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Gelernt

Gelernt
In einem Vortrag sagte der Vortragende u.a. :  Wir müssen bestimmte Erfahrungen nicht selbst machen um zu lernen oder zu verstehen.
Wir haben auch die Möglichkeit aus den Erfahrungen anderer zu lernen.

Was habe ich also in der letzten Zeit  gelernt?

Die Menschen laufen oft relativ unbedarft durch das Leben. 
Oft mit dem  Gefühl / der Meinung 
Mir passiert schon nichts
und wenn was passiert, dann wird trotzdem alles gut.

Doch das stimmt nicht
Man kann sich auf niemand verlassen
Man kann sich nur auf sich selbst verlassen - meistens.
Deswegen braucht man in dieser Welt 
Versicherungen, Patientenverfügungen und Vollmachten.
Auch ein Testament sollte man machen.
Insbesondere, wenn man allein ist.
Auch auf Familie kann man sich im Notfall nicht verlassen.

Ich selbst habe mein Testament gemacht.
Bezüglich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bin ich dabei.

Zur Diskussion Stelle ich die Frage, welche Maßnahmen habtfür den Notfall ergriffen

Auf eine friedliche Diskussion freut sich wie immer 

das Engeli

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:12
Uiuiui...das klingt aber finster.
Welchen Notfall meinst du denn genau?  
Medizinischer Art? 
Krieg?
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:13
Wo hinterlegt man eigentlich so eine Patientenverfügung (ich habe noch keine, möchte das aber mal regeln)
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:14
Leider noch nix.....hab ich auf dem Schirm.....wegen meiner Kinder halt....hab aber nix.....muss halt mal dringend die Patientenverfügung angehen.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:16
Eine sehr frei zugänglich bei dir zu Hause. 
Eine bei einer Person deines Vertrauens und die benennst du auch in der Vollmacht.
Und eine am besten immer so gut es geht in deiner Nähe. Vielleicht im Auto. Weiß nicht ob du viel darin unterwegs bist und da ein großes Unfallrisiko hast. 
Wichtig ist einfach nur,  dass im Fall des Falles das Ding MIT ins Krankenhaus kommt.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 22:17
Mit Patientenverfügungen ist das so eine Sache. Es hängt dabei nämlich alles von der Einschätzung der Mediziner ab. Und die kann trügen.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:17
Und dann gibt es eine Glück/ Pech Regel, denn erfahrungsgemäß halten sich Ärzte und Mitarbeiter selten an deine Verfügungen. 
Einerseits,  weil das Ding nicht bei dir ist und andererseits weil sie es (aus diskussionswürdigen Gründen) schlichtweg ignorieren.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 22:27
Mich hat damals in der Corona Zeit z.B. wirklich überrascht zu erfahren, dass künstliche Beatmung bereits unterlassen wird, wenn eine entspr. Verfügung existiert. Es mag Menschen geben, die dies bewusst ablehnen, aber ein ehreblicher Teil ist sich nicht bewusst, was das bedeutet.
 
MrsBrightside 17.01.2024 22:28
Man kann sich nicht früh genug darum kümmern (wie oben genannt, bin auch gerade dran), der Tag X kann schon morgen kommen...egal, ob das uns lieb ist oder nicht.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:30
Zum Thema Welche Vorkehrungen habt ihr für den Notfall getroffen, hat das Engeli ja schon viele wichtige, weltliche Dinge genannt.
Ich würde dann noch hinzu fügen,  dass ich mein Leben Jesus übergeben habe.
Das halte ich für das Wichtigste.
 
WundervollesLeben 17.01.2024 22:33
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Auch darauf kannst du dich nicht
verlassen.
Worauf kann man sich verlassen?
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MrsBrightside 17.01.2024 22:34
Ich kenne Leute, die lehnen strikt sämtliche Vorkehrungen, wie Patientenverfügung, Vollmachten etc. aus unterschiedlichen Befürchtungen und Ängsten ab, fühlen sich besser ohne. Jeder hat ja den Luxus, das selbst zu entscheiden.
 
