@Mera, nein, ich habe nix anderes erwartet. Die Parteien der Ampel haben das ja angekündigt und für die beiden Großkirchen ist das auch keine Überraschung. Bereits Papst Benedikt hat eine ' Entweltlichung' empfohlen.
ohne Kirchensteuer hätte man mit dem Staatsapparat vermute ich, auch nichts mehr zu tun.
Außerdem wollen viele Menschen in D keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Aber zu glauben, dass der Staat auf Steuern verzichten würde, ist naiv.
Unser aktueller Finanzminister hat's ja vorgemacht: in einer Kirche heiraten ohne Bindung ( kein Kirchensteuerzahler) zu ihr....
STAATSLEISTUNGEN "UNBEDINGT" ABLÖSEN
14.12.2022 15:56
STAATSLEISTUNGEN "UNBEDINGT" ABLÖSEN
14.12.2022 15:56
STAATSLEISTUNGEN "UNBEDINGT" ABLÖSEN
Ampelbündnis drängt auf Ende der Zahlungen an die Kirchen
BERLIN ‐ Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche. Die Ampelkoalition drängt nun auf ein Ende der Zahlungen. Man sei schon in der konkreten Umsetzung.
Die Berliner Ampelkoalition drängt auf das Ende der jährlichen Zahlungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche. Der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci sagte der Wochenzeitung "Die Zeit", die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen "unbedingt" ablösen. Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagt, die Koalition sei "schon in der konkreten Umsetzung".
Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer, davon rund 60 Prozent an die Landeskirchen. Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.
"Zeit": Eckpunkte werden derzeit erarbeitet
Nach Informationen der "Zeit" trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus Beamten des Kanzleramts, des Bundesinnen- und des Justizministeriums, der Länder, Kirchenvertretern und Sachverständigen, die Eckpunkte erarbeiten. Dann soll ein sogenanntes Grundsätze-Gesetz geschrieben werden, das am Ende der Bundestag beschließt. Leiter der Arbeitsgruppe ist ein Ministerialdirektor des Bundesinnenministeriums, der evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan soll in den Prozess eingebunden werden. "Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein", sagte Castellucci.
Die historisch begründeten Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Diese Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen, teils in pauschalierter, vereinfachter Form. Seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen; die DDR war diesen Verpflichtungen nur vereinzelt nachgekommen. Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. (KNA)
Die Ampelkoalition und die Kirchen: Eine schwierige Beziehung
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/107376/
BERLIN ‐ Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche. Die Ampelkoalition drängt nun auf ein Ende der Zahlungen. Man sei schon in der konkreten Umsetzung.
Die Berliner Ampelkoalition drängt auf das Ende der jährlichen Zahlungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche. Der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci sagte der Wochenzeitung "Die Zeit", die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen "unbedingt" ablösen. Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagt, die Koalition sei "schon in der konkreten Umsetzung".
Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer, davon rund 60 Prozent an die Landeskirchen. Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.
"Zeit": Eckpunkte werden derzeit erarbeitet
Nach Informationen der "Zeit" trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus Beamten des Kanzleramts, des Bundesinnen- und des Justizministeriums, der Länder, Kirchenvertretern und Sachverständigen, die Eckpunkte erarbeiten. Dann soll ein sogenanntes Grundsätze-Gesetz geschrieben werden, das am Ende der Bundestag beschließt. Leiter der Arbeitsgruppe ist ein Ministerialdirektor des Bundesinnenministeriums, der evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan soll in den Prozess eingebunden werden. "Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein", sagte Castellucci.
Die historisch begründeten Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Diese Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen, teils in pauschalierter, vereinfachter Form. Seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen; die DDR war diesen Verpflichtungen nur vereinzelt nachgekommen. Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. (KNA)
Die Ampelkoalition und die Kirchen: Eine schwierige Beziehung
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/107376/
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Klavierspielerin2 04.03.2023 12:37
FINANZIERUNG GERECHT, ABER AUCH VERLÄSSLICH GESTALTEN
Warum die Kirchensteuer weiterhin notwendig ist
BONN ‐ Je weiter die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt, desto mehr steht auch die Kirchensteuer infrage. Der ehemalige Finanzdirektor des Bistums Osnabrück, Joachim Schnieders, betont in seinem Gastbeitrag dagegen ihren Wert – für Kirche und Gesellschaft.
Die Zahl der Kirchenaustritte hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Im Jahr 2020 haben 221.390 Menschen die Katholische Kirche verlassen, im Jahr 2021 waren es nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz schon 359.338 Menschen, die sich auch formal aus der Kirche verabschiedet haben. Die neuesten Trendmeldungen lassen erahnen, dass sich im Jahr 2022 die Zahl der aus der Katholischen Kirche ausgetretenen Menschen nochmals deutlich erhöht hat. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland meldet für die zurückliegenden Jahre einen deutlichen Anstieg der Kirchenaustritte. Die Gründe sind vielfältig. Vorwiegend dürften die Fragen rund um den Missbrauch in der Kirche und der Umgang damit bei vielen Menschen den Entschluss gestärkt haben, nunmehr der Kirche den Rücken zu kehren. Eine traurige Tendenz ohne erkennbaren Ansatz für eine kurz- oder mittelfristige Trendumkehr.
