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Kirchenkritik an Neuregelung von Abtreibung und an EKD-Position

Kirchenkritik an Neuregelung von Abtreibung und an EKD-Position
02.11.2023



STUTTGART ‐ Im Oktober sprach sich der Rat der EKD dafür aus, Abtreibungen teilweise außerhalb des Strafrechts zu regeln. Dafür gab es massiv Kritik – nun auch von Bischof Gebhard Fürst aus Rottenburg-Stuttgart und aus eigenen Reihen.


Die beiden württembergischen Bischöfe Ernst-Wilhelm Gohl und Gebhard Fürst wenden sich gegen eine Änderung der Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. Damit setzt sich der evangelische Bischof Gohl von der Position des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ab. In der am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten gemeinsamen Erklärung würdigen Fürst und Gohl die 1993 gefundenen rechtlichen Regeln zur Abtreibung als einen Kompromiss, der ungeborenes Leben unter Schutz stelle und zugleich der Selbstbestimmung der Frau Rechnung trage. Diese Regelung im Paragraf 218 habe die Debatten "spürbar beruhigt". Eine Neufassung würde dagegen "alte Gräben erneut aufreißen und eine Debatte erzeugen, die weiter zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt", warnen Gohl und Fürst.

Mitte Oktober hatte sich der Rat der EKD in einer von der Bundesregierung angefragten Stellungnahme für eine "Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts" und eine "abgestufte Fristenlösung" ausgesprochen. Damit signalisierte er im Grundsatz Unterstützung für die von der Bundesregierung geplante Reform des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafrechts.

Dagegen erinnern die württembergischen Bischöfe an die Erklärung beider Kirchen aus dem Jahr 2000. Sie trug den Titel "Gott ist ein Freund des Lebens". Wörtlich heißt es in der Erklärung von Fürst und Gohl: "Wir betonen in ökumenischer Verbundenheit unserer Kirchen, auch zukünftig in einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten und zugleich an guten Rahmenbedingungen mitzuwirken, die es schwangeren Frauen und werdenden Vätern ermöglichen, Ja zu diesem Leben zu sagen, denn Gott ist ein Freund des Lebens."

( Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich dafür ausgesprochen, Abtreibungen teilweise außerhalb des Strafrechts zu regeln.)


Im Auftrag der Bundesregierung will eine Kommission von 18 Fachleuten aus Medizin, Recht und Ethik Anfang 2024 Vorschläge für eine Reform der Abtreibungsgesetzgebung vorlegen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) spricht sich dafür aus, Abtreibungen besser ohne das Strafrecht zu regeln.

Laut derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss sich die Schwangere zuvor beraten lassen. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Bis zur 22. Schwangerschaftswoche

Während die katholische Kirche eine Änderung ablehnt, betonte der Rat der EKD, so sehr der "Schutzstatus des werdenden Lebens bereits ab dem Zeitpunkt der Empfängnis" beginne, erscheine es fragwürdig, "ihm zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft mit Mitteln des Strafrechts Geltung zu verschaffen". Denkbar sei etwa, bis zur 22. Schwangerschaftswoche Abtreibungsregeln ohne Verweis auf das Strafrecht zu finden. Die 22. Woche gilt medizinisch als Schwelle für eine Lebensfähigkeit des Kindes bei einer Frühgeburt.

Zugleich wandte sich die EKD gegen eine vollständige "Entkriminalisierung" des Schwangerschaftsabbruchs. Der EKD-Rat spricht sich auch für eine Beratungspflicht aus. Die katholische Bischofskonferenz hat bislang keine Stellungnahme veröffentlicht, hält die Abschaffung des Paragraf 218 aber für falsch. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing nannte es nicht einsichtig, dass eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in gleicher Weise oder besser schützen solle als die gegenwärtige Regelung. (KNA)






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Kommentare

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Klavierspielerin2 14.11.2023 06:43
Aktion SOS Leben eine Aktion der DVCK eV


Liebe Freunde des Lebens,



Ich wende mich heute an Sie im Vorfeld der EKD-Synode mit großem Besorgnis an Sie.



Es geht um die kürzlich veröffentlichte „Stellungnahme des Tarifs der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Frage der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs“.



Die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Stellungnahme des Tarifs der EKD sind inakzeptabel und müssen zurückgenommen werden.



Die Stellungnahme wird auch ein wichtiges Thema in der am 12. November beginnenden Synode der EKD sein.



Erfreulicherweise gab es etliche Stimmen, die Widerstand angekündigt haben.



Wir müssen nun möglichst viele mobilisieren, damit die Synode die Stellungnahme zum § 218 StGB zurückweist.



Deshalb möchte ich Sie bitten, eine Protestmail zu senden. Mustertext und Kontaktdaten finden Sie weiter unten.



Der EKD-Rat übernimmt in seiner Stellungnahme weithin die liberale Abtreibungspolitik der Ampel-Regierung, ohne ausreichend die ethischen und moralischen Aspekte zu berücksichtigen.



