Bisher 12 Millionen Euro Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer
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Verschärftes Gesetz gegen Missbrauch
26.03.2023 16:52
Verschärftes Gesetz gegen Missbrauch
26.03.2023 16:52
Verschärftes Gesetz gegen Missbrauch
25.03.2023
AKTUALISIERUNG UND ZUSAMMENFÜHRUNG DER SEIT 2019 GELTENDEN NORMEN
VATIKANSTADT ‐ Vier Jahre, nachdem Franziskus mit dem Motu Proprio "Vos estis lux mundi" die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen Missbrauch deutlich verschärft hatte, hat er die Vorschriften am Samstag nun überarbeitet und weiter verschärft.
Papst Franziskus hat die Vorschriften zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft. Am Samstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass (Motu Proprio) des Papstes. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung und Zusammenführung der seit 2019 geltenden Normen mit dem Namen "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt" ). Darin wird genau geregelt, wie im Fall von Missbrauchs-Verdachtsfällen vorzugehen und wer, wann, wofür zuständig ist.
Regeln gelten nun auch für bestimmte Laien
Die Regeln in der aktualisierten Fassung gelten nun nicht mehr nur für Kleriker und Angehörige von Ordensgemeinschaften, sondern auch für Laien, "die Leiter sind oder waren von internationalen Vereinigungen von Gläubigen, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder gegründet wurden". Auch sie machen sich nun strafbar, wenn sie durch "ihre Handlungen oder Unterlassungen die kanonischen und zivilrechtlichen Ermittlungen" gegen mutmaßliche Straftäter behindern oder umgehen. Mit dieser Erweiterung reagiert der Papst auf Verdachtsfälle in sogenannten geistlichen Bewegungen, die nicht von Klerikern, sondern von Laien geführt werden.
Eine weitere Änderung in dem Papst-Erlass betrifft die Aufnahme von "schutzbedürftigen Erwachsenen" in die Vorschriften. In der vorherigen Version von 2019 waren "sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen oder einer Person mit geistiger Behinderung" aufgeführt. Das Dokument definiert "schutzbedürftiger Erwachsener" als "jegliche Person, die sich in einem Zustand der Gebrechlichkeit, der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder des Entzugs der persönlichen Freiheit befindet, die ihre Einsichts- oder Willensfähigkeit oder ihre Fähigkeit, sich der Straftat zu widersetzen, dauerhaft oder vorübergehend faktisch einschränkt".
Erlass tritt am 30. April in Kraft
Konkretisiert wurden auch die Regelungen zu Anlaufstellen für Betroffene und Meldende von möglichen Missbrauchsfällen. Bistümer müssen nun leicht zugängliche "Einrichtungen oder Ämter" zur Verfügung stellen. Die Vorgängerversion hatte nur die Einrichtung von dauerhaften "Systemen" gefordert. Zeugen von mutmaßlichem Missbrauch dürfen gemäß dem neuen Motu proprio nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese Regel galt bislang nur für mögliche Betroffene. Die Untersuchungen der gemeldeten Vorfälle müssen von dem Bischof oder jeweiligen Inhaber der kirchlichen Leitungsgewalt an dem Ort durchgeführt werden, an dem die mutmaßlichen Taten stattgefunden haben.
Der aktualisierte Papst-Erlass "Vos estis lux mundi" ist Ergebnis einer knapp vierjährigen Erprobungsphase und Beratungen mit Bischöfen und Vatikanbehörden. Er tritt am 30. April in Kraft. (KNA)
AKTUALISIERUNG UND ZUSAMMENFÜHRUNG DER SEIT 2019 GELTENDEN NORMEN
VATIKANSTADT ‐ Vier Jahre, nachdem Franziskus mit dem Motu Proprio "Vos estis lux mundi" die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen Missbrauch deutlich verschärft hatte, hat er die Vorschriften am Samstag nun überarbeitet und weiter verschärft.
Papst Franziskus hat die Vorschriften zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft. Am Samstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass (Motu Proprio) des Papstes. Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung und Zusammenführung der seit 2019 geltenden Normen mit dem Namen "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt" ). Darin wird genau geregelt, wie im Fall von Missbrauchs-Verdachtsfällen vorzugehen und wer, wann, wofür zuständig ist.