Dieser Exodus lässt erwarten, dass sich auch die den Kirchen zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduzieren werden, und zwar durchaus in einem deutlichen Rahmen. Die Kirchen in der Bundesrepublik erheben zur Bestreitung ihrer Aufgaben und der damit verbundenen Kosten bekanntlich von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer. Die Berechtigung der Kirchen (soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind) zur Erhebung der Kirchensteuer ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert; diese Bestimmung wurde dann 1949 in Art. 140 des Grundgesetztes übernommen. Alle Bundesländer regeln in eigenen Kirchensteuergesetzen Näheres zum Verfahren. Die Kirchensteuer wird, soweit eine Person in einem Arbeitsverhältnis steht, vom jeweiligen Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit der Lohnsteuer an das Finanzamt weitergeleitet. Die Finanzämter ihrerseits überweisen die eingezogenen Kirchensteuern dann an die Kirchen, also die Bistümer und Landeskirchen. Für diese Einziehung erhalten die Bundesländer eine Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe (zwischen 2,5 % und 4,0%). Kirchenangehörige, die kein Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis haben, gleichwohl aber einkommensteuerpflichtige Einkünfte verzeichnen, werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach den genannten Kriterien auch zur Kirchensteuer herangezogen.
Dies mag verdeutlichen, dass die Kirchen nicht etwa "vom Staat" Steuern erhalten, sondern dass der Staat nur eine "Amtshilfe" für die Kirchen leistet, die auch gesondert (gut) vergütet wird. Diese staatliche Einziehung erspart den Kirchen die Notwendigkeit, eigene Finanzverwaltungen aufzubauen, die sich mit der Erhebung und Einziehung der Kirchensteuern beschäftigen müssen. Dies würde bei den Kirchen Kosten verursachen, die deutlich über der an die Länder gezahlten Hebegebühr liegen dürften. Das bezeichnet man wohl landläufig als "win-win-Situation". Eine Abhängigkeit von Staat und Kirche kann man aus der Einziehungstätigkeit sicher nicht herleiten. Konkret wird die Kirchensteuer als Zuschlag in Höhe von 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent (alle anderen Bundesländer) der Einkommensteuer erhoben. Diese Anknüpfung an die Einkommensteuer hat einen unschätzbaren Vorteil: die Kirchensteuer ist an sich "gerecht", weil sie anknüpft an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kirchenmitgliedes. Wer viel verdient, der zahlt eine höhere Einkommensteuer als derjenige, der weniger verdient. Da die Kirchensteuer wie dargestellt als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, verändert sich die Höhe der Kirchensteuer.
Kirchensteuer wichtigste Stütze des Budgets
Regelmäßig liegt der Anteil der Kirchensteuern bei den Bistümern in etwa bei 80 Prozent der Gesamteinnahmen. Dieses Faktum verdeutlicht, dass jeder einzelne Kirchenaustritt die Kirchen in ihrer finanziellen – und damit auch in ihrer inhaltlichen – Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, und zwar nachhaltig. Es ist ja realistischerweise nicht zu erwarten, dass Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ihre Kinder taufen lassen. So setzt sich der Kirchenaustritt "schleichend" fort – mit nachhaltigen Auswirkungen.
Die Kirchen müssen sich also mit erhöhter Intensität um die Absicherung ihrer Finanzen kümmern, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie die als von ihnen wichtig identifizierten Aufgaben künftig nicht mehr, zumindest nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen können.
In erster Linie nehmen die Kirchen natürlich ihre pastorale Arbeit in der Gesamtbreite wahr, also vordringlich in den Kirchengemeinden und in klassischen kirchlichen Einrichtungen und Aufgabengebieten, zum Beispiel in der (kirchlichen) Bildung, der pastoralen und sozialen Arbeit in Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen. Kirchen gestalten, das darf sicher festgestellt werden, das gesellschaftliche und kulturelle Leben in erheblichem Maße mit. Das Betreiben von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen ist wohl zuerst eine Pflichtaufgabe des Staates, also von Bund, Ländern und Kommunen. Die Kirchen engagieren sich in diesen Bereichen aber in relevantem Umfang. Dafür erhalten sie von Bund, Ländern und Kommunen Kostenbeiträge, die aber die Gesamtkosten im Regelfall nicht abdecken, so dass aus kirchlichen Finanzmitteln ein erheblicher Finanzbeitrag zu leisten ist.
Staat erkennt Relevanz kirchlichen Handelns an
Nebenbei bemerkt: Der Staat erkennt das Bemühen der Kirchen um die Mitgestaltung dieser Bereiche und die Notwendigkeit der Mitfinanzierung aus Kirchensteuermitteln an und hat deshalb für die Kirchensteuerzahler eine Erleichterung dadurch geschaffen, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer absetzbar ist. Der Staat erkennt also die Relevanz, ja die Notwendigkeit des kirchlichen Einsatzes in den genannten Arbeitsfeldern an.
