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wieder einen Schritt weiter

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Mit einem persönlichen Brief an Mevlut Cavusoglu, den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und an Mateo Sorinas, Generalsekretär des Europarates,

protestiert Jürgen Werth, 1. Vorsitzender der Deutschen Evangelische Allianz in aller Deutlichkeit gegen einen zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf.

Dieser würde die Gewissensfreiheit von Christen im medizinischen Dienst bzw. christliche geführten Hospitälern einschränken, indem sie verpflichtet würden, der vom Patienten gewünschten Behandlung ohne ethische Einwände nachzukommen. Damit würden Christen gezwungen, zum Beispiel auch an Abtreibungen mitzuwirken. Der nachstehende Brief wurde den Herren Cavusoglu und Sorinas am 4. Oktober zugestellt; die Abstimmung findet am 07. Oktober 2010 statt.

Sehr geehrter Herr Cavusoglu, sehr geehrter Herr Sorinas,
die Deutsche Evangelische Allianz ist im Blick auf die Einschränkung der Gewissensfreiheit im Bericht „Der Zugang von Frauen zu gesetzlicher Medizinversorgung: Das Problem des nicht regulierten Aspekts der Einschränkung des Gewissen“ ausgesprochen besorgt. Über diesen Entwurf soll am 7. Oktober 2010 im PACE abgestimmt werden.
Dieser Entwurf aber würde im Blick auf deren ethische Überzeugung ein deutliches Problem für Christen und christlich geführte Hospitäler hervorrufen.

Unter den diversen besorgniserregenden Gründen sticht aus unserer Perspektive folgender deutlich heraus: Christen würden spürbar eingeschränkt und daran gehindert, medizinische Versorgung zu gewährleisten. Im Antrag selbst wird die Forderung wie folgt beschrieben:

- Die Verpflichtung medizinische Hilfe zu leisten und die gewünschte Behandlung zu bieten, die der Patient zu wünschen ein Recht hat. Das trifft auch auf die Abtreibung ungeborenen Lebens zu, was deutlich gegen das Gewissen von Christen verstößt.
- Die Verpflichtung des Anbieters medizinischer Leistung unter allen Umständen, wenn auch nur indirekt, teilzuhaben an Abtreibungen und/ oder anderen fragwürdigen medizinischen Behandlungen, ungeachtet der Tatsache, dass das eigene Gewissen dagegen steht.
-Die Verpflichtung des Anbieters medizinischer Leistung nachzuweisen, dass die eigene Enthaltung und Verweigerung ausschließlich auf religiösen Gründen beruht, und die Nichtanwendung ausschließlich in guter Absicht und bei bestem Wissen und Gewissen geschieht.
- Der Absicht, öffentlich staatlichen Einrichtungen, wie eben Hospitälern oder Kliniken, das Recht zu entziehen, aus Gewissensgründen diverse Behandlungsmethoden abzulehnen.
- Die Absicht, eine Registrationspflicht für Gewissensentscheidungen einzuführen.
- Die Absicht, einen sofort wirksamen Beschwerdemechanismus gegen die Gewissensentscheidung einzuführen.

Die Evangelische Allianz Deutschland drückt hiermit ihre deutliche Ablehnung dieses Vorhabens aus und wünscht in aller Deutlichkeit, diesen Gesetzesentwurf zum Scheitern zu bringen. Im Falle einer positiven Abstimmung würden die manifestierten Rechte und Freiheiten jedes Bürgers in Europa ignoriert und missachtet.

Wir bitten mit aller gebotenen Dringlichkeit darum, dass Sie alles Ihnen mögliche unternehmen, um die Freiheit und Gerechtigkeit in Europa zu schützen und die am 7. Oktober vorgesehene Abstimmung mit ihrer Stimme zu blockieren.

Hochachtungsvoll,

Jürgen Werth
Deutsche Evangelische Allianz
1.Vorsitzender


Wer möchte darf beten !

Kommentare

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Schaefchen100 06.10.2010 22:27
Das werde ich tun, lieber Reinhard. Gott sitzt im Regiment und alles muss an Ihm vorbei. Der geistliche Kampf in dieser Endzeit, bevor der Herr Jesus kommt, wird aber immer deutlicher. Der Teufel weiß, dass er nicht mehr viel Zeit hat, und tobt. -
...Wenn ihr das alles seht, "so erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht." Wir werden in der Bibel glücklicherweise auch aufgefordert, darum zu bitten, in Ruhe unsern Glauben ausleben zu dürfen.lachendes Smiley
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