weiße TaubeChrist sucht Christ Logo ohne Taube

Ehegatten-Splitting ungerecht?

Ehegatten-Splitting ungerecht?
Die Stiftung schlägt daher ein »Realsplitting« vor, bei dem beide Eheleute separat veranlagt werden. 

Der oft besser verdienende Ehemann dürfte einen Betrag in Höhe von 13.805 Euro – dieser orientiere sich an rechtlichen Vorgaben etwa zu Unterhaltspflichten und Scheidungsrecht – auf die Partnerin übertragen. Damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, erläuterte die Expertin.

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
Zeitlos6 18.04.2023 19:47
Warum überhaupt sind die Steuern so hoch?

Eigentlich sollte nur der Verbrauch besteuert werden - nicht das Einkommen ...
 
2Tim478 18.04.2023 20:16
Das würde die Armen am stärksten treffen...
 
janinaj 18.04.2023 20:56
Welche Stiftung schlägt bitte was konkret vor? 

Ehegattensplitting ist nicht ungerecht - zumindest ist es ein Ausgleich für Eheleute bei denen einer in EU-Rente musste - also fast keine Einkünfte hat und der Ehepartner arbeiten geht - siehe hier:

https://www.change.org/p/bundesministerium-f%C3%BCr-finanzen-nein-zur-abschaffung-steuerklasse-3-und-5-ehegattensplitting

Das ist eine Petition die für die Erhaltung des Ehegattensplittings gestartet wurde. Wer will, kann ja unterzeichnen. 

Die Begründung, dass durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 mehr Gerechtigkeit geschaffen würde ist Augenwischerei und auch das Argument, dass man dadurch mehr Frauen dazu bewegen würde statt einer Halbtags-, eine Vollzeitstelle anzunehmen ist nicht stichhaltig. 
Eine Ehefrau die Kinder hat kann ggf. gar nicht mehr arbeiten - eben weil auch die Familie versorgt werden muss. 
Die Steuerklassen 3 und 5 sollen nach dem Willen der Grünen und der SPD abgeschafft werden, weil Familien - die es hauptsächlich betrifft - keine Sonderstellung mehr haben sollen. Und die Abschaffung ist auch deshalb für die Regierung lukrativ, weil damit eben auch mehr Steuern eingenommen werden. Letzteres ist der eigentliche Grund - nur will man das nicht so deutlich öffentlich kommunizieren. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 01:17
Partner können statt Steuerklasse 3 und 5 auch jeder Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Der Faktor wird vom Finanzamt berechnet und führt dazu, sich die Steuerlast im vorteilhaften Ehegattensplitting ganz regulär, verteilt und nicht relativ hoch in StKl. 5 und gering für den Besserverdiener mit StKl.3. Das scheint aber nicht so bekannt zu sein, denn dieses Modell wird nicht häufig in der Praxis umgesetzt. 
Die sonst so hohe Steuerlast bei StKl. 5 kann evtl. demotivierend wirken, obwohl diese Aufteilung nach der Steuererklärung unterm Strich für beide zum gleichen Ergebnis kommt, wie Steuerklasse 4 mit Faktor für beide Partner.
 
janinaj 19.04.2023 07:27
Danke Angel für deinen Beitrag - das ist auch immer mal wieder die offizielle Begründung. Mir ist der Faktor mit IV durchaus bekannt. 

Du scheinst es jedoch nicht wirklich verstanden zu haben: 
Aber hier geht es speziell um die Konstellation, dass einer sehr viel verdient und der andere nichts oder fast nichts und bei dieser Konstellation wird tatsächlich durch die Progression Steuern gespart! Aber das gilt eben nur für diesen Personenkreis und kommt zum Tragen, ab einem jährlichen Brutto ab ca. 60.000 Euro. 
Und diesen Blödsinn mit demotivierend ... Eine Frau die Kinder hat und zeitliche Grenzen kann eben dadurch nicht einfach von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle wechseln. 

Speziell Familien wo der Hauptverdiener über 60.000 Euro EK hat und die Frau nicht arbeitet bzw. nur einen Minijob hat, sind betroffen. Ebenso bei Ehepaaren wo einer verdient und der andere wegen Erwerbsminderungsrente nicht mehr arbeiten kann - ggf. auch nicht mehr auf Minijobbasis.
Und nebenbei: Den Splittingvorteil habe ich bisher als eine Art Entschädigung gesehen, denn wenn man unfreiwillig in EM-Rente muss, hat man bis zu 10,8 % Rentenabschlag und zwar bis zum Lebensende. Die Kürzung gilt für die EM-Rente und die anschließende Altersrente. Und eine EM-Rente sucht sich keiner aus. 