Die durchaus beklagenswerte derzeitige Situation bei der steigenden Anzahl der Kirchenaustritte verlangt also von allen in der Kirche Verantwortung tragenden Menschen, nach tragfähigen, praktikablen und sicheren Wegen zu suchen, die Einnahmesituation der Kirchen abzusichern, damit die von den Kirchen als wichtig benannten Aufgaben auch künftig in bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität wahrgenommen werden können. Finanzverantwortung in diesem Sinne tragen aber nicht nur "die Bischöfe" oder "ihre Verwaltungen", wenngleich von diesen natürlich Ideen und Vorschläge erwartet werden, nicht nur – aber auch – im Sinne von aufzulegenden Zukunfts- und Sparpogrammen. Hier sind auch die gut installierten Beratungsgremien der Bistümer wie zum Beispiel die Kirchensteuerräte und Diözesanpastoralräte um Mitberatung und gebeten. Die Verwaltungen erarbeiten Haushaltspläne, die nach Beratung und Beschlussfassung zum Beispiel im Kirchensteuerrat dem Bischof zur Inkraftsetzung vorgelegt werden.
Bei der Entwicklung notwendiger Konzepte sollte es keine "Denkverbote" geben. Wichtig scheint aber zu sein, dass realistische Alternativ- oder besser Ergänzungssysteme erarbeitet werden.
Das Kirchensteuersystem hat zunächst den unschätzbaren Vorteil, dass auf der Grundlage bisheriger Zahlungsströme aus Kirchensteuern, freilich unter Beachtung erwartbarer Rückgänge wegen der Kirchenaustritte, eine Einnahmekalkulation einigermaßen stabil möglich ist. Neben diesem etablierten Kirchensteuersystem werden immer wieder alternative Finanzierungssysteme diskutiert. Das ist gut, notwendig und richtig, bedarf aber einer näheren Betrachtung.
"Italienisches Modell" gibt keine ausreichende Planungssicherheit
Das sogenannte "Italienische Modell" der Kultussteuer wird immer wieder gerne ins Spiel gebracht. In Italien müssen Bürger einen Anteil ihrer Steuerschuld entweder der Kirche, kulturellen oder humanitären Zwecken zukommen lassen. Der Steuerzahler kann das frei bestimmen und die Verteilung wird alle drei Jahre vom Staat neu festgesetzt. Das gibt keine ausreichende Planungssicherheit.
In Österreich wird ein sogenannter Kirchenbeitrag von den Kirchenmitgliedern erhoben, ähnlich der Kirchensteuer in Deutschland. Allerdings wird der Kirchenbeitrag nicht vom Staat eingezogen, sondern von den Kirchen direkt. Zahlt ein Kirchenmitglied nicht, dann muss der Beitrag gegebenenfalls eingeklagt werden.
In England besteht nach wie vor ein sehr enges Verhältnis von Staat und Kirche, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kommt, dass der König/die Königin weltliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ist. Die Kirche wurde, anders als zum Beispiel in Deutschland, nie enteignet, kann deshalb auch aus den Vermögenserträgen und Spenden/Kollekten leben.
Spendensystem in Deutschland nicht eingeübt
In den USA ist die Erhebung von Kirchensteuern verboten. Die dortige Kirche finanziert sich zu mehr als 50 Prozent aus Spenden, Fundraisingkampagnen und durch Sponsoren, was deutliche Abhängigkeiten schaffen kann. Die Kirche erhält weitere Mittel aus Erträgen ihres eigenen, teilweise großen Vermögens.
Eine reine Finanzierung kirchlicher Arbeit durch ein Spendensystem erscheint für die deutschen Bistümer und Landeskirchen völlig unrealistisch, wenn das bisherige Aufgabenspektrum dauerhaft weiterhin wahrgenommen werden soll. Das durch Spenden alljährlich aufzubringende Finanzvolumen wäre gewaltig. Das wird sicher deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in den vergangenen Jahren in den Bistümern in Deutschland insgesamt jährlich ein Kirchensteueraufkommen in Höhe von zum Teil deutlich über 6 Milliarden Euro die Finanzierung der kirchlichen Arbeit gesichert hat. Die Evangelischen Landeskirchen hatten ein geringeres Aufkommen zur Verfügung.
Das dargestellte Gesamtaufkommen an Kirchensteuer ist sicher auch nicht allein über Sponsoring- oder Fundraisingaktionen aufzubringen. Derartige Aktionen sind in Deutschland nicht eingeübt. Erfahrungen zeigen, dass man für einzelne Aktivitäten vor Ort durchaus in überschaubarem Umfang Gelder "einsammeln" kann. Große gemeinsame Sammelaktionen/Kollekten, die keine Ortsnähe aufweisen, sind leider oft nicht vom erhofften Erfolg gekrönt. Spenden und Fundraising sind aber durchaus Finanzierungswege, die man langsam und beharrlich auf- und ausbauen sollte, da sie geeignet erscheinen, in einem gewissen Umfang komplementäre Mittel seriös zu beschaffen. Wichtig scheint dabei aber zu sein, dass die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, also keine inhaltlichen Vorgaben zur kirchlichen Arbeit von Seiten der Spender/Zuwender gemacht werden.
Berechtigte Skepsis gegenüber "Anreizsystemen"
Auch die gelegentlich diskutierte Schaffung von "Anreizsystemen" begegnet einer gewissen (berechtigten) Skepsis: Überlegt wird zum Beispiel gelegentlich, einzelne Gemeinden bei den Zuweisungen durch das Bistum besser zu bedenken, wenn die Anzahl der Taufen, Erstkommunionen,
Eheschließungen oder ähnlichem über einer Durchschnittzahl vergleichbarer anderer Gemeinden liegt. Hier "Belohnungseffekte" vorzusehen, das ist mit pastoralen Ansätzen kaum zu vereinbaren. Ein solches Gebaren erscheint eher abstoßend und vom Wettbewerbsgedanken getrieben.