Regeln gelten nun auch für bestimmte Laien
Die Regeln in der aktualisierten Fassung gelten nun nicht mehr nur für Kleriker und Angehörige von Ordensgemeinschaften, sondern auch für Laien, "die Leiter sind oder waren von internationalen Vereinigungen von Gläubigen, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder gegründet wurden". Auch sie machen sich nun strafbar, wenn sie durch "ihre Handlungen oder Unterlassungen die kanonischen und zivilrechtlichen Ermittlungen" gegen mutmaßliche Straftäter behindern oder umgehen. Mit dieser Erweiterung reagiert der Papst auf Verdachtsfälle in sogenannten geistlichen Bewegungen, die nicht von Klerikern, sondern von Laien geführt werden.
Eine weitere Änderung in dem Papst-Erlass betrifft die Aufnahme von "schutzbedürftigen Erwachsenen" in die Vorschriften. In der vorherigen Version von 2019 waren "sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen oder einer Person mit geistiger Behinderung" aufgeführt. Das Dokument definiert "schutzbedürftiger Erwachsener" als "jegliche Person, die sich in einem Zustand der Gebrechlichkeit, der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder des Entzugs der persönlichen Freiheit befindet, die ihre Einsichts- oder Willensfähigkeit oder ihre Fähigkeit, sich der Straftat zu widersetzen, dauerhaft oder vorübergehend faktisch einschränkt".
Erlass tritt am 30. April in Kraft
Konkretisiert wurden auch die Regelungen zu Anlaufstellen für Betroffene und Meldende von möglichen Missbrauchsfällen. Bistümer müssen nun leicht zugängliche "Einrichtungen oder Ämter" zur Verfügung stellen. Die Vorgängerversion hatte nur die Einrichtung von dauerhaften "Systemen" gefordert. Zeugen von mutmaßlichem Missbrauch dürfen gemäß dem neuen Motu proprio nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese Regel galt bislang nur für mögliche Betroffene. Die Untersuchungen der gemeldeten Vorfälle müssen von dem Bischof oder jeweiligen Inhaber der kirchlichen Leitungsgewalt an dem Ort durchgeführt werden, an dem die mutmaßlichen Taten stattgefunden haben.
Der aktualisierte Papst-Erlass "Vos estis lux mundi" ist Ergebnis einer knapp vierjährigen Erprobungsphase und Beratungen mit Bischöfen und Vatikanbehörden. Er tritt am 30. April in Kraft. (KNA)
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Klavierspielerin2 27.03.2023 15:33
27.03.2023
Bischof Ackermann untersagt Priester Ausübung seines Dienstes
HINTERGRUND SIND VORWÜRFE SEXUELLER ÜBERGRIFFIGKEITEN
Bischof Ackermann untersagt Priester Ausübung seines Dienstes
HINTERGRUND SIND VORWÜRFE SEXUELLER ÜBERGRIFFIGKEITEN
Klavierspielerin2 03.04.2023 16:04
BESCHWERDEVERFAHREN FÜR MACHTMISSBRAUCH IN DER SEELSORGE
Bistum Münster führt Ordnung zum Umgang mit geistlichem Missbrauch ein
VERÖFFENTLICHT AM 03.04.2023
MÜNSTER ‐ In Seelsorgebeziehungen sind Menschen verletzlich. Geistlicher Missbrauch kommt immer mehr in den Fokus der Kirche. Im Bistum Münster gibt es nun klare Regeln, wie mit Beschwerden von Betroffenen umzugehen ist.
Bistum Münster führt Ordnung zum Umgang mit geistlichem Missbrauch ein
VERÖFFENTLICHT AM 03.04.2023
MÜNSTER ‐ In Seelsorgebeziehungen sind Menschen verletzlich. Geistlicher Missbrauch kommt immer mehr in den Fokus der Kirche. Im Bistum Münster gibt es nun klare Regeln, wie mit Beschwerden von Betroffenen umzugehen ist.
Klavierspielerin2 11.04.2023 14:11
" DIENSTANWEISUNG FÜR BESCHÄFTIGTE PRIESTER UND LAIEN
Neuer "Verhaltenskodex" zur Missbrauchsprävention im Erzbistum Berlin
VERÖFFENTLICHT AM 11.04.2023
Mit einem "Verhaltenskodex" für seine Mitarbeitenden will das Erzbistum Berlin sexualisierter Gewalt vorbeugen. Die im neuen Amtsblatt (April-Ausgabe) veröffentlichte Dienstanweisung unter anderem an Priester, Diakone, Ordensleute und weitere Beschäftigte schreibt verbindliche Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie schutzbedürftigen Erwachsenen vor.
So dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schutzbefohlenen nicht zur Geheimhaltung von Gesprächen und anderen Kontakten verpflichten. Dies betrifft auch die Beichte, weil das Beichtgeheimnis nur für den Priester gelte. Treffen mit Schutzbefohlenen unter vier Augen dürfen nur in jederzeit von außen zugänglichen oder einsehbaren Räumen stattfinden.
Seelsorger sind ausdrücklich verpflichtet, die Intimsphäre und die persönlichen Grenzempfindungen von Schutzbefohlenen zu respektieren sowie mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst umzugehen. Soziale Netzwerke, Messengerdienste und E-Mails dürfen sie nur zu Mitteilungen für Zwecke und Ziele einer kirchlichen Gruppe nutzen...."
Neuer "Verhaltenskodex" zur Missbrauchsprävention im Erzbistum Berlin
VERÖFFENTLICHT AM 11.04.2023
Mit einem "Verhaltenskodex" für seine Mitarbeitenden will das Erzbistum Berlin sexualisierter Gewalt vorbeugen. Die im neuen Amtsblatt (April-Ausgabe) veröffentlichte Dienstanweisung unter anderem an Priester, Diakone, Ordensleute und weitere Beschäftigte schreibt verbindliche Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie schutzbedürftigen Erwachsenen vor.
So dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schutzbefohlenen nicht zur Geheimhaltung von Gesprächen und anderen Kontakten verpflichten. Dies betrifft auch die Beichte, weil das Beichtgeheimnis nur für den Priester gelte. Treffen mit Schutzbefohlenen unter vier Augen dürfen nur in jederzeit von außen zugänglichen oder einsehbaren Räumen stattfinden.
Seelsorger sind ausdrücklich verpflichtet, die Intimsphäre und die persönlichen Grenzempfindungen von Schutzbefohlenen zu respektieren sowie mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst umzugehen. Soziale Netzwerke, Messengerdienste und E-Mails dürfen sie nur zu Mitteilungen für Zwecke und Ziele einer kirchlichen Gruppe nutzen...."
Klavierspielerin2 20.04.2023 13:59
Mit dem Bistum Freiburg hat eine weitere katholische Diözese einen Missbrauchsbericht vorgelegt.
Im Zentrum der Vorwürfe stehen die früheren Freiburger Erzbischöfe Robert Zollitsch und Oskar Saier. Ihnen werden in dem 600-seitigen Bericht „massive Vertuschung“ und „Ignoranz geltenden Kirchenrechts" vorgeworfen.
Die bekannten Vorfälle wurden vertuscht, Rom nicht gemeldet.
Erzbischof Stefan Burger hat nun Anzeige in Rom erstattet.
Im Zentrum der Vorwürfe stehen die früheren Freiburger Erzbischöfe Robert Zollitsch und Oskar Saier. Ihnen werden in dem 600-seitigen Bericht „massive Vertuschung“ und „Ignoranz geltenden Kirchenrechts" vorgeworfen.
Die bekannten Vorfälle wurden vertuscht, Rom nicht gemeldet.
Erzbischof Stefan Burger hat nun Anzeige in Rom erstattet.
Klavierspielerin2 21.04.2023 13:29
FREIBURG ‐ Das Freiburger Missbrauchsgutachten hat Alterzbischof Zollitsch schwer belastet. Nun zieht er selbst erste Konsequenzen: Die betreffen das ihm 2014 verliehene Bundesverdienstkreuz sowie sein "Privileg" der Beisetzung im Freiburger Münster.
Klavierspielerin2 25.04.2023 14:38
25.04.2023
D: Limburger Generalvikar tritt nach Fehlern zurück
Wolfgang Rösch tritt als Generalvikar des Bischofs von Limburg zurück. Der 63-Jährige bat Bischof Georg Bätzing am Montag, 24. April, ihn vom Amt des Generalvikars zu entpflichten. Der Bischof entsprach dieser Bitte mit sofortiger Wirkung. Neuer Generalvikar in Limburg ist Wolfgang Pax.
