EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein
01.03.2024 08:30
EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein
01.03.2024 08:30
EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein
LUXEMBURG ‐ Ein Iraner tritt in Österreich zum christlichen Glauben über – nach österreichischem Recht ein Asylgrund nur dann, wenn die Glaubensüberzeugung schon im Heimatland bestand. Der Europäische Gerichtshof sieht es anders.
Ein Asylantrag in der EU aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am Donnerstag klar. In dem konkreten Fall geht es um einen nach Österreich geflüchteten Iraner, dessen erstes Schutzgesuch abgewiesen wurde und der bei seinem zweiten Antrag geltend machte, sich zwischenzeitlich zum Christentum bekehrt zu haben.
Die österreichischen Behörden hatten anerkannt, dass der Mann "aus innerer Überzeugung" Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz ohne Anerkennung als Flüchtling, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe.
Nach geltendem EU-Recht, das durch die sogenannte Anerkennungsrichtlinie geregelt wird, ist laut EuGH-Entscheid in einem solchen Fall nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt oder der Antragsteller das Asylverfahren instrumentalisieren will. Jeder Folgeantrag sei individuell zu prüfen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, der Betroffene glaubhaft machen könne, "aus innerer Überzeugung" konvertiert zu sein und diese Religion zu praktizieren, schließe dies eine Missbrauchsabsicht aus. Sofern ein solcher Antragsteller die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfülle, sei ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, urteilte der EuGH. (KNA)
Ein Asylantrag in der EU aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am Donnerstag klar. In dem konkreten Fall geht es um einen nach Österreich geflüchteten Iraner, dessen erstes Schutzgesuch abgewiesen wurde und der bei seinem zweiten Antrag geltend machte, sich zwischenzeitlich zum Christentum bekehrt zu haben.
Die österreichischen Behörden hatten anerkannt, dass der Mann "aus innerer Überzeugung" Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz ohne Anerkennung als Flüchtling, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe.
Nach geltendem EU-Recht, das durch die sogenannte Anerkennungsrichtlinie geregelt wird, ist laut EuGH-Entscheid in einem solchen Fall nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt oder der Antragsteller das Asylverfahren instrumentalisieren will. Jeder Folgeantrag sei individuell zu prüfen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, der Betroffene glaubhaft machen könne, "aus innerer Überzeugung" konvertiert zu sein und diese Religion zu praktizieren, schließe dies eine Missbrauchsabsicht aus. Sofern ein solcher Antragsteller die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfülle, sei ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, urteilte der EuGH. (KNA)
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 01.03.2024 12:27
Wer will das beurteilen ausser Gott???
(Nutzer gelöscht) 01.03.2024 13:02
Wir haben ein Iranisches Ehepaar im Hauskreis. Sie sind geflohen , weil sie dort schon Christen waren. Ihre Flucht erzählten sie mir .Mit einem Säugling waren sie unterwegs, das 2. Kind wurde hier geboren. Sie haben so viel auf sich genommen.
Seit ihrer Ankunft sind sie ganz fest in einer Gemeinde der Baptisten und sind integriert. Beide wurden dort als Erwachsene bekennende Christen getauft.
Ihr Asylantrag wurde sehr lange in der Bearbeitung hinausgezögert. Das Gerichtsverfahren in Potsdam dauerte von 9:00 morgens bis 18:00 Uhr am späten Nachmittag. 1 Ehepaar begleitete sie und wurde ebenso als Zeugen befragt. Sie berichteten, dass sie auch speziell nach Bibelstellen befragt wurden.
Christen haben es wohl besonders schwer, hier Asyl zu bekommen.
Der Mann hat seine Fahrerlaubnis zum Busfahrer gemacht und neulich erfolgreich bestanden.
Hoffentlich wird er eingestellt. Wir haben alle mit ihnen gebangt, denn sie sind sehr ehrliche und fleissige Menschen.
Seit ihrer Ankunft sind sie ganz fest in einer Gemeinde der Baptisten und sind integriert. Beide wurden dort als Erwachsene bekennende Christen getauft.
Ihr Asylantrag wurde sehr lange in der Bearbeitung hinausgezögert. Das Gerichtsverfahren in Potsdam dauerte von 9:00 morgens bis 18:00 Uhr am späten Nachmittag. 1 Ehepaar begleitete sie und wurde ebenso als Zeugen befragt. Sie berichteten, dass sie auch speziell nach Bibelstellen befragt wurden.
Christen haben es wohl besonders schwer, hier Asyl zu bekommen.
Der Mann hat seine Fahrerlaubnis zum Busfahrer gemacht und neulich erfolgreich bestanden.
Hoffentlich wird er eingestellt. Wir haben alle mit ihnen gebangt, denn sie sind sehr ehrliche und fleissige Menschen.
Klavierspielerin2 01.03.2024 13:24
@jerusa, ich tippe auf den Bischof!
Denn erwachsene Taufbewerber können durchaus eine 3- jährige Tauf- Vorbereitung ( Katechumenat) erhalten.
Denn erwachsene Taufbewerber können durchaus eine 3- jährige Tauf- Vorbereitung ( Katechumenat) erhalten.
Klavierspielerin2 01.03.2024 13:40
Taufbewerber in der RKK/ EKD/ FeG- Katechumenat
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/read/130761/
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/read/130761/
(Nutzer gelöscht) 01.03.2024 13:42
Auch bei den Baptisten ist so etwas , mir fällt gerade der Name nicht ein, vor einer Taufe gefordert.
(Nutzer gelöscht) 01.03.2024 13:43
Ebenso ist es in der evangelischen Landeskirche so üblich.
(Nutzer gelöscht) 01.03.2024 13:44
Sorry, es wird ja beschrieben in Deinem Link. Habe ihn erst jetzt geöffnet.