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Reden über Gott am Arbeitsplatz

Reden über Gott am Arbeitsplatz
Über den Glauben an Gott und Jesus am Arbeitsplatz zu sprechen, halte ich für brandgefährlich. Deswegen wurde ich nach einer Erkrankung, die zu einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenrecht geführt hat, von dem damaligen Arbeitgeber
(Dienstherr) nicht mehr in das Dienstverhältnis reaktiviert.
Die Kirchengemeinde will zwar, dass das Wort Gottes nach außen getragen werden soll, will aber keine Verantwortung übernehmen, wenn deswegen der Arbeitsplatz verloren geht. Lässt die Kirche zu, dass solche ein krasses Unrecht geschieht? Anscheinend ist das der Kirche völlig egal. Mein Vertrauen zur Kirche ist erschüttert.

Kommentare

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Zeitlos6 06.12.2023 06:32
Religion und Politik 
führen zum Streit mit 
- dem Bewerber und
- Arbeitgeber.
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 07:36
Die Trennung von Kirche und Staat ist gewollt.
Da kann man sich nicht beschweren,  wenn sich der Dienstherr dessen bedient.
 
Avokado 06.12.2023 08:49
Bei den vielen Anhängern der Klimasekte ist diese Trennung noch nicht ganz gelungen.
 
janinaj 06.12.2023 09:13
Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus, war "nur" Angestellte im ÖD. Und dort war es kein Problem. Ich war auch sehr lange krank bevor ich in EM-Rente ging. Mein Umfeld war nicht einfach, aber der Glaube war kein Problem.
Ich weiss wirklich nicht, ob tatsächlich bei einem Beamtenstatus der Grund sein kann, dass man nicht über den Glauben reden kann. Ich habe und würde zwischen Kollegen und Kunden trennen. Das sollte man schon tun. 
Bist du vorzeitig pensioniert wurden oder was machst du jetzt? Man kann sich doch auch freiwillig versetzen lassen - soweit ich weiss. 
Mir sind das einfach zu wenig Infos. Man kann das nicht wirklich beurteilen.

In der freien Wirtschaft habe ich auch gearbeitet - da war es gar kein Problem. Im Gegenteil. Andere und auch der Chef haben die Zuverlässigkeit und den Fleiss geschätzt. Dann kann man auch Zeugnis geben. 
 
paloma 06.12.2023 09:17
🤢🥴🤦🏻
 
paloma 06.12.2023 09:22
Je nachdem,in welchen Bereichen der Beamte eingesetzt ist.Hat er mit Minderjährigen/Abhängigen zu tun,ist ihm jegliche Beeinflussung gesinnungsmäßiger Art nicht gestattet,z.B. Parteien Werbung od auch in religiöser Hinsicht.
Das ist nicht immer leicht.
 
janinaj 06.12.2023 09:46
Beamter und Minderjährige - das hatte ich jetzt so gar nicht auf dem Schirm. Danke für den Hinweis. Als Lehrer z.B. - o.k.
 
janinaj 06.12.2023 09:59
#Die Kirchengemeinde will zwar, dass das Wort Gottes nach außen getragen werden soll, will aber keine Verantwortung übernehmen, wenn deswegen der Arbeitsplatz verloren geht. Lässt die Kirche zu, dass solche ein krasses Unrecht geschieht? Anscheinend ist das der Kirche völlig egal. Mein Vertrauen zur Kirche ist erschüttert.#

Rein rechtlich betrachtet ist die Kirche hier zu gar nichts verpflichtet. Denn sie ist schlicht nicht dein Vertragspartner. Das ist nunmal dein Arbeitgeber. 
Du hättest allenfalls dir einen Arbeitsplatz bei der Kirche suchen können. 
Ob es Sinn macht gegen die Maßnahme deines Arbeitgebers zu klagen - da musst du dir juristischen Rat einholen. Und die Kosten vorher überschlagen. Aber wenn du jetzt 62 Jahre bist, dann bist du sicherlich schon lange Beamter - oder hat man dir die gesamten Pensionsansprüche versagt? Die Pensionen die Lehrer in deinem Alter bekommen sind i.d.R. nicht schlecht. Angestellte des ÖD bekommen in der Regel mind. ein drittel Brutto weniger als die Beamten. Ich möchte nicht klagen. Aber im Vergleich zu den Beamten finde ich das ungerecht - vor allem wenn man jahrzehnte die gleiche Arbeit macht. Und nein, ich konnte mich nicht mehr verbeamten lassen. War zu alt.
Irgendwie ist alles ein wenig schwammig.
 