WundervollesLeben 17.01.2024 22:34
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Ich meinte Engeli
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(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:34
Ich kann mich auf Jesus nicht verlassen?
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:35
Ah ok... guuuuut.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:36
eine Vollmacht bei der Bank hast du auch Engeli?
(Formular von der BANK keine eigene)

Wenn nicht, dann achte dabei daruf, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus ist.

Dann hat es derjenige, wo das Amt ausführt einfacher sich um die Letzten Dinge zu kümmern.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:36
Diese Verfügung ist ja genau für den Moment da,  in dem du deine Wünsche nicht mehr mitteilen kannst. 
Ob es auch zur Anwendung der Verfügung kommt,  ist dann leider eine andere Frage.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 22:40
Rechnet immer damit, dass es im Bereich Medizin um Kostenabwägungen geht. Ich würde daher alles vermeiden, um  diese Türe auch noch unnötig zu öffnen. 😉
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:43
Tja 22.34
ich kann mich auf Jesus nicht verlassen..


Auf wen denn sonst 🙏❤💚
 
Engeli 17.01.2024 22:43
Nachdem ich jetzt erlebt habe, dass Menschen, die ihr Leben und was dazu gehört Jesus überlassen haben und damit auf die Nase gefallen sind, bin ich doch etwas unsicher.
Wir leben eben in einer gefallenen Welt
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:44
Eigentlich ist es das Dümmste reinzuschreiben ,daß man keine künstliche Ernährung und Flüssigkeit bekommen soll.
Das muss immer gegeben werden ,ansonsten ist der Tod qualvoller.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:45
Verstehe ich nicht  Engeli?
 
IngridMarie 17.01.2024 22:46
Das testament habe ich zu Hause auf dem Schreibtisch liegen. Keine Ahnung, ob das da gefunden wird ... (bin ja alleine). Ich habe es schon mehrmals geändert - alles nicht so einfach.

Die Patientenverfügung müsste man ja ständig mit sich rumschleppen oder was?
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:47
Es wird allzuschnell nichts mehr gemacht beim Schwerstkranken und Sterbenden , Flüssigkeit- und Sauerstoffgabe und Schmerzmittelgabe sind immer abmildernd.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:49
Sag mal Cherubien.....arbeitest Du auf der Palliativ', auf der Intensiv im Hospiz oder in der Unfallchirurgie?
 
MrsBrightside 17.01.2024 22:49
@hansfeuerstein:
Was würdest Du alles vermeiden, um welche Türe nicht unnötig zu öffnen?
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:50
Nein ,aber ich war mal im Krankenhaus beschäftigt und kenne jetzt Sterbefälle aus dem Umfeld
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:50
Aha.
 
MrsBrightside 17.01.2024 22:52
@Cherubien:
Wenn es dann wirklich ans Sterben geht, hängen viele Menschen dann doch mehr am Leben (was sie vorher nie für möglich gehalten haben und das deswegen dementsprechend im Vorfeld verschriftlicht haben).
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:53
Zb. Ein Demenzkranker der nicht mehr selber essen und trinken kann ,dem es immer schlechter geht ,bekommt ,wenn es nicht richtig geregelt ist am Ende seiner Erkrankung keine Flüssigkeit i.v. oder Flüssigkost.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 22:54
@MrsBrightside, Cherubien hat das Wichtigste dazu gesagt. Man müsste vielleicht noch ergänzen, dass relativ rasch auch die Insulingabe abgesetzt wird, wenn die Laborwerte entsprechend schlecht sind, und man mit dem Schlimmsten rechnet. Nur, haben sich da
schon Leute wieder völlig erholt, freilich ist das nicht möglich, wenn einem Diabetiker kein Insulin mehr verabreicht wird.....
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 22:56
Ohne Flüssigkeit wird der Demente noch verwirrter etc..
 
MrsBrightside 17.01.2024 22:56
@hansfeuerstein:
Ok verstehe
 
hansfeuerstein 17.01.2024 22:57
Es wird relativ rasch eine "Nutzenabwägung" erfolgen, und das in Zeiten, wo man sowieso den Wert des Lebens nicht (mehr) absolut setzt. Wenn eine entspr. Verfügung existiert, erleichtert es das noch.
 
IngridMarie 17.01.2024 22:57
Da kommt Jesus oder der Hl. Geist auch nicht vorbei und lindert die Schmerzen der Sterbenden ...
 
