Das darf doch echt nicht wahr sein, oder was meint ihr?
19.08.2023 19:14
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DER SPIEGEL
Weimar: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für umstrittenen Richter
Artikel von Jens Witte •
Ein Familienrichter hob während der Pandemie die Coronaregeln an zwei Schulen in Weimar auf. Nun steht er dafür in Erfurt vor Gericht – und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft hat für einen Familienrichter, der 2021 mit seiner Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Der Jurist habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er im Verborgenen und »mit hoher krimineller Energie« ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt habe, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Erfurt.
»Er wollte ein Fanal gegen die seinerzeit bestehenden staatlichen Maßnahmen setzen«, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe der Richter sich willkürlich von Recht und Gesetz entfernt und dabei »den Rechtsstaat mit Füßen getreten«.
Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung ist durch Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Er war gar nicht zuständig.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der jetzige Prozess bewiesen, dass der Richter über Wochen hinweg gezielt in verschiedenen Netzwerken nach Kindern gesucht hatte, für die er ein Verfahren gegen die Maskenpflicht führen konnte. Dabei habe er schließlich zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten.
Diese seien für ihn aber nur Mittel zum Zweck gewesen, um gegen Coronaschutzmaßnahmen vorzugehen, sagte die Staatsanwältin. »Die Kinder waren nur Marionetten, Namensgeber für dieses Verfahren.«
Das zeige sich auch darin, dass die Gutachter, auf die er seinen Beschluss gestützt hatte, von ihm niemals den Auftrag erhalten hätten, die beiden Kinder zu begutachten. »Diese Kinder haben ihn null interessiert«, sagte die Staatsanwältin.
Schon indem der Familienrichter seinen Beschluss für alle Schüler der beiden Weimarer Schulen erließ, habe er bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, sagte die Staatsanwältin. Er sei nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts gar nicht für alle Kinder der beiden Schulen zuständig gewesen. Zudem hätten alle Eltern der beiden Schulen angehört werden müssen.
Verteidiger plädieren auf Freispruch
Die Verteidiger des Mannes kamen in dem Prozess zu einer ganz anderen Schlussfolgerung und verlangten einen Freispruch. Dass sich der Familienrichter angesichts der massiven Coronabeschränkungen damals schon vor dem Verfahren Gedanken darüber gemacht habe, ob damit das Wohl von Kindern gefährdet werde, sei legitim und nachvollziehbar, sagte einer der Anwälte. »Das ist doch nicht im Ansatz angreifbar, nicht im Ansatz.« Ohnehin seien die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen insbesondere gegenüber Kindern völlig überzogen gewesen.
Der zweite Verteidiger des Mannes bestritt zudem unter anderem, dass vor dem Erlass des Beschlusses alle Eltern der zwei Weimarer Schulen hätten angehört werden müssen. Es müsse deshalb einen »zwingend erforderlichen Freispruch« für den Angeklagten geben.
Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden
Weimar: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für umstrittenen Richter
Artikel von Jens Witte •
Ein Familienrichter hob während der Pandemie die Coronaregeln an zwei Schulen in Weimar auf. Nun steht er dafür in Erfurt vor Gericht – und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft hat für einen Familienrichter, der 2021 mit seiner Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Der Jurist habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, indem er im Verborgenen und »mit hoher krimineller Energie« ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt habe, sagte die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landgericht Erfurt.
»Er wollte ein Fanal gegen die seinerzeit bestehenden staatlichen Maßnahmen setzen«, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe der Richter sich willkürlich von Recht und Gesetz entfernt und dabei »den Rechtsstaat mit Füßen getreten«.
Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung ist durch Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Er war gar nicht zuständig.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der jetzige Prozess bewiesen, dass der Richter über Wochen hinweg gezielt in verschiedenen Netzwerken nach Kindern gesucht hatte, für die er ein Verfahren gegen die Maskenpflicht führen konnte. Dabei habe er schließlich zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten.