Die Stellungnahme betrachtet Abtreibungen primär als einen Teil der reproduktiven Rechte der Frau, wodurch das grundlegende Recht auf das Leben des ungeborenen Kindes in den Hintergrund tritt.



Die vorgeschlagene Verlängerung der Abtreibungsfrist von 12 auf 22 Wochen und die Streichung von Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch würden Abtreibungen entkriminalisieren und den Schutz ungeborener Kinder so gut wie auslöschen.



Wir sehen hier einen Bruch mit den ethischen und moralischen Prinzipien, die die Evangelische Kirche in Deutschland vertreten müsste. Es ist unverständlich, wie eine Kirche, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen müsste, derartige Positionen unterstützen kann.



Deshalb bitte ich Sie, heute noch eine E-Mail an Frau Annette Kurschuss, Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland zu schicken.





Kontaktdaten und Mustertext:





Vorsitzender des Rates der

Evangelische Kirche in Deutschland

Frau Präses Annette Kurschus

Herrenhäuser Str. 12

30419 Hannover



Telefon: 0511 - 2796 - 0

Telefax: 0511 - 2796 - 777

E-Mail: internet@ekd.de





Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene E-Mail einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):





Betreff : EKD-Synode und § 218 StGB





Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende



Die vor kurzem veröffentlichte „Stellungnahme des Tarifs der EKD zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist“ ist inakzeptabel und muss zurückgenommen werden:



In der Stellungnahme übernimmt der Rat der EKD weitgehend die ultraliberale und vor allem antichristliche Abtreibungspolitik der Ampel-Regierung


In der Stellungnahme werden Abtreibungen als Teil reproduktiver Rechte der Frau angesehen, wodurch das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes völlig ausgeblendet wird.


Die Frist für straffreie Abtreibungen soll von 12 auf 22 Wochen verlängert werden.


Der § 218 soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, wodurch Abtreibungen keine rechtswidrigen Handlungen mehr sein sollen.


Die EKD-Stellungnahme schwächt den ohnehin schon schwachen Schutz der ungeborenen Kinder in Deutschland. Es ist mir unverständlich, dass eine Kirche, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen sollte, in diesem Maß das Recht auf Leben von ungeborenen Menschen preisgibt.



Deshalb meine Forderung an Sie: Diese Stellungnahme der EKD zum Schwangerschaftsabbruch muss rückgängig gemacht werden.



Mit freundlichen Grüßen

 
* * *

 
 
 
Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen



Pilar Herzogin von Oldenburg

 
 
PS: Helfen Sie uns auch mit Ihrer bestmöglichen Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro, damit wir dieser Initiative die nötige Reichweite geben können.


 
Aktion SOS Leben
eine Aktion der DVCK e.V.
https://www.dvck.org/
 
(Nutzer gelöscht) 14.11.2023 08:31
Sie wollen Mord legalisieren und die evang Kirche macht mit!!!! Es reicht nicht, dass die ihre Kirchen an die Moslems verkaufen....

Wie lange wird Gott noch zuschauen???
 
(Nutzer gelöscht) 14.11.2023 08:33
😱😭
Wir schaufeln uns das Grab selber... 
Die Off lässt grüßen!! 
 
Klavierspielerin2 14.11.2023 08:44
Ich habe das Schreiben kopiert und an Frau Kurschuss gesandt.
 
Klavierspielerin2 14.11.2023 12:39
EKD HATTE AUSSTIEG AUS ÖKUMENISCHER AKTIONSWOCHE ERKLÄRT

Kirchen sprechen über Nachfolgeformat zur "Woche für das Leben"

VERÖFFENTLICHT AM 14.11.2023 UM 09:11 

Zwischen katholischer und evangelischer Kirche gibt es offenbar Gespräche über ein Nachfolgeformat zur ökumenischen "Woche für das Leben". Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) überlegten über ein gemeinsames Format für 2026, sagte Sachsens Landesbischof Tobias Bilz am Montag vor der in Ulm tagenden EKD-Synode. Die evangelische Kirche hatte im Juni ihren Ausstieg aus der gemeinsamen Aktionswoche für das Jahr 2025 erklärt.

Wie Bilz weiter ausführte, gab es seit längerem eine rückläufige Resonanz für die Veranstaltungsreihe. Eine externe Evaluation habe ergeben, dass der Fernsehgottesdienst zur Eröffnung der Woche zwar eine sehr hohe Aufmerksamkeit erzeugt habe. Der Rest der Veranstaltungsreihe sei aber in der Öffentlichkeit "gar nicht wahrgenommen" worden, so das EKD-Ratsmitglied.

Bei der Juni-Sitzung des Rates der EKD habe das Gremium deswegen vor zwei Alternativen gestanden: "Wir gehen in ein Gespräch mit der Bischofskonferenz, um über die Weiterführung zu sprechen", sagte Bilz. "Oder wir fassen einen Beschluss darüber, dass wir aussteigen wollen und sprechen dann mit der katholischen Seite." Man habe sich bewusst für die zweite Variante entschieden: "Wir wollten ein Zeichen setzen, und nicht in die Dauerschleife geraten, dass man redet, redet, redet und dann doch weitermacht wie bisher." (KNA)
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