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Wer christliche Werte vertritt landet vor Gericht.

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Das ist die Zeit der Moderne.
Gottes Worte zu vertreten kann gefährlich sein.
Siehe Olaf Latzel.
Von katholischen Priestern landet keiner wegen so etwas vor Gericht.
Warum?
Weil sie das Schwulen- Lesbenzeug fördern.
"Wir sind doch soooooo Nächstenliebend!"
😉

🧐:

Verfahren gegen Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung eingestellt – vorläufig
Von Dieter Sell | 28. August 2024  3 Minuten
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Seit Jahren läuft ein juristischer Streit über Worte des Bremer Pastors Olaf Latzel, der sich abfällig über die "Gender-Bewegung" und Homosexuelle geäußert hatte. Nach mehreren Instanzen wurde das Verfahren nun gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ein Mann vor einer holzgetäfelten Wand
epd-bild/Hannes von der Fecht
Vor dem Landgericht in Bremen fand am Mittwoch, 28.08.2024, erneut ein Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel statt. Dem 56-jährigen Theologen der konservativen St. Martini-Gemeinde in der Hansestadt wurde Volksverhetzung vorgeworfen.
Am  Mittwoch (28. August) begann am Landgericht in Bremen der dritte Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel. Dem 56-jährigen Theologen der konservativen Bremer St. Martini-Gemeinde wurde Volksverhetzung vorgeworfen.

Knapp fünf Jahre ist es her, als sich der Bremer Pastor Olaf Latzel in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle äußerte. Worte, die einen langen juristischen Streit auslösten: Nach einem Schuldspruch am Amtsgericht, einem Freispruch durch das Landgericht und einer Revision am Oberlandesgericht wurde das Verfahren wiederum am Bremer Landgericht am Mittwoch neu aufgenommen. Aber nur kurz, denn auf Antrag der Verteidigung wurde es gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt.

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Zuvor hatte sich der evangelische Theologe entschuldigt, "authentisch", wie die Vorsitzende Richterin Frauke Wesemüller befand. Latzel muss nun binnen sechs Monaten 5.000 Euro an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen. "Tut er das nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen", erläuterte ein Gerichtssprecher die Einschränkung "vorläufig".

Das Verfahren zog sich über Jahre hin. Das Bremer Amtsgericht hatte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Einlassungen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz hatte ihn das Landgericht in einer Berufung am 20. Mai 2022 freigesprochen. Die Begründung: Seine Worte seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen. In der Verhandlung kritisierte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Maaß, der Freispruch sei nicht ausreichend begründet, weil das Eheseminar im Urteil nicht vollständig wiedergegeben sei. Zum Verständnis dessen, was Latzel gesagt habe, müssten Gedankengänge und Überleitungen nachvollziehbar sein.

Am Mittwoch sagte Latzel in einer persönlichen Erklärung vor Gericht, er habe in dem Eheseminar "Aussagen getroffen, die Menschen verletzt haben". Das sei ein schwerer Fehler gewesen. Er distanziere sich von dieser "sprachlichen Entgleisung, die mir nicht hätte passieren dürfen. Ich bitte die Betroffenen aufrichtig um Entschuldigung."

Mit der Einstellung gibt es keine Entscheidung in der Sache, also keine Bewertung, ob Latzels Worte die Menschenwürde verletzt haben und volksverhetzend waren oder nicht. Einig sei sich das Gericht, "dass das, was Pastor Latzel gesagt hat, nicht gut war", bekräftigte Richterin Wesemüller. Nachdem sie die vorläufige Einstellung verkündet hatte, kam aus dem Publikum lauter Applaus.

Latzel entschuldigte sich später für seine Worte
Vor etwa 30 Ehepaaren hatte Latzel gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Er warnte vor einer "Homolobby". Und auch: "Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch." Eine Tonaufnahme davon war mit Zustimmung des Pastors auf Latzels Youtube-Kanal veröffentlicht worden, der aktuell knapp 60.000 Abonnenten hat. Später wurde der Mitschnitt gelöscht, Latzel entschuldigte sich für seine Worte.