Insgesamt wird wohl erkennbar, dass es zum derzeitigen Kirchensteuersystem in Deutschland keine ernsthafte Alternative gibt, da es für die Kirchensteuerzahler (wegen der Anknüpfung an die eigene wirtschaftliche Kraft) gerecht ist und in weiten Zügen für die Kirchen eine einigermaßen stabile Kalkulierbarkeit bietet. Gleichwohl muss mit Nachdruck darüber nachgedacht und daran gearbeitet werden, wie einerseits weitere Einnahmequellen seriös erschlossen und dauerhaft gesichert werden können, wie aber andererseits auch Einsparungen vorgenommen werden können, ohne die bisherige gute Arbeit der Kirchen insgesamt zu gefährden. Dazu mögen auch Angebotsreduzierungen im Einzelfall beitragen – gut sind diese dann, wenn "das Ganze", also die Arbeit der Kirchen insgesamt, gesichert werden kann.
Von Joachim Schnieders
Warum die Kirchensteuer weiterhin notwendig ist
BONN ‐ Je weiter die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt, desto mehr steht auch die Kirchensteuer infrage. Der ehemalige Finanzdirektor des Bistums Osnabrück, Joachim Schnieders, betont in seinem Gastbeitrag dagegen ihren Wert – für Kirche und Gesellschaft.
Die Zahl der Kirchenaustritte hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Im Jahr 2020 haben 221.390 Menschen die Katholische Kirche verlassen, im Jahr 2021 waren es nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz schon 359.338 Menschen, die sich auch formal aus der Kirche verabschiedet haben. Die neuesten Trendmeldungen lassen erahnen, dass sich im Jahr 2022 die Zahl der aus der Katholischen Kirche ausgetretenen Menschen nochmals deutlich erhöht hat. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland meldet für die zurückliegenden Jahre einen deutlichen Anstieg der Kirchenaustritte. Die Gründe sind vielfältig. Vorwiegend dürften die Fragen rund um den Missbrauch in der Kirche und der Umgang damit bei vielen Menschen den Entschluss gestärkt haben, nunmehr der Kirche den Rücken zu kehren. Eine traurige Tendenz ohne erkennbaren Ansatz für eine kurz- oder mittelfristige Trendumkehr.
Dieser Exodus lässt erwarten, dass sich auch die den Kirchen zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduzieren werden, und zwar durchaus in einem deutlichen Rahmen. Die Kirchen in der Bundesrepublik erheben zur Bestreitung ihrer Aufgaben und der damit verbundenen Kosten bekanntlich von ihren Mitgliedern eine Kirchensteuer. Die Berechtigung der Kirchen (soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind) zur Erhebung der Kirchensteuer ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert; diese Bestimmung wurde dann 1949 in Art. 140 des Grundgesetztes übernommen. Alle Bundesländer regeln in eigenen Kirchensteuergesetzen Näheres zum Verfahren. Die Kirchensteuer wird, soweit eine Person in einem Arbeitsverhältnis steht, vom jeweiligen Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit der Lohnsteuer an das Finanzamt weitergeleitet. Die Finanzämter ihrerseits überweisen die eingezogenen Kirchensteuern dann an die Kirchen, also die Bistümer und Landeskirchen. Für diese Einziehung erhalten die Bundesländer eine Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe (zwischen 2,5 % und 4,0%). Kirchenangehörige, die kein Arbeitseinkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis haben, gleichwohl aber einkommensteuerpflichtige Einkünfte verzeichnen, werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach den genannten Kriterien auch zur Kirchensteuer herangezogen.
Dies mag verdeutlichen, dass die Kirchen nicht etwa "vom Staat" Steuern erhalten, sondern dass der Staat nur eine "Amtshilfe" für die Kirchen leistet, die auch gesondert (gut) vergütet wird. Diese staatliche Einziehung erspart den Kirchen die Notwendigkeit, eigene Finanzverwaltungen aufzubauen, die sich mit der Erhebung und Einziehung der Kirchensteuern beschäftigen müssen. Dies würde bei den Kirchen Kosten verursachen, die deutlich über der an die Länder gezahlten Hebegebühr liegen dürften. Das bezeichnet man wohl landläufig als "win-win-Situation". Eine Abhängigkeit von Staat und Kirche kann man aus der Einziehungstätigkeit sicher nicht herleiten. Konkret wird die Kirchensteuer als Zuschlag in Höhe von 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent (alle anderen Bundesländer) der Einkommensteuer erhoben. Diese Anknüpfung an die Einkommensteuer hat einen unschätzbaren Vorteil: die Kirchensteuer ist an sich "gerecht", weil sie anknüpft an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kirchenmitgliedes. Wer viel verdient, der zahlt eine höhere Einkommensteuer als derjenige, der weniger verdient. Da die Kirchensteuer wie dargestellt als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, verändert sich die Höhe der Kirchensteuer.
