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Urteil im Betrugsprozess um angebliches Krebsmittel

Urteil im Betrugsprozess um angebliches Krebsmittel
Seit über zwei Jahren läuft am Landgericht Ingolstadt der Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs rund um ein unwirksames Krebsmittel. Eine Heilpraktikerin und ein Unternehmer aus der Region stehen deshalb vor Gericht. Heute wird das Urteil erwartet.
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Für die Anklägerin steht fest, dass die Heilpraktikerin und der Unternehmer todkranke Menschen vorsätzlich hinters Licht geführt haben, um sich an ihnen zu bereichern. Für teures Geld sollen sie zahlreichen Patienten die gegen Krebs wirkungslose Proteinlösung BG-Mun als Allheilmittel verkauft haben. Der Gesamtschaden geht laut Anklage in die Hunderttausende.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/ingolstadt-urteil-im-betrugsprozess-um-angebliches-krebsmittel,Th9UB0B

BG-MUN (auch BG-MUN forte) ist der Name eines vermeintlichen Wundermittels gegen Krebs der Firma Breiter-Group aus Ingolstadt/Zypern/Panama, welches durch seine Verwendung bei Krebskranken in Deutschland überregional bekannt wurde. Zur chemischen Zusammensetzung, bzw. zur Zutatenliste des nur in der Alternativmedizin für eine "Immuntherapie mit BG-MUN" eingesetzte Mittel liegen verschiedene Angaben vor, die sich teilweise widersprechen. Eine Recherche im Oktober 2019 ergibt keine recherchierbare PZN-Nummer. Das Mittel, dem der Hersteller eine pharmakologische und gesundheitsrelevante Wirksamkeit beimisst, muss daher als ein nicht zugelassenes Präsentationsarzneimittel eingestuft werden. Anwendungen durch Therapeuten sind daher rein experimentell. Da das pseudomedizinische Mittel keine Zulassung als Arzneimittel hat und keinerlei Hinweise oder Belege für eine Wirksamkeit gegen Krebs vorliegen, erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Die Kosten sind daher von den Patienten selbst zu tragen. Das obskure Scharlataneriemittel wird in der wissenschaftlichen Medizin nicht eingsetzt. Ein Suche in Datenbanken ergab im September 2019 keine Treffer zu möglichen wissenschaftlichen Studien. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte am 25. Juni 2019, dass die "Immuntherapie mit BG-Mun ..nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).. gehöre und eine ..nicht anerkannte Behandlungsmethode.. ist. Als Lebensmittel darf das Scharlatanerieprodukt BG-MUN laut Heilmittelwerbegesetz mit keinerlei gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.
https://www.psiram.com/de/index.php/BG-MUN

Ähnlichkeiten mit vermeintlichen Alternativmitteln nicht ausgeschlossen. Und Professuren schützen anscheinend nicht vor Torheit.

Kommentare

 
Stevie 16.06.2023 15:07
"professuren schützen ... nicht vor torheit"
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