Wenn aus evangelischen Pfarrern katholische Priester werden

Wenn aus evangelischen Pfarrern katholische Priester werden
SO SEHEN DIE KIRCHLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN AUS


BONN ‐ In Augsburg wurden am Sonntag zwei ehemalige evangelische Geistliche zu katholischen Priestern geweiht. Dafür mussten sie einige Zusatzqualifikationen erlangen. Hier wird erklärt, wie so eine "Umschulung" abläuft – und warum die Kandidaten trotz Ehefrau das Weihesakrament erhalten.




Wenn ein Mitglied einer anderen christlichen Gemeinschaft zur katholischen Kirche übertreten will, ist das Prozedere klar geregelt: Der Konvertit nimmt Kontakt zu einem Priester auf, erhält seelsorgliche Begleitung sowie Katechese, anschließend bittet der Priester beim Bischof um Aufnahme des Kandidaten in die Kirche. In einem Gottesdienst spricht der Konvertit dann das Glaubensbekenntnis und empfängt die Firmung – es sei denn, er hat sie, wie es bei orthodoxen Christen der Fall ist, schon in seiner bisherigen Kirche empfangen. Doch was muss ein Geistlicher einer anderen christlichen Gemeinschaft tun, der zur katholischen Kirche konvertiert –­ und auch dort seiner Berufung folgen möchte?

Grundsätzlich darf jemand, der früher beispielsweise evangelischer Pfarrer war und zur katholischen Kirche übergetreten ist, auch katholischer Priester werden. Wer diesen Weg tatsächlich einschlägt, muss zuvor – salopp gesagt – eine "Umschulung" machen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat hierzu keine eigenen Leitlinien. Allerdings hat die vatikanische Glaubenskongregation 2007 ein "Mindestprofil für die Ausbildung ehemaliger protestantischer Geistlicher, die zu katholischen Priestern geweiht werden wollen" formuliert.

Die Verantwortung liegt beim Bischof

Die Handreichung listet einige Grundvorgaben auf, überträgt aber den Großteil der Verantwortung für eine angemessene Ausbildung solcher Kandidaten dem zuständigen Bischof. Er muss dafür sorgen, dass die künftigen Priester in allen relevanten Bereichen die richtigen Zusatzqualifikationen bekommen. Die Glaubenskongregation weist in dem Dokument explizit darauf hin, dass sie die Aufgabe hat, "den Bischöfen der Kirche dabei zur Seite zu stehen, dem Wunsch früherer protestantischer Geistlicher, die geweihte katholische Priester werden möchten, Rechnung zu tragen."

Konkrete Vorgaben für den Einzelfall zu machen, würde nicht funktionieren, betont der Jesuit Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. "Es gibt viele unterschiedliche Arten von evangelischen Gemeinschaften. Das heißt, dass auch die Qualität der Ausbildung, die ein evangelischer Geistlicher bislang erhalten hat, sehr unterschiedlich sein kann." In den evangelischen Landeskirchen Deutschlands und in anderen traditionellen evangelischen Kirchen sei die Ausbildung zwar sehr solide, doch bei anderen protestantischen Gemeinschaften könne das anders sein.


Bild: ©Privat/katholisch.de
Ulrich Rhode ist Jesuit und unterrichtet Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Er hält es für nicht sinnvoll, bei der "Umschulung" von protestantischen Geistlichen zu katholischen Priestern allzu konkrete Vorgaben zu machen. Schließlich könne die Qualität der bisherigen Ausbildung unterschiedlich sein.

In erster Linie geht es in der Priesterausbildung ehemaliger protestantischer Geistlicher darum, ihnen das spezifisch Katholische nahezubringen. Die Kandidaten benötigten für ihre Ausbildung viel Aufmerksamkeit, "insbesondere in Bezug auf diejenigen Bereiche der katholischen Theologie, die in ihren früheren Studien fehlten", heißt es in dem Dokument der Glaubenskongregation.