Kirchensteuer wichtigste Stütze des Budgets
Regelmäßig liegt der Anteil der Kirchensteuern bei den Bistümern in etwa bei 80 Prozent der Gesamteinnahmen. Dieses Faktum verdeutlicht, dass jeder einzelne Kirchenaustritt die Kirchen in ihrer finanziellen – und damit auch in ihrer inhaltlichen – Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, und zwar nachhaltig. Es ist ja realistischerweise nicht zu erwarten, dass Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ihre Kinder taufen lassen. So setzt sich der Kirchenaustritt "schleichend" fort – mit nachhaltigen Auswirkungen.
Die Kirchen müssen sich also mit erhöhter Intensität um die Absicherung ihrer Finanzen kümmern, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie die als von ihnen wichtig identifizierten Aufgaben künftig nicht mehr, zumindest nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen können.
In erster Linie nehmen die Kirchen natürlich ihre pastorale Arbeit in der Gesamtbreite wahr, also vordringlich in den Kirchengemeinden und in klassischen kirchlichen Einrichtungen und Aufgabengebieten, zum Beispiel in der (kirchlichen) Bildung, der pastoralen und sozialen Arbeit in Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen. Kirchen gestalten, das darf sicher festgestellt werden, das gesellschaftliche und kulturelle Leben in erheblichem Maße mit. Das Betreiben von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen ist wohl zuerst eine Pflichtaufgabe des Staates, also von Bund, Ländern und Kommunen. Die Kirchen engagieren sich in diesen Bereichen aber in relevantem Umfang. Dafür erhalten sie von Bund, Ländern und Kommunen Kostenbeiträge, die aber die Gesamtkosten im Regelfall nicht abdecken, so dass aus kirchlichen Finanzmitteln ein erheblicher Finanzbeitrag zu leisten ist.
Staat erkennt Relevanz kirchlichen Handelns an
Nebenbei bemerkt: Der Staat erkennt das Bemühen der Kirchen um die Mitgestaltung dieser Bereiche und die Notwendigkeit der Mitfinanzierung aus Kirchensteuermitteln an und hat deshalb für die Kirchensteuerzahler eine Erleichterung dadurch geschaffen, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer absetzbar ist. Der Staat erkennt also die Relevanz, ja die Notwendigkeit des kirchlichen Einsatzes in den genannten Arbeitsfeldern an.
Die durchaus beklagenswerte derzeitige Situation bei der steigenden Anzahl der Kirchenaustritte verlangt also von allen in der Kirche Verantwortung tragenden Menschen, nach tragfähigen, praktikablen und sicheren Wegen zu suchen, die Einnahmesituation der Kirchen abzusichern, damit die von den Kirchen als wichtig benannten Aufgaben auch künftig in bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität wahrgenommen werden können. Finanzverantwortung in diesem Sinne tragen aber nicht nur "die Bischöfe" oder "ihre Verwaltungen", wenngleich von diesen natürlich Ideen und Vorschläge erwartet werden, nicht nur – aber auch – im Sinne von aufzulegenden Zukunfts- und Sparpogrammen. Hier sind auch die gut installierten Beratungsgremien der Bistümer wie zum Beispiel die Kirchensteuerräte und Diözesanpastoralräte um Mitberatung und gebeten. Die Verwaltungen erarbeiten Haushaltspläne, die nach Beratung und Beschlussfassung zum Beispiel im Kirchensteuerrat dem Bischof zur Inkraftsetzung vorgelegt werden.
Bei der Entwicklung notwendiger Konzepte sollte es keine "Denkverbote" geben. Wichtig scheint aber zu sein, dass realistische Alternativ- oder besser Ergänzungssysteme erarbeitet werden.
Das Kirchensteuersystem hat zunächst den unschätzbaren Vorteil, dass auf der Grundlage bisheriger Zahlungsströme aus Kirchensteuern, freilich unter Beachtung erwartbarer Rückgänge wegen der Kirchenaustritte, eine Einnahmekalkulation einigermaßen stabil möglich ist. Neben diesem etablierten Kirchensteuersystem werden immer wieder alternative Finanzierungssysteme diskutiert. Das ist gut, notwendig und richtig, bedarf aber einer näheren Betrachtung.
"Italienisches Modell" gibt keine ausreichende Planungssicherheit
Das sogenannte "Italienische Modell" der Kultussteuer wird immer wieder gerne ins Spiel gebracht. In Italien müssen Bürger einen Anteil ihrer Steuerschuld entweder der Kirche, kulturellen oder humanitären Zwecken zukommen lassen. Der Steuerzahler kann das frei bestimmen und die Verteilung wird alle drei Jahre vom Staat neu festgesetzt. Das gibt keine ausreichende Planungssicherheit.
In Österreich wird ein sogenannter Kirchenbeitrag von den Kirchenmitgliedern erhoben, ähnlich der Kirchensteuer in Deutschland. Allerdings wird der Kirchenbeitrag nicht vom Staat eingezogen, sondern von den Kirchen direkt. Zahlt ein Kirchenmitglied nicht, dann muss der Beitrag gegebenenfalls eingeklagt werden.
