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juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie

juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie
Am Landgericht Hamburg beginnt der erste Zivilprozess wegen mutmaßlicher schwerwiegender Impfnebenwirkungen gegen den Impfstoffhersteller Biontech. Eine möglicherweise geschädigte Ärztin fordert Schadenersatz. Laut WELT-Informationen wartet ihr Anwalt mit einem unerwarteten Manöver auf.

In Saal A289 des Landgerichts Hamburg wird Montagvormittag ein Prozess starten, der bereits im Vorfeld für Emotionen sorgt. Gegenübersitzen werden sich eine Ärztin samt ihrem Rechtsanwalt und die Anwälte des Mainzer Impfstoffherstellers Biontech.

Die Ärztin behauptet, durch die Impfung gegen Covid-19, die in Deutschland vom Hersteller Biontech unter dem Namen Comirnaty vertrieben wird, schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten zu haben. So soll die Klägerin unter Atemnot und Herzrhythmusstörungen gelitten haben und deshalb mehrere Wochen im Krankenstand gewesen sein. Bis heute leide die Ärztin laut eigenen Angaben unter Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen. Den Hersteller Biontech hat sie deshalb auf Schmerzensgeld in der Höhe von mindestens 150.000 Euro verklagt.

Biontech teilt zu dem Fall mit, dass der Konzern „die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“ habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, „dass die Klage unbegründet ist“.

Der am Montag startende Zivilprozess in Hamburg markiert dabei den Auftakt einer ganzen Reihe von Verhandlungen wegen mutmaßlicher schwerwiegender Impfnebenwirkungen gegen den Mainzer Konzern Biontech und andere Impfstoffhersteller. Im August sind entsprechende Prozesse an den Landgerichten München, Frankenthal, Frankfurt am Main und Dresden anberaumt.

Biontech teilt in Bezug auf die beginnenden Zivilprozesse mit, dass der Konzern seine „Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“ nehme und jeden Fall individuell prüfe. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs Comirnaty sei „unverändert positiv“.

So hätten weltweit rund 1,5 Milliarden Menschen, davon 64 Millionen in Deutschland, den Impfstoff erhalten. „Die gleichzeitig sehr geringe Anzahl von möglichen Nebenwirkungen unterstreicht die Verträglichkeit des Impfstoffs“, heißt es von Biontech. Der Mainzer Hersteller hatte das Vakzin zu Beginn der Pandemie gemeinsam mit dem US-Konzern Pfizer entwickelt, die beiden Unternehmen teilen sich den weltweiten Vertrieb.


Mit der Prozessserie setzt sich die juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der daraufhin gestarteten massenhaften Impfprogramme fort. Im Kern geht es um die Frage, ob es bei einer vergleichsweise geringen Anzahl von Geimpften möglicherweise zu schwerwiegenden Nebenwirkungen gekommen ist.

Mehrere Hundert Zivilklagen von mutmaßlich Impfgeschädigten gegen Hersteller der Vakzine sind in Deutschland anhängig. Die Kläger behaupten, schwerwiegende Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen erlitten zu haben. Auch Klagen gegen Ärzte, die die Impfung durchgeführt haben und gegen staatliche Stellen sind anhängig.

Bereits im vergangenen Jahr hat ein Prozess um Schadenersatzforderungen gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca begonnen. Mittlerweile hat das Landgericht Hof die Schadenersatzklage gegen diesen Hersteller abgewiesen. Begründet wurde das damit, dass es „keinerlei Anhaltspunkte“ dafür geben würde, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung für die Gesamtheit der Geimpften negativ sei.

Die Argumentation des Landgerichts Hof dürfte auch für Kläger gegen Biontech zur Hürde werden. Schwierigkeiten dürfte Klägern zudem der Beweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Impfung und den behaupteten Nebenwirkungen bereiten.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der die in Hamburg klagende Ärztin vertritt, betrachtet es in den von ihm vertretenen Fällen hingegen als „sehr gut dokumentiert, dass diese in Zusammenhang mit den Impfungen“ stehen würden. Zudem gründet der Anwalt seine Klage auf mehrere gesetzliche Ansprüche, um einer Abweisung der Klage wie am Landgericht Hof zu entgehen.

Irritiert zeigt sich der Anwalt im Vorfeld des Prozesses über das Vorgehen des Richters am Landgericht Hamburg. „Dem Richter war es nicht wichtig, vor der mündlichen Verhandlung der Beklagten rechtliches Gehör zu schenken. Zudem bin ich irritiert davon, dass der Richter allein und ohne die Kammer mit drei Berufsrichtern entscheiden will. Ich halte es deshalb für gut möglich, dass der Richter bereits eine Ablehnung unserer Klage plant“, so Ulbrich, „wir haben deshalb den Antrag gestellt, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.“

Insgesamt vertritt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ulbrich 1400 Mandanten mit behaupteten schwerwiegenden Impfnebenwirkungen. Gegen den Konzern Biontech hat er laut eigenen Angaben rund 250 Klagen eingebracht, gegen den Hersteller Moderna mehr als 20 Klagen. Zahlreiche mutmaßliche Impfgeschädigte werden auch von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller vertreten.

