Ich denke man muss differenzieren. Es gibt Fälle da wird die neue Grundsteuer mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit niedriger ausfallen als bisher. In einem Fall bei mir ist das wohl so und ich habe mal die Steigerung des Hebesatzes auf Basis der Erhöhungen in den letzten Jahren berücksichtigt. In diesem Fall hatte ich tatsächlich keinen Widerspruch eingelegt.
Eine niedrigere Grundsteuer kann herauskommen, weil
- in BW die neue Grundsteuer nur nach Größe und nicht noch zusätzlich fikitve Mieteinnahmen "berücksichtigt" werden und
- wenn Grundstücke in den letzten Jahren nicht allzuoft verkauft wurden in diesem Gebiet. Auf dem Land werden Grundstücke oft vererbt und eine Grundlage zur Ermittlung der neuen Grundsteuer sind die Verkaufswerte der letzten Jahre. Wenn jetzt kein Verkauf über Jahrzehnte stattgefunden hat, dann ist dieser Faktor in die Bewertung nur marginal zu berücksichtigen.
In einem anderen Fall habe ich selbstverständlich Einspruch eingelegt. Bei der Mietwohnung. Ich möchte fairerweise den Mieter - falls nötig - nachweisen, können, dass ich darum bemüht war die Grundsteuer - und damit deren Betriebskosten - möglichst niedrig zu halten.
Ob die Einsprüche generell zum Erfolg führen würden, das war von Anfang an umstritten. Denn dann müsste generell eine neue Bewertung über die Rechtmäßigkeit dieser Steuer erwirkt werden. Und das wird meines Erachtens nicht möglich sein. Denn die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuern die direkt an die Gemeinde fließt und die sind bekanntlich in der Mehrzahl klamm. Also werden wir zahlen müssen.
Wenn also jemand davon ausgegangen ist, dass tatsächlich keine oder eine wesentliche geringere Steuer in Zukunft anfällt, der ist wohl mehr dem eigenen Wunschdenken gefolgt als den Realitäten wie wir sie nunmal haben.
Bei ganz kuriosen Fällen muss sicher nachgebessert werden, aber da müssen dann Gerichtsverfahren angestrengt werden und im Einzelfalls per Urteil eine Lösung gefunden werden.
Die breite Masse wird - ob nun Einspruch erfolgte oder nicht - zahlen müssen und ja, ich fürchte die allermeisten Eigentümer werden mehr bezahlen müssen. Leider - ich bin auch nicht begeistert. Wenn man nicht bezahlen will, dann bleibt nur der Verkauf in letzter Konsequenz. Und dann muss man sich halt fragen, was einem Wohnen noch wert ist oder im schlimmsten Fall wert sein muss.
3 Millionen Grundsteuer Einsprüche - Alle sinnlos?
01.10.2023 10:57
3 Millionen Grundsteuer Einsprüche - Alle sinnlos?
01.10.2023 10:57
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Kommentare
Fridi 01.10.2023 17:53
Ich habe den Einspruch durch meine Steuerberaterin fristgerecht machen lassen,die meinte aber,dass das sehr warscheinlich sinnlos sei
DAS können Betroffene machen: Sie können einen speziellen Einspruch ans Finanzamt schicken. Damit halten sie den Grundsteuerbescheid offen. Für die Musterklage und bis klar ist, ob die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ist deine Frist abgelaufen? Hol dir deinen Mustereinspruch
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