Der selbständige Ingenieur ...

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Rentenbeitrag 28,9 %

Damals verweigerte der Bundestag im Zuge der Rentenreform Angehörigen der sogenannten Freien Berufe die Aufnahme in die neue dynamische Rentenversicherung. Die Freien Berufe sollten ihre Alterssicherung selbst in die Hand nehmen. Das Ergebnis: Auf Ebene der Bundesländer kam es zu einer Gründungswelle von Versorgungswerken.

Doch was sind Berufsständische Versorgungseinrichtungen überhaupt - und fällt die Rente hier höher aus als bei der gesetzlichen Rentenversicherung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Für wen gibt es Berufsständische Versorgungswerke?

Berufsständische Versorgungswerke sind öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen. Sie stellen für die verkammerten freien Berufe die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicher.

Zu den verkammerten freien Berufen zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Notare und Rechtsanwälte. Außerdem: Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.

Was sind die Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung?

"Der größte Unterschied liegt in der Finanzierung", erklärt Stefan Strunk von der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV).

Die Versorgungswerke bilden im Gegensatz zum Umlageverfahren der Rentenversicherung Kapital. Die Leistungen werden also aus den Rücklagen der Versorgungswerke gezahlt - und nicht aus den Einzahlungen der aktuell Berufstätigen, wie bei der gesetzlichen Rente. Im Prinzip heißt das: Jede Generation sorgt für ihr eigenes Alter vor.

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