Heiraten im Alter bringt Vorteile
22.09.2023 06:11
Heiraten im Alter bringt Vorteile
22.09.2023 06:11
Heiraten im Alter bringt Vorteile
Gegenseitige Fürsorge
Daneben kann auch mit Blick auf Krankheit und Pflege eine Eheschließung im fortgeschrittenen Alter von Vorteil sein. „Mit einer Heirat verpflichten sich beide Seiten beispielsweise gegenseitig zu Beistand“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Der eine kümmert sich um den anderen. Allerdings: Bislang hat ein Ehegatte nicht das Recht, im Notfall für den anderen medizinische Entscheidungen zu treffen. Das ändert sich erst ab 1. Januar 2023, wenn das „Notvertretungsrecht“ unter Ehegatten in Kraft tritt.
Darin ist festgelegt, dass wenn infolge von Krankheit oder Unfall ein Ehegatte handlungs- oder entscheidungsunfähig ist, der andere für ihn Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge treffen kann. „Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft“, sagt Kurze. Hat der Ehegatte etwa in einer Vorsorgevollmacht einen entgegenstehenden Willen geäußert, darf es keine sogenannte Ehegattenvertretung geben.
Daneben kann auch mit Blick auf Krankheit und Pflege eine Eheschließung im fortgeschrittenen Alter von Vorteil sein. „Mit einer Heirat verpflichten sich beide Seiten beispielsweise gegenseitig zu Beistand“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Der eine kümmert sich um den anderen. Allerdings: Bislang hat ein Ehegatte nicht das Recht, im Notfall für den anderen medizinische Entscheidungen zu treffen. Das ändert sich erst ab 1. Januar 2023, wenn das „Notvertretungsrecht“ unter Ehegatten in Kraft tritt.
Darin ist festgelegt, dass wenn infolge von Krankheit oder Unfall ein Ehegatte handlungs- oder entscheidungsunfähig ist, der andere für ihn Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge treffen kann. „Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft“, sagt Kurze. Hat der Ehegatte etwa in einer Vorsorgevollmacht einen entgegenstehenden Willen geäußert, darf es keine sogenannte Ehegattenvertretung geben.
Kommentare
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Zeitlos6 22.09.2023 06:14
... und erspart das Altenheim?
Zeitlos6 22.09.2023 06:19
Obwohl nämlich die sexuelle Aktivität abnahm, blieben die Werte für die sexuelle Zufriedenheit stabil. Zärtlichkeit nahm immer mehr Raum ein. Im Alter von 74 Jahren fanden 91 Prozent der Männer und 81 Prozent der Frauen Zärtlichkeit besonders wichtig. Der Alterssexualität maßen nur 61 Prozent der Männer und 21 Prozent der Frauen eine größere Bedeutung bei. Im Alter geht es also nicht mehr um ausgefallene Sexstellungen, sondern verstärkt um Streicheleinheiten und körperliche Nähe;
ergänzende Hilfsmittel wie Schmetterlings-Vibratoren können dazu hilfreich sein.
ergänzende Hilfsmittel wie Schmetterlings-Vibratoren können dazu hilfreich sein.
BeB 22.09.2023 06:51
Gestern hat ne Dame jemanden zum gemeinsamen Fernsehabend gesucht.....
Wäre das nichts ..... ??
😉😀😀
Wäre das nichts ..... ??
😉😀😀
Klavierspielerin2 22.09.2023 08:22
Zärtlichkeit hat nicht unbedingt was mit Sexualität zu tun- auch ein liebevoll hergestellter Eintopf am Samstag, oder auch dem Nächsten die Schuhe putzen, ist ein Akt der Zärtlichkeit.
Zeitlos6 22.09.2023 08:33
Das ist mir noch nie eingefallen - kann sie nicht ihre Schuhe selber reinigen?
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 08:59
Sehr viele Männer deren Frau mitgearbeitet hat ,suchen zwar eine Haushaltshilfe und ein Betthäschen nur …..Eheschließung nein .
Da müßte ja der Witwer auf die Rente seiner Verstorbenen Frau verzichten.
Ich glaube nicht ,dass ohne Vorsorgevollmacht die Ehegatten im Notfall etwas bestimmen dürfen .
Wenn kein Geld vorhanden ist trägt im Fall ,dass es keine Vorsorgevollmacht gibt ,die Kosten für die vorläufige Betreuung,bei der ein Richter und Anwalt ans Krankenbett gerufen wird die Staatskasse.
Ansonsten geht es nach dem Vermögen
Da müßte ja der Witwer auf die Rente seiner Verstorbenen Frau verzichten.
Ich glaube nicht ,dass ohne Vorsorgevollmacht die Ehegatten im Notfall etwas bestimmen dürfen .
Wenn kein Geld vorhanden ist trägt im Fall ,dass es keine Vorsorgevollmacht gibt ,die Kosten für die vorläufige Betreuung,bei der ein Richter und Anwalt ans Krankenbett gerufen wird die Staatskasse.
Ansonsten geht es nach dem Vermögen
Nordlady 22.09.2023 09:49
Zeitlos6 6.14 Uhr: Und erspart das Altenheim?
Sich um einen Partner zu Hause zu kümmern ist sicherlich schön für den kranken Partner. Kommt jedoch darauf an, ob und wie lange man das als Angehöriger leisten kann. Einen Menschen mit einer hochgradigen Demenz zu Hause zu betreuen, dabei stoßen viele Angehörige trotz Unterstützung von allen möglichen Hilfsangeboten oft an ihre Grenzen. Hut ab, vor denen, die das über Jahre schaffen.
Sich um einen Partner zu Hause zu kümmern ist sicherlich schön für den kranken Partner. Kommt jedoch darauf an, ob und wie lange man das als Angehöriger leisten kann. Einen Menschen mit einer hochgradigen Demenz zu Hause zu betreuen, dabei stoßen viele Angehörige trotz Unterstützung von allen möglichen Hilfsangeboten oft an ihre Grenzen. Hut ab, vor denen, die das über Jahre schaffen.
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 10:23
ich denke das BNotvertretungsrecht ist doch eine positive Sache -
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/notvertretungsrecht-ehegatten-krankheit-vorsorge-100.html#:~:text=Durch%20das%20Notvertretungsrecht%20f%C3%BCr%20Ehegatten,haben%20oder%20das%20Verm%C3%B6gensrecht%20betreffen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/notvertretungsrecht-ehegatten-krankheit-vorsorge-100.html#:~:text=Durch%20das%20Notvertretungsrecht%20f%C3%BCr%20Ehegatten,haben%20oder%20das%20Verm%C3%B6gensrecht%20betreffen.
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 10:32
bisher war evtl. dumm dran, wer keine Vorsorgevollmacht hinterlegt hatte - da konnte ein staatlicher Betreuer eingesetzt werden
doch ist die Änderung ein Grund zum Heiraten? wohl eher nicht
es ist wunderbar, wenn man im Alter noch einmal einen Partner findet
aber wie wir ja wissen ist das nicht einfach, vor allem wenn man genaue Vorstellungen davon hat
bei CSC suchen Viele, man sollte die Hoffnung nicht aufgeben - ich möchte z.B. mein ausgefülltes bisheriges Leben weitervführen und suche jemand aus der Nähe - und das ist sehr schwierig
doch ist die Änderung ein Grund zum Heiraten? wohl eher nicht
es ist wunderbar, wenn man im Alter noch einmal einen Partner findet
aber wie wir ja wissen ist das nicht einfach, vor allem wenn man genaue Vorstellungen davon hat
bei CSC suchen Viele, man sollte die Hoffnung nicht aufgeben - ich möchte z.B. mein ausgefülltes bisheriges Leben weitervführen und suche jemand aus der Nähe - und das ist sehr schwierig
Nordlady 22.09.2023 11:09
paeffche 10.32 Uhr: Ich finde es auch sehr schade, dass viele nette Mitglieder so weit von meinem Wohnort entfernt wohnen, sonst könnte man sich mit vielen treffen und es würden sich mit Sicherheit viele Freundschaften daraus ergeben.
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 11:48
Der Mann muss allerdings frei sein und heiraten können.
Eine gemeinsame finanzielle Absicherung ist für mich wichtig.
Eine gemeinsame finanzielle Absicherung ist für mich wichtig.
Klavierspielerin2 22.09.2023 11:55
@zeitloser, du bist verheiratet und bleibst deiner Frau trotz ihrer Demenz verbunden- ein starkes Stück!
Zeitlos6 22.09.2023 11:58
Warum nicht?
So lange es geht!
Trotzdem fehlt mir eine richtige Partnerin ...
So lange es geht!
Trotzdem fehlt mir eine richtige Partnerin ...
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 12:08
Das verstehe ich sehr gut.
Ich erlebte eine ähnliche Situation.
Allerdings möchte keine Frau in unserem Alter unsicher ins Alter gehen .
Was kannst du finanziell als Absicherung anbieten?
Lebensversicherung?