Engeli 17.01.2024 22:59
Verdursten ist schlimm
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:02
Alles schwierig. In einem bestimmten Stadium wollen Demente oder Alzheimer Kranke nichts mehr trinken, soll man das zwangsweise machen.... auch fraglich.
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:04
@hansfeuerstein:
Also besser ohne Verfügung?
Es gibt noch viele Facetten hierzu...schwierig in einem öffentlichen christlichen Forum.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:06
Schon Verfügung, aber nicht entsprechend ankreuzen. Im Letzten entscheidet eh die Ärzteschaft...
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:07
Ich glaub der Vorsorgebevollmächtigter entscheidet dann mit bei solchen Fragen.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:09
... sofern er denn gefragt wird.
 
IngridMarie 17.01.2024 23:09
Viele im Pflegeheim sind dehydriert - Excikkose.

Dass sie nichts mehr trinken wollen, glaube ich nicht. Sie brauchen nur lange dafür und die Zeit wird ihnen nicht gewährt. Da kann man ruhig alles geregelt haben - auf dem Formular - wenn keiner Zeit hat nützt das nix.
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:09
Dann lasst uns doch für die Ärzte beten, die uns am Schluss betreuen - soviel Gottvertrauen sollte doch mindestens vorhanden sein.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:09
Ja, wobei sie einem sagen, dass die Letztentscheidung beim Ärztegremium liegt. Man ist selber meist mit der Einschätzung der Lage überfordert.
 
Herbstprince 17.01.2024 23:11
Es ist nun einmal Fakt, dass im Krankenhaus als erstes die Frage gestellt wird, ob der Patient eine Patientenverfügung hat.
Auch in Pflegeheimen werden Bewohner darauf angesprochen oder bekommen „Besuch“,  wo dann die Errichtung einer Patientenverfügung  angesprochen wird.
 
Wenn keine Patientenverfügung existiert, fragen die Ärzte in kritischen Situationen schon sehr genau nach dem Willen des Patienten  und bislang habe ich dabei recht positive Erfahrungen mit den Ärzten gemacht, wenn ich für Betreute die Verantwortung hatte.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:15
Mir persönlich wären am Ende ,Flüssigkeit ,Flüssignahrung , Sauerstoffnasensonde und Schmerzmittel wichtig ,das muss ich noch regeln und reinschreiben.Damit gehts dann auch irgendwann zuende aber damit hätte ich jetzt ein besseres Gefühl.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:15
Ein Beispiel. Man ist selber Bevöllmächtigter, jemand kommt mit Corona ins KH, der Sauerstoffgehalt im Blut wird immer schlechter. Man kann also z.B. intubieren, bis
hin zu einer "Extrakorporale Membranoxygenierung". Dabei muss man aber wissen,
wie dabei die Chancen stehen, und dass die Rehabilitation erheblich schwierig ist
und erheblich dauert, anschliessend....
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:16
https://www.familienratgeber.de/


wir hatten im Pfarrheim einen Vortrag über dieses Thema - von einem Mitarbeiter der Hospizarbeit, der sich auf dieses Thema spezialisiert hatte
er hat allen Zuhörern dringend geraten, umgehend eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und vor allem Betreuer/Bevollmächtigte einzusetzen, damit vom Amt kein Betreuer eingesetzt werden kann
Ich habe dann ein entsprechendes Dokument verfasst und meinen Töchtern gesagt wo sie es finden
"Im Fall, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann, dass ich Hilfe brauche, setze ich  XXX - wie folgt als Betreuer/Bevollmächtigte ein  xxx
Datum, Unterschrift               am besten handschriftlich

dann habe ich die einzelnen Bereiche (grob gesagt Vermögensangelegenheiten, Aufenthalts- und Wohnangelegenheiten, Behörden, Post- und Fernmeldeverkehr und Gesundheitssorge) aufgeteilt unter meine Töchter, bzw. den Aufenthalt müssen sie gemeinsam bestimmen 

oben im Link findet man Genaueres dazu
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:17
Man kann also dann "entscheiden", aber hat eine Bürde welche ohne entsprechende Einschätzung der Gesamtsituation sehr schwierig ist. Bestenfalls nimmt die Natur die
Entscheidung evtl. vorweg.

