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Italienisches Gericht: Suspendierung eines «Ungeimpften» rechtswidrig

Das Arbeitsgericht von L’Aquila machte klar: Die Grundlage, dass gegen «Covid» «Geimpfte» andere nicht anstecken würden, sei nicht gegeben. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung von Lohnausfall und Schadenersatz verpflichtet.
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Veröffentlicht am 27. September 2023 von KD.

Ende letzter Woche wurde in Italien ein bedeutendes Gerichtsurteil veröffentlicht. Wichtig ist es deshalb, weil darin die Rechtmässigkeit der Suspendierung von der Arbeit aufgrund einer unterlassenen «Covid-Impfung» in Frage gestellt wird.

Das Gericht verpflichtet den Arbeitgeber in diesem Fall zur Zahlung von Lohnausfall sowie Schadenersatz aufgrund der psychischen Belastung, die dem Kläger, einem über 50-jährigen Mann, entstanden war. Er gehört somit altersmässig zu der Bevölkerungsgruppe, für die eine Impfpflicht bestand. Diese betraf unter anderem auch das gesamte Gesundheits- und Schulpersonal.

Das Urteil wurde vom Richter des Arbeitsgerichts L’Aquila, Giulio Cruciani, erlassen, berichtet Byoblu. In seiner Urteilsbegründung führt Cruciani aus, dass sich der Gegenstand der Klage auf die Rechtmässigkeit der Suspendierung von der Arbeit beschränke. Diese sei in der Annahme angeordnet worden, dass «geimpfte» Arbeitnehmer andere nicht dem Risiko einer Ansteckung aussetzen würden. Im Urteil heisst es:


«Diese Grundlage ist im vorliegenden Fall nicht gegeben:

Die Geimpften (...) wie die Nichtgeimpften stecken sich

selbst und andere an.»

Der Präsident des Vereins Avvocati Liberi (Freie Anwälte), Angelo Di Lorenzo, betonte die «allgemeine Natur» dieses Urteils.

Das Gericht geht auch auf die Urteile des Verfassungsgerichts ein, das die Einführung des «grünen Passes» für den Zugang zum Arbeitsplatz als «nicht unangemessen» bezeichnet hatte. Der Richter macht zunächst klar, dass die Urteile des Verfassungsgerichts «interpretativ keine bindende Wirkung für die Leistungsrichter haben». Dann stellt er die Voraussetzungen in Frage, unter denen diese Urteile ergangen sind. Cruciani erläuterte:

«Man will insbesondere von der Auffassung des Verfassungsgerichts abweichen, die sich auf eine Erklärung des [Gesundheitsamtes] ISS beruft und ihr damit Glauben schenkt, wonach ‹die Anti-Covid-19-Impfung eine grundlegende Präventivmassnahme zur Eindämmung der Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektion darstellt›.»

Der Richter bezog sich auf Erklärungen der Vertreterin von Pfizer Janine Small vor dem EU-Parlament. Diese hatte eingeräumt, dass es keine Studien über die Fähigkeit des Impfstoffs, Infektionen zu verhindern, gibt (wir berichteten). Di Lorenzo zitiert ausserdem die Packungsbeilage der auf dem Markt befindlichen Impfstoffe und verweist auf die «Realität der allseits bekannten Fakten». Di Lorenzo erklärte:

«Sollte sich der Grundsatz des Arbeitsrichters von L’Aquila durchsetzen, könnte dies (...) zu einer Lawine von Anträgen auf Feststellung der Unrechtmässigkeit der Suspendierung durch alle Betroffenen führen.»

Dies ist nicht das erste Urteil, das in Italien die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal delegitimiert. So hatte beispielsweise das Turiner Gericht die Impfpflicht bereits im Mai für rechtswidrig erklärt. Einer suspendierten, impffreien Leiterin der lokalen Gesundheitsbehörde wurde eine Entschädigung zugesprochen (wir berichteten). Als weiteres Beispiel hatte im April das Gericht von Florenz die Argumente dreier Urteile des Verfassungsgerichts entkräftet (wir berichteten).

Kommentare

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Julia1960 29.09.2023 12:25
Danke schön für die Info, liebe Calando.
 
calando 29.09.2023 12:38
Ja, die kommt von dem Newsletter von Transition News. 
Sehr interessant immer. 
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