Wie das Bistum auf ihrer Internetseite an diesem Dienstag bekannt gab, sei der Hintergrund des Rücktritts „das Ergebnis einer Untersuchung, die der Bischof bei einem externen Juristen beauftragt hatte“. Es sollte geklärt werden, ob Rösch bereits 2015 Kenntnis über Vorwürfe übergriffigen Verhaltens des verstorbenen Priesters Christof May gegenüber erwachsenen Personen hatte....naheres auf der o.e. Hompage
D: Limburger Generalvikar tritt nach Fehlern zurück
Wolfgang Rösch tritt als Generalvikar des Bischofs von Limburg zurück. Der 63-Jährige bat Bischof Georg Bätzing am Montag, 24. April, ihn vom Amt des Generalvikars zu entpflichten. Der Bischof entsprach dieser Bitte mit sofortiger Wirkung. Neuer Generalvikar in Limburg ist Wolfgang Pax.
Wie das Bistum auf ihrer Internetseite an diesem Dienstag bekannt gab, sei der Hintergrund des Rücktritts „das Ergebnis einer Untersuchung, die der Bischof bei einem externen Juristen beauftragt hatte“. Es sollte geklärt werden, ob Rösch bereits 2015 Kenntnis über Vorwürfe übergriffigen Verhaltens des verstorbenen Priesters Christof May gegenüber erwachsenen Personen hatte....naheres auf der o.e. Hompage
Klavierspielerin2 11.05.2023 17:07
D: Interdiözesane Aufarbeitungskommission gebildet
Zur Missbrauchsaufarbeitung haben das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz, Dresden-Meißen und die Katholische Militärseelsorge eine interdiözesane Kommission (IKA) gebildet. Die Kommission sei nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeite weisungsfrei.
Zur Missbrauchsaufarbeitung haben das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz, Dresden-Meißen und die Katholische Militärseelsorge eine interdiözesane Kommission (IKA) gebildet. Die Kommission sei nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeite weisungsfrei.
Klavierspielerin2 12.05.2023 16:43
GEISTLICHER AUS BISTUM DRESDEN-MEISSEN HATTE SELBST DARUM GEBETEN
Missbrauchsbeschuldigter vom Papst aus Priesterstand entlassen
von 12. 05. 2023
Missbrauchsbeschuldigter vom Papst aus Priesterstand entlassen
von 12. 05. 2023
Klavierspielerin2 04.06.2023 18:00
D: Zum Abschied bittet Bischof Bode noch einmal um Vergebung
Zu seiner Verabschiedung hat Osnabrücks katholischer Altbischof Franz-Josef Bode noch einmal um Vergebung gebeten. Dies gelte für „Fehler, Nachlässigkeiten, Unentschiedenheiten und blinde Flecken, die Menschen geschadet und verletzt haben“, sagte Bode bei einem Gottesdienst am Sonntagnachmittag im Osnabrücker Dom. Besonders im Blick auf sexualisierte Gewalt habe er sich „leider mehr den Tätern als den Betroffenen zugewandt“.
Bode war über 27 Jahre lang Bischof von Osnabrück und damit zuletzt Deutschlands dienstältester Ortsbischof. Ende März, fast drei Jahre vor der Altersgrenze, hatte der Papst den Rücktritt des 72-Jährigen angenommen. Grund war der im Herbst vorgestellte Zwischenbericht einer von ihm beauftragten Studie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Der Bericht hatte im Bistum zu einer Vertrauenskrise geführt.
In seiner außergewöhnlich langen Predigt sagte Bode weiter: „Gegen alle zu schnellen Vereindeutigungen und einfachen Lösungen habe ich versucht, den Gezeiten des Glaubens, Hoffens und Liebens zu entsprechen, die Menschen durchleben.“ Er selber hoffe, an einem zukunftsfähigen Glauben mitgewirkt zu haben. In seiner Seelsorge als Bischof, so Bode, habe er „die Positivität des Christlichen, das unbedingte Ja Gottes zum Menschen gegen alle verneinenden Kräfte leben“ wollen.
