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Diesmal soll die Frau grapschen - vor einer Kneipe - Freispruch!

Diesmal soll die Frau grapschen - vor einer Kneipe - Freispruch!
Eine Kommissarin wirft dem ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs vor, sie dazu gedrängt zu haben, seinen Penis anzufassen. Das Landgericht Stuttgart entscheidet nun zugunsten des Beschuldigten. Das Disziplinarverfahren ist damit noch nicht vom Tisch.

Baden-Württembergs ranghöchster Polizist ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Richter am Landgericht Stuttgart kamen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass der angeklagte Vorfall vor einer Kneipe "nicht aufklärbar" sei. Die Aussage einer Polizeibeamtin, sie habe Ekel empfunden, hielt das Gericht nicht für überzeugend.

Die Anklage hatte dem suspendierten Polizeiinspekteur vorgeworfen, im November 2021 eine Polizeibeamtin, die sich im Auswahlverfahren für den höheren Polizeidienst befand, zu sexuellen Handlungen genötigt und dabei die Abhängigkeit der Beamtin ausgenutzt zu haben. Die Beamtin zeigte das Verhalten an und legte als Beweis den Mitschnitt eines Videocalls vor.


Prozess wegen sexueller Nötigung
Oberster Polizeiinspekteur will Opfer sein
Die Verteidigung argumentierte, die Intimitäten seien einvernehmlich gewesen. Der Prozess fand in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird gegen den Polizeiinspekteur ein Disziplinarverfahren geführt.

Kommentare

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Zeitlos6 14.07.2023 13:32
Ja, ja, der Chef mit seiner Sekretärin auf Dienstreise...
 
hansfeuerstein 14.07.2023 13:44
Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo eine Polizistin Selbstmord gemacht hatte, nachdem ihre Beschwerden niemand ernst genommen hatte.
 
Zeitlos6 14.07.2023 14:03
Kein Personalrat wird je eine Kollegin in Stich lassen - die Richter reagieren hier empfindlich und regieren gerne mit Wegsperren des PERSONALRATES :::
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2023 14:34
Nicht schlecht Herr Specht.
Beweise - das ich nicht lache, war die Kamera gerade nicht an??????
Personalrat - wie bitte, im öffentlichen Dienst???????

Alles gesehen, Frau denkst du wirklich du bekommst Recht?
 
Zeitlos6 14.07.2023 14:42
Der Personalrat ist das Pedant des Betriebsrates in der Industrie (Gewerkschaft)oder des Vertrauensmannes bei der Bundeswehr (immer ein mindestens Stabsoffizier).
Hinter ihnen steht immer der Richter.
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Aus Sicht eines Vaterlandsverteidigers war die Selbstmörderin ungeeignet für den Polizeidienst, wenn sie sich nicht einmal ihrem Pfarrer anvertraut hat ...
 
Zeitlos6 14.07.2023 14:45
"ht schlecht Herr Specht.
Beweise - das ich nicht lache, war die Kamera gerade nicht an??????
Personalrat - wie bitte, im öffentlichen Dienst???????"
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Als Beweis genügt der Anschein - weshalb war die Frau mit dem Bewerber in der Kneipe - doch nur um ihn herum zu kriegen?
 
Julia1960 14.07.2023 17:42
@ zeitlow 14.45

Das ist eine kranke Unterstellung, die nur Männergehirnen entspringen, die Frauen ständig als die böse Verführerin erachten. Oder anders gesagt, anscheinend ständig von der Frau der Verführerin oder allseits bereiten für den Mann erachten.

Eine Frau kann / darf einfach so in eine Kneipe gehen. Einfach um was zu trinken, zu essen oder sich auch zu unterhalten. Und das wird sicherlich in den meisten Fällen der einzige Grund sein.
 