Fridi 06.12.2023 10:20
Die Kirchengemeinde will zwar,dass Gottes Wort nach außen getragen werden soll…..
Will das die Kirchengemeinde oder Jesus wenn er sagt gehet hin in alle Welt ??
Nach Matthäus 28
da heißt es auch ich bin bei Euch alle Tage

Ich weis es klingt hart aber trotzdem muss man bei sowas Jesus fragen,denn die User hier haben nicht genug Einblick um richtige Antworten zu geben
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 10:24
ich habe an meinen Arbeitsstellen auch über meinen Glauben gesprochen und bin nie angefeindet worden - allerdings "Bekehrungsversuche" habe ich dort nie unternommen 
 
janinaj 06.12.2023 10:47
#Deswegen wurde ich nach einer Erkrankung, die zu einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenrecht geführt hat, von dem damaligen Arbeitgeber (Dienstherr) nicht mehr in das Dienstverhältnis reaktiviert.#
Das klingt für mich widersprüchlich bzw. eine Dienstunfähigkeit ist eine Krankheit. Punkt. Wenn man gegen Dienstpflichten usw. verstößt, also wegen Missionierung den Betriebsfrieden sozusagen stört, dann sind das doch zweierlei Dinge. Das verstehe ich nicht und kann nicht wirklich glauben, dass das eine das andere nach sich ziehen kann. Sorry, möchte dir nicht zu nahe treten. Aber ich denke, dass hier getrennt werden muss. 
Ich weiss schon, dass Religionsfreiheit garantiert ist, jedoch ist hier die Frage, ob hier trotzdem nicht die Loyalität zum Arbeitgeber oder die einzuhaltende Neutralität angezweifelt wurde. 
Fragen über Fragen ... vielleicht äußerst du dich ja noch.
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 10:48
auch im Öffentlichen Dienst gibt es einen Personalrat, für Angestellte und Beamte - der muss zu so etwas immer gehört werden - das kann eine Person NICHT entscheiden - konntest Du da nicht nachfragen?
 
Freddy100 06.12.2023 10:50
Kierchengemeinde was ist das denn ? 
wer geht in eine Kirchengemeinde ?
 
Freddy100 06.12.2023 10:53
entweder Kirche oder Gemeinde 
Kirchengemeinde ist bestimmt ein mischmasch - wie Cocktial Mischung - das man schneller betaubt wird 
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 11:07
Art. 65 Bayrisches Beamtengesetz 
Verfahren bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit
(1) Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden.
(2) 1Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, so ist der Beamte oder die Beamtin verpflichtet, sich nach Weisung des oder der Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin dies für erforderlich hält, beobachten zu lassen. 2Wer sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung, sich nach Weisung des oder der Dienstvorgesetzten untersuchen oder beobachten zu lassen entzieht, kann so behandelt werden, wie wenn die Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre.


Vielleicht hat das dann gar nichts mit Deinem Verhalten am Arbeitsplatz zu tun, Du bist ja schon etwas älter und es wird evtl bezweifelt, ob Du wieder voll arbeiten kannst 
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 11:21
@Kirchengemeinde - das ist zum einen die Kirchengemeinde vor Ort,  Christinnen und Christen, die an einem bestimmten Ort zusammenkommen
 
janinaj 06.12.2023 11:25
Genau paeffche, das habe ich vorhin ja auch geschrieben: Krankheit und die andere Geschichte, das sind zwei völlig verschiedene Dinge und der eigentliche Grund ist ggf. eine länger andauernde Krankheit bzw. die Arbeitsfähigkeit steht grundsätzlich zur Diskussion. 
 
janinaj 06.12.2023 11:26
Freddy, du bauchst hier nicht zu lästern, wenn jemand in einer Kirchengemeinde Mitglied ist. Gott führt jeden anders. Und toleriere das bitte. 

