Schön, liebe @Herbstprince,
dann übermittle dieser Dame doch bitte dieses Urteil.
Da wird sie sich freuen!
Es wurde ja auch so kommuniziert in den Ausführungen der Regierung
und der Banken, dass an diese Zahlung, keine Bedingungen geknüpft
seien und später, hat man dann doch Bedingungen aufgestellt!
Handelt es sich dabei nicht um eine Rechtsbeugung, die jetzt revidiert
worden ist?
Urteil OVG: zu Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
29.12.2023 10:59
Urteil OVG: zu Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
29.12.2023 10:59
Urteil OVG: zu Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
Wichtige Mitteilung an alle Unternehmer und
Selbständige:
hier das Urteil des OVG Münster zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe.
Das OVG Münster hat die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt und
die Berufung der Landesregierung NRW zurück gewiesen.
Es muss nichts zurück gezahlt werden.
OVG Münster 4 A 1986/22
(I. Instanz: VG Düsseldorf 20 K 217/21)
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_230227/index.php
https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/ovg-nrw-rueckforderung-von-soforthilfen-rechtswidrig
Selbständige:
hier das Urteil des OVG Münster zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe.
Das OVG Münster hat die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt und
die Berufung der Landesregierung NRW zurück gewiesen.
Es muss nichts zurück gezahlt werden.
OVG Münster 4 A 1986/22
(I. Instanz: VG Düsseldorf 20 K 217/21)
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_230227/index.php
https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/ovg-nrw-rueckforderung-von-soforthilfen-rechtswidrig
Kommentare
calando 29.12.2023 11:35
Ja, so hat man die Insolvenzen, die aufgetreten sind gut verschleiert, indem man die ansonsten nach der Insolvenzordnung nötigen Insolvenzmeldungen per Verordnung verschoben hat.
Ob das Menschen geholfen hat, kann ich nicht beurteilen, da ich kaum Betroffene kenne.
Ob das Menschen geholfen hat, kann ich nicht beurteilen, da ich kaum Betroffene kenne.
Stehauf 29.12.2023 11:36
Falls Missbrauch vorlag , muss die Justiz durchgreifen. Für Privatpersonen war eine Bereicherung von vornherein ausgeschlossen. Selbstverständlich dürfen auch die Maskenskandale nicht ohne Konsequenzen bleiben.
calando 29.12.2023 12:04
Danke dass du das schreibst, doch gilt das meines Erachtens nach, nur in diesem Fall, was denkst du?
calando 29.12.2023 12:08
Was denkst du denn von dem Durchgreifen der Justiz bei korrupten Politikern, stehauf?
EchtePerle 29.12.2023 12:14
Na klar, werte@Calando!
Es bezieht sich nur auf diese Rechtssache:
Rückzahlung der Corona-Sofort-Hilfe!
Andere Rechtsverhalte, die noch nicht abgeschlossen sind,
sind davon ausgenommen.
Doch Gott ist die Wahrheit in Person und somit wird ER am Ende
der Weltzeiten, das Recht in jedem Fall wiederherstellen!
Daran kann es keinen Zweifel geben!
Denn es steht geschrieben in 2. Petrus 3:
Die Hoffnung der Gläubigen und ihr heiliger Wandel.
Warnung vor der Verdrehung der heiligen Schriften
11 Da nun dies alles aufgelöst wird, wie sehr solltet ihr euch auszeichnen durch heiligen Wandel und Gottesfurcht,
12 indem ihr das Kommen des Tages Gottes erwartet und ihm entgegeneilt[2], an welchem die Himmel sich in Glut auflösen und die Elemente vor Hitze zerschmelzen werden!
13 Wir erwarten aber nach seiner Verheißung neue Himmel und eine neue Erde, in denen Gerechtigkeit wohnt.
Amen!
Es bezieht sich nur auf diese Rechtssache:
Rückzahlung der Corona-Sofort-Hilfe!
Andere Rechtsverhalte, die noch nicht abgeschlossen sind,
sind davon ausgenommen.
Doch Gott ist die Wahrheit in Person und somit wird ER am Ende
der Weltzeiten, das Recht in jedem Fall wiederherstellen!
Daran kann es keinen Zweifel geben!
Denn es steht geschrieben in 2. Petrus 3:
Die Hoffnung der Gläubigen und ihr heiliger Wandel.
Warnung vor der Verdrehung der heiligen Schriften
11 Da nun dies alles aufgelöst wird, wie sehr solltet ihr euch auszeichnen durch heiligen Wandel und Gottesfurcht,
12 indem ihr das Kommen des Tages Gottes erwartet und ihm entgegeneilt[2], an welchem die Himmel sich in Glut auflösen und die Elemente vor Hitze zerschmelzen werden!
13 Wir erwarten aber nach seiner Verheißung neue Himmel und eine neue Erde, in denen Gerechtigkeit wohnt.
Amen!
EchtePerle 29.12.2023 12:19
Oh, eine Bitte habe ich an Euch:
Hier ist kein Platz über weitere politische Diskussionen über Politiker!
Bitte, eröffnet dafür einen eigenen Blog! Danke!
Hier geht es einzig und allein, um die Corona-Sofort-Hilfe für
Selbständige und Unternehmer und das diese, nun nicht zurück gezahlt
werden muss!
Hier ist kein Platz über weitere politische Diskussionen über Politiker!
Bitte, eröffnet dafür einen eigenen Blog! Danke!