(kna - cs)
Zu seiner Verabschiedung hat Osnabrücks katholischer Altbischof Franz-Josef Bode noch einmal um Vergebung gebeten. Dies gelte für „Fehler, Nachlässigkeiten, Unentschiedenheiten und blinde Flecken, die Menschen geschadet und verletzt haben“, sagte Bode bei einem Gottesdienst am Sonntagnachmittag im Osnabrücker Dom. Besonders im Blick auf sexualisierte Gewalt habe er sich „leider mehr den Tätern als den Betroffenen zugewandt“.
Bode war über 27 Jahre lang Bischof von Osnabrück und damit zuletzt Deutschlands dienstältester Ortsbischof. Ende März, fast drei Jahre vor der Altersgrenze, hatte der Papst den Rücktritt des 72-Jährigen angenommen. Grund war der im Herbst vorgestellte Zwischenbericht einer von ihm beauftragten Studie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Der Bericht hatte im Bistum zu einer Vertrauenskrise geführt.
In seiner außergewöhnlich langen Predigt sagte Bode weiter: „Gegen alle zu schnellen Vereindeutigungen und einfachen Lösungen habe ich versucht, den Gezeiten des Glaubens, Hoffens und Liebens zu entsprechen, die Menschen durchleben.“ Er selber hoffe, an einem zukunftsfähigen Glauben mitgewirkt zu haben. In seiner Seelsorge als Bischof, so Bode, habe er „die Positivität des Christlichen, das unbedingte Ja Gottes zum Menschen gegen alle verneinenden Kräfte leben“ wollen.
(kna - cs)
Klavierspielerin2 13.06.2023 17:36
PROZESS KÖNNTE VORBILDCHARAKTER FÜR WEITERE SCHMERZENSGELDKLAGEN HABEN
Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsbetroffenen zahlen.
Der Betroffene wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor. Das Erzbistum hatte bewusst darauf verzichtet, eine Verjährung zu beanspruchen.
Der Schmerzensgeldprozess gilt als Präzedenzfall.
Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche erhalten von Bistümern und Orden in der Regel Zahlungen in Anerkennung ihres Leides. In dem kircheninternen System reicht es in der Regel aus, wenn Betroffene den Missbrauch und die dadurch entstandenen Schäden in einem Antrag plausibel darlegen. Vor einem staatlichen Gericht dagegen müssen sie ihre Entschädigungsansprüche im Zweifel beweisen. Im konkreten Fall hat das Erzbistum den Sachverhalt als unstreitig anerkannt.
Über die Höhe der Kirchenzahlungen entscheidet seit 1. Januar 2021 die unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach ihren Angaben orientiert sich die Leistungshöhe "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". In den ersten zwei Jahren erhielten Betroffene im Mittel rund 22.000 Euro pro Antrag. In etwa acht Prozent der Fälle wurden laut UKA aber mehr als 50.000 Euro gezahlt, mitunter auch mehr als 100.000 Euro. (KNA)
Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsbetroffenen zahlen.
Der Betroffene wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor. Das Erzbistum hatte bewusst darauf verzichtet, eine Verjährung zu beanspruchen.
Der Schmerzensgeldprozess gilt als Präzedenzfall.
Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche erhalten von Bistümern und Orden in der Regel Zahlungen in Anerkennung ihres Leides. In dem kircheninternen System reicht es in der Regel aus, wenn Betroffene den Missbrauch und die dadurch entstandenen Schäden in einem Antrag plausibel darlegen. Vor einem staatlichen Gericht dagegen müssen sie ihre Entschädigungsansprüche im Zweifel beweisen. Im konkreten Fall hat das Erzbistum den Sachverhalt als unstreitig anerkannt.
Über die Höhe der Kirchenzahlungen entscheidet seit 1. Januar 2021 die unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Nach ihren Angaben orientiert sich die Leistungshöhe "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". In den ersten zwei Jahren erhielten Betroffene im Mittel rund 22.000 Euro pro Antrag. In etwa acht Prozent der Fälle wurden laut UKA aber mehr als 50.000 Euro gezahlt, mitunter auch mehr als 100.000 Euro. (KNA)
Klavierspielerin2 25.06.2023 09:05
Vatikan startet weltweite Umfrage zu Anti-Missbrauchs-Leitlinien
VATIKANSTADT ‐ Die Päpstliche Kinderschutzkommission aktualisierte vor kurzem die kirchlichen Anti-Missbrauchs-Leitlinien. Nun will sie diese von der Weltkirche bewerten lassen. Die Ergebnisse sollen in eine finale Fassung einfließen.