https://de.wikipedia.org/wiki/Extrakorporale_Membranoxygenierung
 
Lapis 17.01.2024 23:18
Es gibt ja so vorgefertigte Patientenverfügungen. Dabei habe ich ein ungutes Gefühl, wenn ich mich gegen bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen entscheide. Ich würde mir wünschen, dass man viel differenzierter abwägen könnte, und dass der, der für mich entscheidet auch die Meinung der Ärzte mit in Betracht zieht. Eure Beiträge haben das jetzt auch noch mal bestätigt. Meine Mutter hat eine sehr differenzierte, individuelle, genaue Patientenverfügung bei einem Notar erhalten. Ich überlege noch, ob das die beste Lösung ist oder ob es gute vorgefertigte Verfügungen gibt.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:20
Hier der Link zur Vorsorgevollmacht 

https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_artikel.html
 
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:22
man kann eine Vorsorgevollmacht auch registrieren lassen, habe ICH nicht gemacht
https://vorsorgeregister.de   -  dort wird dann gespeichert, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt,  die Vollmacht selbst bleibt beim Verfasser
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:22
Für was in diesen Angelegenheiten braucht man einen Notar, für was nicht?
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:24
Es gibt medizinische Indikationen, als Voraussetzungen für bestimmte Behandlungsversuche..
 
Lapis 17.01.2024 23:27
Vielen Dank Cherubien und Libelle74 für die Formulare und Link.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:28
braucht man nicht - ich bin da sicher, denn eine meiner Töchter ist Volljuristin
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:30
@paeffche...super, danke für die Info.
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:30
Die Vollmacht brauchen sie eigentlich nur, wenn sie auf bestimmte Dinge verzichten sollen, und man dafür seine Einwilligung gibt....
 
Engeli 17.01.2024 23:32
Die Patientenverfügungen im Internet sind standardisiert.
Sie können also gar nicht alle Krankheitsfälle abdecken. Andererseits weiß der Laie überhaupt nicht was alles passieren kann und welche Konstellationen möglich sind.
Und wenn jemand schreibt, ich will keine Reanimation und dabei an eine Situation denkt wenn er 90 ist.
Jetzt ist er 40 hat einen Unfall, muss dann auf der ITS wegen Komplikationen reanimiert werden. Könnte leben, wird es aber nicht, eben weil er die Verfügung hat.

Die Verfügung müsste jährlich aktualisiert werden
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:37
Eben, u.A. Und wer hat daran gedacht, dass er z.B. im Falle einer Corona Erkrankung innerhalb einer Woche im KH landen kann, und ggfs. sehr rasch in die Lage kommt, dass das Blut mit Sauerstoff angereichert werden muss, wenn die Lungenfunktion beeinträchtigt ist, reicht oft die Maske nicht mehr aus.....
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:41
D.h. wenn die Maske nicht reichen sollte, hat man damit sein Todesurteil unterschrieben....
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:45
Der Punkt ist ja, dass die Ärzte eigentlich alles zur Erhaltung des Lebens tun müssen, es sei denn man wiederspricht dem bewusst in bestimmten Fällen. Und diese, sind nicht jedem so klar, wie man annehmen könnte.
 
(Nutzer gelöscht) 17.01.2024 23:48
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:50
@hansfeuerstein:
Und wer macht einem diese Dinge bewusst, die den meisten von uns nicht klar zu sein scheinen, wie es idealtypisch wäre?
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:53
Im Idealfall ein guter Arzt. Eigentlich sollte man mit dem Hausarzt reden, bevor man eine derartige Verfügung aufsetzt. Und sich auch noch ein wenig zusätzlich informieren.
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:55
Ok...das alles ergibt wirklich Sinn...habe beruflich viel mit Ärzte zu tun, werde mich da baldmöglichst schlau machen.
 
MrsBrightside 17.01.2024 23:56
*Ärzten
 
hansfeuerstein 17.01.2024 23:59
Seit wann muss ein Hausarzt eine Patientenverfügung unterschreiben? Weiss jemand dazu mehr?
 