Wäre der jetzt neu begonnene Prozess, für den zunächst vier Verhandlungstage angesetzt waren, bis zu einem Urteil geführt worden, wäre es danach wohl weitergegangen, möglicherweise noch über Jahre. Pastor Latzel, damit rechneten Beobachter, wäre weiter durch die Instanzen gegangen. Sein Verteidiger Sascha Böttner hatte schon nach dem Schuldspruch durch das Amtsgericht angekündigt, dass er notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde.

Latzel ist seit Dezember 2007 Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche. Aufgrund seiner Äußerungen hat die Kirchenleitung im Mai 2020 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, das allerdings momentan ruht. Zur Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht wollte sich die Kirchenleitung nach Angaben eines Sprechers mit einer schriftlichen Stellungnahme äußern - "zeitnah".


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FrauSausewind Heute, 15:31
Olaf Latzel steht wieder vor Gericht
Das Verfahren gegen Pastor Latzel geht weiter. Er machte Schlagzeilen als "Pastor Lieblos" und "Hetzprediger von Bremen". Foto: Eckhard Stengel

Vierter Durchgang im Strafprozess gegen den homofeindlichen Pastor Olaf Latzel: Nach dem Amts-, dem Land- und dem Oberlandesgericht Bremen verhandelt ab Mittwoch erneut das Landgericht über die Volksverhetzungsanklage gegen Latzel.

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In allen Verhandlungen ging und geht es um dieselbe Sache: Der heute 56-jährige Pfarrer der evangelikalen Bremer Innenstadtgemeinde St. Martini hatte sich 2019 in einem Eheseminar abschätzig über Homosexuelle geäußert: "Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day". Und weiter: "Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch". Teuflisch sei auch die "Homo-Lobby". Und Homosexualität gehöre zu den "Degenerationsformen von Gesellschaft". 

Als die Gemeinde einen Ton-Mitschnitt des Vortrags ins Internet stellte, wurde Latzel von entsetzten Homosexuellen angezeigt. Er bat daraufhin zwar um Entschuldigung, falls der Eindruck entstanden sein sollte, er halte Homosexuelle generell für Verbrecher. Aber das nützte ihm nichts: Das Amtsgericht (AG) verurteilte ihn 2020 wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 90 Euro, also 8.100 Euro. 

Erfolg hatte er dagegen in der nächsten Instanz: Auf Latzels Berufung hin hob das Landgericht (LG) das Urteil 2022 auf und sprach ihn frei, weil seine Äußerungen durch die Glaubensfreiheit gedeckt seien. Dieses Grundrecht nach Art. 4 Grundgesetz (GG) schütze auch extreme religiöse Bekenntnisse und überwiege hier den Schutz der Ehre von Homosexuellen, meinte die Kleine Strafkammer 51 (Az.: 51 Ns 225 Js 26577/20).

Das wiederum missfiel der Staatsanwaltschaft. Sie legte Revision ein und bekam 2023 Recht: Das Bremer Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück (Az.: 1 Ss 48/22).

OLG legt Leitlinien für neue Verhandlung fest
Nun wird also die Kleine Strafkammer 52 des LG über den strenggläubigen Pfarrer zu Gericht sitzen, der in den Medien auch schon als "Hetzprediger von Bremen" oder "Pastor Lieblos" bezeichnet wurde. Dabei muss die Kammer mehrere Vorgaben des OLG berücksichtigen. Dessen 1. Strafsenat hatte den Freispruch zwar eigentlich nur aus einem formalen Grund aufgehoben, aber zugleich auch inhaltlich klare Leitlinien für die neue Verhandlung formuliert.