Die Päpstliche Kinderschutzkommission will ihre Arbeit weltweit bewerten lassen. Dazu startet sie eine Umfrage zu den von ihr kürzlich aktualisierten kirchlichen Anti-Missbrauchs-Leitlinien, wie die Kommission am Freitag mitteilte. Die Vorgaben dienen als Modell für Schutzstandards, die in jeder Ortskirche auf der ganzen Welt umgesetzt werden sollen.
Nach der Vollversammlung der Kommission im Mai hatte ihr Leiter Kardinal Sean O'Malley eine Überprüfung der aktuellen Richtlinien angekündigt. Neben Bischofskonferenzen und Leitern katholischer Orden kann nun jeder Interessierte die aktualisierte Fassung bewerten. Dazu hat die Kommission eine Online-Umfrage in vier Sprachen entwickelt – auf Englisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Sicheres Umfeld in gesamter Kirche
Nach Auswertung der Antworten sollen die Ergebnisse laut der Kommission in eine Schlussfassung des Schutzdokuments einfließen. Eine Genehmigung der neuen Leitlinien sei für Ende 2023 geplant. Sie gelten für die katholische Kirche weltweit und verlangen etwa von den Ortskirchen, Systeme zur Meldung von Missbrauchsfällen einzurichten und Betroffene auf verschiedene Weise zu unterstützen. Grundsätzlich soll ein sicheres Umfeld in der gesamten Kirche geschaffen werden, auch durch kontinuierlichen Ausbildung und Schulung aller Amtsträger.
Papst Franziskus hatte der Kommission die Zuständigkeit für die Schutzrichtlinien innerhalb des Vatikans übertragen. Sie soll auch jene Teile der Kirche unterstützen, die nicht über die finanziellen oder personellen Ressourcen verfügen, um die praktische Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten.
In einem Jahresbericht will der Papst über die Fortschritte der Arbeiten informiert werden. Einen ersten Entwurf will die Kommission im Oktober 2023 vorlegen. Ein vollständiger Bericht mit "Live-Daten" aus der gesamten Kirche soll im Oktober 2024 veröffentlicht werden. (KNA)
VATIKANSTADT ‐ Die Päpstliche Kinderschutzkommission aktualisierte vor kurzem die kirchlichen Anti-Missbrauchs-Leitlinien. Nun will sie diese von der Weltkirche bewerten lassen. Die Ergebnisse sollen in eine finale Fassung einfließen.
Die Päpstliche Kinderschutzkommission will ihre Arbeit weltweit bewerten lassen. Dazu startet sie eine Umfrage zu den von ihr kürzlich aktualisierten kirchlichen Anti-Missbrauchs-Leitlinien, wie die Kommission am Freitag mitteilte. Die Vorgaben dienen als Modell für Schutzstandards, die in jeder Ortskirche auf der ganzen Welt umgesetzt werden sollen.
Nach der Vollversammlung der Kommission im Mai hatte ihr Leiter Kardinal Sean O'Malley eine Überprüfung der aktuellen Richtlinien angekündigt. Neben Bischofskonferenzen und Leitern katholischer Orden kann nun jeder Interessierte die aktualisierte Fassung bewerten. Dazu hat die Kommission eine Online-Umfrage in vier Sprachen entwickelt – auf Englisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Sicheres Umfeld in gesamter Kirche
Nach Auswertung der Antworten sollen die Ergebnisse laut der Kommission in eine Schlussfassung des Schutzdokuments einfließen. Eine Genehmigung der neuen Leitlinien sei für Ende 2023 geplant. Sie gelten für die katholische Kirche weltweit und verlangen etwa von den Ortskirchen, Systeme zur Meldung von Missbrauchsfällen einzurichten und Betroffene auf verschiedene Weise zu unterstützen. Grundsätzlich soll ein sicheres Umfeld in der gesamten Kirche geschaffen werden, auch durch kontinuierlichen Ausbildung und Schulung aller Amtsträger.
Papst Franziskus hatte der Kommission die Zuständigkeit für die Schutzrichtlinien innerhalb des Vatikans übertragen. Sie soll auch jene Teile der Kirche unterstützen, die nicht über die finanziellen oder personellen Ressourcen verfügen, um die praktische Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten.