Lebenslanges Wohnrecht in deinem Haus?
Ich erlebte eine ähnliche Situation.
Allerdings möchte keine Frau in unserem Alter unsicher ins Alter gehen .
Was kannst du finanziell als Absicherung anbieten?
Lebensversicherung?
Lebenslanges Wohnrecht in deinem Haus?
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 12:45
Aber nur wenn Du Dir ein junges Ding suchst die Dich pflegt Zeitlos
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 14:18
Zeitlos sucht kein junges Ding oder?
Leider kann er auch hier nicht finden, was es sucht.
Meiner Meinung nach.
Leider kann er auch hier nicht finden, was es sucht.
Meiner Meinung nach.
Zeitlos6 22.09.2023 15:35
"
Was kannst du finanziell als Absicherung anbieten?
Lebensversicherung?
Lebenslanges Wohnrecht in deinem Haus?"
----------------------------------------------
https://www.youtube.com/watch?v=gR8lDk2z0zs
Was kannst du finanziell als Absicherung anbieten?
Lebensversicherung?
Lebenslanges Wohnrecht in deinem Haus?"
----------------------------------------------
https://www.youtube.com/watch?v=gR8lDk2z0zs
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 16:19
Ein Liebeslied reicht mir leider nicht.
janinaj 22.09.2023 16:22
Ob heiraten speziell im Alter sinnvoll ist oder nicht, stellt sich doch für dich Zeitlos nicht wirklich.
Und deshalb verstehe ich den Blog nicht. Denn du kannst es ja gar nicht - wie gefordert umsetzen.
Und deshalb verstehe ich den Blog nicht. Denn du kannst es ja gar nicht - wie gefordert umsetzen.
Zeitlos6 22.09.2023 18:10
"Ein Liebeslied reicht mir leider nicht."
-----------------------------------------
Du bist heute aber streng zu mir ...
Kannst Du Dich nicht selber finanzieren?
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Du bist heute aber streng zu mir ...
Kannst Du Dich nicht selber finanzieren?
(Nutzer gelöscht) 22.09.2023 18:16
Du weißt was ich meine.
PaulineU 22.09.2023 21:55
Ein Schritt nach dem anderen: in guten ,wie an schlechten Tagen sich lieben schließt für mich eine zusätzliche Partnersuche aus. Eine zusätzliche Heirat , bei bestehender Ehe, gibt es soweit ich weiß nur im Islam.
Alles eine Glaubensfrage?
Alles eine Glaubensfrage?
janinaj 22.09.2023 22:13
Nein, keine Glaubens- sondern eine Rechtsfrage. Und nach deutschem Zivilrecht kann man nur heiraten wenn man entweder ledig oder geschieden ist. Beides wird beim Standesamt auch geprüft.
Kirchenrechtlich sieht es so aus:
Kath. seits kann man nur einmal kirchlich heiraten. Wenn die Ehe dann anulliert werden sollte, dann kann man auch dort tatsächlich ein zweites Mal heiraten. Ist aber äußerst selten.
Ev. Kirche
Ein zivilrechtlicher Mensch kann dort zwar rein rechtlich auch ein zweites Mal heiraten. Jedoch kann das jeder Pfarrer und Pastor selbst entscheiden.
Und es gibt welche, die tun es grundsätzlich nicht bzw. nur bei bestimmten Voraussetzungen.
Hier einmal ein Auszug aus einer Gemeindeordnung zu diesem Thema unter dem Stichwort
Kausalien/Trauung
#Die Ehe ist eine gute Ordnung Gottes. Gott selbst hat Mann und Frau füreinander geschaffen und den Ehestand eingesetzt. Er will ihnen helfen, in lebenslanger Gemeinschaft Freud und Leid miteinander zu teilen.
2. Jede Gemeinschaft muß auch durch Krisen und Anfechtungen hindurch. Das kann über die eigenen Kräfte gehen. Darum ist es für Christen eine unverzichtbare Hilfe, sich auf Gottes Wort, auf seine Gebote und Verheißungen zu verlassen, den Beistand des Heiligen Geistes zu erbitten und aus der Vergebung Christi zu leben.
....
Zu den Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung gehört, daß mindestens einer der Eheschließenden Glied der Gemeinde ist. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen christlichen Konfession setzt voraus, daß dieser einer evangelischen Trauung in der ...-Kirche zustimmt. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder Weltanschauung kann nicht vollzogen werden.
Ein Traugespräch zwischen dem Brautpaar und Pastor geht der kirchlichen Trauung voraus. Braut und Bräutigam weisen in diesem Gespräch nach, daß sie getauft sind und welcher christlichen Kirche sie angehören.
Der Pastor weist in diesem Gespräch auf die biblischen Grundlagen der Ehe hin und bespricht mit dem Brautpaar Ablauf und Gestaltung des Trau-Gottesdienstes.
Vor Beginn des Gottesdienstes muß dem Pastor, der die Trauung ausführt, eine Urkunde über die vollzogene standesamtliche Trauung vorgelegt werden. Denn nach deutschem Recht darf die kirchliche Trauung erst nach der standesamtlichen vollzogen werden.
Ehescheidung soll nach Gottes Willen nicht sein. Jesus Christus spricht: „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!” (Matthäus 19, 6)
Kommt es dennoch zu einer Scheidung, soll niemand in der Gemeinde darüber ein Urteil fällen. Die Gemeinde ist aber aufgefordert, in Scheidung lebenden Paaren, wenn irgend möglich, zu einem Neuanfang aus dem Geist der Vergebung und der Liebe Christi zu helfen.
Wiederverheiratung Geschiedener verlangt besondere seelsorgerliche Begleitung. Eine kirchliche Trauung ist in diesem Fall nicht angebracht. Stattdessen ist ein Gottesdienst nach der standesamtlichen Trauung möglich.
Gleichgeschlechtliche Paare bzw. solche, die nur in eheähnlicher Gemeinschaft miteinander leben, werden in St. Martini weder getraut noch gesegnet.
Ich schreibe dies hier, weil hier im Forum von manchen immer mal wieder etwas herablassend behauptet wird, dass Evangelischerseits mit dem Thema Scheidung und Wiederheirat allzu lax umgegangen werden würde.
Und das ist jetzt allgemein gesprochen und ich greife hier Zeitlos ausdrücklich nicht an.
Es passt nur - wie ich finde - trotzdem zum Thema.
Kirchenrechtlich sieht es so aus:
Kath. seits kann man nur einmal kirchlich heiraten. Wenn die Ehe dann anulliert werden sollte, dann kann man auch dort tatsächlich ein zweites Mal heiraten. Ist aber äußerst selten.
Ev. Kirche
Ein zivilrechtlicher Mensch kann dort zwar rein rechtlich auch ein zweites Mal heiraten. Jedoch kann das jeder Pfarrer und Pastor selbst entscheiden.
Und es gibt welche, die tun es grundsätzlich nicht bzw. nur bei bestimmten Voraussetzungen.
Hier einmal ein Auszug aus einer Gemeindeordnung zu diesem Thema unter dem Stichwort
Kausalien/Trauung
#Die Ehe ist eine gute Ordnung Gottes. Gott selbst hat Mann und Frau füreinander geschaffen und den Ehestand eingesetzt. Er will ihnen helfen, in lebenslanger Gemeinschaft Freud und Leid miteinander zu teilen.
2. Jede Gemeinschaft muß auch durch Krisen und Anfechtungen hindurch. Das kann über die eigenen Kräfte gehen. Darum ist es für Christen eine unverzichtbare Hilfe, sich auf Gottes Wort, auf seine Gebote und Verheißungen zu verlassen, den Beistand des Heiligen Geistes zu erbitten und aus der Vergebung Christi zu leben.
....
Zu den Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung gehört, daß mindestens einer der Eheschließenden Glied der Gemeinde ist. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen christlichen Konfession setzt voraus, daß dieser einer evangelischen Trauung in der ...-Kirche zustimmt. Eine Trauung mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder Weltanschauung kann nicht vollzogen werden.
Ein Traugespräch zwischen dem Brautpaar und Pastor geht der kirchlichen Trauung voraus. Braut und Bräutigam weisen in diesem Gespräch nach, daß sie getauft sind und welcher christlichen Kirche sie angehören.
Der Pastor weist in diesem Gespräch auf die biblischen Grundlagen der Ehe hin und bespricht mit dem Brautpaar Ablauf und Gestaltung des Trau-Gottesdienstes.
Vor Beginn des Gottesdienstes muß dem Pastor, der die Trauung ausführt, eine Urkunde über die vollzogene standesamtliche Trauung vorgelegt werden. Denn nach deutschem Recht darf die kirchliche Trauung erst nach der standesamtlichen vollzogen werden.
Ehescheidung soll nach Gottes Willen nicht sein. Jesus Christus spricht: „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden!” (Matthäus 19, 6)
Kommt es dennoch zu einer Scheidung, soll niemand in der Gemeinde darüber ein Urteil fällen. Die Gemeinde ist aber aufgefordert, in Scheidung lebenden Paaren, wenn irgend möglich, zu einem Neuanfang aus dem Geist der Vergebung und der Liebe Christi zu helfen.