Der formale Grund war ein "Begründungsmangel": Nach Ansicht des OLG hat das LG in seiner Urteilsbegründung die strittigen Äußerungen und deren Kontext nicht ausführlich genug im konkreten Wortlaut wiedergegeben; daher könne das OLG als Revisionsinstanz den Sachverhalt nicht genau überprüfen – eine Begründung, die bei Latzels Verteidigung auf Unverständnis stieß. Denn das freisprechende LG-Urteil enthält immerhin eine rund zweieinhalb Seiten lange Zusammenfassung des gut hundertminütigen Vortrags, obwohl es bei der Anklage eigentlich nur um vier kurze Passagen geht. Und laut bisheriger Rechtsprechung sollen Sachverhaltsschilderungen in Urteilsbegründungen durchaus kurz gehalten werden und alles Unwesentliche weglassen. Allerdings hat das LG nach Ansicht des 1. Strafsenats auch solche Kontextformulierungen nicht genau genug wiedergegeben, die es selbst für wesentlich hielt. 

Inhaltlich macht das OLG folgende Vorgaben für die Wiederauflage des Prozesses: Ein Pastor stehe zwar auch dann unter dem Schutz der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, wenn er "eine von der Position seiner Landeskirche oder auch der überwiegenden Lehrmeinung abweichende religiöse Überzeugung" vertritt, solange sein Handeln dabei durch religiös motivierte Gründe getragen ist. Außerdem könnten auch polemische oder verletzende Formulierungen unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. 

Aber: Sowohl Religions- als auch Meinungsfreiheit würden nicht schrankenlos gewährt. Sobald ein Angriff auf die Menschenwürde vorliege, indem Personen als minderwertige Wesen behandelt würden, müssten die zwei Grundrechte "zwingend zurücktreten, da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist".

Aktiv am CSD Teilnehmende sind abgrenzbarer Bevölkerungsteil
In seinem fast 20-seitigen Revisionsurteil betont das OLG zwar, dem LG bei der neuerlichen Auslegung der Latzel-Äußerungen nicht vorgreifen zu wollen. Mit Blick auf den vorangegangenen Freispruch weist der 1. Strafsenat aber darauf hin, dass "es nicht frei von Auslegungsmängeln erscheint", wenn Latzels Einstufung der Homosexualität als gesellschaftliche Degenerationsform keine massive Abwertung des homosexuellen Menschen bedeuten solle, "weil nach dem biblischen Verständnis des Angeklagten alle Menschen, auch er selbst, Sünder seien, ohne dass sie damit aber als minderwertig zu bezeichnen und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft abzusprechen sei." 

Diese Auslegungsmöglichkeit sei schwerlich mit dem Begriff der "Degenerationsform" zu vereinbaren. Denn während die Sünde nach Latzels Verständnis als "ein in der Gesellschaft von Anfang an vorhandener Befund erscheinen müsste, legt der Begriff der 'Degenerationsform' eher eine nachträgliche Veränderung zur negativen Abweichung von der Norm nahe".

Das LG hatte auch bestritten, dass die von Latzel als "Verbrecher" bezeichneten Teilnehmer von Christopher-Street-Day-Umzügen einen abgrenzbaren Bevölkerungsteil darstellten – ein notwendiges Tatbestandsmerkmal für Volksverhetzung. Dazu heißt es im OLG-Urteil: Während bei "lediglich passiven Teilnehmern eine hinreichend klare Abgrenzung der Zugehörigkeit zu verneinen sein mag, ist jedenfalls in Bezug auf aktive Umzugsteilnehmer eine solche Abgrenzbarkeit gegeben, die auch über den Abschluss der konkreten Veranstaltung zugehörigkeitsbegründend fortwirkt".

Nicht überzeugend findet das OLG auch, dass Latzel mit den "Verbrechern" nur die Personen gemeint haben könnte, die in der Vergangenheit militante Aktionen gegen ihn und seine Gemeinde durchgeführt hatten, darunter ein "Kiss-In" von Homo-Paaren im Gottesdienst. Dass er sich nur auf diese Gruppe bezogen habe, sei "nicht ersichtlich", zumal die Gottesdienst-Störung bereits elf Jahre zuvor stattgefunden habe.