In England besteht nach wie vor ein sehr enges Verhältnis von Staat und Kirche, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kommt, dass der König/die Königin weltliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ist. Die Kirche wurde, anders als zum Beispiel in Deutschland, nie enteignet, kann deshalb auch aus den Vermögenserträgen und Spenden/Kollekten leben.
Spendensystem in Deutschland nicht eingeübt
In den USA ist die Erhebung von Kirchensteuern verboten. Die dortige Kirche finanziert sich zu mehr als 50 Prozent aus Spenden, Fundraisingkampagnen und durch Sponsoren, was deutliche Abhängigkeiten schaffen kann. Die Kirche erhält weitere Mittel aus Erträgen ihres eigenen, teilweise großen Vermögens.
Eine reine Finanzierung kirchlicher Arbeit durch ein Spendensystem erscheint für die deutschen Bistümer und Landeskirchen völlig unrealistisch, wenn das bisherige Aufgabenspektrum dauerhaft weiterhin wahrgenommen werden soll. Das durch Spenden alljährlich aufzubringende Finanzvolumen wäre gewaltig. Das wird sicher deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in den vergangenen Jahren in den Bistümern in Deutschland insgesamt jährlich ein Kirchensteueraufkommen in Höhe von zum Teil deutlich über 6 Milliarden Euro die Finanzierung der kirchlichen Arbeit gesichert hat. Die Evangelischen Landeskirchen hatten ein geringeres Aufkommen zur Verfügung.
Das dargestellte Gesamtaufkommen an Kirchensteuer ist sicher auch nicht allein über Sponsoring- oder Fundraisingaktionen aufzubringen. Derartige Aktionen sind in Deutschland nicht eingeübt. Erfahrungen zeigen, dass man für einzelne Aktivitäten vor Ort durchaus in überschaubarem Umfang Gelder "einsammeln" kann. Große gemeinsame Sammelaktionen/Kollekten, die keine Ortsnähe aufweisen, sind leider oft nicht vom erhofften Erfolg gekrönt. Spenden und Fundraising sind aber durchaus Finanzierungswege, die man langsam und beharrlich auf- und ausbauen sollte, da sie geeignet erscheinen, in einem gewissen Umfang komplementäre Mittel seriös zu beschaffen. Wichtig scheint dabei aber zu sein, dass die Unabhängigkeit gewahrt bleibt, also keine inhaltlichen Vorgaben zur kirchlichen Arbeit von Seiten der Spender/Zuwender gemacht werden.
Berechtigte Skepsis gegenüber "Anreizsystemen"
Auch die gelegentlich diskutierte Schaffung von "Anreizsystemen" begegnet einer gewissen (berechtigten) Skepsis: Überlegt wird zum Beispiel gelegentlich, einzelne Gemeinden bei den Zuweisungen durch das Bistum besser zu bedenken, wenn die Anzahl der Taufen, Erstkommunionen,
Eheschließungen oder ähnlichem über einer Durchschnittzahl vergleichbarer anderer Gemeinden liegt. Hier "Belohnungseffekte" vorzusehen, das ist mit pastoralen Ansätzen kaum zu vereinbaren. Ein solches Gebaren erscheint eher abstoßend und vom Wettbewerbsgedanken getrieben.
Insgesamt wird wohl erkennbar, dass es zum derzeitigen Kirchensteuersystem in Deutschland keine ernsthafte Alternative gibt, da es für die Kirchensteuerzahler (wegen der Anknüpfung an die eigene wirtschaftliche Kraft) gerecht ist und in weiten Zügen für die Kirchen eine einigermaßen stabile Kalkulierbarkeit bietet. Gleichwohl muss mit Nachdruck darüber nachgedacht und daran gearbeitet werden, wie einerseits weitere Einnahmequellen seriös erschlossen und dauerhaft gesichert werden können, wie aber andererseits auch Einsparungen vorgenommen werden können, ohne die bisherige gute Arbeit der Kirchen insgesamt zu gefährden. Dazu mögen auch Angebotsreduzierungen im Einzelfall beitragen – gut sind diese dann, wenn "das Ganze", also die Arbeit der Kirchen insgesamt, gesichert werden kann.
Von Joachim Schnieders
Klavierspielerin2 01.04.2023 13:38
BEI PLÄNEN DER BUNDESREGIERUNG GEBE ES "EIN OFFIZIELLES UND EIN VERDECKTES ZIEL"
Söder warnt Kirchen vor Ablösungsplänen für Staatsleistungen
VERÖFFENTLICHT AM 28.02.2023
MÜNCHEN ‐ Die Ampel-Koalition will die sogenannten Staatsleistungen zeitnah ablösen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnt nun die Kirchen deutlich davor: Bei den Plänen gebe es "ein offizielles und ein verdecktes Ziel".
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht die Pläne der Ampel-Koalition für eine Ablösung der Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen "sehr skeptisch". Bei den Plänen der Bundesregierung gebe es "ein offizielles und ein verdecktes Ziel", sagte Söder am Montag im Münchner Presseclub. Das offizielle Ziel sei es, das momentane Verhältnis von Staat und Kirche "komplett zu lösen". Das inoffizielle Ziel sei jedoch, "die Kirche in ihrer Grundverfasstheit" und auch ihre aktuelle Stellung im öffentlichen Leben zu verändern. "Die Kirchen müssen selbst wissen, ob sie das wollen", sagte Söder. Er habe dazu von den Kirchen bislang "sehr wenig gehört".