MrsBrightside 18.01.2024 00:01
Keine Ahnung...muss er das?
Ich schreibe morgen weiter...Gute Nachtlachendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 00:28
Hab schon viele Jahrzehnte ein Organspendeausweis.....
..
...❤


aber inzwischen bin wahrscheinlich sowieso viel zu alt.....🥰🤔
 
Kensch 18.01.2024 01:12
Wenn man keine Organspende machen will ist es wichtig auch dies schriftlich fest zulegen. Vor allem im Ausland gibt es da sehr unterschiedliche Regelungen.
Wenn man die Organspende nicht explizit abgelehnt hat werden die Organe trotzdem gespendet.

https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/organspende-europa/

https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/netzdebatte/285361/organspenderegelungen-in-europa/

Ich musste das mal für jemanden entscheiden der im Koma lag. Da waren die Ärzte in der Uniklink sehr aufdringlich. Bereits am ersten Tag wollten sie eine Entscheidung wissen weil der Patient eine sehr schlechte Prognose hatte (er hatte drei von vier Adern im Gehirn verschlossen und das hatte man viel zu spät entdeckt)
Da ich wusste, dass er es nicht wollte hab ich das abgelehnt. Fanden die nicht so toll...
Sicherlich hab ich auch Verständnis dafür, dass manch einer froh ist wenn er die Möglichkeit hat durch eine Organspende weiter leben zu können.

Aber darauf weiter einzugehen führt hier zu weit und ist auch nicht wirklich das Blogthema.


Was m.E. auch wichtig ist: Lebt man in einer Partnerschaft und ist nicht verheiratet sollte man schriftlich festlegen dass der Partner einen im Krankenhaus besuchen, dort anrufen und auch Auskünfte erhalten darf.
Sonst entscheiden eventuell Angehörige ob man erfährt wie es dem Partner geht oder ob man es nicht erfährt..
 
Kensch 18.01.2024 01:28
"Dem kann man auch in der Vorsorgevollmacht widersprechen. Also dass der Ehegatte entscheidet."

Naja, das macht ja vor allem dann Sinn wenn man getrennt und noch nicht geschieden ist...
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 11:19
Patientenvefügung Formular 

https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung/muster-formulare
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 11:21
Musterformulare @11.19Uhr
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 11:25
Patientenverfügung bestätigen lassen?

Eine selbst verfasste Patientenverfügung können Sie auch durch einen Notar beglaubigen lassen, ohne dass er Ihnen bei der Abfassung zur Seite stand. So sorgen Sie dafür, dass niemand daran zweifeln kann, dass Sie zum Zeitpunkt der Abfassung geschäftsfähig waren. Als Alternative empfiehlt pflege.de, die Patientenverfügung vom Hausarzt oder einer Patientenberatungsstelle bestätigen zu lassen, was die Akzeptanz in Kliniken und weiteren medizinischen Einrichtungen deutlich erhöht.
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 11:28
Füllen Sie Formulare mit Bedacht aus

Die Patientenverfügung soll jeder Mensch nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen erstellen - auch das ist wichtig, damit sie wirksam sind. Daher raten wir zur Vorsicht insbesondere bei Musterformularen aus dem Internet, in denen die Formulierungen vorgegeben sind. Häufig haben Ärzte ein Musterformular von der Ärztekammer - auch diese Vorlagen sollten Sie intensiv lesen, besprechen und an Ihre Wünsche anpassen.

Als Formulierungshilfe können Sie dagegen vorgefertigte Textbausteine nutzen, die Sie genau nach Ihrem Willen zusammenstellen und anpassen. Entscheiden Sie, was zu Ihnen passt.

Hilfreich kann es außerdem sein, eine Patientenverfügung mit Verwandten oder Freunden zu besprechen. Sie können sie als Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben lassen. Das ist ein Beleg dafür, dass sich diese Menschen gut mit Ihren Wünschen auskennen. Dadurch sind sie sicherer bei Gesprächen mit dem Arzt und können sich eventuell besser durchsetzen.

Der Arzt oder die Ärztin kann außerdem unter der Patientenverfügung bestätigten, dass Sie die erforderliche Einwilligungsfähigkeit besessen haben.