Wiederverheiratung Geschiedener verlangt besondere seelsorgerliche Begleitung. Eine kirchliche Trauung ist in diesem Fall nicht angebracht. Stattdessen ist ein Gottesdienst nach der standesamtlichen Trauung möglich.
Gleichgeschlechtliche Paare bzw. solche, die nur in eheähnlicher Gemeinschaft miteinander leben, werden in St. Martini weder getraut noch gesegnet.
Ich schreibe dies hier, weil hier im Forum von manchen immer mal wieder etwas herablassend behauptet wird, dass Evangelischerseits mit dem Thema Scheidung und Wiederheirat allzu lax umgegangen werden würde.
Und das ist jetzt allgemein gesprochen und ich greife hier Zeitlos ausdrücklich nicht an.
Es passt nur - wie ich finde - trotzdem zum Thema.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 08:31
Mittlerweile bieten einige Gemeinden eine kirchliche Heirat ohne standesamtliche Heirat an.
Dies ist für verwitwete Paare gut, denen es um Gottes Segen und das gemeinsame Versprechen vor Gott und der Gemeinde geht.
Dies ist für verwitwete Paare gut, denen es um Gottes Segen und das gemeinsame Versprechen vor Gott und der Gemeinde geht.
janinaj 23.09.2023 08:41
#Mittlerweile bieten einige Gemeinden eine kirchliche Heirat ohne standesamtliche Heirat an.#
Ich weiss von keiner Ev. Gemeinde die dies macht.
#Dies ist für verwitwete Paare gut, denen es um Gottes Segen und das gemeinsame Versprechen vor Gott und der Gemeinde geht.#
Ja, aber warum macht man das so? Warum vermeidet man die Standesamtliche Trauung? Eben doch nur um die gegenseitige, gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zu umgehen und ganz besonders wohl deshalb, damit die Witwenrente nicht gestrichen wird.
Ich würde mir dieses Konstrukt sehr gut überlegen: "Nur" eine kirchliche Heirat hat auch zur Konsequenz, dass
- man im Krankenhaus keine Auskunft erhält, denn man ist eben nicht verheiratet,
- man hat keine Erbansprüche,
- Freibeträge im Erbfall gibt es auch nicht.
Das sollte man unbedingt auch bedenken, falls man überhaupt eine Gemeinde für dieses Konstrukt findet.
Und ich kann es nicht wirklich verstehen: Wenn man schon heiratet, dann dokumentiert man doch auch öffentlich dass man für einander einstehen wird, in allen Lebensbereichen, also auch finanziell.
Irgendwie wird hier auch einmal wieder sichtbar, dass man sich versucht die Rosinen herauszupicken. Biblisch ist das jedenfalls nicht.
Aber jeder wie er meint, denn es hat auch jeder selbst zu verantworten.
Ich weiss von keiner Ev. Gemeinde die dies macht.
#Dies ist für verwitwete Paare gut, denen es um Gottes Segen und das gemeinsame Versprechen vor Gott und der Gemeinde geht.#
Ja, aber warum macht man das so? Warum vermeidet man die Standesamtliche Trauung? Eben doch nur um die gegenseitige, gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zu umgehen und ganz besonders wohl deshalb, damit die Witwenrente nicht gestrichen wird.
Ich würde mir dieses Konstrukt sehr gut überlegen: "Nur" eine kirchliche Heirat hat auch zur Konsequenz, dass
- man im Krankenhaus keine Auskunft erhält, denn man ist eben nicht verheiratet,
- man hat keine Erbansprüche,
- Freibeträge im Erbfall gibt es auch nicht.
Das sollte man unbedingt auch bedenken, falls man überhaupt eine Gemeinde für dieses Konstrukt findet.
Und ich kann es nicht wirklich verstehen: Wenn man schon heiratet, dann dokumentiert man doch auch öffentlich dass man für einander einstehen wird, in allen Lebensbereichen, also auch finanziell.
Irgendwie wird hier auch einmal wieder sichtbar, dass man sich versucht die Rosinen herauszupicken. Biblisch ist das jedenfalls nicht.
Aber jeder wie er meint, denn es hat auch jeder selbst zu verantworten.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 08:48
Alles andere kann man notariell festlegen.
Biblisch waren die Regelungen ganz anders.
Das kann man auf heute nicht übertragen.
Und für mich wäre es genauso verbindlich.
Biblisch waren die Regelungen ganz anders.
Das kann man auf heute nicht übertragen.
Und für mich wäre es genauso verbindlich.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:02
Finanziell hat es für mich eher etwas mit Verantwortung zu tun.
Wenn beide nicht übermäßige Rücklagen haben, dann ist es gut, die Witwenrente zu behalten, um nicht vom Bürgergeld leben zu müssen .
Wenn beide nicht übermäßige Rücklagen haben, dann ist es gut, die Witwenrente zu behalten, um nicht vom Bürgergeld leben zu müssen .
janinaj 23.09.2023 09:07
#Alles andere kann man notariell festlegen.# Ja, klar. In der Praxis funktioniert das aber im Krankenhaus in den seltensten Fällen. Unterhalte dich mal mit Leuten ...
Welche bibl. Regelungen waren denn anders? Es wurde erst geheiratet, wenn die Rahmenbedingen praktischer Art geregelt waren, nicht anders herum.
Der Brautpreis wurde bezahlt - die Familien mussten einverstanden sein. Also die Voraussetzungen gegeben sein.
Mit dem Konstrukt - nur kirchl. Heiraten - umgeht man die Unterhaltsverpflichtung und bürdet diese der Allgemeinheit auf - wie so oft heutzutage. DAS ist der springende Punkt. Zu bibl. Zeiten hat der Ehemann und dessen Familie mit der Zahlung des Brautpreises diese Verantwortung übernommen. Es gab kein Sozialamt - so wie heute und auch keine Allgemeinheit die eingesprungen wäre - höchstens die Familie. Das bedeutet, dass die Verpflichtung auf die Beteiligten begrenzt war.
Es geht hier nicht in erster Linie um Verbindlichkeit. Denn wenn Verbindlichkeit tatsächlich vorhanden und gelebt werden würde und wollte, dann bräuchte man solche Konstrukte erst gar nicht.
Und noch was - für alle die es nicht wissen. Es gibt auch eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Und für mich war das selbstverständlich mit meinem Mann vor der Hochzeit dies abzuklären. Das gehört zur Fairness dazu.
Aber ich muss einmal wieder feststellen, manche sehen vieles allzu locker. Ich könnte das nicht verantworten.
Welche bibl. Regelungen waren denn anders? Es wurde erst geheiratet, wenn die Rahmenbedingen praktischer Art geregelt waren, nicht anders herum.
Der Brautpreis wurde bezahlt - die Familien mussten einverstanden sein. Also die Voraussetzungen gegeben sein.
Mit dem Konstrukt - nur kirchl. Heiraten - umgeht man die Unterhaltsverpflichtung und bürdet diese der Allgemeinheit auf - wie so oft heutzutage. DAS ist der springende Punkt. Zu bibl. Zeiten hat der Ehemann und dessen Familie mit der Zahlung des Brautpreises diese Verantwortung übernommen. Es gab kein Sozialamt - so wie heute und auch keine Allgemeinheit die eingesprungen wäre - höchstens die Familie. Das bedeutet, dass die Verpflichtung auf die Beteiligten begrenzt war.
Es geht hier nicht in erster Linie um Verbindlichkeit. Denn wenn Verbindlichkeit tatsächlich vorhanden und gelebt werden würde und wollte, dann bräuchte man solche Konstrukte erst gar nicht.
Und noch was - für alle die es nicht wissen. Es gibt auch eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Und für mich war das selbstverständlich mit meinem Mann vor der Hochzeit dies abzuklären. Das gehört zur Fairness dazu.
Aber ich muss einmal wieder feststellen, manche sehen vieles allzu locker. Ich könnte das nicht verantworten.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:15
Ich schrie gerade vorher, dass ich eben die Allgemeinheit nichts aufbürgen wollte, deshalb vielleicht Witwenpension behalten möchte.
Und im Krankenhaus zählt die kirchliche Heirat. Vor allem wenn sie mit einer Patientenverfügung übereinstimmt.
Meine Erfahrung.
Im biblischen Sinn, ist man vor Gott verheiratet, wenn man Sex miteinander hatte .
Da braucht es überhaupt kein Ritual.
Und im Krankenhaus zählt die kirchliche Heirat. Vor allem wenn sie mit einer Patientenverfügung übereinstimmt.
Meine Erfahrung.
Im biblischen Sinn, ist man vor Gott verheiratet, wenn man Sex miteinander hatte .
Da braucht es überhaupt kein Ritual.
janinaj 23.09.2023 09:15
#Finanziell hat es für mich eher etwas mit Verantwortung zu tun.
