller Heiligen gedacht wird, der „verherrlichten Glieder der Kirche, die schon zur Vollendung gelangt sind“, der bekannten wie der unbekannten.
Das Fest wird in der Westkirche am 1. November begangen, in den orthodoxen Kirchen am ersten Sonntag nach Pfingsten. Die Evangelische Kirche feiert den Gedenktag der Heiligen ebenfalls am 1. November. Einige Diözesen und Ordensgemeinschaften begehen in der Woche vom 2. bis zum 8. November oder im weiteren Verlauf des Novembers das Gedenken ihrer Heiligen.
Im Lauf der ersten Jahrhunderte wurde es wegen der steigenden Zahl von Heiligen zunehmend schwierig, jedes Heiligen an einem eigenen Fest zu gedenken.
Jährliche Gedenktage für Verstorbene gab es bereits im antiken Christentum. In der Ostkirche finden sich seit Anfang des 4. Jahrhunderts dann ausdrücklich Allerheiligenfeste, die als Herrentag aller Heiligen am 1. Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurden. In der Westkirche weihte Papst Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das zuvor allen Göttern Roms geweihte Pantheon der Jungfrau Maria und allen Märtyrern (Sancta Maria ad Martyres) und ordnete eine jährliche Feier an, zunächst am Freitag nach Ostern, da das Fest inhaltlich stark von Ostern und dem Pascha-Mysterium her geprägt ist. Papst Gregor III. weihte über hundert Jahre später eine Kapelle in der Basilika St. Peter allen Heiligen und legte dabei für die Stadt Rom den Feiertag auf den 1. November.
Ende des 8. Jahrhunderts wurde in Irland das Fest auf den 1. November, den Beginn des keltischen Jahres und zugleich den Winteranfang, gelegt; über Northumbrien verbreitete sich dieser Brauch durch die iroschottischen Missionare allmählich in der gesamten Westkirche. Man begann vor allem auch im Frankenreich, das Fest an diesem Tag zu feiern, gefördert durch Kaiser Ludwig den Frommen. Papst Gregor IV. legte 835 Allerheiligen für die gesamte Westkirche auf den 1. November fest. Der enge Bezug zu Ostern wurde dabei aufgegeben, stattdessen ist „die sterbende Natur, durch die die ewige Welt der Heiligen sichtbar wird“, die Hintergrundfolie des Festes, so der Theologe Manfred Becker-Huberti.
Seit Ende des 10. Jahrhunderts wird, ausgehend von der Benediktinerabtei Cluny, am 2. November mit Allerseelen zusätzlich ein Gedenktag aller Verstorbenen gehalten, die sich nach katholischem Verständnis im Purgatorium befinden und die volle Gemeinschaft mit Gott noch nicht erreicht haben.
So ein Schmarrn?
Einen besonderen Schutz und Bedeutung für die Rechtsgeschichte bekam das Fest im Mittelalter im Alten Reich, wo es, beispielsweise durch Gottes- oder Landfrieden, als Gebundener Tag eingestuft war.