Nutzen überwiegt???
22.08.2023 20:30
Nutzen überwiegt???
22.08.2023 20:30
Nutzen überwiegt???
Landgericht zu Impfschaden-Urteil: Nutzen für Allgemeinheit überwiegt
MAINZ (dpa-AFX) -
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich. Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung.
22.08.2023 -
MAINZ Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit. Nur wenn dieses Verhältnis negativ ausfalle, hafte ein pharmazeutisches Unternehmen für seine Arzneimittel. Ob ein Risiko für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potenziellen Anwender ankomme. Die Vorteile des Impfstoffs bei der Bekämpfung der Covid-19-Gefahr hätten das Risiko von Nebenwirkungen überwogen. Der Expertenausschuss für Humanmedizin der europäischen Arzneimittelkommission EMA habe das positive Nutzen/Risikoverhältnis bestätigt.
Auch ein Problem durch eine "etwaigen unzureichende Arzneimittelinformation" sehen die Richter nicht: Bei der Klägerin habe kein Entscheidungskonflikt vorgelegen. Die Kammer sei nicht überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Risiko von Blutgerinnseln sowie eines plötzlichen Hörverlustes nicht hätte impfen lassen.
Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, hatte die Frau in dem Zivilprozess ausgesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerin hatte am Montag bereits angekündigt, die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz anzurufen.
MAINZ (dpa-AFX) -
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich. Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung.
22.08.2023 -
MAINZ Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit. Nur wenn dieses Verhältnis negativ ausfalle, hafte ein pharmazeutisches Unternehmen für seine Arzneimittel. Ob ein Risiko für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potenziellen Anwender ankomme. Die Vorteile des Impfstoffs bei der Bekämpfung der Covid-19-Gefahr hätten das Risiko von Nebenwirkungen überwogen. Der Expertenausschuss für Humanmedizin der europäischen Arzneimittelkommission EMA habe das positive Nutzen/Risikoverhältnis bestätigt.
Auch ein Problem durch eine "etwaigen unzureichende Arzneimittelinformation" sehen die Richter nicht: Bei der Klägerin habe kein Entscheidungskonflikt vorgelegen. Die Kammer sei nicht überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Risiko von Blutgerinnseln sowie eines plötzlichen Hörverlustes nicht hätte impfen lassen.
Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, hatte die Frau in dem Zivilprozess ausgesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerin hatte am Montag bereits angekündigt, die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz anzurufen.
Kommentare
Schreib auch du einen Kommentar
Alleshinterfragen 22.08.2023 22:51
Wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn sich ein Mensch gegen seinen Willen impfen gelassen hat aufgrund der Einrichtungsbezogen Impflicht?
Unvaccinated 22.08.2023 23:02
Nö, warum auch.
Die Impfpflicht laut Gesetz gab es ja nicht und jede/r hätte ja seinen Job wegen einer Impfpflicht in einer Einrichtungsbezogen Arbeitsstätte kündigen können.
Die Urteile sind so gefällt worden, wie von der Politik "gewünscht".
Davon bin ich überzeugt.
Obwohl, wie würde wohl ein Richter entscheiden, wenn ein mit Impfschaden betroffener Richter oder Staatsanwalt klagen würde?
Die Impfpflicht laut Gesetz gab es ja nicht und jede/r hätte ja seinen Job wegen einer Impfpflicht in einer Einrichtungsbezogen Arbeitsstätte kündigen können.
Die Urteile sind so gefällt worden, wie von der Politik "gewünscht".
Davon bin ich überzeugt.
Obwohl, wie würde wohl ein Richter entscheiden, wenn ein mit Impfschaden betroffener Richter oder Staatsanwalt klagen würde?
WundervollesLeben 22.08.2023 23:11
.
.
.
.
.
Das bei Gericht Recht gesprochen
wird. ........ das war einmal.
Ist lange her.
Rechtsbeugung ... schon Normalität
Einem Richter nur schwer nachzuweisen.
.
Personalmangel auch an den Gerichten.
Rechtsanwälte werden als Richter
eingestellt.
Es geht nicht mehr um das Recht.
Zeitmangel hohes Arbeitsaufkommen
Fälle werden nur noch schnell abgearbeitet.
Ganz gleich wer dabei auf der Strecke bleibt.
Hauptsache die Akte ist vom Tisch.
.
Sehr sehr traurig
Ein Schock wenn man solche Erfahrung
machen muss.
.
.
.
.
.
.
Das bei Gericht Recht gesprochen
wird. ........ das war einmal.