Auch am Landgericht Mainz sind zwei Zivilklagen gegen Biontech anhängig. Eingebracht hat sie die auf Medizin- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwältin Yvonne Schuld im Namen von zwei Mandanten mit behaupteten schwerwiegenden Impfnebenwirkungen. Im Gegensatz zu den Anwälten Ulbrich und Cäsar-Preller klagt Schuld nicht auf Schadenersatz, sondern wegen arzneimittelrechtlicher Auskunftsansprüche.

Die Klagen sieht Schuld dabei als ersten Schritt einer möglichen Schadenersatzklage gegen Biontech. „Erst wenn die entsprechenden Daten von Biontech vorliegen, kann man beurteilen, ob Biontech tatsächlich alle Nebenwirkungen des Impfstoffs rechtzeitig an die Behörden gemeldet hat“, sagte Schuld bereits in einem früheren Gespräch gegenüber WELT AM SONNTAG.

Auch im Ausland nimmt der juristische Druck auf die Impfstoffhersteller zu. In Frankreich haben die ersten Zivilprozesse gegen die Hersteller bereits im vergangenen Jahr begonnen. Biontech wurde dabei in zwei laufenden Verfahren in Frankreich bereits als möglicher Klagegegner angehört. Über die Zulassung eines dritten Verfahrens, das sich sowohl gegen Biontech als auch gegen Pfizer richtet, entscheidet derzeit die zuständige Zivilkammer in Paris.

Doch selbst für den Fall, dass die Kläger vor Gericht Recht bekommen sollten, wird am Ende der Staat und damit der Steuerzahler die finanzielle Last tragen müssen. Denn die EU-Regierungen haben den Herstellern der Impfstoffe während der Pandemie vertraglich eine weitreichende Haftungsübernahme zugesichert.

Kommentare

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calando 12.06.2023 14:26
Quelle: epa
Ein Prozesstermin um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers Biontech ist vom Landgericht Hamburg am Montag überraschend abgesagt worden. Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Anwalt habe moniert, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden solle. Nun muss die Kammer ohne den Einzelrichter über den Antrag entscheiden. Das könne einige Tage dauern, sagte der Sprecher.

Eine Klägerin fordere wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, teilte das Landgericht Hamburg mit. Die Frau, die nicht namentlich genannt werden möchte, leide nach eigenen Angaben seit der Covid-19-Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.

Biontech weist die Vorwürfe zurück
"Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist", erklärte das Mainzer Unternehmen.
 
Herbstprince 12.06.2023 14:44
Allein die Tatsache, dass die Klage vor dem Landgericht  nicht vor der Kammer sondern von einer Einelrichterin verhandelt werden soll, ist mehr als befremdlich. Sind die Urteile in dieser Sache nicht von grundlegender, ja richtungsweisender Bedeutung?
Je nach Ausgang kann es zu einer Flut von Klagen kommen.
Aber der Kausalzusammenhang zwischen der Spritze und der Erkrankung zu beweisen, bleibt die größte Hürde.
Hier sind in erster Linie die Sachverständigen maßgeblich. Von deren Beurteilung hängt alles ab. Die Richter sind Laien in medizinischen Dingen und müssen sich auf die Beurteilungen der Sachverständigen stützen und deren Argumente als richtig und entscheidungsbegründend sehen.
  
 
C67 12.06.2023 18:05
>> Hier sind in erster Linie die Sachverständigen maßgeblich.
Leider. Und die sind in Deutschland oft korrumpiert, wie man in der Arbeitsmedizin regelmäßig sehen kann.

"Die Idee einer Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer hat sich inzwischen ins Gegenteil pervertiert. Die Branche der "Arbeitsmedizin" und das System der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben ein einzigartiges Schattenreich aufgebaut - ein Kartell des Verschweigens: Zusammenhänge über die Gefährlichkeit bestimmter "Gefahrstoffe" und deren Folgen für die Gesundheit werden regelmäßig abgestritten."
https://www.anstageslicht.de/dokzentrum/

Und die Richter stemmen sich selten dagegen, wie ich miterlebt habe.

Ich kann nur hoffen, daß bei Corona wegen der vielen Betroffenen der Druck dermaßen groß wird, daß dieses ganze verlogene Kartenhaus endlich einstürzt.
 
Herbstprince 12.06.2023 18:17
Nun, die Richter haben auch die Wahl, die Sachverständigen zu benennen, damit sie " neutral" sind. Die Parteien, also Kläger und Beklagte  haben selten ein Vorschlagsrecht, denn dann wären die Sachverständigen ja nicht "neutral" sondern Parteivertreter.

Bei den Sozialgerichten habe ich oft erlebt, dass man immer dieselben Gutachter aussuchte,  die bei Rentenangelgenheiten auch nicht gerade arbeitnehmerfreundlich waren.    
Man weiß ja, wie welcher Gutachter tickt.
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