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Geplante Leihmutterschaft: Domkantor reicht Datenschutzklage ein

Geplante Leihmutterschaft: Domkantor reicht Datenschutzklage ein
14. 10. 2022

BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL ‐ Es seien "Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit meinem Mann" veröffentlicht worden: Domkantor Gerd-Peter Münden hat daher eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage gegen Kirchenvertreter eingereicht.


Der wegen einer geplanten Leihmutterschaft gekündigte Braunschweiger Domkantor Gerd-Peter Münden hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage eingereicht. Diese richteten sich gegen den braunschweigischen Landesbischof Christoph Meyns und die Domkantorin Cornelia Götz, sagte Münden am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Meyns und Götz haben Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit meinem Mann in Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht."

Die Landeskirche hatte Münden im Februar gekündigt, weil er eine Leihmutterschaft im Ausland beauftragen wollte. Der Fall landete vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht, nach dessen Urteil (Az: 7CA87/22) die Kündigung unwirksam ist. Die Landeskirche kündigte laut Sprecher Michael Strauß am Freitag an, in den kommenden Tagen Berufung gegen das Urteil einzureichen. Münden ist derzeit als Musiklehrer in Gifhorn beschäftigt und enthält von der Landeskirche monatlich 1.400 Euro als Differenz zu seinem vorigen Gehalt.

Klage werde derzeit bearbeitet

Münden kritisierte, obwohl er von seinem Vorhaben zurückgetreten sei, habe die Dompredigerin im Auftrag des Landesbischofs in einer Mail alle 600 Domsingschüler über die geplante Leihmutterschaft informiert und somit öffentlich gemacht. Die Datenschutzklage beziehe sich unter anderem auf ein Personalgespräch mit dem Landesbischof, aus dem dieser im Anschluss Details an die Presse gegeben habe. Die Klage werde derzeit vom Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bearbeitet.

Kirchensprecher Strauß sagte, die Dienstaufsichtsbeschwerde werde von der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt in Wolfenbüttel geprüft und der Kirchenregierung zur Entscheidung vorgelegt. Der Kirchenregierung gehören neben dem Landesbischof Mitglieder der Landessynode und ein Mitglied des Landeskirchenamts an. In diesem Fall entscheide das Gremium ohne Mitwirkung des Landesbischofs, betonte Strauß. Mit dem Ergebnis sei in einigen Wochen zu rechnen.

Münden arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Dort leitete er unter anderem die Braunschweiger Domsingschule, die größte Einrichtung für evangelische Kirchenmusik in Deutschland mit 21 Chören. Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für eine andere Person ein Kind austragen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten. Die großen christlichen Kirchen sprechen sich dagegen aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen. (tmg/epd)

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Klavierspielerin2 22.10.2022 12:15
20.10.2022

Rechtsstreit um Leihmutterschaft: Landeskirche legt Berufung ein


BRAUNSCHWEIG/HANNOVER ‐ Kein Ende in Sicht beim Rechtsstreit um die Entlassung des Braunschweiger Domkantors: Nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass die Kündigung unwirksam sei und er weiterbeschäftigt werden müsse, legte nun die Landeskirche Berufung ein.

Im Rechtsstreit um die Entlassung von Domkantor Gerd-Peter Münden (56) wegen einer geplanten Leihmutterschaft hat die braunschweigische Landeskirche Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig eingelegt. Das Gericht hatte im September festgestellt, dass die Kündigung des Musikers unwirksam sei und dieser weiterbeschäftigt werden müsse (Az: 7CA87/22). Mit der Berufung liegt der Fall nun beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover, wie die evangelische Landeskirche am Donnerstag mitteilte.

Münden war Domkantor am traditionsreichen Braunschweiger Dom. Die Landeskirche hatte ihn im Februar fristlos entlassen, weil er eine Leihmutterschaft im Ausland beauftragen wollte. Eine kommerzielle Leihmutterschaft sei mit den ethischen Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar, argumentierte sie.