Und ganz nebenbei: Wir sind hier in einem Forum das für die Werte der Familie steht - mit der Abschaffung des Splittingvorteils wird durch die Hintertür wieder mal die Familie angegriffen. Das allein wäre für mich ein Grund sich für den Erhalt des Splittingvorteils einzusetzen und beispielsw. die Petition - die ich oben eingestellt haben - zu unterschreiben. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 10:16
Du hast recht, janinaj, es stimmt das war nicht das Thema. Es ging um den Steuervorteil beim Ehegattensplitting, für den ich auch bin. Ich sehe es wie du, er sollte erhalten bleiben.

Ich hatte meinen Beitrag geschrieben, weil die Begründung im ersten Beitrag von zeitlos war: "damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin reduzieren." Das ist natürlich Augenwischerei und nützt gar nichts, wenn die Steuerlast aber insgesamt steigt. 

Aber weil die hohe Steuerlast für Zweitverdiener manchmal demotivierend sein kann, wollte ich nur auf die Alternative StKl. 4 mit Faktor im Ehegattensplitting aufmerksam machen. Damit reduziert man auch die Steuerlast für den Zweitverdiener und behält die Vorteile des Ehesplittings.

Aber vielleicht ist das Modell auch bekannter als ich vermutet hatte.
 
Zeitlos6 19.04.2023 12:34
Die Bertelsmann-Stiftung informiert:

Unterschiedliche Reformoptionen liegen vor: Die im internationalen Vergleich niedrige Erwerbsbeteiligung der Frau in Deutschland, insbesondere bei verheirateten Frauen mit Kindern, gilt als Hinweis darauf, dass diese im Vergleich zu Männern weiterhin erschwerte Teilhabemöglichkeiten an Wirtschaft und Gesellschaft haben. Neben fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten stehen das Steuer- und Sozialsystem im Fokus möglicher Reformen.

----------------------------------------------------

Warum können Ehefrauen nicht nach der Kinder-Erziehungspause arbeiten gehen,
wenn Kindergartenplätze zur Verfügung stehen?
Es erhöht die notwendige Rente, die sonst der steuerzahlende Nachbar ausgleichen muß ...

Wie kommt der dazu?
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 12:57
Bei einem Wegfall der Steuerklassen 3+5 haben eindeutig Eheleute einen erheblichen finanziellen Schaden, bei denen nur eine(r) arbeitet oder deutlich mehr verdient als der/die Partner/in.
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 12:57
Ich hätte es nicht geschafft nach der Elternzeit sofort wieder in Vollzeit zu arbeiten, und ich wollte es auch nicht. Ich fand es schön, mehr Zeit für mein Kind zu haben.
Die Politik möchte aber Anreize dafür setzen, dass Väter und Mütter sich die Kindererziehung gleichmäßiger aufteilen und dann beide ggf. arbeitsmäßig etwas kürzer treten, sodass auch die Möglichkeiten für die Altersvorsorge für beide gerechter sind. 
Trotzdem können die Partner entscheiden, wie sie sich die Aufteilung vorstellen mit dem Bewusstsein, dass es zu Lasten der Rente desjenigen geht, der weniger arbeitet. In Zeiten, in denen eine Partnerschaft nicht immer hält, ist das Thema von Bedeutung. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 13:09
Sinn und Zweck der Abschaffung einer gemeinsamen Veranlagung ist meines Erachtens, dass man die Frauen ebenfalls in das Erwerbsleben zwingen will, weil das Haushaltseinkommen ansonsten nicht reicht. Für den Staat bedeutet das zunächst einmal mehr Steuereinnahmen. Es hat aber auch vielfach zur Folge, dass kein Mittagessen auf dem Tisch steht, wenn die Kinder aus der Schule heimkommen und auch niemand da ist, der die Kinder betreut und bei den Schulaufgaben helfen könnte. Kleinkinder werden dann in die Kitas abgeschoben, wo sie mit dem Inhalt von Wowereit' Bildungskoffer und den Wertevorstellungen (kultur)fremder Menschen auf "Linie" gebracht werden.

Ehepaare mit Bildung werden sich zunehmend überlegen, ob sie sich überhaupt ein Kind leisten können. Den Hartzern und unseren Goldstücken ist das herzlich egal. Die leben grundsätzlich "van Anderen".
 
