Wieder so ein Gottes-Urteil ...
20.01.2023 20:32
Wieder so ein Gottes-Urteil ...
20.01.2023 20:32
Wieder so ein Gottes-Urteil ...
War die griechische Gerechtigkeitsgöttin Themis mit der Apothekerwaage auf einem Auge blind?
Wie war der Fall?
Hier hatte ein Auto hinter einem parkenden Lastwagen angehalten. Dahinter näherte sich ein Linienbus. Als kein Gegenverkehr kam, setzte der Bus zum Überholen von Auto und Lastwagen an. Als der Bus auf der Höhe des stehenden Autos war, bog dieses nach links in Richtung eines Kundenparkplatzes ab. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit Sachschäden. Das zunächst zuständige Amtsgericht hatte mehrere Zeugen vernommen, konnte aber nicht feststellen, ob die Fahrerin des Autos vor dem Zusammenstoß nach links (so die Autofahrerin) oder nach rechts (so der Busfahrer) geblinkt hatte.
Das AG urteilte, dass beide Seiten den Schaden jeweils zur Hälfte tragen müssen. Dabei legte es zugrunde, dass die Fahrerin gegen ihre Pflichten beim Abbiegen verstoßen habe - vor allem gegen die Pflicht zur Rückschau beim Linksabbiegen. Der Busfahrer habe allerdings ebenfalls seine Pflichten verletzt, da er bei unklarer Verkehrslage überholt habe.
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Ja, ja, die Busfahrer meinen,
sie wären die Stärkeren - ihnen hoch auf dem gelben Wagen passiert ja nie etwas!
Wenn der Bus gerade im Toten Winkel war,
wie kann die Fahrerin ahnen, daß gerade ein Bus kommt?
Zeitlos
Wie war der Fall?
Hier hatte ein Auto hinter einem parkenden Lastwagen angehalten. Dahinter näherte sich ein Linienbus. Als kein Gegenverkehr kam, setzte der Bus zum Überholen von Auto und Lastwagen an. Als der Bus auf der Höhe des stehenden Autos war, bog dieses nach links in Richtung eines Kundenparkplatzes ab. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit Sachschäden. Das zunächst zuständige Amtsgericht hatte mehrere Zeugen vernommen, konnte aber nicht feststellen, ob die Fahrerin des Autos vor dem Zusammenstoß nach links (so die Autofahrerin) oder nach rechts (so der Busfahrer) geblinkt hatte.
Das AG urteilte, dass beide Seiten den Schaden jeweils zur Hälfte tragen müssen. Dabei legte es zugrunde, dass die Fahrerin gegen ihre Pflichten beim Abbiegen verstoßen habe - vor allem gegen die Pflicht zur Rückschau beim Linksabbiegen. Der Busfahrer habe allerdings ebenfalls seine Pflichten verletzt, da er bei unklarer Verkehrslage überholt habe.
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Ja, ja, die Busfahrer meinen,
sie wären die Stärkeren - ihnen hoch auf dem gelben Wagen passiert ja nie etwas!
Wenn der Bus gerade im Toten Winkel war,
wie kann die Fahrerin ahnen, daß gerade ein Bus kommt?
Zeitlos
so lange hat er zu warten ...
aber wer macht dies schon?