Der Blog für Science & Politik
Wissenschaft
Neuerlich Fehlurteil eines deutschen Gerichts in Maskenprozess: fast 3 Jahre Haft für Ärztin
5. Januar 2023
von Dr. Peter F. Mayer
4 Minuten Lesezeit
Masken sind oder waren eines der wichtigsten Mittel um die Bevölkerung permanent an eine angebliche Bedrohung zu erinnern und sie damit besser zur Befolgung der Corona Maßnahmen zu bringen. Eine Informationsfreiheitsanfrage von Anwälten in Israel hat ergeben, dass genau das das im Gesundheitsministerium klare Ziel für die Maskenpflicht war.
Die Exekutive will ihre Anordnungen durchsetzen und das offenbar mit allen Mitteln, wie Deutschland grade vorexerziert. Dabei hilft eine abhängige Justiz, wie der EuGH in einem Urteil Anfang 2019 festgestellt hatte. Der Europäische Gerichtshof hatte am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf, da die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive, sprich der Regierung, ist.
Bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Weinheim hatte daher die Staatsanwältin „dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ erfüllt“, wie Medien berichten. Das Gericht hat die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie rund 28.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Die Bürokraft der Ärztin erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro.
Die Medizinerin hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin deklariert. Sie trat bei Veranstaltungen als Rednerin auf. Sie erklärte bei Gericht, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich ist und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führe.
Und diese Angaben sind nicht nur von Studien bestätigt, man kommt auch durch kurzes konzentriertes Nachdenken zum gleichen Schluss. Der deutsche Arzt Dr. Zacharias Fögen hat die Re-Infektion in einer Studie im US-Bundesstaat Kansas bereits 2020 nachgewiesen. Die Maskenpflicht hat die Fall-Sterblichkeitsrate in den Bezirken mit Maskenpflicht um 1,58 bis 1,85 oder um 58 % bis 85 % erhöht. Es wurde auch festgestellt, dass fast alle dieser zusätzlichen Todesfälle ausschließlich auf COVID-19 zurückzuführen sind. Veröffentlicht wurde die Studie im Dezember 2020 als Preprint und wie berichtet im Februar 2022 auch voll begutachtet.
Darüber hinaus schaden Masken in vielfältiger Weise. Sie verdoppeln den Totraum in der Atmung um etwa ein Achtel Liter. Da die Einatemluft im Freien etwa 0,04 Volumsprozent CO2 und die Ausatemluft 4,0 Volumsprozent enthalten. Kann sich jeder leicht vorstellen, dass durch die Rückatmung der Sauerstoffgehalt in der Einatemluft unter der Maske erheblich reduziert wird und der CO2-Gehalt bei 1 bis 2 Prozent liegt. Und das ist ungesund.
Und denkt man kurz darüber nach, erkennt man, dass die Viren zumindest zu einem gewissen Prozentsatz in der Maske verbleiben müssen, so die Maske helfen sollte. Da aber im Maskengewebe keine Spülung mit Formaldehyd oder ein Behandlung mit UVC-Strahlung stattfindet, bleiben sie weiter aktiv und infektiös. Man wird einen Teil zurück bis in die Lunge einatmen, was zu dem von Fögen beschrieben Effekt der höheren Sterblichkeit führt. Dennoch steigt die Virenkonzentration in der Maske und wird ab etwa 30 bis 50 Atemzügen so hoch, dass trotz Rückhaltung die gleiche Menge Viren durch die Maske nach außen geblasen werden, wie ohne Maske. Masken, insbesondere in der FFP2 Ausführung, sind ein Mittel zur Konzentration der Viren.
Eine umfangreiche deutsche Meta Studie zu Masken hat die vielfache Schädigung in verschiedenen Bereichen aufgelistet und nachgewiesen. Ein zertifizierter Industriehygieniker hat in einem parlamentarische Hearing in Florida ersten nachgewiesen, dass Masken nicht vor Viren schützen und dass zweitens Mediziner und andere „Experten“ weder das Wissen noch die Kompetenz haben das zu beurteilen.
Werbeanzeigen
DIESE ANZEIGE MELDEN
Die Weinheimer Ärztin hat also vollkommen recht, die Maskenpflicht dient lediglich dem Gefügigmachen der Menschen. Die Maskenbefreiungen schützen daher die Betroffenen vor Krankheit ohne anderen zu schaden.
Und hätte man den medizinischen Chefberater von US-Präsident Joe Biden Prof Ashish Jha beigezogen, so hätte er auch bestätigt, dass die Masken keine positive Wirkung haben.
Die Informationen sind öffentlich verfügbar und weithin bekannt. Einige Sekunden kurz darüber nachzudenken kann man wohl auch von einem Gericht verlangen – wie das offenbar doch auch bei Gerichten vorkommt.
In Deutschland kommt aber auch vor, dass bei einem Richter aus Weimar, der ein unerwünschtes Urteil gefällt hatte, ebenso wie bei den Gutachtern Hausdurchsuchung auf Antrag eines Staatsanwaltes gemacht wurden. Vorstellbar, dass Richter vorsichtig geworden sind.
Aber gelegentlich urteilen dennoch auch deutsche Gerichte nach Recht und Gesetz und erheben eigenständig Sachverhalte, wie kürzlich die erste Strafkammer des Landgerichts Bochum. Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach dem Urteil zu Unrecht auf der Anklagebank – die politisch gelenkte Staatsanwaltschaft legt wenig überraschend Revision ein.
Bild wikicommons
Skandalöses Urteil
04.01.2023 22:07
Skandalöses Urteil
04.01.2023 22:07
Skandalöses Urteil
Am Amtsgericht Weinheim ist am Montagabend das Urteil gegen eine Ärztin gefallen. Wegen rechtswidrig ausgestellter Masken-Atteste erhielt sie eine mehrjährige Haftstrafe.
In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ordnete an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Sie nahm das Urteil regungslos an. Die Bürokraft der Ärztin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen.
Siehe meinen Blog vom 12.12. Letzten Jahres
In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ordnete an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Sie nahm das Urteil regungslos an. Die Bürokraft der Ärztin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen.
Siehe meinen Blog vom 12.12. Letzten Jahres
Du lässt in diesem Blog andere Meinungen zu, du löschst nicht und blockierst nicht, obwohl dir das im anderen Blog öffentlich angeraten wird
Von daher gibt es bei dir keine Ausgrenzung und Schubladendenken, was die Teilnahme an Diskussionen betrifft