Die Landeskirche werde im Berufungsverfahren noch einmal ausführlich darlegen, welche konkreten Schritte Münden unternommen habe, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen, erläuterte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos als Leiter der Rechtsabteilung. Das Arbeitsgericht habe die Auffassung vertreten, es habe sich bei den Plänen lediglich um einen "Gedankenprozess" gehandelt, der keinen Verstoß gegen dienstliche Pflichten darstelle.

Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts machen

Zugunsten der Landeskirche habe das Gericht aber auch festgehalten, dass die konkrete Inanspruchnahme einer kommerziellen Leihmutterschaft gegen das Selbstverständnis der Landeskirche verstoße. Sie zu untersagen, stelle eine wesentliche und rechtmäßige berufliche Anforderung an die Tätigkeit eines Domkantors dar. "Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen", betonte Goos, der auch Rechtsprofessor ist.

Münden ist derzeit als Musiklehrer beschäftigt und enthält von der Landeskirche monatlich 1.400 Euro als Differenz zu seinem vorigen Gehalt. Er habe selbst auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet, hieß es von der Landeskirche. Gleichwohl hat Münden in der vergangenen Woche kirchenintern eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Datenschutzklage gegen Landesbischof Christoph Meyns und die Dompredigerin Cornelia Götz eingereicht. Diese hätten Inhalte aus Seelsorge- und Personalgesprächen über den Kinderwunsch mit seinem aus Kolumbien stammenden Mann in Mails und Pressemitteilungen veröffentlicht, sagte Münden.

Münden arbeitete seit 1999 als Domkantor in Braunschweig. Dort leitete er unter anderem die Braunschweiger Domsingschule, die größte Einrichtung für evangelische Kirchenmusik in Deutschland mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören. Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für eine andere Person ein Kind austragen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten. Die großen christlichen Kirchen sprechen sich dagegen aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen. (tmg/epd)
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 12:24
(...)Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts machen(...)

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So muss es auch sein. War nicht die Ukraine die weltweite Top 1 Adresse für Leihmutterschaft?
Gottes unschuldige kleine Geschöpfe und ihre Mütter so zu behandeln ist nicht nur gegen die Würde des Menschen, die sich aus der Ebenbildlichkeit Gottes ableitet. Wer so eine menschenverachtende Industrie gut heißt, hat den christlichen Glauben nicht verstanden.
Und ein eiskaltes Menschenbild offenbart es zudem. Grusel.
 
LichtermeerMarburg 22.10.2022 13:06
@heartshines  was weißt du über Leihmutterschaft? Traditionelle oder genetische Form: Die Leihmutter wird mit den Samenzellen des zukünftigen Vaters inseminiert. Die genetische und die austragende Mutter sind dabei identisch. Gestationale Form: Die Eizelle und Samenzelle stammen von den zukünftigen Eltern oder wurden gespendet.  Das bedeutet die Leihmutter trägt das Baby für die Eltern aus. Nicht mehr und nicht weniger,sie ist dazu nicht gezwungen.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 13:37
Verstehe, und das findest du in Ordnung und schüttelst vermutlich über dessen Verbot in zahlreichen Ländern auch den Kopf.🤔
 
Klavierspielerin2 22.10.2022 13:49
Von 25.05.2020

" Bestellt – und nicht abgeholt: Streitfall Leihmutterschaft "

RECHTLICHE BEDINGUNGEN, ETHISCHE ANFRAGEN UND DIE HALTUNG DER KIRCHEN


BONN ‐ Leihmutterschaften sind in Deutschland verboten – anders als in der Ukraine, wo Paare mit Kinderwunsch sich an dem Recht bedienen. Wegen der Corona-Krise warten hunderte Neugeborene auf ihre "Abholer". Ethisch ist die Leihmutterschaft umstritten – auch die Kirchen sind sich in ihrer Ablehnung einig.