Würde sich die Ampel-Koalition mit ihren Plänen durchsetzen, würden die verschiedenen Unterstützungsleistungen des Staates an die Religionsgemeinschaften mit Einmalzahlungen abgestellt. Dazu würden die jährlichen Leistungen "von zehn, elf Jahren" zusammengerechnet, so dass man auf die teilweise schon öffentlich diskutierten Summen von zehn Milliarden Euro oder mehr komme, sagte Söder. Er halte davon wenig: "Die Ampel ist eine Regierung, die kirchenskeptisch ist, sage ich ganz vorsichtig."
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen.
"Zweigeteilter Auftrag" der Kirchen
Der bayerische Ministerpräsident, selbst bekennender evangelischer Christ und früher berufenes Mitglied der bayerischen Landessynode, sagte, die Kirchen hätten einen "zweigeteilten Auftrag". Da sei zum einen die spirituelle Dimension, die zuvorderst Privatsache sei. Es gebe aber eben auch die "sozialen und bildungsmäßigen Aufgaben" etwa in Kitas, Schulen, Kliniken und Hospizen. "Dieses Engagement möchte ich in Bayern nicht missen", sagte Söder. Die Kirchen hätten nach wie vor große Relevanz, er wünsche sich aber manchmal mehr Präsenz – etwa bei Themen wie Suizid oder Abtreibung.
Bereits im Januar hatte sich der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) skeptisch zum Thema Staatsleistungen geäußert und eine zeitnahe Ablösung als unwahrscheinlich bezeichnet. "Wenn wir es nicht bezahlen können, wird das Projekt nicht zustande kommen", sagte er. Da die Ablösesummen nicht auf einen Schlag bezahlt werden könnten, müssten sie "abgestottert" werden – und parallel dazu seien weiterhin Staatsleistungen zu finanzieren. "Ich wüsste nicht, wo wir das Geld herbekommen sollen", betonte der Ministerpräsident. Kretschmann nannte die Leistungen für die Kirchen "sehr gut angelegtes Geld". Es schmerze ihn nicht, dass der Staat das bezahlt. "Die Kirchen machen ja mit den Geldern nicht Dinge, die auf allgemeine Kritik stoßen", sagte der Grünen-Politiker. (tmg/epd)
Söder warnt Kirchen vor Ablösungsplänen für Staatsleistungen
VERÖFFENTLICHT AM 28.02.2023
MÜNCHEN ‐ Die Ampel-Koalition will die sogenannten Staatsleistungen zeitnah ablösen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnt nun die Kirchen deutlich davor: Bei den Plänen gebe es "ein offizielles und ein verdecktes Ziel".
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht die Pläne der Ampel-Koalition für eine Ablösung der Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen "sehr skeptisch". Bei den Plänen der Bundesregierung gebe es "ein offizielles und ein verdecktes Ziel", sagte Söder am Montag im Münchner Presseclub. Das offizielle Ziel sei es, das momentane Verhältnis von Staat und Kirche "komplett zu lösen". Das inoffizielle Ziel sei jedoch, "die Kirche in ihrer Grundverfasstheit" und auch ihre aktuelle Stellung im öffentlichen Leben zu verändern. "Die Kirchen müssen selbst wissen, ob sie das wollen", sagte Söder. Er habe dazu von den Kirchen bislang "sehr wenig gehört".
Würde sich die Ampel-Koalition mit ihren Plänen durchsetzen, würden die verschiedenen Unterstützungsleistungen des Staates an die Religionsgemeinschaften mit Einmalzahlungen abgestellt. Dazu würden die jährlichen Leistungen "von zehn, elf Jahren" zusammengerechnet, so dass man auf die teilweise schon öffentlich diskutierten Summen von zehn Milliarden Euro oder mehr komme, sagte Söder. Er halte davon wenig: "Die Ampel ist eine Regierung, die kirchenskeptisch ist, sage ich ganz vorsichtig."
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen.
"Zweigeteilter Auftrag" der Kirchen
Der bayerische Ministerpräsident, selbst bekennender evangelischer Christ und früher berufenes Mitglied der bayerischen Landessynode, sagte, die Kirchen hätten einen "zweigeteilten Auftrag". Da sei zum einen die spirituelle Dimension, die zuvorderst Privatsache sei. Es gebe aber eben auch die "sozialen und bildungsmäßigen Aufgaben" etwa in Kitas, Schulen, Kliniken und Hospizen. "Dieses Engagement möchte ich in Bayern nicht missen", sagte Söder. Die Kirchen hätten nach wie vor große Relevanz, er wünsche sich aber manchmal mehr Präsenz – etwa bei Themen wie Suizid oder Abtreibung.