Wenn beide nicht übermäßige Rücklagen haben, dann ist es gut, die Witwenrente zu behalten, um nicht vom Bürgergeld leben zu müssen.#
Nein, das ist eben genau genommen eine Lüge und hat gar nichts mit Verantwortung zu tun. Natürlich ist Witwenrente u.U. höher als Bürgergeld. Aber das kann und darf für Christen nicht der Maßstab ein.
Ich umgehe die Unterhaltsverpflichtung und beziehe eine Rente die mir genaugenommen gar nicht mehr zusteht. Das ist Lüge und Betrug, der nur nicht geahndet wird, weil es eine Lücke im System gibt. Zu verantworten habe ich es trotzdem vor Gott.
Und die Witwenrente die wurde nicht selbst erarbeitet, das war meist der Mann. Das sollte man auch bedenken - ich weiss jetzt ist der Aufschrei wieder groß. Aber das sind Fakten.
Mich ärgert es einfach, wenn man bei so vielem heutzutage sich einfach nur die guten Dinge herauspickt und nur Rechte sieht aber keine Verpflichtungen und nur das leben will, was rechnerisch den besseren "Gewinn" am Ende ergibt.
Wenn beide nicht übermäßige Rücklagen haben, dann ist es gut, die Witwenrente zu behalten, um nicht vom Bürgergeld leben zu müssen.#
Nein, das ist eben genau genommen eine Lüge und hat gar nichts mit Verantwortung zu tun. Natürlich ist Witwenrente u.U. höher als Bürgergeld. Aber das kann und darf für Christen nicht der Maßstab ein.
Ich umgehe die Unterhaltsverpflichtung und beziehe eine Rente die mir genaugenommen gar nicht mehr zusteht. Das ist Lüge und Betrug, der nur nicht geahndet wird, weil es eine Lücke im System gibt. Zu verantworten habe ich es trotzdem vor Gott.
Und die Witwenrente die wurde nicht selbst erarbeitet, das war meist der Mann. Das sollte man auch bedenken - ich weiss jetzt ist der Aufschrei wieder groß. Aber das sind Fakten.
Mich ärgert es einfach, wenn man bei so vielem heutzutage sich einfach nur die guten Dinge herauspickt und nur Rechte sieht aber keine Verpflichtungen und nur das leben will, was rechnerisch den besseren "Gewinn" am Ende ergibt.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:17
Was meinst du mit gesteigerter Unterhaltsverpflichtung?
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:18
Und bei mir bist du wirklich an der falschen Adresse, wenn du mir vorwirft, es mir einfach zu machen.
janinaj 23.09.2023 09:22
#Im biblischen Sinn, ist man vor Gott verheiratet, wenn man Sex miteinander hatte.# Na, bei der Einstellung braucht man dann in der Tat auch nicht heiraten. Fast schon köstlich - wenn es nicht so ernst wäre.
Wenn jeder verheiratet wäre, wenn er S. gehabt hat - meine Güte - wie oft wer mancher dann wohl verheiratet? Schon seltsam.
Wenn man S. hat und nicht verheiratet ist, dann ist das nach bibl. Verständnis Hurerei wenn beide keine Partner haben und nichts anders. Sünde Punkt. Aber nicht, dass sie verheiratet sind.
Nur weil man vielleicht die Regelung: Erst die Verhältnisse ordnen und dann heiratet, meint umgehen zu können, ist man doch nicht verheiratet.
Mal nachlesen, wann Jakob seine Rebekka mit ins Zelt nahm.
Meine Güte ... manchmal frage ich mich.
Wenn man mit einem verh. Mensch S. hat, dann bricht man in eine Ehe ein. Dieser verh. Mensch begeht Ehebruch. So sieht die Lage aus.
Wenn jeder verheiratet wäre, wenn er S. gehabt hat - meine Güte - wie oft wer mancher dann wohl verheiratet? Schon seltsam.
Wenn man S. hat und nicht verheiratet ist, dann ist das nach bibl. Verständnis Hurerei wenn beide keine Partner haben und nichts anders. Sünde Punkt. Aber nicht, dass sie verheiratet sind.
Nur weil man vielleicht die Regelung: Erst die Verhältnisse ordnen und dann heiratet, meint umgehen zu können, ist man doch nicht verheiratet.
Mal nachlesen, wann Jakob seine Rebekka mit ins Zelt nahm.
Meine Güte ... manchmal frage ich mich.
Wenn man mit einem verh. Mensch S. hat, dann bricht man in eine Ehe ein. Dieser verh. Mensch begeht Ehebruch. So sieht die Lage aus.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:31
Unsere Diskussion ist nun leider aus dem Ruder gelaufen
Ich könnte es sehr gut vor Gott verantworten, kirchlich zu heiraten.
Da hätte ich dann ja alle Dinge vor her geregelt.
Das Standesamt gab es in der Bibel so noch gar nicht.
Und die juristischen Regelungen von heute auch nicht.
Im Gegenteil, das heute Recht ist weniger wert als eine gute geplante Vorsorge, die beide Partner vereinbaren und unterschreiben.
Gerade , wenn Kinder aus der ersten Ehe da sind, ist es besser, notarielle Vereinbarungen zu treffen, um den Partner abzusichern.
Ich könnte es sehr gut vor Gott verantworten, kirchlich zu heiraten.
Da hätte ich dann ja alle Dinge vor her geregelt.
Das Standesamt gab es in der Bibel so noch gar nicht.
Und die juristischen Regelungen von heute auch nicht.
Im Gegenteil, das heute Recht ist weniger wert als eine gute geplante Vorsorge, die beide Partner vereinbaren und unterschreiben.
Gerade , wenn Kinder aus der ersten Ehe da sind, ist es besser, notarielle Vereinbarungen zu treffen, um den Partner abzusichern.
janinaj 23.09.2023 09:34
#Und bei mir bist du wirklich an der falschen Adresse, wenn du mir vorwirft, es mir einfach zu machen.#
Ich habe nicht vorgeworfen, ich habe gesagt, dass es jeder selbst verantworten muss. Lies nach weiter oben.
Aber ich erlaube mir aufzuzeigen, dass man sich aus der Verantwortung vor Jesus Christus und Gott nicht einfach so das Leben zurechtbasteln kann.
Und gesteigerte Unterhaltsverpflichtung bedeutet nach BGB 1602, dass der schwächere immer den finanziell stärkeren zu versorgen hat, insbesondere dann, wenn der Schwächere nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Mensch mit einem Brutto über 100.000 Euro Jahreseinkommen ggf. den Partner ein leben lang zu versorgen hat, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte und die Pflegekosten eben nicht automatisch vom Staat übernommen werden, (was ich gut finde - warum soll die Allgemeinheit leisten, wenn es nicht wirklich nötig ist. (Randbemerkung: Das könnte man wiederum mit Gütertrennung umgehen, finde ich unehrlich und auch die Person die es betraf).
- dass der Kindes- vor Ehegattenunterhalt vorgeht usw.
Kannst selbst nachschlagen - ich schreibe jetzt nicht den ganzen Gesetzestext ab.
Ich habe nicht vorgeworfen, ich habe gesagt, dass es jeder selbst verantworten muss. Lies nach weiter oben.
Aber ich erlaube mir aufzuzeigen, dass man sich aus der Verantwortung vor Jesus Christus und Gott nicht einfach so das Leben zurechtbasteln kann.
Und gesteigerte Unterhaltsverpflichtung bedeutet nach BGB 1602, dass der schwächere immer den finanziell stärkeren zu versorgen hat, insbesondere dann, wenn der Schwächere nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Praktisch bedeutet dies, dass ein Mensch mit einem Brutto über 100.000 Euro Jahreseinkommen ggf. den Partner ein leben lang zu versorgen hat, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte und die Pflegekosten eben nicht automatisch vom Staat übernommen werden, (was ich gut finde - warum soll die Allgemeinheit leisten, wenn es nicht wirklich nötig ist. (Randbemerkung: Das könnte man wiederum mit Gütertrennung umgehen, finde ich unehrlich und auch die Person die es betraf).
- dass der Kindes- vor Ehegattenunterhalt vorgeht usw.
Kannst selbst nachschlagen - ich schreibe jetzt nicht den ganzen Gesetzestext ab.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:40
Wenn nun aber beide wenig eigenes Einkommen haben, da sie sich um Kinder und PartnerIn gekümmert haben.
Sollen sie auf die Ihnen zustehende, da erarbeitete Witwen Witwer Rente verzichten, und dann Bürgergeld erhalten?
Ehegattenunterhalt entfällt im Falle des Todes des Partners.
Und die Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Waisenrente.
Ist allerdings wenig. Da war ich froh, dass ich Witwenrente bekomme.
Sollen sie auf die Ihnen zustehende, da erarbeitete Witwen Witwer Rente verzichten, und dann Bürgergeld erhalten?
Ehegattenunterhalt entfällt im Falle des Todes des Partners.