Ansonsten: Willst du uns veräppeln? Als wenn du nicht wüsstest was gemeint ist. Sei friedlich bitte.
 
sansalvador 06.12.2023 11:34
Danke für Eure Kommentare. Ich will meinen Fall näher erläutern. Ich war 25 Jahre Dienstordnungsmäßiger Angestellter bei der AOK Bayern. Dienstordnungsmäßige Angestellte sind Beamten ähnlich, was die Besoldung, Versetzung, Kündigung etc. anbelangt. Nachdem eine gesetzliche Krankenkasse eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung gilt für dienstordnungsgemäße Angestellte eine Dienstordnung.
Janinaj, um näher auf Deine Frage einzugehen, ich wurde im Jahr 2006 wegen Dienstunfähigkeit, wegen Folgekrankheiten einer genetisch bedingten Grunderkrankung,
Ehlers-Danlos-Syndrom, für zunächst  befristet für 2 Jahre pensioniert, mit der Maßgabe der erneuten gesundheitlichen Überprüfung durch den medizinischen Dienst. Einige Folgekrankheiten wurden während des aktiven Dienstverhältnisses von den Ärzten nicht erkannt bzw. erst nach der Pensionierung erkannt. Während der 2-Jahres-Frist wurde ich mehrfach operiert (Upside-Down-Syndom, Hiatushernie und Perikarditis mit Aortenwurzelerweitung/V.a. Aortendissektion) operiert. Diese Krankheiten sind wesentliche
Folge der seltenen Grunderkrankung "Ehlers-Danlos-Syndrom".
Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist verweigerte der Arbeitgeber die Reaktivierung in das Dienstver-
hältnis mit der Begründung gegenüber meiner Mutter, die sich für mich einsetzen wollte, sie war ja von derselben Krankheit betroffen, ich hätte mit Kollegen am Arbeitsplatz über Gott gesprochen und er das nicht askzeptieren will. Also, es erfolgte keine Reaktivierung, ich lebe seit 2006 von Versorgungsbezügen. Nun das Dilemma: Nachdem ich als Beamter weder renten- noch arbeitslosenversichert war, bezahlt weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Agentur für Arbeit eine Umschulung. Aus Wettbewerbsgründen ist es mir von meinem damaligen Arbeitgeber, der die Vesorgungsbezüge bezahlt, für eine andere Krankenkasse zu arbeiten. Meine Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten war so berufsspezifisch, dass es unmöglich ist, auf dem Arbeitsmarkt eine ähnliche Tätigkeit zu finden. Welcher Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter ein, der dienstunfähig und noch dazu schwerbehindert ist?
Nachdem ich alleinstehend bin und keine Familie mehr habe, Eltern, Geschwister sind bereits verstorben, würde ich gerne noch arbeiten. Deshalb absolviere ich eine Weiterbildung zum
Pflegeberater nach § 7 a SGB XI, mit der Hoffnung, bei Bestehen der Abschlußprüfung, mich eventuell selbständig zu machen oder in einem Pflegeheim bzw. Pflegestützpunkt eine beratende Tätigkeit zu finden. Dazu sind allerdings hervorragende Prüfungsergebnisse erforderlich. Die Kosten der Weiterbildung bezahle ich!!! Vieles was ich bei der Krankenkasse gelernt habe, kann ich gebrauchen, da die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Aufgrund der mehrjährigen Pflege meiner 
schwerpflegebedürftigen Mutter, die vor 7 Jahren verstorben ist, konnte ich mir viele Kenntnisse im Bereich der Pflege und der Sozialversicherung aneignen, weil ich für sie die gesamte
Korrespondez mit Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Zusatzversorgung, Ärzte, Krankenhäuser, Heil- und Hilfsmittelerbringern u.a. erledigt habe. Eine Weiterbildung zum Pflegehelfer und Betreuungsassistenen habe ich erfolgreich absolviert, ebenso Lehrgänge für Lohn-und Gehaltsabrechnung. Alles selbst bezahlt. Trotzdem stellt mich in diesem Bereich kein Betrieb ein. Warum: Es fehlt die kaufmännische Berufsausbildung. Die Berufsausbildung bei der Krankenkasse ist verwaltungsbezogen aber nicht kaufmännisch.
In meiner Situation nochmals ins Berufsleben zu gelangen, ist äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Als Pflegehelfer kann ich aus körperlichen Gründen nicht arbeiten.
Ich fühle mich von der Gesellschaft stigmatisiert, von der Kirchengemeinde zu wenig wahr- und ernstgenommen. Die Kirchengemeinde will damit nichts zu tun haben, fordert aber eine evangelistische Beteiligung. Somit fühle ich mich von der Gemeinde nach wie vor im Stich gelassen. Eine Aufarbeitung dieser Tragödie wird nicht zugelassen. Leider kann ich meine Talente, und meine Kenntnisse, die ich erworben habe, nirgendwo einbringen.
Ich glaube, die Beteiligten würden es am liebsten sehen, wenn ich in einer Ich leide an starken Depressionen, Mangel an Selbstwert. Mir wird nicht zugetraut. Für mich stellt sich die Frage, ob ich von hier wegziehen und woanders neu beginnen soll.
Die Kirchengemeinde hatte Konflikte mit meiner verstorbenen Mutter und macht mich hier
indirekt verantwortlich, Geschwister grenzen sich von mir ab. Das ganze ist wirklich eine
Tragödie. Ich fühle mich verletzt, mißbraucht und unverstanden.
Danke Euch für das Teilen und Segensgrüße an Euch!
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 11:36
ich habe vor meiner Kinderpause drei Jahre als Personalbearbeiterin in einem sehr großen Amt gearbeitet und hatte daher laufend mit Personalentscheidungen zu tun, war zuständig für Beamte und Angestellte,  ist zwar schon lange her, aber da hat sich nicht viel geändert 
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 11:39
Hohoohohohooo ,euch allen arbeitsreiche fleißige Grüße - ich habe selber heute sehr viel zu tun !
 