Diese seien für ihn aber nur Mittel zum Zweck gewesen, um gegen Coronaschutzmaßnahmen vorzugehen, sagte die Staatsanwältin. »Die Kinder waren nur Marionetten, Namensgeber für dieses Verfahren.«
Das zeige sich auch darin, dass die Gutachter, auf die er seinen Beschluss gestützt hatte, von ihm niemals den Auftrag erhalten hätten, die beiden Kinder zu begutachten. »Diese Kinder haben ihn null interessiert«, sagte die Staatsanwältin.
Schon indem der Familienrichter seinen Beschluss für alle Schüler der beiden Weimarer Schulen erließ, habe er bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, sagte die Staatsanwältin. Er sei nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts gar nicht für alle Kinder der beiden Schulen zuständig gewesen. Zudem hätten alle Eltern der beiden Schulen angehört werden müssen.
Verteidiger plädieren auf Freispruch
Die Verteidiger des Mannes kamen in dem Prozess zu einer ganz anderen Schlussfolgerung und verlangten einen Freispruch. Dass sich der Familienrichter angesichts der massiven Coronabeschränkungen damals schon vor dem Verfahren Gedanken darüber gemacht habe, ob damit das Wohl von Kindern gefährdet werde, sei legitim und nachvollziehbar, sagte einer der Anwälte. »Das ist doch nicht im Ansatz angreifbar, nicht im Ansatz.« Ohnehin seien die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen insbesondere gegenüber Kindern völlig überzogen gewesen.
Der zweite Verteidiger des Mannes bestritt zudem unter anderem, dass vor dem Erlass des Beschlusses alle Eltern der zwei Weimarer Schulen hätten angehört werden müssen. Es müsse deshalb einen »zwingend erforderlichen Freispruch« für den Angeklagten geben.
Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden
Kommentare
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EchtePerle 19.08.2023 19:23
Schließen wir den Angeklagten und die zu urteilenden Richter und Staatsanwälte, in unsere Fürbitte ein!
Rosenlied 19.08.2023 19:29
⛪Das ist einfach nur traurig, was eine Frau,
die so hoch bezahlt wird für Schaden anrichtet!
Hoffentlich gibts noch einen Ausweg für den
Richter, der den Kindern soviel Erleichterung
gebracht hat.....
die so hoch bezahlt wird für Schaden anrichtet!
Hoffentlich gibts noch einen Ausweg für den
Richter, der den Kindern soviel Erleichterung
gebracht hat.....
liebeslied 19.08.2023 19:30
Dieses Video stimmt auch rückwirkend gesehen sehr nachdenklich. Was hätte der Polizist wohl für eine Chance gehabt, wenn er sich anders verhalten hätte!??
(Nutzer gelöscht) 19.08.2023 19:37
Die Masken sind eine Schutzmaßnahme, die vor der Verbreitung des Virus schützen soll. Da kann ein Richter nicht einfach so tun, als wäre er der große Besserwisser und sich über die Schutzbestimmungen hinwegsetzen.
liebeslied 19.08.2023 19:41
Der Richter aus Weimar hat eine Entscheidung getroffen und der Polizist auch, wenn auch in entgegengesetzter Richtung.
calando 19.08.2023 20:00
Also Entscheidungen treffen wir alle täglich.
Geht es bitte noch genauer, sonst kann ich mich nicht entscheiden, ob ich es ansehen will und ob ich es stehen lassen kann.
Geht es bitte noch genauer, sonst kann ich mich nicht entscheiden, ob ich es ansehen will und ob ich es stehen lassen kann.
calando 19.08.2023 20:27
Ach Schneechen, das mit den Masken ist doch schon längst gegessen. Die Tragepflicht bedeutet für mich die Anstiftung zum unrechtmäßigen Gebrauch von Medizinprodukten, denn das ist eine Maske.
hansfeuerstein 19.08.2023 20:48
Man sieht, wie brutal ein Staat seine Macht durchsetzen kann, der sich ansonsten so hilflos zeigt.
hansfeuerstein 19.08.2023 20:52
Die Masken im Freien hatten nie auch nur den geringsten Sinn, wie auch die meisten Mediziner
äusserten. Insofern waren eben manche Regeln unverhältnismässig und rechtlich auch unzulässig. Das Verwaltungsgericht hat ja auch z.B. in Bayern derartige Regeln für nicht rechtskonform erklärt. München hatte z.B. über ihre Ordnungsämter sogar Bussgeldbescheide erlassen wollen, für bestimmte Strassen an denen Maskenpflicht galt, die mussten alle zurückgenommen werden.
