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E-Rezepte per QR-Code u. a.

E-Rezepte per QR-Code u. a.
Online-Apotheken fordern nun das Erstellen eines persönlichen Kundenkontos mit der Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten, nach Artikel 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sowie der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Ohne diese Freigabe geht keine Bestellung raus. 
E-Rezept-Service:
Für eine digitale Einlösung wird nur noch ein QR-Code als Ausdruck von der Arztpraxis benötigt. 

Wie funktioniert das alles, zb auch in der Apotheke mit Standort.
Vielleicht sieht da schon jemand durch und hat Erfahrungen...

Kommentare

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liebeslied 07.08.2024 14:50
 
janinaj 07.08.2024 14:59
Ein Arzt stellt das Rezept aus, bucht es auf die KK-Karte und die wird in der Apotheke vor Ort eingelesen und das war´s. Ich habe bei der Apotheke vor Ort schon seit vielen Jahren ein Kundenkonto, allerdings nur dazu, dass ich Anfang des kommenden Jahres einen Ausdruck erhalten kann um die Ausgaben bei der Einkommenssteuer nachweisen zu können. 

Über Online-Apotheke habe ich seit vielen Monaten nicht mehr bestellt, weil es ja keine Papierrezepte mehr gibt. Smatphone ist noch nicht eingerichtet.
 
liebeslied 07.08.2024 15:23
Für das normale Einlösen eines  Rezeptes, bei einer Standortapotheke ist also kein Kundenkonto notwendig, weil es nur über die Gesundheitskarte abgewickelt wird. Das klingt relativ einfach.
 
janinaj 07.08.2024 15:43
Liebeslied, schau mal nach, ob du die Medis nicht doch bei der Online-Apotheke im sog. Gaststatus bestellen kannst. Früher war das möglich, dann brauchte man auch kein Kundenkonto. Ob das aber noch geht und ob es jede Online-Apotheke anbietet, weiß ich nicht. Das ist mir nur gerade noch eingefallen. Viel Erfolg.
 
(Nutzer gelöscht) 07.08.2024 16:20
Es gibt nach wie vor Rezepte in Papierform !

 E-Rp ist ja für vieles noch nicht möglich (Privat, Heil- und Hilfsmittel, o.ä, auch bei Altenheimen, Blisterzentren etc. gibt es Probleme ...)

Auch das Smartphone ist nicht notwendig, es reicht in der Apotheke die KK-Karte.

Allerdings gibt es (zumindest hier bei uns auf dem "platten Land"zwinkerndes Smiley Probleme mit der Zeit: bis das E-Rp in der Apotheke "angekommen" ist, vergehen oft 4-6 Stunden.
 
Arina 07.08.2024 16:22
liebeslied, es klingt einfach und ist es auch!
 
janinaj 07.08.2024 16:37
Es geht hier um Medikamente - und ich bin davon ausgegangen, dass es sich um die früher roten Kassenrezepte geht. Und die bekomme ich weder vom Haus- noch vom Facharzt in Papierform, schon seit Monaten nicht mehr. Auch auf Bitten mir ein Papierrezept auszustellen, habe ich keines mehr erhalten. Begründung: Das ginge nicht mehr. 

Verordnungen die das Heil- und Hilfsmittelgesetz betreffen, die gibt es nach wie vor nur in Papierform. Das weiss ich auch, nur darum geht es hier ja nicht. Privatrezepte - keine Ahnung. Da habe ich keine Erfahrung. 

Dass die Freischaltung teilweise Stunden und halbe Tage dauert, das ist auch ein Problem. Ich frage immer gleich nach, wann es ca. freigeschaltet ist. Ansonsten steht man in der Apotheke und kann das Medikament nicht erhalten, weil noch nicht vom Arzt freigegeben ... Ist noch ein Problem. In der Tat.
 
Bluete14 07.08.2024 17:17
Das Kundenkonto bei der Apotheke bei uns im Ort war eines der ersten Dinge, die ich digital gemacht habe. Das Kundenkonto hat für mich nur Vorteile: Kassenzettel sind digital vorhanden und gehen nicht verloren. Ich nehme einige Medikamente und da macht es Sinn die Belege aufzuheben. 
Dann kann ich über das Kundenkonto Zuzahlungen auch per Banküberweisung bezahlen, ohne dass ich die EC-Karte aus der Hand geben muss. Nachdem die Apotheke auch an die Haus-/Wohnungstüre liefert, ist das für mich perfekt.
Dieses E-Rezept wird in der Arztpraxis sofort auf die Krankenkarte geschickt und ist damit jederzeit in jeder Apotheke einlösbar. Es kann auch nur einmal eingelöst werden. Gerade bei "Nachbestellungen" reicht ein Anruf in der Praxis, das E-Rezept wird an die Apotheke geschickt und st meist schon vor mir angekommen, bis ich in der Apotheke angekommen bin.

Allerdings gibt es (zumindest hier bei uns auf dem "platten Land"zwinkerndes Smiley Probleme mit der Zeit: bis das E-Rp in der Apotheke "angekommen" ist, vergehen oft 4-6 Stunden.
Das war am Anfang mal so, jetzt läuft das bei uns wie geschmiert.