Und die Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Waisenrente.
Ist allerdings wenig. Da war ich froh, dass ich Witwenrente bekomme.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:41
Ich bastel mir gar nichts zu recht.
Ich übernehme Verantwortung für mich und meine Mitmenschen, wie ich oben mehrmals schrieb.
Ich übernehme Verantwortung für mich und meine Mitmenschen, wie ich oben mehrmals schrieb.
janinaj 23.09.2023 09:47
#Gerade , wenn Kinder aus der ersten Ehe da sind, ist es besser, notarielle Vereinbarungen zu treffen, um den Partner abzusichern.#
Wieder werden nur die Rosinen herausgepickt. Wenn Kinder aus einer ersten Ehe da sind, dann würden diese den Pflichteil erben, - auch vom neuen Partner - wenn man sie nicht vorher noteriell hiervon ausschließt.
Kannst nachlesen:
Wenn Eheleute sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus erster Ehe haben, haben alle Kinder das Recht auf den gesetzlichen Erbteil, wenn ihr leiblicher Elternteil verstirbt1. Das Gesetz sieht auch einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe vor23. Im Falle des Ablebens des Elternteils können die Kinder aus erster Ehe ihren Pflichtteil gegenüber den Erben (den Kindern aus zweiter Ehe) geltend machen3. Wenn sich zwei Eheleute ohne gemeinsame Kinder testamentarisch gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sind Kinder aus erster Ehe zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen4.#
Einfach so platt davon ausgehen, dass man Ehe wirklich nicht braucht - so einfach ist es nicht.
Aber ich bin jetzt raus.
Es führt zu nichts. Sieht man ja.
Wieder werden nur die Rosinen herausgepickt. Wenn Kinder aus einer ersten Ehe da sind, dann würden diese den Pflichteil erben, - auch vom neuen Partner - wenn man sie nicht vorher noteriell hiervon ausschließt.
Kannst nachlesen:
Wenn Eheleute sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus erster Ehe haben, haben alle Kinder das Recht auf den gesetzlichen Erbteil, wenn ihr leiblicher Elternteil verstirbt1. Das Gesetz sieht auch einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe vor23. Im Falle des Ablebens des Elternteils können die Kinder aus erster Ehe ihren Pflichtteil gegenüber den Erben (den Kindern aus zweiter Ehe) geltend machen3. Wenn sich zwei Eheleute ohne gemeinsame Kinder testamentarisch gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sind Kinder aus erster Ehe zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen4.#
Einfach so platt davon ausgehen, dass man Ehe wirklich nicht braucht - so einfach ist es nicht.
Aber ich bin jetzt raus.
Es führt zu nichts. Sieht man ja.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:53
Richtig.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 09:55
Jede darf hier ihre Meinung haben.
Jede muss sich vor Gott verantworten.
Jede muss sich vor Gott verantworten.
janinaj 23.09.2023 10:16
#Das Standesamt gab es in der Bibel so noch gar nicht.#
Nein, das Amt nicht, aber eine Öffentliche Zeromonie damit jeder wusste im Umfeld, dass die beiden verheiratet sind.
#Und die juristischen Regelungen von heute auch nicht.#
Das war der genannte Brautpreis und der wurde vorher ausgehandelt und bezahlt.
#Sollen sie auf die Ihnen zustehende, da erarbeitete Witwen Witwer Rente verzichten, und dann Bürgergeld erhalten?#
Ich habe nicht zu bestimmen. Aber nach meiner Auffassung ist es vor Gott eine Lüge, wenn ich Leistungen beziehe, die mir aufgrund der vorhandenen Tatsachen nicht zustehen. Und nur weil hier ein Schlupfloch vorhanden ist und der Staat dieses Tun nicht ahnden kann, den eine kirchliche Heirat ist eben keine zivilrechtlich geschlossene Heirat, damit ist es moralisch gesehen noch lange keine Rechtfertigung. Habe ich schon einmal geschrieben. Kann doch nicht so schwer sein zu verstehen. Wenn man es denn wollte ...
#Ehegattenunterhalt entfällt im Falle des Todes des Partners.# Ja, dann muss man erst einmal vom Erbe oder der Lebensversicherung leben und dann gibt es jetzt Bürgergeld oder Wohngeld und Witwenrente und Waisenrente. Dass letztere nicht üppig ist, weiss jeder der sich informiert oder damit zu tun hatte.
#Und die Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Waisenrente.# Ist auch klar.
Die Witwenrente stellt auch niemand in Frage. Die steht einem ja auch zu, wenn tatsächlich kein neuer Versorger da ist. Ist auch logisch.
Es ist nur dann ein Frevel, wenn ein neuer Mann da ist der eine Unterhaltsverpflichtung hätte, den man auch noch kirchlich heiratet - also öffentlich macht, dass man zusammengehört, aber gleichzeitig die standesamtliche Heirat umgeht, damit genau diese Unterhaltsverpflichtung rechtlich nicht eintritt. So schwer kann das doch nicht sein zu begreifen.
Und sich herausreden, dass man Verantwortung übernehmen würde, das gilt nicht. Denn das ist es nicht. Vor wem übernimmst du denn bitte Verantwortung? Kinder gibt es ja wohl keine mehr für die du heute unterhaltspflichtig wärst.
Und den eigenen Eltern ist man auch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Jahreseinkommen die 100.000 Euro Jahresbrutto übersteigt. Und Geschwistern usw. hat man gegenüber keine gesetzl. Unterhaltsverflichtung. Also etwas weit hergegriffen, das Argument.
Fakt ist: Es gibt nicht wenige Menschen die Witwenrente in Anspruch nehmen möchten, obwohl ein neuer Partner oder sogar kirchlich geheirateter da ist, der aber nicht Unterhalt leisten möchte. Also bezieht man moralisch gesehen verwerflich weiterhin Witwenrente obwohl einem diese nicht zustünde, weil diese ja höher sein könnte als das Bürgergeld und letzteres beantragt werden muss, immer wieder neu.
Man bezieht also Leistungen auch der Rentenkasse die höher sind als eigentlich moralisch gerechtfertigt. Und dann von Verantwortung reden? Der Allgemeinheit gegenüber sicher nicht.
Genau diese Fallkonstellation: Ich möchte für mich lediglich das beste herausholen führt leider dazu, dass Witwenrente bezogen wird oder dass Paare - auch Christen erst gar nicht (mehr heiraten - sondern dann eben lieber wild zusammenleben.
Ich könnte und würde es nicht tun. Aber jeder wie er meint.
Ich habe mir nur erlaubt aufzuzeigen, was manchmal auch für die arbeitende Bevölkerung bitter ist: Denn auch die Rentenversicherung muss erhebliche Steuergelder in Anspruch nehmen, damit eben auch solche kruden Dinge weiter gemacht werden können.
Zu argumentieren, ich beziehe Witwenrente und liege damit dem Staat nicht auf der Tasche, das zieht nicht. So wie augenscheinlich ja beim Bürgergeld.
Denn erstens wird Witwenrente nicht selbst erarbeitet und die Rentenversicherung wäre ohne die staatlichen jährlichen Zuschüsse schon längst nicht mehr zahlungsfähig. Auch das sollte man sich einmal vor Augen führen.
Und nein, Bürger
Nein, das Amt nicht, aber eine Öffentliche Zeromonie damit jeder wusste im Umfeld, dass die beiden verheiratet sind.
#Und die juristischen Regelungen von heute auch nicht.#
Das war der genannte Brautpreis und der wurde vorher ausgehandelt und bezahlt.
#Sollen sie auf die Ihnen zustehende, da erarbeitete Witwen Witwer Rente verzichten, und dann Bürgergeld erhalten?#
Ich habe nicht zu bestimmen. Aber nach meiner Auffassung ist es vor Gott eine Lüge, wenn ich Leistungen beziehe, die mir aufgrund der vorhandenen Tatsachen nicht zustehen. Und nur weil hier ein Schlupfloch vorhanden ist und der Staat dieses Tun nicht ahnden kann, den eine kirchliche Heirat ist eben keine zivilrechtlich geschlossene Heirat, damit ist es moralisch gesehen noch lange keine Rechtfertigung. Habe ich schon einmal geschrieben. Kann doch nicht so schwer sein zu verstehen. Wenn man es denn wollte ...
#Ehegattenunterhalt entfällt im Falle des Todes des Partners.# Ja, dann muss man erst einmal vom Erbe oder der Lebensversicherung leben und dann gibt es jetzt Bürgergeld oder Wohngeld und Witwenrente und Waisenrente. Dass letztere nicht üppig ist, weiss jeder der sich informiert oder damit zu tun hatte.
#Und die Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Waisenrente.# Ist auch klar.
Die Witwenrente stellt auch niemand in Frage. Die steht einem ja auch zu, wenn tatsächlich kein neuer Versorger da ist. Ist auch logisch.