äusserten. Insofern waren eben manche Regeln unverhältnismässig und rechtlich auch unzulässig. Das Verwaltungsgericht hat ja auch z.B. in Bayern derartige Regeln für nicht rechtskonform erklärt. München hatte z.B. über ihre Ordnungsämter sogar Bussgeldbescheide erlassen wollen, für bestimmte Strassen an denen Maskenpflicht galt, die mussten alle zurückgenommen werden.
EchtePerle 19.08.2023 20:59
Jesaja 5, 20:
20 Wehe denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zu Licht und Licht zu Finsternis erklären, die Bitteres süß und Süßes bitter nennen!
21 Wehe denen, die in ihren eigenen Augen weise sind, und die sich selbst für verständig halten!
22 Wehe denen, die Helden sind im Wein trinken und tapfer im Mischen von berauschendem Getränk;
23 die dem Gottlosen Recht geben um eines Bestechungsgeschenkes willen, aber dem Gerechten seine Gerechtigkeit absprechen!
20 Wehe denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zu Licht und Licht zu Finsternis erklären, die Bitteres süß und Süßes bitter nennen!
21 Wehe denen, die in ihren eigenen Augen weise sind, und die sich selbst für verständig halten!
22 Wehe denen, die Helden sind im Wein trinken und tapfer im Mischen von berauschendem Getränk;
23 die dem Gottlosen Recht geben um eines Bestechungsgeschenkes willen, aber dem Gerechten seine Gerechtigkeit absprechen!
Natural 19.08.2023 20:59
Die große Masse wird ihm immer folgen ,die Deutschen sowieso ! Aber es gibt immer paar Edelsteine unter ihnen ,die nicht folgen !
janinaj 19.08.2023 21:02
Wie oft wird das jetzt noch aufgewärmt? Hierzu gab es bereits vor gefühlten 10 Wochen einen Blog.
Ich hatte mich dahingehend damals geäußert, dass der Richter seine Grenzen eindeutig überschritten hat.
Denn er hatte wohl gezielt Eltern zur Klage aufgefordert und dann selbst in diesen Fällen entschieden. Das geht einfach nicht.
Das zentrale Problem ist hier nicht, ob Maske tragen oder nicht sondern darum, dass eine Amtsperson gezielt Wege gesucht hat um im Amt seine Vorstellungen umzusetzen. Und das geht gar nicht.
Mein Sympathie hält sich sehr in Grenzen.
Ich hatte mich dahingehend damals geäußert, dass der Richter seine Grenzen eindeutig überschritten hat.
Denn er hatte wohl gezielt Eltern zur Klage aufgefordert und dann selbst in diesen Fällen entschieden. Das geht einfach nicht.
Das zentrale Problem ist hier nicht, ob Maske tragen oder nicht sondern darum, dass eine Amtsperson gezielt Wege gesucht hat um im Amt seine Vorstellungen umzusetzen. Und das geht gar nicht.
Mein Sympathie hält sich sehr in Grenzen.
calando 19.08.2023 21:07
Das mag ich sein das mit dem 'gefühlten 10 Wochen", doch der Artikel ist erst einen Tag alt und beinhaltet die Neuigkeit (für mich), dass er echt für 3 Jahre ins Gefängnis soll.
Spürst Du nicht die immense Absurdität davon, selbst wenn das so stimmen sollte wie Du es schreibst @jani...
Spürst Du nicht die immense Absurdität davon, selbst wenn das so stimmen sollte wie Du es schreibst @jani...
calando 19.08.2023 21:11
Also einfach so lösche ich nur doppelte Einträge und was unter die Gürtellinie geht..
hansfeuerstein 19.08.2023 21:16
Das eigentliche Problem ist aber, dass die Persönlichkeitsrechte stark eingeschränkt wurden, und es eben keine eindeutige medizinische Inikation dafür gab, sondern lediglich Annahmen und Vermutungen, und die reichen für derartige Einschnitte in das Persönlichkeitsrecht prinzipiell eher nicht aus. Die Leute werden sich an ihn gewandt haben, und er riet dann aufgrund der Rechtslage zur Klage. Eine Klage ist immer rechtens, und das Aufheben von Rechtsgrundsätzen nur aufgrun von Einschätzungen sehr weniger ausgewählter Mediziner war tatsächlich auf sehr dünnem Eis...
hansfeuerstein 19.08.2023 21:17
zumal selbst Politiker im Nachhinein die Einschränkungen für Kinder für falsch ansehen, wie z.B. Spahn.