Bereits im Januar hatte sich der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) skeptisch zum Thema Staatsleistungen geäußert und eine zeitnahe Ablösung als unwahrscheinlich bezeichnet. "Wenn wir es nicht bezahlen können, wird das Projekt nicht zustande kommen", sagte er. Da die Ablösesummen nicht auf einen Schlag bezahlt werden könnten, müssten sie "abgestottert" werden – und parallel dazu seien weiterhin Staatsleistungen zu finanzieren. "Ich wüsste nicht, wo wir das Geld herbekommen sollen", betonte der Ministerpräsident. Kretschmann nannte die Leistungen für die Kirchen "sehr gut angelegtes Geld". Es schmerze ihn nicht, dass der Staat das bezahlt. "Die Kirchen machen ja mit den Geldern nicht Dinge, die auf allgemeine Kritik stoßen", sagte der Grünen-Politiker. (tmg/epd)
Klavierspielerin2 01.04.2023 13:40
ÜBER AKTUELLEM VORHABEN LIEGE "KEIN SEGEN"
Zeitung: Länder gegen Pläne zur Ablösung der Staatsleistungen
VERÖFFENTLICHT AM 01.04.2023
BERLIN ‐ Seit mehr als 200 Jahren zahlt der Staat den Kirchen Geld, nach dem Willen der Bundesregierung soll damit perspektivisch Schluss sein. Doch ein Zeitungsbericht zeigt: Die Bundesländer hadern damit – aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Die Bundesländer lehnen die Pläne der Ampel-Koalition für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche laut Zeitungsinformationen ab. Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, "dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt", sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der "Welt" (Freitag Online). Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidenten-Konferenz inne.
Die Ablösung der historisch begründeten Staatsleistungen, die sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen, steht weiter zur Debatte. Die Ampelkoalition auf Bundesebene will einen gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass die Staatsleistungen auf Landesebene abgelöst werden, die Kirchen stehen dem offen gegenüber.
Einmalzahlung angedacht
Vorschläge sehen demnach unter anderem vor, dass die Länder für eine Beendigung die jährlichen Leistungen noch für einige Zeit fortsetzen und zudem eine Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags leisten sollten. Dies lehnen die Länder laut Mielke ab: "Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-Fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar", sagte er der "Welt". Zum anderen könnten "die Länder keinerlei Interesse daran haben, das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten." Beide Konfessionen leisteten "vielerorts Großartiges im Sozialen und im Bildungsbereich", insbesondere mit ihren Kitas. "Das förderliche Miteinander von Staat und Kirche sollte unbedingt erhalten bleiben", so Mielke.
Ein diesbezüglich am Donnerstag geplantes Treffen zwischen Bund, Ländern und Kirchen hatten die Ministerpräsidenten abgesagt. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage erfuhr, gehen Bund und Kirchen derzeit davon aus, dass die Gespräche zwar zunächst ausgesetzt seien, aber weitergeführt würden.
Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung dieser Zahlungen ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Derzeit fließen pro Jahr rund 600 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten - ausgenommen Hamburg und Bremen - an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. (KNA)
Zeitung: Länder gegen Pläne zur Ablösung der Staatsleistungen
VERÖFFENTLICHT AM 01.04.2023
BERLIN ‐ Seit mehr als 200 Jahren zahlt der Staat den Kirchen Geld, nach dem Willen der Bundesregierung soll damit perspektivisch Schluss sein. Doch ein Zeitungsbericht zeigt: Die Bundesländer hadern damit – aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Die Bundesländer lehnen die Pläne der Ampel-Koalition für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche laut Zeitungsinformationen ab. Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, "dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt", sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, der "Welt" (Freitag Online). Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidenten-Konferenz inne.
Die Ablösung der historisch begründeten Staatsleistungen, die sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen, steht weiter zur Debatte. Die Ampelkoalition auf Bundesebene will einen gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass die Staatsleistungen auf Landesebene abgelöst werden, die Kirchen stehen dem offen gegenüber.
Einmalzahlung angedacht
Vorschläge sehen demnach unter anderem vor, dass die Länder für eine Beendigung die jährlichen Leistungen noch für einige Zeit fortsetzen und zudem eine Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags leisten sollten. Dies lehnen die Länder laut Mielke ab: "Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-Fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar", sagte er der "Welt". Zum anderen könnten "die Länder keinerlei Interesse daran haben, das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten." Beide Konfessionen leisteten "vielerorts Großartiges im Sozialen und im Bildungsbereich", insbesondere mit ihren Kitas. "Das förderliche Miteinander von Staat und Kirche sollte unbedingt erhalten bleiben", so Mielke.
Ein diesbezüglich am Donnerstag geplantes Treffen zwischen Bund, Ländern und Kirchen hatten die Ministerpräsidenten abgesagt. Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage erfuhr, gehen Bund und Kirchen derzeit davon aus, dass die Gespräche zwar zunächst ausgesetzt seien, aber weitergeführt würden.
Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung dieser Zahlungen ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Derzeit fließen pro Jahr rund 600 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten - ausgenommen Hamburg und Bremen - an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. (KNA)
Wer Bibelsprüche ÜBERHÄNGEN/ABDECKEN WILL/Kreuze aus Klassen und Amtszimmern verbannt— GENDER/ETC. zum Maßstab aller Dinge erhebt!!- Millionen Illegale Invasoren ins Land holt/ungeprüft und gestraft hinein- EINLÄDT!! Sprich die Islamisierung D. weiter vorantreibt!!- und dann NOCH EINE POLITIK MACHT- WELCHE SICH GEGEN DAS DEUTSCHE VOLK RICHTET! Ist/befindet sich schon sehr lange /weit weg von einer Gottesfürchtigen Staatsführung!