Ist lange her.
Rechtsbeugung ... schon Normalität
Einem Richter nur schwer nachzuweisen.
.
Personalmangel auch an den Gerichten.
Rechtsanwälte werden als Richter
eingestellt.
Es geht nicht mehr um das Recht.
Zeitmangel hohes Arbeitsaufkommen
Fälle werden nur noch schnell abgearbeitet.
Ganz gleich wer dabei auf der Strecke bleibt.
Hauptsache die Akte ist vom Tisch.
.
Sehr sehr traurig
Ein Schock wenn man solche Erfahrung
machen muss.
.
.
WundervollesLeben 22.08.2023 23:19
.
.
.
.
.
Man darf natürlich nicht verallgemeinern
Aber der Trend bei Gerichten und auch
Staatsanwaltschaft ist nicht zu übersehen.
.
Es ist beängstigend.
.
.
.
.
.
.
Man darf natürlich nicht verallgemeinern
Aber der Trend bei Gerichten und auch
Staatsanwaltschaft ist nicht zu übersehen.
.
Es ist beängstigend.
.
.
Alleshinterfragen 22.08.2023 23:19
Wenn ein Mensch, der eine Medaille bekommen hat, weil er z.B. 10 Menschen gerettet hat. Dann ist er doch prinzipiell ein guter Mensch. Nun aber ermordet er jemanden, wird er dann nicht verurteilt, weil seine guten Taten überwogen? Sein Nutzen für die Allgemeinheit größer war als der Schaden?
WundervollesLeben 22.08.2023 23:55
.
.
.
.
Wenn die Klägerin Recht bekommen
würde,könnte das auch eine Lawine
lostreten.
Das ist erst recht nicht gewollt.
.
.
.
.
.
Wenn die Klägerin Recht bekommen
würde,könnte das auch eine Lawine
lostreten.
Das ist erst recht nicht gewollt.
.
.
Alleshinterfragen 23.08.2023 09:26
Und wir haben aus der Geschichte ja nichts gelernt. Wie lange mussten die "Contagan-Opfer" auf ihre Anerkennung warten?
Ist so etwas mit der Menschenwürde vereinbar?
Ist so etwas mit der Menschenwürde vereinbar?
calando 23.08.2023 20:33
ZEIT ONLINE
Landgericht Mainz
:
Impfschaden-Urteil: Nutzen für Allgemeinheit überwiegt
22. August 2023, 14:36 UhrQuelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich. Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung. Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit. Nur wenn dieses Verhältnis negativ ausfalle, hafte ein pharmazeutisches Unternehmen für seine Arzneimittel.
Landgericht Mainz
:
Impfschaden-Urteil: Nutzen für Allgemeinheit überwiegt
22. August 2023, 14:36 UhrQuelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich. Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung. Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit. Nur wenn dieses Verhältnis negativ ausfalle, hafte ein pharmazeutisches Unternehmen für seine Arzneimittel.
Alleshinterfragen 23.08.2023 20:47
Da viele Menschen sich aber nicht trauen, ihre gesundheitliche Situation mit einem Impfschaden in Verbindung zu bringen und klagen, wird das angebliche Nutzen-Schaden Risiko weiterhin positiv ausfallen.
Im Herbst gibt es dann die nächste angeblich angepasste Impfung gegen eine neue Corona Variante.
Im Herbst gibt es dann die nächste angeblich angepasste Impfung gegen eine neue Corona Variante.
calando 23.08.2023 21:00
Wann wachen die Leute denn auf?
Vielleicht wenn der sender Auftv ins normale Fernsehen kommt? Oder wohl auch nicht.
Gibt zu viele Sender...
Vielleicht wenn der sender Auftv ins normale Fernsehen kommt? Oder wohl auch nicht.
Gibt zu viele Sender...
Alleshinterfragen 23.08.2023 21:11
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Julia1960/119505/
Hier erzählt eine Sportlerin, wie es ihr nach der Impfung erging.
Ich hoffe, dass es für Julia ok ist, dass ich ihren Beitrag hier verlinke.
Hier erzählt eine Sportlerin, wie es ihr nach der Impfung erging.
Ich hoffe, dass es für Julia ok ist, dass ich ihren Beitrag hier verlinke.
calando 23.08.2023 21:25
Hab beim Prozess gegen den Arzt aus Reckl.. vieles gehört, was schlimmes passiert ist, meine ich.
Alleshinterfragen 23.08.2023 23:00
In dem anderen Blog geht es gerade um das Vertrauen in die Ärzte.