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Was ist für das Kind besser?

Was ist für das Kind besser?
Ledig - Mutti geworden - Freund hat sie sitzen gelassen!

Neuen Freund kennen gelernt - ihn geheiratet - Er hat das Kind anerkannt.

Was will nun der leibliche Vater noch?

Das höchste Gericht entscheidet heute.

Kommentare

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Zeitlos6 26.09.2023 08:08
Um das Familienleben zu schützen, hat der rechtliche Vater einen hohen Stellenwert. Die strikte Gesetzeslage birgt allerdings ein Risiko: Engagierte Erzeuger werden aus dem Leben ihres leiblichen Kindes gedrängt. Ob das noch zeitgemäß ist, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht.

Ein Mann wohnt mit einem Kind zusammen, das nicht er, sondern ein anderer Mann gezeugt hat. Möglicherweise ist er der neue Partner der Kindesmutter, vielleicht hat er seiner Ehefrau einen Seitensprung verziehen. Für die beschriebene Familienkonstellation gibt es zahlreiche Gründe, sie ist weder ungewöhnlich noch selten. Und trotzdem wirft sie regelmäßig eine wichtige Frage auf: Wer ist der Vater? Der Mann, der das Kind gezeugt hat oder jener, mit dem es sich nun eine Wohnung teilt?

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Entscheidend ist die Antwort deshalb, weil es rechtlich nur einen Vater geben kann. Dabei kommt es für den Staat darauf an, wer Windeln wechselt und Pausenbrote schmiert - wer also tatsächlich Verantwortung übernimmt. Was aber, wenn das auf beide Männer zutrifft? Dann ist der leibliche Vater oft chancenlos.

Ein 44-jähriger Mann aus Sachsen-Anhalt ist daher bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Er ist zweifelsfrei der biologische Vater eines mittlerweile dreijährigen Jungen - die rechtliche Vaterschaft liegt hingegen bei dem neuen Freund der Mutter. Genau diesen Status will der leibliche Vater anfechten. Dabei macht ihm allerdings die aktuelle Gesetzeslage einen Strich durch die Rechnung: Weil der neue Freund der Mutter eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung zu dem Jungen hat, ist eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen. Er werde dadurch in seinem Vaterschaftsrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt, sagt der biologische Vater. Ob er recht hat - und ob die aktuellen Bestimmungen zur Vaterschaft noch zeitgemäß sind - entscheiden nun die Richterinnen und Richter in Karlsruhe.

Neuer Freund der Mutter wird rechtlicher Vater
Die Beziehung des leiblichen Vaters zur Mutter des Kindes hielt rund ein Jahr. Beide lebten bis kurz nach der Geburt ihres Sohnes im April 2020 in einer gemeinsamen Wohnung. Dann, als der Junge ein paar Wochen alt war, trennte sich die Mutter. Daraufhin zog der leibliche Vater des Jungen aus der gemeinsamen Wohnung aus.

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Für den 44-Jährigen begann damit der Kampf um seinen Sohn. Sofort versuchte er, die Vaterschaft für den Sohn anerkennen zu lassen. Notwendig ist das, weil das Paar nie verheiratet war - er ist damit zwar der leibliche, nicht aber automatisch auch der rechtliche Vater des Jungen. Nun braucht es für die Vaterschaftsanerkennung die Zustimmung der Mutter. Zum vereinbarten Termin beim Standesamt tauchte diese jedoch nie auf. Zweimal drängte der verzweifelte Vater darauf, die Angelegenheit mit Hilfe des Jugendamtes zu klären, doch auch damit biss er bei der Kindesmutter auf Granit.

Schließlich erreichte den leiblichen Vater jene Nachricht, die seine Bemühungen um das Kind so gut wie ausweglos machte: Der neue Freund der Mutter hat die Vaterschaft für den Jungen anerkannt. Die Mutter hatte dem zugestimmt, das Paar und der Junge leben nun als Familie zusammen. Gerichtlich wurde dem rechtlichen Vater eine familiär-soziale Bindung zu dem Kind attestiert. Damit ist eine Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater nicht mehr möglich. Dass auch er eine enge Bindung zu seinem Sohn hat, spielt keine Rolle mehr.
 
(Nutzer gelöscht) 26.09.2023 09:09
Die Kenntnis über den leibl. Vater und auch ein gewisses Maß an Kontakt (sofern er zuträglich ist), ist essentiel wichtig für das Kind. 
Es stellt sich schon früh die Frage der Identität und es verbindet sich mit seinen Wurzeln,  egal wie diese aussehen.
Da ist es wirklich besser,  dieser Mensch ist real sichtbar und u.U. auch greifbar, denn die Phantasie und Erklärungsversuche von Kindern bzgl. Zurückweisung, allein gelassen werden, nicht gewollt sein, Schuld am der Trennung der Eltern,  durch andere ersetzt worden zu sein etc. sind grenzenlos.
Kinder gehen sehr tief und sehr hart mit sich ins Gericht.
Sie bekommen dabei tiefe Wunden und die äußere scheinbare heile Welt (möge sie auch tatsächlich noch so liebevoll sein) kann daran nicht viel ändern. 
Kinder brauchen Wahrheit.  Menschen brauchen Wahrheit. 
 
Nemrac73 26.09.2023 11:09
Viele leibliche Väter wollen gar keinen Kontakt, wenn hier einer das möchte ist es schlimm wenn er so hintergangen wird.
Wobei hier m.M. nicht der Rechtsstaat sondern in erster Linie die Mutter schuldig ist.

Das Grundproblem liegt aber eben darin, dass die beiden nicht verheiratet waren
 
Natural 26.09.2023 12:30
Der leibliche Vater sollte sich zurückhalten und ganz unsichtbar bleiben . Dem Kind ist doch nicht gedient wenn es von Dreien umsorgt wird wo mindestens einer immer weiß was besser ist . Der eine sollte eher zu Gott beten das es dem Kind gut geht und sich selber um des kindeswohlwillen zurücknehmen . Auch die Eheleute wären dankbar darüber !
 
(Nutzer gelöscht) 26.09.2023 12:35
Ich glaube, entscheidend ist wie eng die Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater ist und wie sehr diese Verbindung wichtig ist für das seelische Wohl des Kindes. Psychische Gesundheit des Kindes steht über allem anderen.
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