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Immer schön nachprüfen bevor man glaubt was hier geschrieben wird.

Immer schön nachprüfen bevor man glaubt was hier geschrieben wird.
Seit dem 25. Juni 1962 darf in amerikanischen Schulen nicht mehr öffentlich gebetet werden.

Obama war zur der Zeit 10 Monate alt! 

Und Trump hat gar nichts wieder eingeführt!

Am Besten prüfen bevor man irgendwas schreibt.

So könnte hier viel Streit vermieden werden.

Das Verbot wurde damals erlassen um Religionsfreiheit für alle zu gewähren!

Die USA hat nämlich keine Staatsreligion!

Kommentare

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Autumn 28.03.2023 09:09
Es gibt dort in den öffentlichen Schulen (public schools) ja sowieso keinen Religionsunterricht.
Das ist ja ganz raus aus den Schulen, Staat und Kirche ist total getrennt.

Die Eltern bringen für den Reli-Unterricht ihre Kinder am Sonntag in die Sonntagsschule (sunday school). Der ist natürlich freiwillig. Es gibt verschiedene Angebote von den Gemeinden.

Aber mal eine andere Frage:
Wo wird denn in deutschen öffentlichen Schulen gebetet?
Allenfalls im Religionsunterricht, und da bin ich mir gar nicht so sicher, ob das passiert.
 
Nemrac73 28.03.2023 09:49
Wir sind hier in der glücklichen Lage, in unserer kleinen Grundschule einen gläubigen Rektor und einige gläubige Lehrer zu haben. Dort wird auch außerhalb des religionsunterrichts gebetet, oder wochenbeginnandacht, adventsfeier usw. Abgehalten.
Aber leider ist das wahrscheinlich eher die Seltenheit in Deutschland 
 
firefly 28.03.2023 10:31
Wenn wenigstens sowas wie Ethikunterricht für alle angeboten würde!
Ich bin auch der Meinung dass der Staat eine Religionszugehörigkeit  nicht schulen sollte.
Es ist die Aufgabe eines jeden Menschen den Kontakt zu Gott selbst zu suchen. 
Aber staatlich angeordnete Schulung zu ethisch relevantem Verhalten im Umgang miteinander fände ich wichtig. 
Wenn Kinder in Nächstenliebe, gewaltfreier Kommunikation, Hilfsbereitschaft und Respekt voreinander geschult würden, hätten sie den halben Weg zu Christus schon gelehrt bekommen. 
 
Ellsa 28.03.2023 14:00
Schulgebet
Vgl. § 15 Abs. 1 VSO

Erläuterung

§ 13 Abs. 1 VSO macht das Schulgebet nicht zur Pflicht und schreibt dafür auch keine besondere Form vor. Es steht im pädagogischen Ermessen des Lehrers, ob er den Unterricht mit einem Gebet oder mit einer anderen Form religiöser Besinnung beginnen will. Das Schulgebet ist jedoch eine besonders geeignete Form, den Auftrag des Art. 135 BV und des Art. 7 Abs. 2 BayEUG zu erfüllen.

Beim Schulgebet ist das Toleranzgebot des Art. 1 Abs. 1 BayEUG und des Art. 2 Abs. 1 BayEUG (...) besonders zu beachten.
 
Digrilimele 28.03.2023 14:23
Liebe Shira, erstens will ich nicht streiten und 2. habe ich nur das wiedergegeben, was mir mein befreundeter Prediger, der seine 8 Kinder in den USA zur Schule gingen ließ wieder, sagte.

Und ja, ich glaube der Aussage des Predigers und sehe keine Veranlassung ihm nicht zu glauben.

Aber natürlich ist es jedem überlassen, wem er mehr Glauben schenkt.
 
Autumn 28.03.2023 14:40
Nemrac37, das ist so schön!

Wenn es keine speziell christliche Schule ist, dann könnte ich mir aber vorstellen, dass das einige atheistische Eltern nicht so gern sehen oder auch einige Eltern anderer Religionsgemeinschaften.

Spätestens wenn es mal zu Anklagen kommt, könnte auch unsere momentane Regierung auf die Idee kommen, Glaubensäußerungen, Gebete etc. außerhalb des Reli-Unterrichts unterbinden zu wollen.
Die Kreuze sind ja schon abgehängt.
 
Shira 28.03.2023 14:41
Drigimele,
Du kannst glauben wen du willst. Aber Fakt und Wahrheit bleibt, dass seit dem 25. Juni 1962 darf in amerikanischen Schulen nicht mehr öffentlich gebetet werden.

Obama war zur der Zeit 10 Monate alt!

Und Trump hat gar nichts wieder eingeführt!
 
Digrilimele 28.03.2023 15:37
Fakten und Faktenchecker die müssen es ja wissen, natürlich, wie konnte ich da nicht darauf.

Was nicht sein darf, das nicht sein kann.
 
Digrilimele 28.03.2023 15:39
„ kommen“…
 
Ellsa 28.03.2023 15:41
Ich möchte zur religiösen Erziehung im Unterricht etwas sagen, und zwar, wie es für Bayern gilt. Wir haben Länderhoheit in Bezug auf Erziehung und Unterricht, festgelegt in BayEUG:
- Religionsunterricht
ist fester Bestandteil des Stundenplans, kath., ev., oder eth. ist möglich.
- Schulgebet
fällt unter Erziehungsauftrag, kann aber in seiner Ausführung so gestaltet sein, dass Rücksicht auf Andersdenkende genommen wird, zB Lied, allgemeiner Dank, daran wollen wir heute besonders denken,....
- bei Andachten, Gottesdienst dürfen Andersgläubige wegbleiben, das ist ihr gutes Recht, sie werden betreut. 
 
(Nutzer gelöscht) 28.03.2023 15:44
Digrilimele, kannst Du Shira denn zeigen, dass dem nicht so ist? Ein Gespräch mit einem Prediger ist kein starker Beweis, weil man ja nicht weiß, wie gut sich der Prediger mit dem Recht auskennt. Eine Frage dazu: Sind Fakten oder die Prüfung von Fakten für Dich negativ konnotiert?

Shira, hast Du eine Quelle, die Du verlinken kannst?
 
Shira 28.03.2023 16:45
Loool...ich brauche keinen Faktenchecker

Dass Obama am 4. August 1961 geboren ist...ist bekannt
Dass am 25. Juni 1962 das obere Gericht entschied, dass nicht mehr öffentlich in der Schule gebetet werden darf...noch nicht mal beim Fußballspiel ...kann man googeln....Klar ihr seid noch jung, aber mir war es bekannt.

Dass Trump gar nicht die Kompetenz/Macht dazu hat ...ist doch auch bekannt.
 
 
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