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Das neue Arbeitszeit-Erfassungsgesetz ...

Das neue Arbeitszeit-Erfassungsgesetz ...
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2018 entschieden, dass auch die Fahrtzeit zum Kunden oder die Reisezeit während der Dienstreisen als Arbeitszeit definiert sind.

Kommentare

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Zeitlos6 25.06.2023 07:29
Ein Segen für das home-office.
 
(Nutzer gelöscht) 25.06.2023 07:45
Hauptsache alles wird erfasst. 😉
 
paloma 25.06.2023 07:50
Das macht Sinn!
 
Laban 25.06.2023 12:39
Wenn die Fahrtzeiten auch noch als Arbeitszeit berechnet werden, wird es ja noch schwieriger Arbeitskräfte einzustellen bei dem derzeitigen Personalmangel auf allen Gebieten,  besonders im Bereich der Pflege !!!🙈
 
Zeitlos6 25.06.2023 12:42
Warum?
 
Laban 25.06.2023 13:01
Kein Arbeitgeber wird Arbeitskräfte mehr einstellen, die z.B. 1 Stunde und mehr unterwegs sind. Hatte eine Kollegin, die war mit den öffentlichen Verkehrsmitteln  1,5 Stunden unterwegs bei einem Vollzeit - Job, also knapp 8 Stunden pro Tag. 
Das hieße ja, daß der AG ihr nochmals 3 Stunden bezahlen müsste, das wird für den AG zu teuer !!! Und irgendwo auch ungerecht für die Leute, die in der Nähe wohnen und teurere Miete bezahlen,  als die Leute, die auf dem Land leben. 
 
hansfeuerstein 25.06.2023 13:39
Die Fahrzeit zur Arbeit /Einrichtung zählt nicht als Arbeitszeit. Aber die Fahrzeit zum "Kunden", d.h. bei einer Betreuung zu Hause würde demnach als Arbeitszeit gelten. Im Endeffekt geht es dem Staat um mehr Steuereinnahmen. Denn, die sog. Vertrauensarbeitszeit führt dazu, dass mehr gearbeitet wird, als bezahlt wird. Da gehen dem Staat Steuerreinnahmen verloren, nur darum geht es denen.
 
Zeitlos6 25.06.2023 13:45
Ich glaube weniger an die Steuereinnahmen;
sondern es zählt einfach zur Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber hört dies nicht gerne,
denn wenn der Arbeitnehmer im Schlafwagen fahren muß,
"verdient er sein Geld im Schlaf!"
 
hansfeuerstein 25.06.2023 14:03
Dem Staat ist die Arbeitszeit wurscht, dem geht es nur noch darum dass er mitverdienen will, weil er seine Ausgaben nicht mehr im Griff hat.
 
hansfeuerstein 25.06.2023 14:04
Nicht aufgeführte Überstunden werden ja nicht versteuert...dabei sind es eigentlich ja offene Posten in der Bilanz
 
Julia1960 25.06.2023 17:50
Es geht dabei nicht nur um Steuereinnahmen. Wir haben in Deutschland ein Arbeitsschutzgesetz, das besagt, dass ein Arbeitnehmer nur 10 Std. am Tag arbeiten darf.

Fahren zu einem Kunden oder zu Besprechungen zu einem anderen Standort des Unternehmens zählen deshalb mit zur Arbeitszeit bzw. muss erfasst werden, da die Unternehmen diesbezüglich auch von den Behörden überprüft werden. Also inwieweit sie Zeiterfassungssysteme installiert haben, die sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten.
 
Julia1960 25.06.2023 17:57
Nicht alles ist negativ, hier geht es um den Schutz der Arbeitnehmer.
Gab früher Fälle, da ist ein Arbeitnehmer 2-4 Std. zu einem Kunden, einem Meeting gefahren, da etliche Stunden und dann den Weg zurück und hatte somit weit mehr als 10 Std. und dementsprechend zu wenig Ruhezeit, bis er wieder zur Arbeit musste.

Gab in der Vergangenheit auch Fälle, da haben Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber geklagt diesbezüglich.

Und um unser Arbeitsschutzgesetzt von max. 10 Std./Tag einzuhalten, wurde das Gesetz wohl auch dahingehend erweitert, dass geschäftliche Dienstfahrten eben auch mit zur Arbeitszeit zählen, da sie ja keine Pausen sind bzw. Erholungszeit. Die, die mit dem Auto unterwegs sind, sowieso nicht und die Menschen, die mit der Bahn fahren nutzen häufig diese Zeit und arbeiten am Laptop. Bereiten sich auf das Meeting vor, lesen und beantworten emails etc..
Also durchaus sinnvoll.
 
Julia1960 25.06.2023 17:59
Nicht aufgeführte Überstunden werden ja nicht versteuert...dabei sind es eigentlich ja offene Posten in der Bilanz

Häufig werden Überstunden von den Arbeitnehmern ja im Laufe des Jahres als Freizeit abgefeiert und nicht mal unbedingt immer bezahlt.
 
hansfeuerstein 25.06.2023 19:05
Das Arbeitsschutzgesetz ist uralt, und bislang hiess es, dass der Arbeitnehmer auch auf die Einhaltung achten muss. Es gab Zeitferfassungssysteme, die sind mittlerweile häufig abgeschafft zugunsten sogenannter Vertrauensarbeitszeit. Es ging doch immer nur darum
mehr Arbeit herauszuholen mit dem Versprechen es abzubauen, was eben nicht wirklich
fuktioniert. Da sind wir wieder bei der Abgabenpflicht für Überstunden, es sind ja auch Zuschläge damit verbunden. Dass man jetzt plötzlich wieder ein Zeiterfassungssystem braucht, nachdem es vielerorts abgeschafft wurde, zeigt doch worum es geht. Wie gesagt,
offene Überstunden sind in der Bilanz als offene Forderunngen auszuweisen.
 
Julia1960 25.06.2023 20:52
Ok, es ist sicher überall unterschiedlich. Unternehmen müssen aber meist ja sowas wie Rückstellungen machen, wenn zu viele Überstunden in ein neues Kalenderjahr übernommen werden müssen und daher achten viele darauf, dass möglichst die Stunden im Kalenderjahr auch abgebaut werden.
 
hansfeuerstein 25.06.2023 21:23
All das ist eben nicht valide nachweisbar, wenn es kein Erfassungssystem gibt...
 
Julia1960 25.06.2023 21:43
Hans, ich weiß, dass es teilweise unterschiedlich gehandhabt wird. Teils mit Zeiterfassungssystemen, teils mit handschriftlichen Aufzeichnungen der Mitarbeiter.
 
hansfeuerstein 26.06.2023 01:30
Genau, und diese handschriftlichen Aufzeichnungen sind nicht rechtssicher.
 
hansfeuerstein 26.06.2023 01:47
Der Anstoss für die Neuregelung kommt von der Finanzaufsichtsbehörde...
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