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In der Corona-Krise läuft vieles anders als geplant. Konzerte werden verschoben, Sportveranstaltungen abgesagt, der nächste Urlaub steht in Frage. Der Handel ist ebenfalls betroffen, auch, wenn die Lieferketten nicht reißen sollen und es Sonderkonditionen für den Güterverkehr gibt. Wenn es sich allerdings um Menschen handelt, die Grenzen überschreiten wollen, hemmen die Restriktionen den Austausch. Das betrifft nicht nur Besuchsreisen oder den Tourismus, sondern auch die Abholung von Neugeborenen, die im Ausland von einer Leihmutter ausgetragen wurden. Offenbar warten Medienberichten zufolge in der Ukraine einige hundert Babys auf ihre Bestelleltern. Privatrechtlich gesprochen: Die Auftraggeber der Leihmütter können wegen coronabedingter Reise- und Handelsbeschränkungen trotz vertragsgemäß erfüllter Leistung einer Abnahme nicht nachkommen. Annahmeverzug, sagt der Jurist.

In Deutschland verboten

Dass auch deutsche Paare, die sich auf diesem Wege ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ihre Leihmutter im Ausland suchen, hat indes seinen Grund: In Deutschland sind – im Gegensatz zur Ukraine und Russland – Leihschwangerschaften verboten. Geregelt ist das zum einen im Adoptionsvermittlungsgesetz (1976), das die Vermittlung einer "Ersatzmutter" verbietet (§ 13 c AdVermiG), zum anderen im Embryonenschutzgesetz (1991), das jede ärztliche Mitwirkung an einer Leihschwangerschaft als "missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken" unter Strafe stellt (§ 1 Abs. 1 EschG) und damit den Einsatz von Leih- oder Ersatzmüttern de facto unmöglich macht (oder zumindest erheblich erschwert).

Warum eigentlich? Abgesehen von komplizierten rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich der Frage, wer dann eigentlich – rein rechtlich – die Mutter des Neugeborenen ist (Mutterschaft ist in Deutschland definiert über das Zur-Welt-Bringen eines Menschen, § 1591 BGB – die auftraggebende "Sorgemutter" ist nach hierzulande geltender Rechtslage de iure nicht einmal mit dem Kind verwandt, selbst wenn es sich um ihre Spendereizelle handelt, die nach Befruchtung ausgetragen wurde, sie also ohne Zweifel die genetische Mutter ist; abweichende ausländische Gerichtsurteile werden allerdings in Deutschland fallweise anerkannt), gibt es erhebliche ethische Probleme, die auf die rechtliche Beurteilung zurückwirken. Schlüsselbegriff ist hier die Würde des Menschen, die das Grundgesetz dem Staat zu achten und zu schützen aufgibt (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG).

Ethisch hochumstritten

Das Konzept der Menschenwürde in unserem Grundgesetz muss im Anschluss an Immanuel Kants Humanitas-Formel des Kategorischen Imperativ ("Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst."zwinkerndes Smiley gedeutet werden: Die Würde des Menschen ist demnach verletzt, "wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird" (Dürigsche Objektformel). Und das ist bei der Leihmutterschaft gleich doppelt der Fall: die Leihmutter und der in ihr heranwachsende Mensch sind beide bloße Mittel zum Zweck – die Leihmutter, weil lediglich ihr Körper gebraucht wird, das Kind, weil es einem unbändigen Wunsch der genetischen Eltern entspringt.

Auch altruistische Leihmutterschaften, wie sie sich etwa die FDP vorstellen kann (gemessen an ihrem Parteiprogramm zur Bundestagswahl 2017), sind Augenwischerei. Die Erfahrung zeigt: Für alles, was Menschen für Angehörige und Freunde kostenlos tun, entsteht irgendwann ein Markt, der sich auch normativ nicht mehr verdrängen lässt. In der typischen Marktkonstellation wird dann ganz besonders deutlich, wie Leihschwangerschaften menschliches Leben instrumentalisieren und damit nicht nur gegen technische Spezialnormen wie das Adoptionsvermittlungsgesetz oder das Embryonenschutzgesetz verstoßen, sondern auch gegen die Basis unseres Rechtssystems, das Grundgesetz. Die alleingelassenen Babys in der Ukraine stoßen uns auf das Defizit des Konstrukts "Leihmutterschaft": die Würde des Menschen wird angetastet.

