Und weiter:
Er handelte sicher in vollem Einklang mit dem materiellen Recht und hatte keinerlei Anlass von seiner Unzuständigkeit gegenüber Dritten i.S.d. § 1666 Abs. 4 BGB auszugehen.
Es erfasst einen schieres Entsetzen, wenn man nun von einem Landgericht erklärt bekommt, die nach heute allseitiger Auffassung mit den Grundprinzipien eines menschenwürdebasierten Rechtsstaates im Widerspruch stehenden drakonischen Hygienemaßnahmen gegenüber Kindern hätten seinerzeit von einem Richter nach sorgfältiger sachverständiger Prüfung nicht untersagt werden dürfen, weil dieser sich dadurch bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt habe – sein richterliches Einschreiten zum Schutz der Kinder sei also sogar strafbar gewesen.
Teil 2 Richter Dettmar
25.08.2023 11:12
Teil 2 Richter Dettmar
25.08.2023 11:12
Teil 2 Richter Dettmar
Ehrlich ich weiß immer noch nicht genau, was er eigentlich verbrochen haben soll?
Wer weiß denn das?
Wer weiß denn das?
Kommentare
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Rosenlied 25.08.2023 15:54
⛪Danke calando.
Ich kann auch KEINE Schuld bei dem Richter
erkennen!! Er tut mir richtig leid, dass er unter
so einer hartherzigen Richterin leiden muss!!!
Ein Trost ist nur, dass GOTT ja alles sieht!!!!!
GOTT weiß auch, wieviele Kinder bestimmt vor
einer Krankheit bewahrt wurden, indem sie in
der Schule richtig atmen durften!!!!!
Ich kann auch KEINE Schuld bei dem Richter
erkennen!! Er tut mir richtig leid, dass er unter
so einer hartherzigen Richterin leiden muss!!!
Ein Trost ist nur, dass GOTT ja alles sieht!!!!!
GOTT weiß auch, wieviele Kinder bestimmt vor
einer Krankheit bewahrt wurden, indem sie in
der Schule richtig atmen durften!!!!!
Rosenlied 25.08.2023 15:55
⛪Ich weiß auch noch, wie schwer und mühsam
mir das atmen unter dieser Maske fiel!
mir das atmen unter dieser Maske fiel!
Woanders las ich jetzt:
§ 1666 BGB in völkerrechtskonformer Auslegung (Art. 3 UN-Kinderkonvention) berechtigte Christian Dettmar sogar zu einer Initiative des Einschreitens, was er dennoch erst auf Anregung einer Kindesmutter tat.