Das ganze ist wie eine Bestellung im Internet oder EC-Karte: Ich brauche eine sichere PIN oder Passwort. Und wenn ich meiner Ärztin oder der Apothekerin nicht vertraue, dann liegt das Problem ganz woanders. Der Vorteil bei der Apotheke im Ort ist, dass ich auch mal alternative  Medikamente bekomme, wenn meines gerade nicht lieferbar ist. Bei Online-Apotheken heißt es dann nur lapidar "Nicht lieferbar".
 
liebeslied 07.08.2024 18:09
16:20 Hillery ist plötzlich gelöscht. Die Nachricht geht auch nicht zu liken. Es kommt dann nur ein Fenster: "Ersteller des Diskussionskommentars nicht gefunden" Trotzdem vielen Dank 

Zu 16:37 Es geht allgemein um Bestellungen, sowie Rezepteinlösungen im Blog. 
Einige Apotheken haben einen Gastzugang, genau, dieser ist nur für rezeptfreie Medikamente. 
Bei Arztrezepten wird ein Nutzungskonto erstmal, sozusagen erpresst, mit Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten. Eine andere Möglichkeit des Ankreuzens ist nicht gegeben. 
Was genau sagt die "Nutzung persönlicher Daten" genau aus? Eventuell auch eine Weitergabe?
 
liebeslied 07.08.2024 18:59
Per Handy mit QR-Code wird es ähnlich sein, wie an der appgesteuerten Pakstation ein Päckchen abzuholen.
 
janinaj 07.08.2024 19:42
Über die Suchfunktion ist Hillery noch aufrufbar - anscheinend sogar grade online. Komische Technik hier ...
 
pustekuchen500 07.08.2024 19:45
Hillary mit A .... oder Hillery mit E ...  ??
 
Vivianna 07.08.2024 20:10
Hallo Liebeslied,
nutze ja E - Rezept seit Januar.
Anfangs war schwierig,aber jetzt läuft gut.
Lasse die Versichertekarte immer Anfang vom Quartal in der Praxis einlesen.
Dann kann ich Medikamente telefonisch bestellen und am nächsten Tag mit Versichertekarte in Standort - Apotheke abholen.
Habe kein Kundenkonto und auch kein Code.

Übrigens kannst Du das E - Rezept bundesweit in allen Standortapotheken abholen.
Ist gut wenn man mal verreist.
Hab das kürzlich getestet,als ich am Bodensee war.
Hat funktioniert 🙂
Mit online - Apotheke kenn mich nicht aus und zahle fast alles bar..
 
EchtePerle 07.08.2024 21:24
Also, ich kann @Hillery, noch aufrufen, falls wir dieselbe Person meinen:

https://www.christ-sucht-christ.de/suche/results/8d8b899d7f5c4a66070667ed1e951e30/
 
Nemrac73 07.08.2024 22:06
Ich finde das e-rezept auch praktisch. Vor allem eben für Medikamente,  die man dauernd einnimmt. Ein Anruf beim Arzt genügt und ich muss nicht mehr in der Praxis das Rezept abholen, sondern kann dann später gleich zur Apotheke, und wenn ich unterwegs bin auch in einem anderen Ort
 
liebeslied 07.08.2024 22:32
(Dann war das wohl eine andere Schreibweise von diesem Namen. Schön, dass die richtige Hillery noch da ist.)

Für Leute mit Dauermedikation ist das natürlich praktischer, als vorher. 
Wer nur etwas braucht, wenn er krank ist, kommt aber nicht drum rum persönlich hinzugehen, weil die Karte einlesen werden muss.
 
liebeslied 07.08.2024 23:45
Zu 22.20

Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird sicherlich zu Analysezwecken sein, auch um personalisiert Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen..also Daten verkaufen an die Marktwirtschaft.
 
Bluete14 08.08.2024 08:15
Ziel der Datensammlungen im Gesundheitsbereich dürfte eigentlich immer die ID 2020 Idee aus dem Hause Gates sein.

Völliger Blödsinn. Selten so gelacht.
Wir haben in Europa eine Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Sollte jeder schon mal gehört haben. Diese Anordnung mit Gesetzcharakter verbietet genau das Sammeln von Daten ohne eine Erlaubnis.

Liebeslied, vielleicht hättest Du mal lesen sollen, was Dir diese Online-Apotheke Dir geschrieben hat: "... Verarbeitung von Gesundheitsdaten, nach Artikel 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sowie der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten."

Wenn man einfach mal "DSGVO Artikel 9 Abs.2" eingibt, kann man unter Abschnitt h) lesen, dass "die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Bedingungen und Garantien erforderlich,..."

Auf gut deutsch: Wenn Du nicht einwilligst, dürfen keine Gesundheitsdaten (gelieferte Medikamente) über Dich gespeichert werden und logischerweise kann dann auch kein Geschäftsvorgang getätigt werden. Medikamente werden ja auf Rezept ausgegeben, weil es keine Hustenbonbons sind.
 
(Nutzer gelöscht) 08.08.2024 08:35
Bluete zitiert ohne Kontext, was die Aussage des Gesetzestexts verfälscht.

Die DSGVO beginnt folgendermaßen:
https://www.datenschutzexperte.de/gesetzestext-eu-dsgvo/artikel-9/
Absatz 1:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:

a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt

Man MUSS quasi einwilligen, wenn man ein Medikament braucht und wenn Daten weitergegeben werden, können sie sagen: "Selber schuld, du hast ja eingewilligt!"

Und im Absatz 2,h, aus dem Bluete zitiert hat, steht auch noch ausdrücklich: "vorbehaltlich der in Absatz 3 genannten Bedingungen", die da lauten:

Absatz 3:
Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten dürfen zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt.

Sie brauchen also die Einwilligung für die Weitergabe von Daten sowieso nicht, das ist m.M.n. alles Augenwischerei.
 
liebeslied 08.08.2024 21:45
Zu 8:35 Richtig 👍 :

Zitat:
"Man MUSS quasi einwilligen, wenn man ein Medikament braucht und wenn Daten weitergegeben werden, können sie sagen: "Selber schuld, du hast ja eingewilligt!"
 
liebeslied 08.08.2024 23:21
Zu 8:35 Danke an die richtigen Meldungen nun und nochmal gesonderten Dank der Aufklärung auch an Gerlinde123👍
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