Es ist nur dann ein Frevel, wenn ein neuer Mann da ist der eine Unterhaltsverpflichtung hätte, den man auch noch kirchlich heiratet - also öffentlich macht, dass man zusammengehört, aber gleichzeitig die standesamtliche Heirat umgeht, damit genau diese Unterhaltsverpflichtung rechtlich nicht eintritt. So schwer kann das doch nicht sein zu begreifen.
Und sich herausreden, dass man Verantwortung übernehmen würde, das gilt nicht. Denn das ist es nicht. Vor wem übernimmst du denn bitte Verantwortung? Kinder gibt es ja wohl keine mehr für die du heute unterhaltspflichtig wärst.
Und den eigenen Eltern ist man auch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Jahreseinkommen die 100.000 Euro Jahresbrutto übersteigt. Und Geschwistern usw. hat man gegenüber keine gesetzl. Unterhaltsverflichtung. Also etwas weit hergegriffen, das Argument.
Fakt ist: Es gibt nicht wenige Menschen die Witwenrente in Anspruch nehmen möchten, obwohl ein neuer Partner oder sogar kirchlich geheirateter da ist, der aber nicht Unterhalt leisten möchte. Also bezieht man moralisch gesehen verwerflich weiterhin Witwenrente obwohl einem diese nicht zustünde, weil diese ja höher sein könnte als das Bürgergeld und letzteres beantragt werden muss, immer wieder neu.
Man bezieht also Leistungen auch der Rentenkasse die höher sind als eigentlich moralisch gerechtfertigt. Und dann von Verantwortung reden? Der Allgemeinheit gegenüber sicher nicht.
Genau diese Fallkonstellation: Ich möchte für mich lediglich das beste herausholen führt leider dazu, dass Witwenrente bezogen wird oder dass Paare - auch Christen erst gar nicht (mehr heiraten - sondern dann eben lieber wild zusammenleben.
Ich könnte und würde es nicht tun. Aber jeder wie er meint.
Ich habe mir nur erlaubt aufzuzeigen, was manchmal auch für die arbeitende Bevölkerung bitter ist: Denn auch die Rentenversicherung muss erhebliche Steuergelder in Anspruch nehmen, damit eben auch solche kruden Dinge weiter gemacht werden können.
Zu argumentieren, ich beziehe Witwenrente und liege damit dem Staat nicht auf der Tasche, das zieht nicht. So wie augenscheinlich ja beim Bürgergeld.
Denn erstens wird Witwenrente nicht selbst erarbeitet und die Rentenversicherung wäre ohne die staatlichen jährlichen Zuschüsse schon längst nicht mehr zahlungsfähig. Auch das sollte man sich einmal vor Augen führen.
Und nein, Bürger
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 10:24
S.O.
Klavierspielerin2 23.09.2023 10:28
Katholiken könnten statt standesamtlich, sich kirchlich trauen.
Ehescheidung ist in der katholischen Kirche nicht vorgesehen...,wenn da nicht das EGO wäre.
Mich interessiert, welche Strafe hat eigentlich ein Ehebrecher, der bereut zu erwarten? Keine, oder.
Ehescheidung ist in der katholischen Kirche nicht vorgesehen...,wenn da nicht das EGO wäre.
Mich interessiert, welche Strafe hat eigentlich ein Ehebrecher, der bereut zu erwarten? Keine, oder.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 10:28
Ich denke nicht dass Jesus Geld gross interessiert und moralisiert , denn im NT sagt er selber : Seit klug wie die Ungläubigen und nehmt euch ein Beispiel an ihrem wirtschaften mit dem Mammon( Geld)
Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist , das ist eine abwertende Haltung zum Geld.
Wir dürfen also in Geldsachen klug wirtschaften wie die Ungläubigen.
Geld ist ein Mammon der irdischen Welt und nicht eine moralische Notwendigkeit zum Heil.
Das Geld soll nur vernünftig und gottgefällig einsetzten und geteilt werden ,wie wir es erwirtschaften nach der Weltordnung ist unwichtig
Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist , das ist eine abwertende Haltung zum Geld.
Wir dürfen also in Geldsachen klug wirtschaften wie die Ungläubigen.
Geld ist ein Mammon der irdischen Welt und nicht eine moralische Notwendigkeit zum Heil.
Das Geld soll nur vernünftig und gottgefällig einsetzten und geteilt werden ,wie wir es erwirtschaften nach der Weltordnung ist unwichtig
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 10:31
Bezogen auf die Witwenrente die man bezieht bei neuer Partnerschaft ,ist es absolut in Ordnung .
Das fällt unter kluges Wirtschaften .
Das fällt unter kluges Wirtschaften .
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 10:34
Heirat nach Scheidung ist ja was anderes als Heirat zweier Verwitweten Menschen.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 10:36
Von Ehebruch kann man da ja gar nicht sprechen.
janinaj 23.09.2023 10:57
#Mich interessiert, welche Strafe hat eigentlich ein Ehebrecher, der bereut zu erwarten? #
Welche Strafe bitte von wem? Gott würde vergeben, wenn er bereut. Ich denke das ist klar.
Und wenn er nicht bereut, dann gab es früher - auch in der Ev. Kirche - Kirchenzucht. Wird heute nur noch in einzelnen Freien Gemeinden geübt. Es finden Gespräche statt, wenn keine Einsicht erfolgt, kann dies meines Wissens nach, bis zum Gemeindeausschluss gehen. Habe aber keine praktische Erfahrung - deshalb Nachsicht.
Welche Strafe bitte von wem? Gott würde vergeben, wenn er bereut. Ich denke das ist klar.
Und wenn er nicht bereut, dann gab es früher - auch in der Ev. Kirche - Kirchenzucht. Wird heute nur noch in einzelnen Freien Gemeinden geübt. Es finden Gespräche statt, wenn keine Einsicht erfolgt, kann dies meines Wissens nach, bis zum Gemeindeausschluss gehen. Habe aber keine praktische Erfahrung - deshalb Nachsicht.
janinaj 23.09.2023 11:11
Oh meine Zeit - welche Bibel und Auslegung ist das denn?
#Seit klug wie die Ungläubigen und nehmt euch ein Beispiel an ihrem wirtschaften mit dem Mammon( Geld)#
In meiner ach so verschmähten Bibel findet sich in Matt 10, 16
#Ihr seid bei eurem Auftrag wie Schafe, die in ein Wolfsrudel hineingeschickt werden. Deshalb verhaltet euch vorsichtig und klug wie die Schlangen, die immer auf der Hut sind.#
Hier geht es nicht um Geld, sondern um die Tatsache, dass Gläubige in die Welt - wo Satan herrscht - geschickt werden und deshalb auf der Hut sein müssen. Und von Geld ist schon dar nicht die Rede und das "kluge Wirtschaften", das ist reine Interpretation.
#Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist , das ist eine abwertende Haltung zum Geld.#
Nein, das bezieht sich nicht auf Geld sondern auf unsere Haltung als Christen in Bezug auf einen auch manchmal ungerechten Staat.
#Wir dürfen also in Geldsachen klug wirtschaften wie die Ungläubigen.#
Wie müssen klug wirtschaften und die Ungläubigen sind kein Maßstab, jedenfalls für mich nicht. Das Gleichnis mit den Talenten zeigt, dass wir auch in Geldsachen Rechenschaft ablegen müssen.
#Geld ist ein Mammon der irdischen Welt und nicht eine moralische Notwendigkeit zum Heil.# Geld ist in erster Linie einmal Zahlungsmittel und hat mit Heil so gar nichts zu tun. Oder hat Jesus die Erlösung mit Geld bezahlt? Nach meiner Bibel ist und war es ausschließlich sein Blut.
#Das Geld soll nur vernünftig und gottgefällig einsetzten und geteilt werden ,wie wir es erwirtschaften nach der Weltordnung ist unwichtig#
Also könnte ich nach dieser Aussage auch als Dieb und mein Geld "erwirtschaften"? Selbst klauen duldet der Staat nicht, das ist gesetzlich verboten. Irgendwie eine komische Argumentation.
#Bezogen auf die Witwenrente die man bezieht bei neuer Partnerschaft ,ist es absolut in Ordnung. Das fällt unter kluges Wirtschaften.#
Nein, tut es eben nicht.
Wenn ich zum Beispiel 700 Euro Witwenrente beziehe, aber nur Anspruch auf Bürgergeld von beispielsweise 500 Euro habe. Dann betrüge ich die Allgemeinheit monatlich um geschlagene 200 Euro. Im Jahr wären das dann 2.400 Euro. Wenn ich mit dem ganzen mit dem 60. Lebenjahr beginne und noch 20 Jahre lebe ... Kann jeder selber ausrechnen.
Vielleicht kapiert es jetzt der letzte hier.
Und ich habe nie geschrieben, dass es einfach ist. Es geht hier nicht um Verantwortung. Es geht hier um Ehrlichkeit. Aber die scheint heute und hier auch nicht mehr viel wert zu sein. Traurig.