sansalvador 06.12.2023 11:51
Jerusa, die Kirche ist zwar nicht für den Arbeitgeber verantwortlich, aber für den Schutz ihrer Mitglieder. Was sagte denn Jesus vor seiner Verhaftung in Gethsemane: "Wenn ihr mich sucht,
dann lasst diese gehen". Er hat seine Jünger geschützt!
Nachdem ja heutzutage immer mehr das Wohlstandsevangelium in den Gemeinden verkündet wird und Schwache, Kranke und Behinderte bzw. Menschen mit Depressionen auch dort auf  der Strecke bleiben oft nicht wahr- und ernstgenommen werden. Nur der Erfolgreiche und Gesunde wird gesehen. Also ist Glaube sehr wohl eine Leistung. Nur der Starke, der sich behaupten kann triumphiert. Glücklicherweise denkt da Jesus anders. Was soll ich denn hier noch, ich bin ja sowieso nichts wert. Man will mich wohl entsorgen, also loswerden!
Wo bleibt die gewschwisterliche Liebe? In der Bibel steht, dass die Liebe erkalten wird und sogar Geschwister im Herrn gegen Euch sein werden. 
 
 
Freddy100 06.12.2023 12:07
Kirchengemeinde vor Ort , wie Christinnen und Christen sich Versammeln, hab noch nie von sowas , 
naja ob Gott auch da ist , das bezweile ich Stark 
Kirchentag von Nürnberg - sagt alles 
 
Freddy100 06.12.2023 12:19
ihr veräppelt euch selber , wenn soll ich da noch veräppeln 
manche wissen nicht was Wiedergeboren bekehrung heißt , aber schreiben fleißig davon da sie es sind , wie Traurig , da brauch ich nichts zu Tolerieren , da gibt es keine Toleranz im Glauben in der Bibel 
 