(Nutzer gelöscht) 19.08.2023 21:17
Die erste konkrete mir bekannte Vorschrift zum Schutz des Nächsten ist ca 4000 Jahre alt.
Wenn du ein neues Haus baust, solltest Du um Deine Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfällt Blutschuld auf Dein Haus legen.
(5. Buch Moses 22.8)
Wenn du ein neues Haus baust, solltest Du um Deine Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfällt Blutschuld auf Dein Haus legen.
(5. Buch Moses 22.8)
calando 19.08.2023 21:20
Und willst du darüber hinaus noch etwas dazu sagen @schneechen oder das nur einfach feststellen?
Misio 19.08.2023 21:21
Schneechen 19.08.2023 um 19:37
Die Masken sind eine Schutzmaßnahme, die vor der Verbreitung des Virus schützen soll.
Da kann ein Richter nicht einfach so tun, als wäre er der große Besserwisser und sich über die Schutzbestimmungen hinwegsetzen.
----------------------------------------------------------------
@Schneechen, ich habe selten einen Kommentar gelesen, der von soviel Überheblichkeit &Unwissenheit zeugt!
Nach drei Jahren sollte es sich bis zum Letzten herumgesprochen haben, dass die Masken vor NICHTS geschützt haben, sondern im Gegenteil, für eine Anreicherung von Bakterien, Keimen und Kohlendioxid in der Atemluft des Trägers sorgten.
Darüber hinaus wird die Kommunikation behindert, was gerade für Kinder ein wesentlicher Faktor ist.
Der mutige Richter, hat sich nichts leicht gemacht oder als Besserwisser aufgeführt, wie du ihn herablassend bezeichnest, sondern er hat sich sehr gründlich damit beschäftigt und mehrere Fachleute und Gutachter einbezogen, die das oben erwähnte, eindeutig bestätigt haben.
Der Mann war aber, im Gegensatz zu den Abnickern im Bundestag, so mutig, die richtige Entscheidung zu treffen.
Er verdient allerhöchste Achtung
und wäre bestens als Justizminister geeignet !
Ich bete, dass der Mann freigesprochen wird, und Entschädigung für alle Ungerechtigkeit erhält, die
Ihm und seiner Familie widerfahren ist.
Ich bin entsetzt, dass es noch immer Menschen gibt, die immer noch nicht erkennen, welche Rechtsbeugung in der Bundesrepublik in den verschiedensten Bereichen läuft, da war die DDR fast ein Kindergarten im Vergleich. Die welche sich wagen die Wahrheit zu sagen, werden als Nazis bezeichnet ...
Wer nicht erkennt, wo die Reise seit 20 Jahren und seit drei Jahren unübersehbar hingeht, dem hilft weder Brille noch Hörgerät.
Der muss fleißig weiter Fernseh gucken ...🎉
da wird ihnen geholfen ... 🙉
Die Masken sind eine Schutzmaßnahme, die vor der Verbreitung des Virus schützen soll.
Da kann ein Richter nicht einfach so tun, als wäre er der große Besserwisser und sich über die Schutzbestimmungen hinwegsetzen.
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@Schneechen, ich habe selten einen Kommentar gelesen, der von soviel Überheblichkeit &Unwissenheit zeugt!
Nach drei Jahren sollte es sich bis zum Letzten herumgesprochen haben, dass die Masken vor NICHTS geschützt haben, sondern im Gegenteil, für eine Anreicherung von Bakterien, Keimen und Kohlendioxid in der Atemluft des Trägers sorgten.
Darüber hinaus wird die Kommunikation behindert, was gerade für Kinder ein wesentlicher Faktor ist.