Zurück auf die Schulbank

Entscheidende Themen sind unter anderem die speziell katholische Sicht auf die Heilige Schrift, in der Dogmatik die Traktate Christologie, Ekklesiologie sowie Mariologie und in der Moraltheologie das kirchliche Verständnis der menschlichen Sexualität und die katholische Soziallehre. Besonders hervorgehoben werden die Liturgie und die Sakramentenlehre. Vor allem "die Eucharistie als Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens" sowie das Bußsakrament und die Krankensalbung spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Einen besonderen Platz soll in der Ausbildung auch das Kirchenrecht einnehmen. Hier sollen insbesondere die Rechtssätze, die das Papstamt betreffen, sowie diejenigen, die die Ehe und andere Sakramente betreffen, behandelt werden. Für die Weihekandidaten bedeutet das Ganze in den allermeisten Fällen, dass sie für ein paar Jahre nochmal die (Hoch-)Schulbank drücken müssen. Zum Abschluss dieser akademischen Zusatzqualifikation legen sie dann eine Prüfung ab.

Nach der akademischen Weiterbildung folgen, wie bei "normalen" Weihekandidaten, diverse Praktika sowie der Pastoralkurs. Die Zeit dort wird aber meist verkürzt, da ehemalige evangelische Geistliche bereits einiges an Erfahrung in der Seelsorge und der Gemeindearbeit mitbringen.

Katholische Priester mit Ehefrau

So weit, so gut. Aber was ist, wenn der Kandidat – wie das bei ehemaligen evangelischen Geistlichen in der Regel der Fall ist – bereits verheiratet ist? Schließlich ist der Zölibat, die Verpflichtung zum ehelosen Leben, in der römisch-katholischen Kirche eine der Grundvoraussetzungen für den Empfang der Priesterweihe. Doch in diesen Fällen kann der Papst – und nur der Papst – vom Zölibat dispensieren. Erstmals erfolgte dies 1951 unter Pius XII. Damals durfte der Mainzer Pfarrer Rudolf Goethe trotz bestehender Ehe zum Priester geweiht werden.

Ein Mann nimmt den Codex des kanonischen Rechts aus einem Regal.
Bild: ©katholisch.de
Im Codex des kanonischen Rechts wurde festgesetzt, dass allein der Papst in Ausnahmefällen vom Zölibat befreien kann. Der einschlägige Canon ist 1047.

Dass in diesen Fällen die Kandidaten vom Zölibat befreit werden, findet der Kirchenrechtler Rhode durchaus nachvollziehbar. "Diese Männer haben sich im Prinzip schon vorher berufen gefühlt. Solange sie noch evangelisch waren, spielte es für sie keine Rolle, dass man als katholischer Priester unverheiratet sein muss." Deshalb sei es plausibel, dass ihre damalige Entscheidung, zu heiraten, der Priesterweihe nicht im Wege stehen sollte.

Einsatz in der Pfarrei erlaubt

Bis 2015 gab es von Seiten des Vatikans die Anweisung, konvertierte Priester nicht in der Pfarrseelsorge einzusetzen, sondern nur an kategorialen Stellen, etwa als Krankenhausseelsorger. "Den normalen Gläubigen in der Pfarrei sollte nicht vor Augen geführt werden, dass ein katholischer Priester auch verheiratet sein kann", sagt Ulrich Rhode. Papst Franziskus hat dies per Dekret geändert – Gründe gab er keine an. Jedoch soll er im Vorfeld eine Umfrage unter Bischöfen durchgeführt haben: Sie sollten ihre Erfahrungen mit Priestern schildern, die früher Geistliche anderer christlicher Gemeinschaften waren.

Haben diese Fälle von verheirateten, katholischen Priestern auch einen Einfluss auf die anhaltende Debatte um den Zölibat? Rhode hält das eher für unwahrscheinlich. "In den katholischen Ostkirchen gibt es viele verheiratete katholische Priester. Da hat man ja schon die Erfahrung gemacht, dass das geht. Das Anschauungsmaterial ist also schon da", sagt der Professor für Kirchenrecht. Einige frühere evangelische Pfarrer fielen in dieser Diskussion nicht so sehr ins Gewicht.

Von Matthias Altmann

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