Freddy100 06.12.2023 12:27
die Diversen muss man auch Tolerieren das sie Heiraten dürfen , und ihnen den Segen gibt in der Kirche ? 
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 12:28
bei uns gibt es das eben @Freddy - in unserer katholischen Kirchengemeinde hier am Mort - trotz vielen Personaleinschränkungen - wir haben einen Bibelkreis, Abend- und Morgenlob in der Kirche (im Kirchengebäude) - Treffen in Gruppierungen (Frauenkreis, Kolping) im Pfarrheim - Jugendgruppen und noch etliches mehr 
 
Avokado 06.12.2023 12:32
Religionsfreiheit am Arbeitsplatz ist so zu verstehen, man lässt sich erstmal durch eine Taufe von allen Religioneb befreien, bevor man in einem Betrieb anfängt seiner Arbeit nachzugehen.
 
Avokado 06.12.2023 12:33
Religionsfreiheit am Arbeitsplatz ist so zu verstehen, man lässt sich erstmal durch eine Taufe von allen Religionen befreien, bevor man in einem Betrieb anfängt seiner Arbeit nachzugehen.
 
Avokado 06.12.2023 12:34
12:32 kannst du löschen
 
janinaj 06.12.2023 12:36
Freddy, sei so gut und gib bitte Ruhe. Hier geht es in erster Linie um einen Menschen der sehr leiden muss und nicht um deine Sicht wie du gerne Kirche oder uns hier haben möchtest. 
 
Freddy100 06.12.2023 12:46
du willst Kirche glauben aus deiner Sicht 

kenne wille Beamte die ihren Glauben weitergeben , die Bibelstunden machen auf der Arbeit , und Gebetsstunden machen , dafür muss man nicht leiden 
, tu dir keinen Zwang an 
 
Freddy100 06.12.2023 12:49
hab ich alles durchgemacht in der Ev Kirche , damals wars noch anders , in meiner Zeit 
 
Nemrac73 06.12.2023 12:50
Freddy10006.12.2023 um 12:07

Ich kenne dich nicht, aber ich finde es schon sehr seltsam was du hier schreibst?

Kirche oder gemeinde??

Die Kirche ist unterteilt in gemeinen.nund wemn man glück hat ist man in einer sehr guten Kirchengemeinde wie bei mir im Ort, wo der Pfarrer auch das glaubt was er sagt.

Kirche ist entweder die Institution oder das Gebäude, Gemeinde, das sind die Christen die das beleben und mit glaube füllen.
Dort sind auch wiedergeborene
 
janinaj 06.12.2023 12:58
Danke, Sansalvador für deine Rückmeldung. Jetzt ist es ein wenig klarer. 
Wenn ich es richtig verstehe, dann bist du jetzt offiziell in Pension und beziehst entsprechende Bezüge. Warum möchtest du dann unbedingt eine Umschulung machen? Wenn du offiziell in Pension bist, dann wird das natürlich auch niemand übernehmen unabhängig ob du nun verbeamtet warst oder nicht.
Warum engagierst du dich nicht mit deinem Wissen ehrenamtlich? Wenn du meinst arbeiten zu müssen, weil das Geld nicht reicht: Du könntest ggf. Wohngeld oder Grundsicherung beantragen.
Wenn man Schwierigkeiten hat, dann möchte man am liebsten alles stehen und liegen lassen. Aber das ist nicht die Lösung, weil man sich immer selbst mitnimmt.  
 
janinaj 06.12.2023 13:00
Salvador: # Meine Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten war so berufsspezifisch, dass es unmöglich ist, auf dem Arbeitsmarkt eine ähnliche Tätigkeit zu finden.#
Aber du könntest dein Wissen beim VDK oder einem anderen Sozialverband einbringen. Diese Verbände unterhalten Beratungsbüros. Dort wäre dein Wissen sicher gut angebracht. 
SGB ist speziell aber an der richtigen Stelle sehr gefragt. 
 