AndreasSchneider 14.07.2023 18:07
"Der Inspekteur der Polizei ist im Prozess um sexuelle Nötigung einer Kollegin freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will Revision einlegen.Im Prozess gegen den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Dem 50-jährigen Spitzenbeamten wurde vorgeworfen, im November 2021 eine jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der ranghöchste Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen.Richter Volker Peterke erklärte am Freitag im Landgericht Stuttgart, es sei nicht zu klären, ob der Inspekteur in der Nacht zum 13. November 2021 die jüngere Kollegin vor einer Stuttgarter Bar genötigt habe, ihn intim zu berühren. Nach Einschätzung des Gerichts sei der Austausch von Zärtlichkeiten in der Bar "einverständlich". Dies zeige das Überwachungsvideo aus der Kneipe. Die Polizistin, die in den höheren Dienst befördert werden wollte, sei "geschmeichelt" vom Interesse des Inspekteurs gewesen.Im Zweifel für den AngeklagtenRichter Peterke erklärte zudem am Freitag: "Es liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor." Die Gefahr eines falschen Urteils sei deswegen besonders hoch. Es gebe besondere Anforderungen an die Beweise. Der Grundsatz "in dubio pro reo" (zu Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten) liege hier vor, auch wenn der Angeklagte vor Gericht die Aussage verweigert hat.Das Gericht hält die Aussage des mutmaßlichen Opfers insgesamt nicht für überzeugend. Die Hauptkommissarin habe mehrfach Erinnerungslücken geltend gemacht, etwa in der Frage, wann der Inspekteur ihr erklärt habe, dass er gern attraktiven Frauen beim Urinieren zuschaue. Auch werde nicht klar, was wann genau passiert sei vor der Bar.Der Argumentation der Staatsanwaltschaft, das mutmaßliche Opfer habe sicher nichts erfunden, folgte das Gericht nicht. "Denn die Aussage kann auch übertrieben oder durch nachträgliche Ereignisse verzerrt sein. Und dafür gibt es hier große Anhaltspunkte." Aus Sicht des Gerichts wirkt es auch nach Rückkehr in die Bar so, dass die beiden wie vorher Zärtlichkeiten austauschen. "Vielmehr schmusen die beiden Beteiligten einverständlich weiter." Richter Peterke betonte, man erkenne auf dem Video nicht, dass die Polizistin sich - wie von ihr behauptet - ekelte. "Kein Ekel, gar kein Ekel, sondern das Gegenteil von Ekel." Stattdessen habe sie den Inspekteur gestreichelt und den Kopf auf seine Schulter gelegt. "Sie machte anhaltend mit."
Player: audioInspekteur der Polizei freigesprochenSWR Aktuell Audio | SWR
Inspekteur der Polizei freigesprochen
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Player: audioFreispruch des Polizeiinspekteurs: Was bisher geschahPolizei-Affäre in Baden-Württemberg | dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat (Symbolbild)
Freispruch des Polizeiinspekteurs: Was bisher geschah
00:0002:47
Innenminister Strobl: "Rückkehr des Inspekteurs ins Amt schwer vorstellbar"Ende Mai hatte Strobl im Landtag eine Rückkehr des Inspekteurs auf seinen Posten quasi ausgeschlossen. "Ich kann mir persönlich nur schwer vorstellen, dass es eine Rückkehr in das Amt des höchsten uniformierten Polizisten im Land geben kann." Da spreche er auch für sehr viele in der Polizei Baden-Württemberg. Strobl stellte klar: "Unabhängig vom Strafverfahren und dessen Ausgang liegen Sachverhalte auf dem Tisch, die weder mit der Polizei noch mit einer Führungsfunktion bei der Polizei vereinbar sind."Mit dem Urteil endet nach zahlreichen Verhandlungstagen zumindest vorläufig ein Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Politik erhebliche Wellen schlug - und wegen dem sich seit vielen Monaten auch ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit sexueller Belästigung und den Beförderungspraktiken bei der Polizei beschäftigt.
Korrekturhinweis
In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, die Nebenklägerin müsse die Kosten des Verfahrens übernehmen. Jedoch muss die Nebenklägerin die Anwalts- und nicht die Verfahrenskosten übernehmen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Südwestrundfunk
Quelle: SWR
Baden-Württemberg


aus "tagesschau.de"
 
Julia1960 14.07.2023 18:19
Danke für den Artikel, Andreas. 
Zu dem Vorfall kann und möchte ich gar nichts groß sagen, da ich nicht einschätzen kann, inwieweit die Frau so verängstigt und dadurch unterwürfig war und das so mitmachte oder oder oder.

Nur generell sollte man Frauen nicht so mies hinstellen, wenn sie in eine Gaststätte gehen.
Das sind dann eher krause Männergedanken, die ganz sicher in den meisten Fällen nicht der Realität entsprechen. Darum ging es mir.
 
Zeitlos6 14.07.2023 20:10
Aus Sicht des Gerichts wirkt es auch nach Rückkehr in die Bar so, dass die beiden wie vorher Zärtlichkeiten austauschen. "Vielmehr schmusen die beiden Beteiligten einverständlich weiter." Richter Peterke betonte, man erkenne auf dem Video nicht, dass die Polizistin sich - wie von ihr behauptet - ekelte. "Kein Ekel, gar kein Ekel, sondern das Gegenteil von Ekel." Stattdessen habe sie den Inspekteur gestreichelt und den Kopf auf seine Schulter gelegt. "Sie machte anhaltend mit."

Inspekteur der Polizei freigesprochen.

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Kommt Dir dies nicht bekannt vor ?
Auf dem Nachauseweg von einem Tanzvergnügen?
 
Zeitlos6 14.07.2023 20:13
Der Lockruf der Frau ...

https://www.youtube.com/watch?v=l31Ftb6xx9I
 
Julia1960 14.07.2023 21:52
Kommt Dir dies nicht bekannt vor ?

Auf dem Nachauseweg von einem Tanzvergnügen?




🙈Ich sagte es bereits, krause Männergedanken - die selten was mit der Realität zu tun haben.
 
hansfeuerstein 14.07.2023 22:08
Es steht nicht da, ob einer von Beiden verheiratet war, ich gehe davon aus, und das sagt dann eigentlich alles.
 
Zeitlos6 16.07.2023 14:02
"
🙈Ich sagte es bereits, krause Männergedanken - die selten was mit der Realität zu tun haben."
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Die Realität ist der Wunsch der Natur ....
deshalb gehen Frauen auch mit zu kurzem freizügigen Pullover in die Disco ...
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