Die Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens
Falls Sie sich gegen eine Patientenverfügung entschieden haben oder falls die Patientenverfügung mal nicht  zutrifft, muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dafür werden Angehörige oder auch der Bevollmächtigte und Betreuer befragt, was Sie in einer solchen Situation wollten. Auch frühere schriftliche Äußerungen von Ihnen, in denen Sie etwas über Ihre Wünsche und Ängste niedergeschrieben haben, werden beachtet
 
Alleshinterfragen 18.01.2024 11:45
Vielen Dank für die Infos.
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 11:54
Hier etwas aus der Krankenhausseelsorge :

Einige Schwerpunkte in der Krankenhausseelsorge
1. Sterben und Sterbesegen (Christine Kaier)
Wenn wir Krankenhaussseelsorger/innen ans Sterbebett gerufen werden, dann meist
von den Angehörigen. Sie bitten um Beistand sowohl für den Menschen, dessen Le-
ben zu Ende geht, als auch für sich selber. Denn die Macht des Todes macht hilflos,
traurig und oft auch sprachlos. Wie kann man dem Geheimnis des Lebens an seiner
Grenze begegnen? Ist Gott es, der uns trägt, hier und über den Abgrund des Todes
hinaus? Viele erwarten ein rituelles Handeln, das diese Fragen aufnimmt.
Der Sterbesegen sammelt die Angehörigen um das Bett des schwer kranken, sterben-
den Menschen. Bewusst den Abschied gestalten, das ist vielen wichtig in den letzten
Wochen und dann noch einmal, wenn der
Todeszeitpunkt sehr nahe gekommen ist. In
eindrücklichen Worten und durch Kreuzzei-
chen auf Stirn und Hände wird dieses einma-
lige Leben ‚leibhaftig‘ gewürdigt, verbunden
mit der Bitte und der Hoffnung: Gott geht mit
dir, begleitet und beschützt dich; alles, was
dein Leben ausmacht, möge bei Gott ein gu-
tes Ende finden. Auch wer nicht christlich
verankert ist, erlebt diesen Segen als hilf-
reich und versteht ihn als Hinweis auf eine –
wie auch immer geglaubte – höhere Macht.
Ausdrücklich sind auch die Angehörigen eingeladen, den Sterbenden zu segnen. Ein-
zeln, in ihrer Weise und mit eigenen Worten. Niemand wird zu einer Geste gedrängt.
Manche zeichnen ein Kreuz auf die Stirn, andere halten still Zwiesprache, manche sa-
gen: danke für alles, ich liebe dich, du darfst jetzt gehen, komm gut rüber.
Wie kann man sagen, es wird alles gut, wenn nichts gut ist? Wenn die Ehefrau viel zu
jung stirbt oder gar das Kind? Der Vater eines 10jährigen Jungen drehte sich gleich zu
Beginn der Segenshandlung plötzlich um, ging ein paar Schritte zur Tür hin und blieb
dort schweigend mit dem Rücken zum Bett stehen. Es war, wie er später erklärte, sein
Ausdruck des Protestes und der Wut gegen Gott, der solches Sterben zulässt. Auch in
einer unauflösbaren Spannung – von allen ausgehalten – kann der Segen zum Zei-
chen für Gottes Präsenz mitten im Unheil werden.
Ganz selten kann sich die sterbende Person noch äußern. Unter großer Anstrengung
bat ein Vater seine beiden erwachsenen Söhne um Verzeihung und dankte ihnen für
alles – für die Familie war das ein großes Geschenk. Ein älterer Mann, der zunächst
lange ruhig und mit geschlossenen Augen dalag, berührte seine kleine Enkelin am
Kopf, als sie ihm ganz nahe kam – wie wenn er ihr seinen Segen mitgeben wollte. Vie-
le Rückmeldungen von Angehörigen beinhalten, dass der Sterbesegen als tröstend er-
innert wird und bei der Bewältigung der Trauer hilft.
Der Sterbesegen entstand aus der Praxis der Krankenhausseelsorge. In einem jahre-
langen Prozess entwickelten und erprobten wir ihn. Im Jahr 2011 wurde er von Bischof
Dr. Gebhard Fürst für die pastorale Praxis im Bereich der Diözese Rottenburg-
Stuttgart gutgeheißen. Ein Jahr später veröffentlichte ihn Erzbischof Robert Zollitsch
für die Erzdiözese Freiburg, andere Diözesen folgten.
Der Sterbesegen ist ein Segensritual an der Schwelle des Todes. Er steht allen Gläu-
bigen zur Verfügung, die zu Sterbenden gerufen werden oder in der Familie selber ei-
ne Sterbebegleitung geistlich gestalten möchten.
 