Freddy100 06.12.2023 13:06
man sieht was für Wiedergeborene und was der Pfharer Predigt und Lebt , nicht alle 5% 
kenne auch den Spruch sind Wiedegeboren , aber sie wollen die Glaubenstaufe nicht , und in der Kirche bleiben , was für ein Wiederspruch in sich 
 
janinaj 06.12.2023 13:09
Freddy, sorry. Langsam wirst du zur Nervensäge .. Gib Ruhe.
 
pieter49 06.12.2023 13:11
um 10:50 Uhr

... ja!

Ich gehe in ein Kirchliche Gemeinde

Gemeinde bedeutet: Kommune, Ortschaft oder Kirchengemeinde

Das Wort Pfarrgemeinde ist auch kein Fremdwort!

...oder FeG: Freie evangelische Gemeinde

Also das Wort Gemeinde wird vielseitig verwendet...

Leider wird es auch sehr unterschiedlich verstanden und verwendet...

(?!)
 
(Nutzer gelöscht) 06.12.2023 13:17
Natürlich kann man auch über Gott am Arbeitsplatz reden, sofern der Job nicht darunter leidet und die Aufgaben zuverlässig uns sorgfältig erledigt werden.
Allerdings ist das schwierig bei einen teilweise atheistischen, religionsfeindlichem Umfeld.
 
Freddy100 06.12.2023 13:19
das Wundert mich überhaupt nicht das ich dich Nerv - die Wahrheit Nervt- nicht das du noch einen Herzkasper machst 

heißt noch immer Folgt mir nach - wie damals - heute - und Morgen 

frag mich nur wem Folgt man nach ? 
 
janinaj 06.12.2023 13:20
Ich denke es ist so, dass wir Christen unsere Arbeit gut und zuverlässig erledigen sollten. Allein schon aus dieser Einstellung heraus werden irgendwann Fragen kommen. Und dann kann man antworten. Und im Kollegenkreis - wenn man sich näher kennt - dann wird man auch mal sagen wo man ggf. Sonntag vormittags ist ... - ohne aufdringlich zu sein.
 
Nemrac73 06.12.2023 13:40
Freddy10006.12.2023 um 13:06

Ich kann nicht verstehen, was du meinst
 
Freddy100 06.12.2023 14:26
ist auch besser so 
nix verstehen 
nix wissen 
aber Ahnung von vielem 
 
Nemrac73 06.12.2023 18:47
Du kennst mich nicht, deshalb kannst du durchaus etwas Respekt an den Tag legen, wenn man etwas fragt.
Ich finde es nicht dmsehr freundlich jemanden den man kennt als dumm hin zustellen. Aber auch das sagt viel über einen Menschen aus.
 
sansalvador 08.12.2023 16:13
Die Bezeichnung Kirchengemeinde ist wohl etwas missverständlich.
Es handelt sich eine evangelisch freikirchliche Gemeinde
 
sansalvador 08.12.2023 16:26
Trotzdem, ich bleibe dabei. Ich würde von dem Arbeitgeber diskriminiert, wegen meines Bekenntnis zu Jesus/Gott.
Ich habe meine Arbeit zufriedenstellend erledigt.
Ich lebe in einem demokratischen Rechtsstaat und ich kann über meinen Glauben sprechen. Wieso soll ich meinen Gott verleugnen.
Einer meiner früheren Chefs meinte sogar, ich solle aus der EFG austreten, das sei sowieso eine Sekte. Ich habe ihm gesagt, dass es sich nicht um eine Sekte handelt.
Weshalb betrachtet ihr meine Kommentare als widersprüchlich? Meine Aufgaben habe ich mit bestem Wissen und Gewissen erledigt habe aber auch nicht geschwiegen, wo Unrecht geschah, denn wer schweigt simmt zu.
 
sansalvador 08.12.2023 16:37
Janinaj, danke für Deinen Rat bezüglich eines Ehrenamtes. Ich habe beim VdK angefragt, die wollen ausgebildete Juristen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit als Berater in sozialrechtlichen Angelegenheit zu finden, ist sehr schwer. Die Vereine und soziale Einrichtungen haben ihre Mitarbeiter, die auf Beratung spezialisiert sind. Deswegen will ich die Weiterbildung zum Pflegeberater schaffen.
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