Hier geht es einzig und allein, um die Corona-Sofort-Hilfe für
Selbständige und Unternehmer und das diese, nun nicht zurück gezahlt
werden muss!
Herbstprince 29.12.2023 12:22
Die Corona Beihilfen sind jedenfalls nicht ohne Probleme. Ich hatte wegen eines Herrn, der Corona Beihilfe bekommen hatte und dann in die Leistungen vom Jobcenter gerutscht war, eine Steuerklärung einreichen sollen. Ich habe verschiedene Steuerberater kontaktiert und einer begründete seine hohe Vergütungsforderung damit, dass sehr viele Sachen zu prüfen seien und dass Empfänger von Coronahilfen“mit einem Bein im Gefängnis stehen „
Ich habe dann einen Bettelbrief an das Finanzamt geschrieben, die Situation erklärt und nie wieder etwas von denen gehört.
Ich habe dann einen Bettelbrief an das Finanzamt geschrieben, die Situation erklärt und nie wieder etwas von denen gehört.
EchtePerle 29.12.2023 12:30
Wenn ein Unternehmer durch Corona in Umsatzverluste gekommen ist,
konnte er diese Corona-Sofort-Hilfe, beantragen.
Mehr Bedingungen, als Umsatzverlust, war nicht gestellt worden!
Weitere Bedingungen wurden erst später erhoben!
Das ist ein Fakt, an dem niemand vorbei kommt!
Darum entspricht das Urteil des OVG nur dem geltenden Recht!
konnte er diese Corona-Sofort-Hilfe, beantragen.
Mehr Bedingungen, als Umsatzverlust, war nicht gestellt worden!
Weitere Bedingungen wurden erst später erhoben!
Das ist ein Fakt, an dem niemand vorbei kommt!
Darum entspricht das Urteil des OVG nur dem geltenden Recht!
EchtePerle 29.12.2023 12:34
Bei Leistungsbezug durch das JobCenter, liegt die Sache klar und eindeutig:
Alles, was über dem geltenden Satz der Sozilhilfeleistungen liegt, entsprchend
den geltenen gesetzlichen Bestimmungen, muss zurück gezahlt werden!
Es muss auch in der Buchhaltung angeführt werden, die dem JobCenter
übermittelt wird.
Da liegt der Fall anders und klar!
Alles, was über dem geltenden Satz der Sozilhilfeleistungen liegt, entsprchend
den geltenen gesetzlichen Bestimmungen, muss zurück gezahlt werden!
Es muss auch in der Buchhaltung angeführt werden, die dem JobCenter
übermittelt wird.
Da liegt der Fall anders und klar!
Herbstprince 29.12.2023 15:03
Das war genau das Problem, dass die Corona Hilfe beantragt werden konnte, aber viel zu wenig Vorgaben, wie damit umzugehen war.
Und wenn nichts geregelt war, kann man den Empfängern der Hilfe nicht nachträglich einen Strick drehen.
Und wenn nichts geregelt war, kann man den Empfängern der Hilfe nicht nachträglich einen Strick drehen.
EchtePerle 29.12.2023 15:22
Es gab nur diese eine Vorgabe:
Corona bedingter Umsatzverslust!
Lag das vor, konnte man ds belegen, dann durfte diese Corona-Sofort-Hilfe,
beantragt werden!
In Deinem Kommentar von 12.22 Uhr hast Du aber geschrieben:
.....damit, dass sehr viele Sachen zu prüfen seien und dass Empfänger von Coronahilfen“mit einem Bein im Gefängnis stehen
Niemand steht mit einem Bein im Gefängnis, der Coraona-Hilfe bezogen hat und Umsatzverluste belegen kann!
Wer Transferleistungen bezog, für den galten weiterhin die Gesetze
der Sozial-Gesetzbücher übergeordnet! Das ist doch logisch!
Corona bedingter Umsatzverslust!
Lag das vor, konnte man ds belegen, dann durfte diese Corona-Sofort-Hilfe,
beantragt werden!
In Deinem Kommentar von 12.22 Uhr hast Du aber geschrieben:
.....damit, dass sehr viele Sachen zu prüfen seien und dass Empfänger von Coronahilfen“mit einem Bein im Gefängnis stehen
Niemand steht mit einem Bein im Gefängnis, der Coraona-Hilfe bezogen hat und Umsatzverluste belegen kann!
Wer Transferleistungen bezog, für den galten weiterhin die Gesetze
der Sozial-Gesetzbücher übergeordnet! Das ist doch logisch!
Herbstprince 29.12.2023 17:37
Das war der Satz von dem einen Steuerberater, aber keiner von den kontaktierten Steuerberatern hatte Lust, neue Fälle mit Corona Hilfen zu bearbeiten.
Das war im Sommer 2022.
Das war im Sommer 2022.
EchtePerle 29.12.2023 17:42
Ich danke allen Kommentatoren, für Ihre Beteiligung! 👍 🙂
Das Thema haben wir wohl jetzt hinreichend bearbeitet.
Daher schließe ich den Blog jetzt!
Das Thema haben wir wohl jetzt hinreichend bearbeitet.
Daher schließe ich den Blog jetzt!
Ob sie jetzt ihre Rückerstattung wieder zurückfordern kann ?? - oder doch jeder Fall nach eigenen Kriterien behandelt wird- also nicht alle gleich begünstigt bleiben.
Sie meinte nämlich, dass die Insolvenzen durch die Corona-Rückforderungen nur zeitlich nach hinten verschoben worden wären, also die Insolenz-Welle noch käme.