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Bild: ©X-M²-H/Fotolia.com
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

So wie dies schon vor einigen Jahren überdeutlich wurde, als ein australisches Paar, das bei einer Frau in Thailand ein Kind zur Austragung in Auftrag gegeben hatte, aber gleich zwei geliefert bekam (so etwas kommt in der Natur schon mal vor), das gesunde der beiden Babys abnehmen, das kranke jedoch bei der Leihmutter belassen wollte. Annahmeverweigerung wegen offensichtlicher Mängel – bestellt wurde ein (und zwar genau ein) gesundes Kind, so wurde es vertraglich vereinbart. Die internationalen Proteste, die damals einsetzten, griffen zu kurz, soweit sie nur diesen Einzelfall kritisierten, nicht aber den Regelfall einer "sauberen" Vertragsabwicklung. Denn was dabei übersehen wurde: Ein Mensch, der als solcher – mit Haut, Haaren und Seele – Vertragsgegenstand ist, wird verzweckt. Eine Verzweckung des Menschen hat zwangsläufig die Folge, dass dieser bei Nichterfüllung des Zwecks verworfen wird, wie eine Sache, die ihren Zweck nicht erfüllt. Niemand will einen Tisch, der wackelt. Wenn man also das Leben eines Menschen, ja: den Menschen selbst, derart als Mittel einer Zweckerfüllung vermarktet (das betrifft, wie bereits erwähnt, die Leihmutter und das Kind), so dass er den Charakter eines Objekts erhält, einer "Ware", dann darf man sich nicht wundern, dass die für den Warenmarkt üblichen Kriterien zur Anwendung kommen.

Doch die Vermarktung ist nicht der einzig fragwürdige Aspekt der Leihschwangerschaft. Es ist aufgrund der Neuartigkeit des Themas (als erste öffentlich bekannt gewordene Leihmutterschaft gilt der Fall des künstlich gezeugten "Baby Cotton", das am 4. Januar 1985 in Großbritannien geboren wurde und nach Gerichtsbeschluss für umgerechnet 24.000 D-Mark an die Bestelleltern übergeben werden durfte) und fehlender Langzeitstudien überhaupt noch nicht bekannt, welche Folgen es für das Kind hat, seine biologische Mutter nicht zu kennen, und welche Folgen es für die Leihmutter hat, das Kind, das neun Monate mit ihr ganz eng verbunden war, nach der Entbindung "abgeben" zu müssen, selbst wenn es sich dabei um die Schwester oder eine gute Freundin handelt, die unentgeltlich "helfen" wollten. Verändert die Schwangerschaft ihre Haltung zum Kind? Was folgt dann daraus – wiederum für Leihmutter und Kind? Wollen wir es darauf ankommen lassen? Das menschliche Leben ist zu wertvoll, als dass man erst einmal ausprobieren könnte, welche Konsequenzen sich aus Experimenten wie der Leihschwangerschaft ergeben.

Von den Kirchen abgelehnt

Das sehen auch die Kirchen so, wobei sich in der ethischen Bewertung der Ersatz- oder Leihmutterschaft die evangelische und die katholische Kirche weitgehend einig sind – ein erstaunlicher Umstand, geht doch bei anderen Lebensschutzthemen (Abtreibung oder Sterbehilfe) die Schere zwischen protestantischer Ethik und katholischer Morallehre noch am weitesten auseinander.

Bereits im November 1985 – "Baby Cotton" war gerade elf Monate alt – erschien mit der Schrift "Von der Würde werdenden Lebens" eine "Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland zur ethischen Urteilsbildung" in Fragen "extrakorporaler Befruchtung" und "Fremdschwangerschaft", in der die technisch möglich gewordene "Ersatzmutterschaft" aus gravierenden ethischen Gründen zurückgewiesen wird: "Schwangerschaft und das zu gebärende Kind dürfen nicht zur Ware gemacht werden. Die Mutterschaft darf nicht vermietet werden. Zudem besteht die Gefahr, dass sozial schwache Frauen ausgebeutet werden, indem sie die Gesundheitsrisiken und die seelischen Belastungen einer Fremdschwangerschaft gegen Entgelt auf sich nehmen". Auch gegenüber altruistischen Formen der Fremdschwangerschaft bestünden "unüberwindliche ethische Bedenken", denn diese führe stets "eine Trennung von leiblicher und sozialer Elternschaft willentlich ein" und verursache damit "eine Verunsicherung des Kindes über sein Herkommen".