Das OLG bemängelt ferner, dass das LG Latzels "herausgehobene und mit besonderer Autorität in seiner Gemeinde versehene Stellung als Pastor" nicht berücksichtigt habe. Seine Äußerungen könnten eher aufstachelnd wirken als die von einfachen Gemeindemitgliedern und durchaus geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein unvoreingenommenes Publikum könnte seine Ablehnung von Homosexualität und ihrer gesellschaftlichen Gleichstellung auch so verstehen, dass diese Äußerungen "auf die Schaffung eines feindseligen Klimas gerichtet" seien.
 
FrauSausewind Heute, 15:32
Ja ja, so ist das Heut zu Tage.

Steht nicht in der Schrift 

"Normales wird Unnormal, Unnormales wird Normal"?
 
FrauSausewind Heute, 15:34
Kann den Blog nicht bewachen.
Mach gerade Mittagspause.
Vielleicht mach ihn heute Abend auf.
Wollte das mit Euch teilen, weil  mir das Thema  gerade entgegen gelaufen ist.
 
FrauSausewind Heute, 15:40
"Als die Gemeinde einen Ton-Mitschnitt des Vortrags ins Internet stellte, wurde Latzel von entsetzten Homosexuellen angezeigt."

Der Fluch des Internets......
 
FrauSausewind Heute, 15:42
Und der Fluch der an Homo Erkrankten.
 
FrauSausewind Heute, 15:49
Jetzt kommt der Oberhammer:

"Homosexuelle abgewertet: Kirche ermittelt weiter gegen Pastor
Stand: 20.09.2024 07:01 Uhr
Das Gerichtsverfahren gegen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung ist jüngst vorläufig eingestellt worden. Wegen dessen Äußerungen über Homosexuelle will aber die Bremische Evangelische Kirche weiter ermitteln.

Das Disziplinarverfahren werde wieder aufgenommen, sagte ein Sprecher der Kirche am Donnerstag. Einstimmig habe der Kirchenausschuss für die kircheninterne Untersuchung gestimmt. Darüber hatte zuerst der "Weser-Kurier" berichtet. Die Kirche rechnet mit einem längeren Verfahren. Latzel darf derzeit unter Auflagen predigen, wie der Sprecher sagte. Der Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde hatte in einem Eheseminar im Oktober 2019 Homosexualität unter anderem als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet und von teuflischem und satanischen "Gender-Dreck" gesprochen. Die Aussagen waren als Audiodatei ins Internet gelangt. Die Kirche hatte sich mehrfach davon distanziert.

. © Screenshot 1 Min
Verfahren gegen Pastor wegen Volksverhetzung
Der Pastor muss 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, weil er sich abfällig über Homosexuelle geäußert hatte. (28.08.2024)
Juristischer Streit über mehrere Instanzen
Der juristische Streit über die Vorwürfe hatte mehrere Instanzen beschäftigt. "

KIRCHE!!!! ermittelt weiter!
 
FrauSausewind Heute, 16:00
Die evangelische Kirche in Bremen fällt ihm volle Pulle in den Rücken!

Der Fluch wenn Weiber in der Kirche das Sagen haben!
Ich weiss zwar nicht ob es sich wirklich um Frauen handelt, die Pfarrer Latzel schädigen wollen, aber ich weiss es trotzdem:
Das ist nämlich typisch  "Frau", bzw. Weib!
Gott wusste schon warum er die Rollen in den Kirchen klar fest gelegt hat.

Der Fluch wenn man Gottes Wort missachtet.

Ich fühle mit Olaf Latzel wirklich mit.
Er macht Schlimmes durch!
Von menschlichen Enttäuschungen mal  ganz zu schweigen.
 
FrauSausewind Heute, 16:01
Wünsche allen Christen noch  einen schönen Tag!
🙏🌻⚘️🌷
 
Rosanna15 Heute, 16:35
👎 Für mich fehlt nicht mehr viel und ich werde aus der Kirche austreten. Von anderen Protestanten habe ich das auch gehört. Für Kino-, Musik-Abende und Klimasail mit LGBTQ+, veganer Kost sowie um Wein zu kaufen bin ich nicht in der Kirche. Die Kirche wird von Linksgrünen und Esotherikern sowie von Magiern unterwandert, ist leider mein Eindruck.
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