In einem Jahresbericht will der Papst über die Fortschritte der Arbeiten informiert werden. Einen ersten Entwurf will die Kommission im Oktober 2023 vorlegen. Ein vollständiger Bericht mit "Live-Daten" aus der gesamten Kirche soll im Oktober 2024 veröffentlicht werden. (KNA)
Klavierspielerin2 06.07.2023 11:45
PAPST FRANZISKUS FOLGT MIT ENTSCHEIDUNG ERSUCHEN VON KARDINAL WOELKI
Vatikan entlässt Kölner Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand
KÖLN ‐ Ein Jahr nach dem Urteil des Landgerichts Köln hat der Vatikan gegen einen Missbrauchspriester die schärfste Strafe ausgesprochen, die das Kirchenrecht vorsieht: Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Mann wurde aus dem Klerikerstand entlassen.
Auf Ersuchen von Kardinal Rainer Maria Woelki hat Papst Franziskus den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester U. aus dem Klerikerstand entlassen. Mit der Entlassung verliert U. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien, teilte das Erzbistum Köln am Donnerstag mit. Unter anderem dürfe er keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.
Vatikan entlässt Kölner Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand
KÖLN ‐ Ein Jahr nach dem Urteil des Landgerichts Köln hat der Vatikan gegen einen Missbrauchspriester die schärfste Strafe ausgesprochen, die das Kirchenrecht vorsieht: Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Mann wurde aus dem Klerikerstand entlassen.
Auf Ersuchen von Kardinal Rainer Maria Woelki hat Papst Franziskus den wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Priester U. aus dem Klerikerstand entlassen. Mit der Entlassung verliert U. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien, teilte das Erzbistum Köln am Donnerstag mit. Unter anderem dürfe er keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.
Klavierspielerin2 25.07.2023 18:24
ZAHLUNGEN AN BETROFFENE SEIEN AUSDRUCK DER MITVERANTWORTUNG DER CARITAS
Caritas tritt Anerkennungsverfahren zu Missbrauch der DBK bei
BONN/FREIBURG ‐ Wer sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung der Caritas erfahren musste, kann künftig einen Antrag auf Anerkennung seines Leids bei der Kirche stellen: Der Caritasverband tritt dem Verfahren der deutschen Bischöfe bei.
Caritas tritt Anerkennungsverfahren zu Missbrauch der DBK bei
BONN/FREIBURG ‐ Wer sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung der Caritas erfahren musste, kann künftig einen Antrag auf Anerkennung seines Leids bei der Kirche stellen: Der Caritasverband tritt dem Verfahren der deutschen Bischöfe bei.
Klavierspielerin2 06.10.2023 07:54
" ERZBISTUM SETZT INSTRUKTION ZUM MONITORING IN KRAFT
Paderborn erlässt Regeln zur Überwachung von Missbrauchstätern
VERÖFFENTLICHT AM 05.10.2023
Das Erzbistum Paderborn hat Regeln für die Überwachung von bekannten Tätern im kirchlichen Dienst eingeführt. Im aktuellen Amtsblatt (Oktober-Ausgabe) setzt der ständige Vertreter des Diözesanadministrators eine "Instruktion zur Durchführung von Maßnahmen der Überwachung ('Monitoring'" in Kraft. Die Instruktion legt das Vorgehen fest, mit dem....
Paderborn erlässt Regeln zur Überwachung von Missbrauchstätern
VERÖFFENTLICHT AM 05.10.2023
Das Erzbistum Paderborn hat Regeln für die Überwachung von bekannten Tätern im kirchlichen Dienst eingeführt. Im aktuellen Amtsblatt (Oktober-Ausgabe) setzt der ständige Vertreter des Diözesanadministrators eine "Instruktion zur Durchführung von Maßnahmen der Überwachung ('Monitoring'" in Kraft. Die Instruktion legt das Vorgehen fest, mit dem....
Klavierspielerin2 24.01.2024 16:20
Münster zahlt 300.000 Euro an ein Missbrauchsopfer
Das Bistum Münster hat an eine von sexuellem Missbrauch betroffene Person 300.000 Euro in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Die Zahlung erfolgte auf freiwilliger Basis, wie der Interventionsbeauftragte Stephan Baumers berichtete.