2Tim478 19.04.2023 13:09
Zumindest sollte die steuerliche Bevorzugung kinderloser Ehen wegfallen, davon hat die steuerzahlende Gesellschaft nämlich nichts. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.04.2023 13:15
Tim, ich finde, das ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit wäre. Wenn ein Ehepartner nicht erwerbsmäßig arbeiten kann oder will und der andere das finanziell auffangen kann, ist doch alles in Ordnung. Die Gesellschaft hat dadurch keinen Nachteil.
 
janinaj 19.04.2023 14:27
Zeitlos: Auf dem Land bekommen Frauen nicht immer eine Teilzeitstelle - selbst wenn sie wollten und die Kita-Öffnungszeiten sind auch nicht soooo dolle. 
Und die Steuerklassenproblematik 3 und 5 betrifft EHEpaare - ergo greift hier das Unterhaltsrecht. Und bevor man den Steuerzahler - oder Nachbarn - zahlen lässt, greift erst mal die Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes und wenn der verstorben ist, gibt es er mal Witwenrente. So schnell zahlt Vater Staat auch nicht - zumal bei Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem XII. Kapitel erstmal das Vermögen aufgebraucht sein muss. 
 
janinaj 19.04.2023 14:32
Danke Angel08 für deine Klarstellung und Ergänzung. 
# "damit lasse sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin reduzieren." Das ist natürlich Augenwischerei und nützt gar nichts, wenn die Steuerlast aber insgesamt steigt. #

Und es soll ja auch Fälle geben, wo die Frau mit EM-Rente unter dem Grundfreibetrag bleibt. Somit reduziert sich die Steuerlast eben durch die Steuerklassenkombi 3 und 5 doch. 

Und noch was: Wenn der Arbeitnehmer in Steuerklasse 3 ist - somit ein mtl. höheres Netto hat als bei IV und IV, dann erhöht sich im Fall von ALG I oder Krankengeld auch die entsprechende Leistung, weil die Grundlage für die Berechnung von ALG I und Krankengeld eben das mtl. Nettoeinkommen ist. Somit macht 3 und 5 auch für diese Fälle Sinn. 

Und in den Kreisen in denen ich verkehre ist die Steuerklasse IV und IV bzw. IV mit Faktor durchaus bekannt. 
Aber trotzdem danke für deinen Hinweis hierzu. 
 
janinaj 19.04.2023 14:36
Ich sehe es wie du Gunther: Hier versucht der Staat indirekt die Frauen in Arbeit zu zwingen um mehr Steuereinnahmen zu generieren. Die Frauen die eh nicht mehr arbeiten können, haben dann halt Pech gehabt - man sehe sich nur die durchschnittl. EM-Rente der Frauen an - oft unter Sozialhilfeniveau. 
 
janinaj 19.04.2023 14:40
#Zumindest sollte die steuerliche Bevorzugung kinderloser Ehen wegfallen, davon hat die steuerzahlende Gesellschaft nämlich nichts. #

Zu kurz gedacht, Tim: 
Wäre das Paar nicht verheiratet, dann müsste die Frau bei EM-Rente oft genug erg. Grundsicherung beantragen. Da die Unterhaltsverpflichtung des Mannes nicht gegeben ist. 

Und abgesehen davon: 
Es kann auch für Paare sehr bitter sein keine Kinder zu haben - das ist nicht immer eine wirklich eigene Entscheidung - zumindest dann nicht, wenn die Gesundheit nicht mitspielt und deshalb keine Kinder da sind. 
 
Zeitlos6 19.04.2023 15:02
Ist es denn schlecht, wenn die Frau mitverdient?

Die Mikrowelle machts möglich ...
 
2Tim478 19.04.2023 15:11
Das verstehe ich, aber es werden auf diese Weise auch Lebensverhältnisse gefördert die der Allgemeinheit nichts bringen.
Kinderlose Gutverdiener müssen nicht vom Rest noch subventioniert werden.
Für abderweitig benachteiligte sollte es dann einen anderen Weg geben.

Aber ich verstehe eure Argumente. 
 
janinaj 19.04.2023 16:28
Nein, es ist grundsätzlich nicht schlecht, wenn die Frau selbst Rentenansprüche erwirbt, aber das ist eben nicht immer und nicht ein ganzes Leben möglich, eben dann nicht, wenn Kinder noch sehr klein sind. 

Und das mit der Mikrowelle: Hast du das selbst schon mal gemacht? Irgendwie ein Widerspruch: Du verweist auf die Mikrowelle sucht gleichzeitig eine kochlöffelschwingende Frau? Lustig...
weiße TaubeJetzt kostenlos registrieren