#Seit klug wie die Ungläubigen und nehmt euch ein Beispiel an ihrem wirtschaften mit dem Mammon( Geld)#
In meiner ach so verschmähten Bibel findet sich in Matt 10, 16
#Ihr seid bei eurem Auftrag wie Schafe, die in ein Wolfsrudel hineingeschickt werden. Deshalb verhaltet euch vorsichtig und klug wie die Schlangen, die immer auf der Hut sind.#
Hier geht es nicht um Geld, sondern um die Tatsache, dass Gläubige in die Welt - wo Satan herrscht - geschickt werden und deshalb auf der Hut sein müssen. Und von Geld ist schon dar nicht die Rede und das "kluge Wirtschaften", das ist reine Interpretation.
#Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist , das ist eine abwertende Haltung zum Geld.#
Nein, das bezieht sich nicht auf Geld sondern auf unsere Haltung als Christen in Bezug auf einen auch manchmal ungerechten Staat.
#Wir dürfen also in Geldsachen klug wirtschaften wie die Ungläubigen.#
Wie müssen klug wirtschaften und die Ungläubigen sind kein Maßstab, jedenfalls für mich nicht. Das Gleichnis mit den Talenten zeigt, dass wir auch in Geldsachen Rechenschaft ablegen müssen.
#Geld ist ein Mammon der irdischen Welt und nicht eine moralische Notwendigkeit zum Heil.# Geld ist in erster Linie einmal Zahlungsmittel und hat mit Heil so gar nichts zu tun. Oder hat Jesus die Erlösung mit Geld bezahlt? Nach meiner Bibel ist und war es ausschließlich sein Blut.
#Das Geld soll nur vernünftig und gottgefällig einsetzten und geteilt werden ,wie wir es erwirtschaften nach der Weltordnung ist unwichtig#
Also könnte ich nach dieser Aussage auch als Dieb und mein Geld "erwirtschaften"? Selbst klauen duldet der Staat nicht, das ist gesetzlich verboten. Irgendwie eine komische Argumentation.
#Bezogen auf die Witwenrente die man bezieht bei neuer Partnerschaft ,ist es absolut in Ordnung. Das fällt unter kluges Wirtschaften.#
Nein, tut es eben nicht.
Wenn ich zum Beispiel 700 Euro Witwenrente beziehe, aber nur Anspruch auf Bürgergeld von beispielsweise 500 Euro habe. Dann betrüge ich die Allgemeinheit monatlich um geschlagene 200 Euro. Im Jahr wären das dann 2.400 Euro. Wenn ich mit dem ganzen mit dem 60. Lebenjahr beginne und noch 20 Jahre lebe ... Kann jeder selber ausrechnen.
Vielleicht kapiert es jetzt der letzte hier.
Und ich habe nie geschrieben, dass es einfach ist. Es geht hier nicht um Verantwortung. Es geht hier um Ehrlichkeit. Aber die scheint heute und hier auch nicht mehr viel wert zu sein. Traurig.
janinaj 23.09.2023 11:16
#In meiner ach so teilweise so verschmähten Luther- Bibel muss es heißen - sorry.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 11:25
Die Witwenrente ist eben ein erarbeitetes Geld, anders als das Bürgergeld.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 11:43
Im Rahmen der weltlichen Ordnung und Gesetzeslagen dürfen wir zu unseren Vorteilen wirtschaften.
Jesus kommt es auf die Ausgabenseite an ,ob wir teilen und für gute Zwecke das Geld einsetzen, wenn wir es anhäufen.
Jesus kommt es auf die Ausgabenseite an ,ob wir teilen und für gute Zwecke das Geld einsetzen, wenn wir es anhäufen.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 11:54
Wenn Witwenrente oder Bürgergeld einem staatlicherseits beides zustehn würden, dann nehme ich doch das Witwengeld !
Im nachhinein da eine Moral hineinzuinterpretieren ist unangebracht.
Im nachhinein da eine Moral hineinzuinterpretieren ist unangebracht.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 11:56
Betrug ist es doch garnicht ,weil einem beides legal zusteht
janinaj 23.09.2023 15:37
#Wenn Witwenrente oder Bürgergeld einem staatlicherseits beides zustehn würden, dann nehme ich doch das Witwengeld!#
Nein, wenn Witwenrente höher ist als Bürgergeld und nur kirchlich geheiratet wird, damit die Rentenversicherung keine Möglichkeit hat die Witwenrente zu streichen - weil ihr durch diesen "ach so frommen Schachzug" die Hände gebunden sind. Dann ist das Betrug. Denn es geht doch nur darum, dass möglichst viele Mittel abgergriffen werden. Egal ob es moralisch vertretbar ist oder nicht.
Gesetzt den Fall die Witwenrente wäre niedriger als das Bürgergeld, würdest du dann auch so selbstlos auf erg. Grundsicherung (so heißt das Bürgergeld für Rentner korrekt) so selbstlos verzichten?
Und noch was: Grundsicherung und Bürgergeld kann es ggf. nur geben, wenn die Witwenrente so gering ist das man unter den Grundbedarf fällt.
Und dem allem vorrangig ist eben die Unterhaltsverpflichtung.
#Im nachhinein da eine Moral hineinzuinterpretieren ist unangebracht.# Hier interpretiert niemand. Kann man gar nicht. Was man kann - ist an die Moral und den Anstand appellieren.
#Betrug ist es doch garnicht ,weil einem beides legal zusteht #
Nein, tut es nicht. Wann einem beides zustehen würde, habe ich oben beschrieben.
Und wer es jetzt wirklich noch nicht begriffen hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
Ich finde es nur unendlich traurig, wenn hier Personen die sonst so auf Moral und Anstand pochen ausgerechnet dann, wenn es konkret wird, so schändlich liederlich - scheinbar ohne Nachdenken - den Staat und die damit uns alle hier die arbeiten und Steuern zahlen - unanständig ausnehmen. Und ich meine hier ausdrücklich nur die, die meinen mit einer nur kirchlich geschlossenen Ehe die Unterhaltspflicht umgehen können. Es ist so schändlich.
Alle die Witwen sind oder auch Waisen und die tatsächlich keinen Versorger haben, da springt auch der Staat ein und die meine ich auch nicht. Ich hoffe, dass wenigsten das verständlich rüber kommt.
Nein, wenn Witwenrente höher ist als Bürgergeld und nur kirchlich geheiratet wird, damit die Rentenversicherung keine Möglichkeit hat die Witwenrente zu streichen - weil ihr durch diesen "ach so frommen Schachzug" die Hände gebunden sind. Dann ist das Betrug. Denn es geht doch nur darum, dass möglichst viele Mittel abgergriffen werden. Egal ob es moralisch vertretbar ist oder nicht.
Gesetzt den Fall die Witwenrente wäre niedriger als das Bürgergeld, würdest du dann auch so selbstlos auf erg. Grundsicherung (so heißt das Bürgergeld für Rentner korrekt) so selbstlos verzichten?
Und noch was: Grundsicherung und Bürgergeld kann es ggf. nur geben, wenn die Witwenrente so gering ist das man unter den Grundbedarf fällt.
Und dem allem vorrangig ist eben die Unterhaltsverpflichtung.
#Im nachhinein da eine Moral hineinzuinterpretieren ist unangebracht.# Hier interpretiert niemand. Kann man gar nicht. Was man kann - ist an die Moral und den Anstand appellieren.
#Betrug ist es doch garnicht ,weil einem beides legal zusteht #
Nein, tut es nicht. Wann einem beides zustehen würde, habe ich oben beschrieben.
Und wer es jetzt wirklich noch nicht begriffen hat, dem ist nicht mehr zu helfen.
Ich finde es nur unendlich traurig, wenn hier Personen die sonst so auf Moral und Anstand pochen ausgerechnet dann, wenn es konkret wird, so schändlich liederlich - scheinbar ohne Nachdenken - den Staat und die damit uns alle hier die arbeiten und Steuern zahlen - unanständig ausnehmen. Und ich meine hier ausdrücklich nur die, die meinen mit einer nur kirchlich geschlossenen Ehe die Unterhaltspflicht umgehen können. Es ist so schändlich.
Alle die Witwen sind oder auch Waisen und die tatsächlich keinen Versorger haben, da springt auch der Staat ein und die meine ich auch nicht. Ich hoffe, dass wenigsten das verständlich rüber kommt.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 16:16
Ich würde den höheren Betrag wählen ,wenn das ginge
janinaj 23.09.2023 16:22
Das haben wir hier glaube ich alle verstanden. Dir ist es also egal ob du damit ggf. moralisch gesehen Leistungen einsteckst, die dir moralisch gesehen gar nicht mehr zustünden? Wo bleibt hier dein Gewissen?
Oder hat sich das verabschiedet?
Oder hat sich das verabschiedet?
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 16:48
Witwenrente steht einer Frau dich zu wenn der Mann gestorben ist. Der Ehemann kann ja seine Rente nicht mehr selbst beziehen ,das bekommt dann die Witwe abgestuft nach Prozenten ,ich finde das gerecht
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 16:53
Meistens ist die Witwenrente höher als das Bürgergeld ,das lohnt sich die Witwentrente mehr natürlich.