Zwei Jahre danach hat die EKD-Synode auf ihrer Sitzung in Berlin daran anschließend allen Formen einer "Aufteilung der Mutterschaft" explizit eine deutliche Absage erteilt: "Das Wohl des Kindes erfordert es im Normalfall, dass die Frau, die es aufzieht, auch seine genetische und leibliche Mutter ist. Es kann zum Schicksal werden, dass die leiblichen Eltern das Kind nicht erziehen können. Die absichtlich herbeigeführte Aufteilung der Mutterschaft zwischen der Frau, von der das Kind genetisch abstammt und die es aufziehen will, und jener, die es austrägt und zur Welt bringt, verstößt gegen das Anrecht des Kindes auf einheitliche Elternschaft. Ersatzmutterschaft - ob gegen Entgelt (Mietmutterschaft) oder als Freundes- oder Verwandtenhilfe (Leihmutterschaft) - muss gesetzlich verboten werden. Abreden dieser Art sind sittenwidrig." Bestätigt hat die EKD-Synode diese ablehnende Haltung 1994 in Halle, in dem sie affirmativ auf die geltenden Bestimmungen in Deutschland verweist ("Mutter des Kindes ist allein die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Dies gilt auch in den Fällen sogenannter Ersatz- oder Leihmutterschaft."zwinkerndes Smiley und zudem das "Recht, die eigene Herkunft zu kennen" als "Grundrecht des Kindes" ausweist.

Auch die Katholische Kirche lehnt die Leihmutterschaft entschieden ab. Im Katechismus liest man unter Nr. 2376 unmissverständlich, "Techniken, die durch das Einschalten einer dritten Person (Ei- oder Samenspende, Leihmutterschaft) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen" seien "äußerst verwerflich", denn sie verletzten zum einen "das Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind" und zum anderen "das Recht beider Eheleute, ‚dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird‘". Bezug genommen wird damit auf Donum vitae (1987), die einschlägige Instruktion der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre, in der es heißt: "Die Zeugung einer neuen Person, durch die Mann und Frau mit der Macht des Schöpfers mitarbeiten, soll Frucht und Zeichen des gegenseitigen personalen Sich-Schenkens der Eheleute sein, ihrer Liebe und ihrer Treue. Die Treue der Eheleute in der Einheit der Ehe umfasst die gegenseitige Achtung ihres Rechtes, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird. Das Kind hat ein Recht darauf, innerhalb der Ehe empfangen, ausgetragen, auf die Welt gebracht und erzogen zu werden: Gerade durch die sichere und anerkannte Beziehung zu den eigenen Eltern kann es seine eigene Identität entdecken und menschlich heranreifen".

Also: Große ökumenische Übereinstimmung in der Ablehnung der Leihmutterschaft. Und das aus guten Gründen. Die Babys, die während der Corona-Krise in der Ukraine auf Abholung warten, sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das eigentliche Problem liegt viel tiefer: die Instrumentalisierung des Menschen durch seine Nutzung als bloßes Mittel zum Zweck der Erfüllung eigener Wünsche. Das verletzt die Menschenwürde.

Von Josef Bordat
 
hansfeuerstein 22.10.2022 14:06
Schrecklich. Die Mentalitäg: Will ich haben, besorg ich mir.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 14:14
Es gibt Themen wie Menschenhandel, da schließt sich verständlicherweise das Thema Leihmutterschaft aus. Doch auch im alten Testament haben Mägde die Kinder bekommen, die den betagten Ehefrauen unmöglich waren.