Er äußerte sich gegenüber dem Münsteraner Internetportal kirche-und-leben.de. Die freiwillige kirchliche Zahlung entspricht exakt jener Summe, zu deren Zahlung das Landgericht Köln 2023 das dortige Erzbistum in einem wegweisenden Schmerzensgeld-Prozess verurteilt hatte.
Im Zahlungssystem der Kirche für Missbrauchsopfer entscheidet seit 2021 eine von den Bischöfen eingesetzte Kommission über die Höhe der Anerkennungsleistungen. Missbrauchsbetroffene halten die zugesprochenen Summen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) oft für zu niedrig. So erhielt der Betroffene im Kölner Fall von der Kirche nur 25.000 Euro, woraufhin er das Erzbistum wegen Amtshaftung auf eine sechsstellige Geldsumme verklagte.
Man orientiere sich am oberen Bereich
Die UKA ihrerseits betont, dass sie sich „am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder" orientiere. Nach dem Kölner Richterspruch hieß es seitens der Bischöfe, dass sie eine „deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen" durch die UKA erwarteten.
Das Bistum Münster zahlte bisher 6,2 Millionen Euro an Betroffene sexualisierter Gewalt in Anerkennung ihres Leids, wie Baumers dem Internetportal sagte. Das Geld sei an 247 Personen gegangen. Bei der Person, die 300.000 Euro erhalten habe, gehe es um „schwersten sexuellen Missbrauch über einen längeren Zeitraum".
Vor wenigen Tagen hatte das Bistum Augsburg erst nach erneuten Beratungen zugestimmt, in einem Fall 150.000 Euro zu zahlen. Bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Münster sei bisher „in allen Fällen der UKA gefolgt", betonte Baumers. Das Bistum habe bislang in 25 Fällen einen Betrag über 50.000 Euro an Betroffene gezahlt.
(domradio – gs)
Das Bistum Münster hat an eine von sexuellem Missbrauch betroffene Person 300.000 Euro in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Die Zahlung erfolgte auf freiwilliger Basis, wie der Interventionsbeauftragte Stephan Baumers berichtete.
Er äußerte sich gegenüber dem Münsteraner Internetportal kirche-und-leben.de. Die freiwillige kirchliche Zahlung entspricht exakt jener Summe, zu deren Zahlung das Landgericht Köln 2023 das dortige Erzbistum in einem wegweisenden Schmerzensgeld-Prozess verurteilt hatte.
Im Zahlungssystem der Kirche für Missbrauchsopfer entscheidet seit 2021 eine von den Bischöfen eingesetzte Kommission über die Höhe der Anerkennungsleistungen. Missbrauchsbetroffene halten die zugesprochenen Summen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) oft für zu niedrig. So erhielt der Betroffene im Kölner Fall von der Kirche nur 25.000 Euro, woraufhin er das Erzbistum wegen Amtshaftung auf eine sechsstellige Geldsumme verklagte.
Man orientiere sich am oberen Bereich
Die UKA ihrerseits betont, dass sie sich „am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder" orientiere. Nach dem Kölner Richterspruch hieß es seitens der Bischöfe, dass sie eine „deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen" durch die UKA erwarteten.
Das Bistum Münster zahlte bisher 6,2 Millionen Euro an Betroffene sexualisierter Gewalt in Anerkennung ihres Leids, wie Baumers dem Internetportal sagte. Das Geld sei an 247 Personen gegangen. Bei der Person, die 300.000 Euro erhalten habe, gehe es um „schwersten sexuellen Missbrauch über einen längeren Zeitraum".
Vor wenigen Tagen hatte das Bistum Augsburg erst nach erneuten Beratungen zugestimmt, in einem Fall 150.000 Euro zu zahlen. Bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen. Münster sei bisher „in allen Fällen der UKA gefolgt", betonte Baumers. Das Bistum habe bislang in 25 Fällen einen Betrag über 50.000 Euro an Betroffene gezahlt.
(domradio – gs)
OSNABRÜCK ‐ Erst lehnte er den Schritt noch ab. Doch nun hat Bischof Franz-Josef Bode mit seinem Rücktritt doch Konsequenzen gezogen aus dem schlechten Zeugnis, das ihm im vergangenen Herbst eine Studie zum Umgang mit den Missbrauchsfällen im Bistum Osnabrück ausgestellt hatte.