Alles was staatlich gesetzlich geregelt ist ,darf genutzt werden ,sonst gäbe es ja diese Gesetze nicht.
Alles was staatlich gesetzlich geregelt ist ,darf genutzt werden ,sonst gäbe es ja diese Gesetze nicht.
janinaj 23.09.2023 16:57
#Witwenrente steht einer Frau dich zu wenn der Mann gestorben ist.#
Nein, Witwenrente steht einem nicht zu, wenn man nicht bedürftig ist.
Wenn man seinen Lebensunterhalt anderweitig bestreiten kann durch andere Einkünfte (Lohn/Gehalt, Mieteinnahmen oder eben Unterhalt des neuen Mannes) dann steht sie einem nicht zu! PUNKT.
Und wenn du das nicht begreifst, dann eben anders:
Witwenrente ist eine zweckgebundene Rente. Das bedeutet, wenn der Grund der Zahlung nicht mehr vorhanden ist, weil ein neuer Mann da ist, der zum Unterhalt verpflichtet ist, dann wird auch deshalb die Zahlung der Witwenrente eingestellt.
Ist genauso bei der Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente. Wenn ich diese erhalte und wieder so gesund werde, dass ich arbeiten kann, dann muss ich arbeiten und die Zahlung der Rente wird eingestellt.
Wenn ich es nicht melden würde in so einem Fall, dann mache ich mich sogar strafbar.
Meine Zeit das kann doch nicht so schwer sein.
Nein, Witwenrente steht einem nicht zu, wenn man nicht bedürftig ist.
Wenn man seinen Lebensunterhalt anderweitig bestreiten kann durch andere Einkünfte (Lohn/Gehalt, Mieteinnahmen oder eben Unterhalt des neuen Mannes) dann steht sie einem nicht zu! PUNKT.
Und wenn du das nicht begreifst, dann eben anders:
Witwenrente ist eine zweckgebundene Rente. Das bedeutet, wenn der Grund der Zahlung nicht mehr vorhanden ist, weil ein neuer Mann da ist, der zum Unterhalt verpflichtet ist, dann wird auch deshalb die Zahlung der Witwenrente eingestellt.
Ist genauso bei der Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente. Wenn ich diese erhalte und wieder so gesund werde, dass ich arbeiten kann, dann muss ich arbeiten und die Zahlung der Rente wird eingestellt.
Wenn ich es nicht melden würde in so einem Fall, dann mache ich mich sogar strafbar.
Meine Zeit das kann doch nicht so schwer sein.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:03
Meine Mutter bekommt Witwenrente ganz normal zu ihrer Rente dazu , warum auch nicht.
janinaj 23.09.2023 17:04
#Alles was staatlich gesetzlich geregelt ist ,darf genutzt werden ,sonst gäbe es ja diese Gesetze nicht.#
Nicht alles was gesetzlich erlaubt ist, kann als Christ in Anspruch genommen werden.
Wenn in meiner Bibel steht, dass S. vor der Ehe Hurerei ist. Dann ist das Sünde. Dann darf ich das als Christ nicht tun.
Den Staat interessiert nicht wer wo wie im Bett ist.
Mal so ganz platt gesagt.
So einfältig kann man doch nicht sein - oder doch.
Egal. Such dir jetzt für die Moralaktrobatik jemand anderen.
Und für mich hast du kein Gewissen, denn sonst würdest du hier nicht so ... auftreten.
Nicht alles was gesetzlich erlaubt ist, kann als Christ in Anspruch genommen werden.
Wenn in meiner Bibel steht, dass S. vor der Ehe Hurerei ist. Dann ist das Sünde. Dann darf ich das als Christ nicht tun.
Den Staat interessiert nicht wer wo wie im Bett ist.
Mal so ganz platt gesagt.
So einfältig kann man doch nicht sein - oder doch.
Egal. Such dir jetzt für die Moralaktrobatik jemand anderen.
Und für mich hast du kein Gewissen, denn sonst würdest du hier nicht so ... auftreten.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:05
Witwenrente gibts doch immer , manchmal ist der Betrag gering mal über 60 %des verstorbenen Mannes oder glaub sogar bis 90,%
Pesionen kriegen die Witwen auch ausgezahlt, soviel ich weiß .
Pesionen kriegen die Witwen auch ausgezahlt, soviel ich weiß .
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:11
Jedenfalls steht die Witwenrente meiner Mutter zu mit 75 Jahren , ich kann da nichts schlechtes daran erkennen.
Sexualität und Gottes Gebote gehört zu Gesinnungsethik das passt für mich nicht zu staatliche Regeln und Versorgungsgesetzen etc.
Sexualität und Gottes Gebote gehört zu Gesinnungsethik das passt für mich nicht zu staatliche Regeln und Versorgungsgesetzen etc.
janinaj 23.09.2023 17:13
Nein, gibt es nicht immer.
Wenn die Frau 2000 Euro netto bezieht, dann ganz bestimmt nicht. Weil dann der Bedarf gedeckt ist.
Sie kann die 2000 Euro haben durch eigenes Arbeiten oder Unterhalt oder Mieteinkünfte. Meine Zeit.
Das was du hier andeutest ist die sog. kleine bzw. große Witwenrente und da steige ich jetzt nicht ein. Das ist mir mit dir - mit Verlaub zu müsig. Du verstehst einfache Sachverhalte anscheinend nicht und willst mit mir hier Rentenrecht auseinandernehmen.
Wenn die Frau 2000 Euro netto bezieht, dann ganz bestimmt nicht. Weil dann der Bedarf gedeckt ist.
Sie kann die 2000 Euro haben durch eigenes Arbeiten oder Unterhalt oder Mieteinkünfte. Meine Zeit.
Das was du hier andeutest ist die sog. kleine bzw. große Witwenrente und da steige ich jetzt nicht ein. Das ist mir mit dir - mit Verlaub zu müsig. Du verstehst einfache Sachverhalte anscheinend nicht und willst mit mir hier Rentenrecht auseinandernehmen.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:21
Wer kriegt als Frau schon selber 2000 Euro Rente ,das ist doch eher ne Ausnahme.
Also die Witwen die ich kenne beziehen zurecht Witwenrente ,viele Rentnerinnen kriegen kaum Rente müssen aufstocken etcetera.
Also die Witwen die ich kenne beziehen zurecht Witwenrente ,viele Rentnerinnen kriegen kaum Rente müssen aufstocken etcetera.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:23
Achso du redest von Arbeitnehmerinnen nicht von Renterinnen ..
janinaj 23.09.2023 17:26
Nochmal: Es geht hier um die Rentnerinnen die nicht ein zweites Mal standesamtlich heiraten möchte, weil sonst durch den neuen Mann die Witwenrente verlieren würde. Um DIE geht es eigentlich.,
Du selbst hast doch die Nebenschauplätze eröffnet, weil du behauptet hast, dass einem Witwenrente auf jeden Fall zustehen würde.
Und ja, es gibt Frauen die werden Witwe mit 40 Jahren, weil der Mann Krebs hatte. Dann ist sie zwar Witwe aber ohne Rentenbezug, wenn sie selbst arbeitet und z.B. 2000 Euro verdient.
Du selbst hast doch die Nebenschauplätze eröffnet, weil du behauptet hast, dass einem Witwenrente auf jeden Fall zustehen würde.
Und ja, es gibt Frauen die werden Witwe mit 40 Jahren, weil der Mann Krebs hatte. Dann ist sie zwar Witwe aber ohne Rentenbezug, wenn sie selbst arbeitet und z.B. 2000 Euro verdient.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:29
Steht der 40 jährigen Witwe dann bei erreichen ihres Rentenalters die Witwenrente dann zu ?
Wie ist das geregelt?
Wie ist das geregelt?
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:36
Das meinst du wohl mit gewissenlos ,wenn man dann nur kirchlich heiratet :
Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.
Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:39
Mich trifft alles eh nicht ,bin ledig ,nie verheiratet gewesen , krieg eh keine Witwenrente 😕
(Nutzer gelöscht) 23.09.2023 17:50
Für mich würde heiraten im Alter tatsächlich finanzielle Vorteile bringen..
Hätt ich nur die zweimale einmal Ja gesagt ..
Hätt ich nur die zweimale einmal Ja gesagt ..
janinaj 23.09.2023 19:27
#Das meinst du wohl mit gewissenlos ,wenn man dann nur kirchlich heiratet :
Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.#
Davon reden wir doch die ganze Zeit. Hinterbliebenenrente ist im Fachjagon der Rentenversicherung die Witwenrente.
Gute Nacht - in vielerlei Hinsicht.
Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.#
Davon reden wir doch die ganze Zeit. Hinterbliebenenrente ist im Fachjagon der Rentenversicherung die Witwenrente.
Gute Nacht - in vielerlei Hinsicht.