Der mutige Richter, hat sich nichts leicht gemacht oder als Besserwisser aufgeführt, wie du ihn herablassend bezeichnest, sondern er hat sich sehr gründlich damit beschäftigt und mehrere Fachleute und Gutachter einbezogen, die das oben erwähnte, eindeutig bestätigt haben.
Der Mann war aber, im Gegensatz zu den Abnickern im Bundestag, so mutig, die richtige Entscheidung zu treffen.
Er verdient allerhöchste Achtung
und wäre bestens als Justizminister geeignet !
Ich bete, dass der Mann freigesprochen wird, und Entschädigung für alle Ungerechtigkeit erhält, die
Ihm und seiner Familie widerfahren ist.
Ich bin entsetzt, dass es noch immer Menschen gibt, die immer noch nicht erkennen, welche Rechtsbeugung in der Bundesrepublik in den verschiedensten Bereichen läuft, da war die DDR fast ein Kindergarten im Vergleich. Die welche sich wagen die Wahrheit zu sagen, werden als Nazis bezeichnet ...
Wer nicht erkennt, wo die Reise seit 20 Jahren und seit drei Jahren unübersehbar hingeht, dem hilft weder Brille noch Hörgerät.
Der muss fleißig weiter Fernseh gucken ...🎉
da wird ihnen geholfen ... 🙉
(Nutzer gelöscht) 19.08.2023 21:26
Du kannst gerne für den Richter beten Misio - mach das.
Bilde dich weiter, dann brauchst du hier nicht so pseudowissenschaftliches Zeugs schreiben.
Bilde dich weiter, dann brauchst du hier nicht so pseudowissenschaftliches Zeugs schreiben.
calando 19.08.2023 21:28
Eine gute Rechtseinschätzung zu dem Fall gibt es auch im www. Im "Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte"
Ich denke Sie haben da eine bessere Einschätzungsmöglichkeit als Du @schneechen
Vielleicht liest Du es mal?
Aber vorweg gesagt. Für sie bedeuten die Handlungen von Dettmar keineswegs eine Rechtsbeugung.
Ich denke Sie haben da eine bessere Einschätzungsmöglichkeit als Du @schneechen
Vielleicht liest Du es mal?
Aber vorweg gesagt. Für sie bedeuten die Handlungen von Dettmar keineswegs eine Rechtsbeugung.
Avokado 19.08.2023 22:31
Da oben scheinen sich manche ihrer Macht ganz schön sicher zu sein. Würde mich nicht wundern wenn dieses Regime seine Truppen in naher Zukunft noch gegen Israel in den Kampf schickt. Einen Kampf in Armageddon und um Jerusalem ja auch noch geben. Doch dann wird der Heilige Israels sich diese Truppen, die genau immer nach Befehl handeln, einzeln beraten.
hansfeuerstein 19.08.2023 23:04
Darum war und ist das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahingehend der grösste Risikofaktor.
calando 19.08.2023 23:17
Okay, Tröpfchen können einem Chirurgen schon mal eine offene Wunde fallen, daher ist die medizinische Maske bei denen auch angebracht, aber sonst?
hansfeuerstein 20.08.2023 00:32
Im Freien, z.B. in Fussgängerzonen waren sie nunmal sinnlos, während die Schutzmassnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln bei weitem nicht ausreichen waren, in den teils überfüllten Wagenabteilen.
calando 20.08.2023 00:32
Du meinst ich sei ignorant, wenn ich nicht davon ausgehen, dass mich irgendein Mensch auf deron ausgehe, mich ungeschützt, also ohne Hand vor dem Mund, voll anspuckt oder auch nur hustet.
Okay.. aber das ist strange
Okay.. aber das ist strange
calando 20.08.2023 00:34
Okay Hans das ist deine Ansicht, aber die Abteil sind oft voll und manche Menschen sind krank.
War das wirklich anders in der "Pandemie"?
War das wirklich anders in der "Pandemie"?
calando 20.08.2023 00:48
Vielleicht lest ihr wirklich mal die Beiträge von Netzwerk KriSta, zum Beispiel über ein Urteil zur Maskenpflicht steht glaube ich an 15 ter Stelle oder Berichte der Mwgfd.