Klavierspielerin2 18.01.2024 14:03
Morgen, 19. Jan., um 10h in der Reihe " Lebenshilfe", bei Radio Horeb:

Testament, Erbe und Vermächtnis. Unser Experte stellt sich Ihren Fragen.
Ref.: Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht, Präsident Deutsches Forum für Erbrecht

( + Mehr Infos zum Erbrecht
Für die Vermittlung eines Fachanwaltes für Erbrecht steht Ihnen gerne das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. zur Verfügung. Gründer und Ehrenvorsitzender ist Prof. Dr. Klaus Michael Groll.
 
Deutsches Forum für Erbrecht e. V.
Prannerstr. 6,
80333 München
Tel.: 089 2605 207
 
E-Mail: deutsches(at)erbrechtsforum.de
Im Internet: www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de
 
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Verkaufspreis: 10,00 €
 
Hier gelangen sie zu allen Veröffentlichungen.
 
Weitere Schriften:
 
Erben und Vererben
vom Bundesministerium der Justiz
 
Download als PDF oder Kleinschrift anfordern beim
 
Bundesministerium der Justiz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
11015 Berlin
 
Richtig vererben und verschenken
von der Verbraucherzentrale
3. Auflage 2020
256 Seiten, kartoniert
Onlinebestellung 
Die Kleinschrift kann bei der Verbraucherzentrale auch schriftlich angefordert werden.
 
Klavierspielerin2 18.01.2024 14:57
Sonntag, 13.11.2022: 

Die christliche Patientenvorsorge für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zuletzt.

Ref.: Dr. Michael Feil, Referent für Glaubensfragen und Bioethik der Deutsche Bischofskonferenz, Mod.: Sabine Böhler, Studio München                                       
                                       
https://www.horeb.org/mediathek/podcasts/standpunkt/?tx_sicpodcastlist_pi1%5Buid%5D=48772&tx_sicpodcastlist_pi1%5Baction%5D=show&tx_sicpodcastlist_pi1%5Bcontroller%5D=Podcast&cHash=dc979ab7e158dc236b61322f5481c24f
 
(Nutzer gelöscht) 18.01.2024 18:54
Eine christliche Patientenverfügung und die christliche Patientenvorsorge findet man kostenlos als PDF-Formular zum Ausdrucken auf den Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Katholischen Kirche in Deutschland. Man kann sie auch als Vordruck postalisch bestellen.
 
Engeli 18.01.2024 20:07
Eine  Freundin hatte dieses Jahr auch das Thema  Patientenverfügung.
Ihr wurde erklärt , dass diese Verfügungen aus dem Internet anfechtbar sind und auch nicht eingehalten werden müssen
Eben weil nicht fälschungssicher 
Daher sollte man sich die Verfügung beglaubigen lassen.
Geht in Bayern scheinbar kostenlos über das Landratsamt
 
Engeli 19.01.2024 23:37
Es ist also tatsächlich so
Sobald man nicht mehr selbst entscheiden kann ist man völlig ausgeliefert.
Ärztlicherseits gibt es zunächst  Notfallentscheidungen, dann aber wird schnellst möglich eine Rechtsform gesucht um sich abzusichern.
Dabei geht es nicht um den Patienten , sondern den Arzt.
Für die Gerichte ist es ein formaler Vorgang.
Der Mensch interessiert nicht.
Und, wenn der Betreuer nicht zum Wohl des Patienten entscheidet ist das Recht auf Seiten des Betreuers.
.Ich werde jetzt nächste Woche anfangen mich um so eine Betreuungsvollmacht kümmern und schauen wen ich einsetze.
Wird nicht einfach.
Patientenverfügung folgt
Das was gerade mit meiner Freundin passiert ist so erbärmlich, dass einem schlecht wird.
Ich möchte nicht, dass mir so was passiert
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