Ob künstliche Befruchtung ein schlaues Thema ist, sei mal dahingestellt.

Dass sich die Kirche mit Rufmord blamiert und der LBQT-Szene nur Öl ins Feuern gießt, ist eine der ganz großen Dummheit unserer Zeit.

Kehre doch bitte ein jeder vor seiner eigenen Tür. Will garnicht wissen, wieviele Säufer und Schwätzer es gibt. Auch das sind Todsünden.
 
hansfeuerstein 22.10.2022 14:20
Kann man von solchen Personen seine Jugend ausbilden lassen, die diametral den Glauben des Arbeitgebers ad absurdum führen und Beispiel gebend für das Gegenteil sind?
 
hansfeuerstein 22.10.2022 14:23
Dass zwei Männer einem Kind das geben können, was es braucht, bezweifle ich ernsthaft.
Wenn man an die eigene Kindheit zurückdenkt, wird man feststellen dass zwei Väter niemals
das selbe hätten sein können wie Mutter und Vater.
 
hansfeuerstein 22.10.2022 14:32
Alle derartige "Rechte" die neuerdings gefordert werden, sind im Kern vermeintliche Rechte der Stärkeren (Erwachsene) gegen die Schwächeren (Ungeborne).
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 14:47
Empfehle hier jedem den Film Philomena mit Judi Dench und Steve Coogan.

Als ob es ehrenhaft ist, Kinder von nicht-verheirateten Müttern über den Ozean zu senden, bis diesen Kindern das Herz bricht und sie sich in ihrer Heimat begraben lassen.

Und einer Mutter, der das Herz gebrochen wurde und sich auf die Reise nach ihrem Sohn begibt.
 
hansfeuerstein 22.10.2022 14:54
Zwei Männer sollten sich nicht um den eigenen Besitz einer Elternschaft bemühen.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:01
Ob es Sinn hat, Kinder in Afrika, Asien oder Südamerika verhungern zu lassen, ist noch eine ganz andere Frage.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:08
@TheLuckyOne Was hat das bitte mit Leihmutterschaft zu tun?
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:10
Keine Ahnung, erklär Du mir das bitte? Also was meinst Du überhaupt?

Bin jetzt mal außer Haus. Muss dringende Geschäfte erledigen.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:13
TheLuckyOne, klingt schon überheblich, was du über die Situation der afrikanischen Kinder sagst. Eiskalt klingt das für mich.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:44
@Lucky Also wenn du selber nicht weißt, was die von dir angeführten verhungernden oder nach Übersee verschifften Kinder mit Leihmutterschaft zu tun haben, woher soll ich das dann wissen? Ich sehe da keinen Zusammenhang, deshalb frage ich ja. Möchtest du solche unmoralischen Praktiken und menschlichen Tragödien etwa als Rechtfertigung für Leihmutterschaft ins Feld führen?
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:48
@brioche

Weich doch nicht vom Thema ab. Mit dem Finger auf andere zeigen führt letztlich dazu, dass man noch mehr verdächtig wird.
 
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:52
Klingt schon fast wie, sind doch selbst Schuld, dass die sich vermehren und dann nichts zu essen haben, sollen froh sein, dass W I R in Deutschland Ihre Kinder füttern. Ja, wir, die doch shooter selbstlos sind...( Ironie off).
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 15:53
@brioche Man darf also Leihmutterschaft nicht kritisieren, weil sich in der Gesellschaft - nicht nur in der Kirche einschließlich der evangelischen - immer wieder einzelne Menschen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben? Außerdem: Keine Kirche hat jemals zu Kindesmissbrauch aufgerufen oder ihn gutgeheißen. Und auch in der Bibel findet man nichts, womit man so ein Übel rechtfertigen könnte.
 
(Nutzer gelöscht) 22.10.2022 18:12
Ich persönlich glaube, 
dass diese kommerzielle Praxis,
in des Eingreifen der Schöpfung,
das Gericht über die Menschen bringt.
Kinder sind eine Gabe Gottes.
Irret euch nicht,
Gott läßt sich nicht spotten !
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